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Transkript:

Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 107/2017 den 10. Nov. 2017 Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung KT VFA ATU ATU/BA SOA 30. Nov. 2017 KSA JHA Betreff: Haushaltsdebatte 2018 - Anträge der Fraktionen Anlagen: - Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Ausschuss BESCHLUSSANTRAG: Der Sozialausschuss entscheidet über die von den Fraktionen eingebrachten Anträge. Auswirkungen auf den Haushalt: Die Auswirkungen der Anträge der Fraktionen auf den Haushalt 2018 werden von der Verwaltung in der Sitzung bzw. in der Vorlage 107a/2017 erläutert. Sachdarstellung: Anlässlich der Haushaltsdebatte über den Kreishaushalt 2018 am 9. November 2017 wurden folgende Anträge gestellt, die vom Sozialausschuss in der Sitzung am 30. November 2017 beraten und vom Kreistag am 14. Dezember 2017 nur dann nochmals aufgegriffen werden, wenn die Fraktionen mit dem Ergebnis der Ausschussberatung nicht einverstanden sind.

- 2-1. Anträge der CDU-Fraktion 1.1 Bildungskoordinatoren Wir beantragen am 7.Juni 2018 im Sozialausschuss einen Bericht über a) die bisherige Tätigkeit der Bildungskoordinatoren b) die Ziele und Methoden der angestrebten Weiterentwicklung und Ver netzung Seit 1.9.2016 sind im Landkreis Esslingen insgesamt 3 Bildungskoordinatoren eingesetzt. Der Bund fördert die Stellen bis 31.08.2018. Da für weitere 2 Jahre die Förderung seitens des Bundes nicht sicher ist, die Verwaltung derzeit die Stellen für unverzichtbar hält, hat die Verwaltung im Haushaltsentwurf - vorbehaltlich der Haushaltsberatungen 130.967 eingeplant. 1.2 Rückkehrberatung für Geflüchtete Wir beantragen am 7.Juni 2018 einen Erfahrungsbericht über die Rückkehrberatung für Geflüchtete a) über die Anzahl der Beratungen b) über die Anzahl und den Familienstatus der freiwilligen Rückkehrer c) über die Art der Hilfen in Deutschland und im Heimatland d) und die möglichen Hilfsorganisationen vor Ort und im Heimatland e) über die Projekte in den jeweiligen Rückkehrländern Aktuell sind im Landkreis Esslingen ca. 2400 geflüchtete Personen, die keine dauerhafte Bleibeperspektive haben. Mit der bestandskräftigen Ablehnung ihres Asylantrages und der Feststellung, dass keine Abschiebeverbote vorliegen, ist rechtsstaatlich festgestellt, dass die Personen Deutschland wieder verlassen müssen. Die Verwaltung will nun durch eine qualifizierte Beratung die freiwillige Rückkehr deutlich steigern. 1.3 Mögliche Verkehrsmittel für mobilitäts-eingeschränkte Personen Wir bitten in einer der nächsten Sozialausschusssitzungen um einen Bericht, a) wie sich die Situation im Landkreis Esslingen darstellt im Vergleich zu Nachbarlandkreisen und der Stadt Stuttgart b) welche Maßnahmen getroffen werden können c) welche Finanzierungssysteme möglich sind Um Teilhabe auch in der Freizeit zu ermöglichen, sind für stark mobilitätseingeschränkte Personen auch andere Beförderungsmöglichkeiten wichtig, bspw. Rollstuhltaxis.

- 3-2. Anträge der SPD-Fraktion 2.1 Zuschuss Tafelläden Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, den Tafelläden in unserem Landkreis den Zuschuss in Höhe von 9.000 Euro, der in den Jahren 2015 bis 2017 zur Verfügung gestellt wurde, für weitere drei Jahre zu verlängern. Des Weiteren möchten wir wissen, ob im Jahr 2016 wie vorgesehen eine Überprüfung durchgeführt wurde. Falls diese erfolgt ist, möchten wir über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt werden. Der Zuschuss für die Tafelläden war auf 3 Jahre begrenzt. Deshalb sind im HH 2018 keine Mittel mehr eingestellt. Die Problemlage hat sich aber nicht geändert, im Gegenteil: immer mehr Menschen kommen in die Tafelläden, weil hohe Mieten das Haushaltsbudget enorm belasten. Die Kommunen, die vor 3 Jahren ihren Anteil an der Finanzierung zugesagt haben, benötigen den Kreis als Finanzpartner. 2.2 Erstattung der Mietkosten für AGLII-Empfänger Die SPD-Kreistagfraktion beantragt, eine Erstattung der Mietkosten für AGLII-Empfänger bis zur Neuordnung der Obergrenzen-Regelung durch die Verwaltung - auf Antrag bis zur Obergrenze des Wohngeldgesetzes + 10% zu gewährleisten. Die Mitglieder des Sozialausschusses haben im Juni 2016 die Mietobergrenzen neu festgelegt. Angemessene Kosten werden nach einem regionalen Stufenplan und der Wohnraumgröße erstattet. Dies ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, nach dem sich die Verwaltung richtet, bis vom Bund eine neue Bemessungsgrundlage erarbeitet ist. Dies ist bis jetzt noch nicht der Fall. Die Verwaltung hat vor, eine neue Vorlage zu erarbeiten und dazu einen Vorgehensplan im November vorzulegen. Bis es zu einer neuen Bewertung der Mietobergrenzen kommt, muss es bei der derzeitigen Mietsituation den Menschen nicht noch schwer gemacht werden, Nachweise zu erbringen, dass sie sich um eine günstigere Wohnung bemüht hätten. Das Sozialgericht erkannte die Obergrenzen-Regelung im Landkreis Esslingen nicht an. Es ordnete an, dass die Mietkosten zu übernehmen sind bis zu einer Obergrenze nach dem Wohngeldgesetz mit einem Aufschlag von 10%. Bis zur Neuordnung und bis das neue Konzept der Mietkostenübernahme im Landkreis greift, beantragen wir, die Kosten auf Antrag wie angeführt zu erstatten.

- 4-2.3 Integration von geflüchteten Menschen Es wird beantragt zu berichten: 1. Wie die Landkreisverwaltung die Integration von geflüchteten Menschen beim Übergang in die Zuständigkeit der Kommunen unterstützt. 2. Wie werden Erfahrungen - lessons learned - weitergegeben, die gemacht wurden und den Kommunen helfen können? 3. Werden Arbeitsgenehmigungen zügig ausgestellt, wenn es Angebote gibt und Voraussetzungen erfüllt sind? Der Anlass ist klar: Menschen kommen jetzt in großer Zahl aus der vorläufigen Unterbringung des Landkreises in die Kommunen. Diese stehen vor der Herausforderung, diesen Übergang möglichst erfolgreich zu bewältigen. Diesbezüglich benötigen sie die Unterstützung derjenigen, die schon auf Landkreisebene Erfahrungen gesammelt haben und die weiterhin Verantwortung dafür tragen, dass Integration gelingt. Die Landkreisverwaltung hat ja bereits im Jahr 2016 Eckpunkte zur Integration formuliert. Jetzt geht es um die Umsetzung. 2.4 Zugang zu Mangelberufen für bleibeberechtigte Flüchtlinge Es wird beantragt: 1. Dass die Wirtschaftsförderung Kooperationen mit Firmen bekanntmacht und einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, um den Zugang zu Mangelberufen insbesondere auch für bleibeberechtigte Flüchtlinge zu ermöglichen. 2. Des Weiteren wird die Nachfragt vom vergangen Jahr erneut aufgegriffen, inwieweit es beim Landkreis Beschäftigungsverhältnisse für Flüchtlinge gibt? Es gibt best practice -Beispiele von erfolgreich zustande gekommenen Ausbildungsverhältnissen aufgrund von Kooperationen. Das Rad muss nicht immer wieder neu erfunden werden - deshalb wäre es angebracht und sinnvoll, offensiv zu informieren und Unterstützung anzubieten, vor allem auch in Kontakt und Absprache mit den Verantwortlichen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Handwerkskammer.

- 5-2.5 Gesundheitsversorgung von Migranten/Migrantinnen Es wird um einen Bericht und die Beantwortung folgender Fragen gebeten: - Wie wird mit Diagnosen und Genehmigungsverfahren umgegangen, wenn die Flüchtlinge in den Kommunen untergebracht werden? - Dürfen Flüchtlinge noch zu niedergelassenen Ärzten, wenn die Mobilen Malteser eine Anlaufstelle bieten? - Ist eine Notfallpraxis in mobiler Form noch notwendig? - Besteht eine Möglichkeit, Einzelzimmer für akute Fälle und insbesondere auch für traumatisierte und psychisch erkrankte Menschen vorzuhalten? - Ist es zutreffend, dass die Verwaltung über die Genehmigung von Medikamenten und ärztlichen Behandlungen entscheidet? Wir erfahren immer wieder von Schwierigkeiten bei der Umsetzung der gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten und nehmen dies zum Anlass, die diesen Bereich betreffenden Fragen an die Verwaltung zu richten mit der Bitte um Beantwortung. Wir fragen uns, ob es denkbar wäre, an jedem Krankenhaus-Standort spezielle Anlaufstellen vorzusehen und bestimmte Sprechzeiten anzubieten. Eine weitere Überlegung bezieht sich auf die Einrichtung einer Clearingstelle, die entsprechende individuell notwendige und sinnvolle Weitervermittlungen sondieren und klären könnte. 2.6 Sachstandsbericht Ausländerbehörde Wir bitten um Auskunft, welcher aktuelle Sachstand bei der Ausländerbehörde Sitz in Nürtingen gegeben ist. Aufgrund von zahlreich eingegangenen Beschwerden über die Ausländerbehörde bezüglich der Bearbeitungsdauer und dem Umgang sowohl mit Flüchtlingen als auch mit Ehrenamtlichen, sind Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Situation führen sollten, beschlossen worden. Von Interesse für uns ist nun zu erfahren, inwieweit Veränderungen gegeben sind. 2.7 Ehrenamtskoordinatoren Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, die Mittel für die Ehrenamts- Koordinatoren in voller Höhe zu belassen. Die Verträge sind für drei Jahre abgeschlossen. Auch für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung ist eine Betreuung notwendig. Uns allen ist bewusst, dass nur mit Unterstützung von Ehrenamtlichen schwierige Situationen zu meistern waren. Diejenigen Ehrenamtlichen, die unverändert motiviert und engagiert im Einsatz sind, benötigen die entsprechende Unterstützung.

- 6-2.8 Stellenplan Wohnheimleitungen Mittelfristige Planungen im Stellenplan sehen vor, die Wohnheimleitungen von 15 auf 4 Personen zu reduzieren. Wir fragen an, welche Überlegungen bezüglich Funktionalität und Struktur dieser Zielsetzung zugrunde liegen. Bei dieser vorgesehenen Reduzierung von Wohnheimleitungen wären nach jetzigem Sachstand 4 Personen für 1400 Personen zuständig. Ein Personalschlüssel in dieser Größenordnung ist unserer Meinung nach nicht zufriedenstellend und zielführend. 2.9 Ferienbetreuung behinderter Kinder Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, die Verwaltung möge berichten, ob es behinderte Kinder über 12 Jahre gibt, die nicht durch Landkreis-Angebote oder Angebote des Schulträgers in der Ferienbetreuung erfasst sind. Dies meint auch solche Angebote von Stadt- und Kreisjugendring, die für 12- jährige Kinder enden. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, hier ein Angebot zu schaffen. Auch die Eltern von älteren behinderten Kindern und Jugendlichen sind auf Ferienbetreuung angewiesen, um ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können. An der Rohräcker-Schule werden derzeit nur Kinder in der Ferienbetreuung aufgenommen, die an der Schule unterrichtet werden. Für Eltern anderer Kinder gibt es derzeit keine Lösungen. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Lösungswege für die Eltern aufzuzeigen, nachdem die Lebenshilfe nur noch das Angebot an der Rohräcker-Schule unterbreitet. 3. Antrag der Fraktion Grüne 3.1 Eine Bewegungswelt für alle gemeinsam Menschen begeistern und bewegen! - bewegungszentrumpfulb für menschen mit und ohne behinderung - Der im Rahmen der Inklusionskonferenz vom Landkreis veranstaltete Fachtag Inklusion Mobilität und Sport hat die Bedeutung der gelingenden Teilhabe als Akt der Herstellung von Alltäglichkeit im Umgang mit Unterschiedlichkeit (Vortrag Prof. A. Plankensteiner) schwerpunktmäßig in den Bereichen Mobilität und Sport in den Blick genommen. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten die Projektidee bewegungszentrumpfulb als einen unterstützungswerten Beitrag für ein inklusives Bewegungszentrum für Menschen mit und ohne Behinderung im kleinen Skigebiet Pfulb auf Lenninger Gemarkung inmitten des Biosphärengebiets Schwäbische Alb im Landkreis intensiv zu prüfen und die Initiatoren in ihrem Vorhaben der Verwirklichung zu unterstützen. Inklusion ist ein Prozess, bei dem die Teilhabechancen von unterschiedlichen Menschen stetig verbessert werden sollen. Sie ist eine gesamtge-

- 7 - sellschaftliche Aufgabe, die kommunal umzusetzen ist (Landrat Eininger aus dem Einladungsflyer des o.g. Fachtags). Mit der Projektidee der gemeinnützigen Organisation (ggmbh) bewegungszentrumpfulb wird dem Landkreis ein mögliches Angebot zur Verfügung gestellt, das mit seinen drei Bereichen Bewegung- Bewirtung- Begeisterung für die Sinne- weit in den Lebensalltag von allen Menschen hineinreicht. Die Initiatoren machen es sich zur Aufgabe, daraus einen Ort zu schaffen, an dem sich Menschen mit und ohne Behinderung, jüngere und ältere, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zufällig oder gewollt begegnen und bewegen können, getreu dem Motto: Gemeinsam Menschen begeistern und bewegen. Die Vordenker besitzen vielfältige Fachkompetenzen, fundiertes und praxiserprobtes Wissen, wie man Sport- und Bewegungsangebote für Menschen inklusiv gestaltet. Der Einstieg ins Sporttreiben für Menschen mit Behinderung wird dadurch erleichtert, dass die adaptierten Sportgeräte an der Pfulb bereits vorhanden sein werden. Mit der Unterstützung der Projektidee und deren Umsetzung würde der Landkreis Esslingen aktiv zur Selbstbestimmung und gleichberechtigten gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung beitragen und damit eine notwendige Grundhaltung für die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft befördern und vorleben. 4. Antrag der Fraktion Die Linke 4.1 Inklusion Schulbegleitung Der Landkreis ist verantwortlich für die notwendige Schulbegleitung zur inklusiven Beschulung. Dazu beantragen wir einen Bericht. Die inklusive Pädagogik an allgemeinen Schulen ist mittlerweile weitgehend als Bildungsangebot anerkannt. Sie hat sich entwickelt aus dem Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006, der besagt, dass Kinder mit Behinderungen nicht vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden dürfen. Der Landkreis hat mit der am 16. März 2017 im Sozialausschuss zur Kenntnis genommenen "Konzeption Schulbegleitung" diejenigen Aspekte der Hilfeleistungen geregelt, die außerhalb der allgemeinschulischen Pädagogik zu gewähren sind. Wie hat sich bisher die Konzeption aus Sicht aller am Verfahren Beteiligten bewährt? Haben sich allein durch die Anwendung der Konzeption auch Qualitätssteigerungen, wie im HH-Entwurf 2018, Seite 67, erwähnt, ergeben? Wie sind sie definiert? Wie werden sie geprüft und gesichert? Ist vorgesehen, die Einhaltung des Datenschutzes der sehr sensiblen Sozialdaten zu prüfen? Gibt es einen Plan für die regelmäßige Aktualisierung und Fortschreibung der Konzeption? Was heißt, wie unter Kapitel 10 der Konzeption erwähnt,

- 8 - "regelmäßig"? Werden auch Elternvertreter*innen mit einbezogen, im Gegensatz zu der verabschiedeten Fassung? Liegt mittlerweile eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung zwischen dem Landkreis und dem Trägerverbund Schulbegleitung vor? Wenn ja, wie lautet sie? Was bedeutet "nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten"? Können diese Gesichtspunkte nicht unter Umständen passgerechte Schulbegleitungs-Lösungen verhindern, da prioritär die kostengünstigsten Lösungen angestrebt werden? Wie wird gewährleistet, dass die sechs zum Verbund gehörenden Leistungserbringer keine Preisabsprachen zuungunsten des Landkreises vornehmen? Wie wird entschieden, ob für die Schulbegleitung eine Fachkraft oder angelernte Kräfte eingesetzt werden? Wie kann vermieden werden, dass Eltern in strittigen Bedarfsfällen für die Schulbegleitung in Vorkasse gehen müssen? Wie entwickeln sich die Zahlen der Fälle nach SGB VIII und SGB XII in 2017? Gibt es Angaben über die im Landkreis eingesetzten Schulbegleiter? 5. Anträge der Fraktion DIE REPUBLIKANER 5.1 Einrichtung neuer Pflegestützpunkte Es wird vorgeschlagen, in den Räumen Neckartenzlingen, Plochingen- Schurwald, Weilheim und Wendlingen neue Pflegestützpunkte zu gründen und zusätzlich die restlichen Gemeinden im Umland der großen Kreisstädte diesen gegen jeweilige Kostenbeteiligung zuzuordnen. 5.2 Anrechnung von unbegleiteten Flüchtlingen auf kommunale Quoten Es wird beantragt zu berichten, ob es richtig ist, dass unbegleitete Flüchtlinge nicht auf die kommunale Unterbringungsquote bei der Anschlussunterbringung angerechnet werden und wie dafür die Begründung lautet. Die Fraktion befürwortet eine Anrechnung. 5.3 Wohngebühren in Gemeinschaftsunterkünften Es wird beantragt zu berichten 1. Wie viele Asylbewerber mit Einkommen Gebühren in den Unterkünften bezahlen? 2. Welche Erkenntnisse über Höhe und Struktur der von den Kommunen festgelegten Gebühren vorliegen. Heinz Eininger Landrat