Alle übrigen Kreistagsabgeordneten Datum:
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- Astrid Kästner
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1 An die Wildeshausen Mitglieder Delmenhorster Str. 6 des Sozial- und Gesundheitsausschusses Tel.: / Fax: / landrat.harings Alle übrigen Kreistagsabgeordneten Datum: EINLADUNG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses (SGA - 8/ X) des Landkreises Oldenburg ein. Sitzungstermin: Sitzungsort: Dienstag, 26. Februar 2019, 17:00 Uhr Sitzungsraum B Delmenhorster Straße 6, Wildeshausen (Kreishaus) Sollten Sie an der Sitzung nicht teilnehmen können, so bitte ich Sie, Ihren Vertreter oder Ihre Vertreterin zu verständigen. Mit freundlichen Grüßen gez. Carsten Harings Landrat
2 Tagesordnung Öffentlicher Teil 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung 2 Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am Nach Tagesordnungspunkt 2 findet eine Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner statt. 3 Kommunale Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention: Sachstandsbericht zum Stand der Umsetzung 32/ Einrichtung eines Senioren- und Pflegestützpunktes 33/ Gesundheitsregion Landkreis Oldenburg: Sachstandsbericht 34/ Mitteilungen des Landrates 7 Anfragen und Anregungen Nach diesem Tagesordnungspunkt findet eine Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner statt
3 Sitzungsvorlage Nr. 32/ 2019 TOP 3 Beratende Gremien Datum Sozial- und Gesundheitsausschuss X öffentlich nichtöffentlich Kommunale Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Sachstandsbericht zum Stand der Umsetzung Sach- und Rechtslage: Die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatte mit anliegendem Schreiben vom um einen Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung der kommunalen Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gebeten. Die Handlungsempfehlungen sind der Ladung als digitales Dokument beigefügt. Alternativ können die Handlungsempfehlungen auf der Internetseite des Kreisbehindertenrates aufgerufen werden Der Kreistag hatte im Jahre 2014 kommunale Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Die Inhalte dieser Empfehlungen wurden von Bürgern/innen, von Fachkräften aus Einrichtungen und Verwaltungen als Leitlinien zur inklusiven Ausrichtung im Landkreis Oldenburg, insbesondere für die Kreisverwaltung und den Kreistag erarbeitet. Der Kreistag des Landkreises Oldenburg sowie die Kreisverwaltung haben sich verpflichtet, den Inhalt und die Ziele der kommunalen Handlungsempfehlungen zum dauerhaften Gegenstand der Gremienarbeit und des Verwaltungshandelns im Sinne einer Arbeitsgrundlage für den Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Oldenburg auf allen gesellschaftlichen, administrativen und politischen Ebenen zu machen. Der Prozess hin zu der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen kann hierbei nicht vom Landkreis Oldenburg allein, sondern nur gemeinsam mit allen Bürgern/innen und allen Beteiligten im Landkreis Oldenburg zum Erfolg geführt werden. Die Kreisbehindertenbeauftragte wird, unterstützt durch die Kreisverwaltung sowie dem hinzugewählten Vertreter des Kreisbehindertenrates, in der Sitzung in einem Vortrag einen Überblick über die bisher bekannten Maßnahmen zur Förderung der Inklusion im Landkreis Oldenburg geben. Im Anschluss daran kann/soll über den aktuellen Stand der Umsetzung diskutiert und ggf. Anstöße für weitere Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen (z.b. Landkreis, kreisangehörige Kommunen, Mandatsträger/innen, Kirchen und Glaubensgemeinschaften, Vertreter/innen der Wirtschaft, Bildungsträger, Interessenverbände von Menschen mit Behinderungen, Vereine, Medien, ) gegeben werden.
4 Zur Einstimmung in das Thema wird der Fernsehbericht in der ARD-Mediathek // Die Story im Ersten: Das Märchen von der Inklusion Dokumentation/Das-M%C3%A4rchen-von-der- Inklusion/Video?bcastId=799280&documentId= empfohlen. Anlagen: 1 Anlage Kommunale Handlungsempfehlungen vom nur als online-datei 2 Anlage Antrag der KT-Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vom
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81 Herrn Landrat Carsten Harings Delmenhorster Str Wildeshausen Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen Landkreis Oldenburg KTA Hilko Finke Vielstedter Straße Hude Tel. : M.: hilko.finke@web.de 18. Oktober 2018 Kommunale Handlungsempfehlung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention des LK Oldenburg Sehr geehrter Herr Landrat Harings die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt folgenden Antrag mit der Bitte um weitere Veranlassung vor. Antrag Bericht der Kreisverwaltung zur Umsetzung der Selbstverpflichtung der Kommunalen Handlungsempfehlung, zu den Themen Bildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit und Barrierefreiheit. Begründung Nach dem 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft trat, hat die Bundesregierung 2011 einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention erlassen. Im gleichen Jahr, 2011, hat die Behindertenbeauftragte des Landkreises Oldenburg den Auftrag erhalten einen Runden-Tisch-Inklusion zu organisieren. Am diskutierten dann erstmals Vertreterinnen und Vertreter aus Behindertenbeiräten, Selbsthilfegruppen,Förderschulen,Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Kommunalpolitik und Kreisverwaltung zu dem Thema erhielt die Kreisbehindertenbeauftragte den Auftrag einen Aktionsplan zu erstellen, der dann in eine Kommunale Handlungsempfehlung zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention mündete und am vom Kreistag beschlossen wurde. Die Handlungsempfehlung umfasst die Bereiche 1. Bildung ; 2. Arbeit ; 3. Wohnen ; 4. Freizeit ; 5. Barrierefreiheit. Damit hat der Kreistag und die Kreisverwaltung sich verpflichtet die Inhalte und Ziele dauerhaft zum Gegenstand der Gremienarbeit und des Verwaltungshandelns zu machen. Darüber möchten wir im nächsten Ausschuss für Soziales und Gesundheit einen Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung haben. Mit freundlichen Grüßen für die Fraktion KTA Hilko Finke 1
82 Sitzungsvorlage Nr. 33/ 2019 TOP 4 Beratende Gremien Datum Sozial- und Gesundheitsausschuss X öffentlich nichtöffentlich Einrichtung eines Senioren- und Pflegestützpunktes Sach- und Rechtslage: Die Seniorenvertretung im Landkreis Oldenburg hatte mit Schreiben vom die Einrichtung eines Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Oldenburg angeregt. Die Behandlung dieser Anregung erfolgte im Sozial- und Gesundheitsausschuss am (TOP 6). Auf die Protokollierung dazu wird verwiesen. Die Kreisverwaltung hat in der Zwischenzeit Gespräche mit den zuständigen Landesbehörden (Sozialministerium, Landessozialamt) geführt. Gemäß der noch bis zum geltenden Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungsstrukturen für ältere Menschen ist die anteilige Förderung des Landes von Personalkosten ( in Höhe von max. 70 %) nur für zusätzliches Personal möglich. Die anteilige Förderung von vorhandenem Personal ist definitiv ausgeschlossen. Eine Aufstockung des bisherigen Personaleinsatzes für die Leitstelle Älterwerden im Bereich des Amtes für Teilhabe und Soziale Sicherung ist im Stellenplan des Haushaltsplanes für das Jahr 2019 nicht vorgesehen. Mit Hinweis auf die v.g. Erkenntnisse und Würdigung des Tenors der Beratungen im Sozial- und Gesundheitsausschuss am hat sich die Kreisverwaltung zu folgender Vorgehensweise entschlossen: 1. Die bisherige Leitstelle Älterwerden wird im Sinne der Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungsstrukturen für ältere Menschen zu einem Seniorenstützpunkt weiterentwickelt und zukünftig auch als solcher bezeichnet. 2. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt zunächst mit dem vorhandenen Personal im Amt für Teilhabe und Soziale Sicherung. Sobald feststeht, ob und in welchem Maße das Land Niedersachsen kommunale Beratungsstrukturen auch über das Jahr 2019 hinaus fördert, wird geprüft, ob und in welchem Umfange Personalmehrungen in diesem Bereich erforderlich sind. 3. Für die Arbeit im Seniorenstützpunkt werden auch mit Hinweis auf die Förderrichtlinie des Landes zunächst nachstehende Schwerpunkte gesetzt: a. Beratung und Information zu den spezialisierten Beratungs- und Hilfsangeboten im Landkreis Oldenburg b. Beratung über ehrenamtliche Angebote und Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements c. Öffentlichkeitsarbeit
83 d. Koordinierung der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Seniorenbegleitern/innen e. Einsatz sowie Koordinierung der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Wohnberatern/innen Die Informationen über Veranstaltungen und Aktivitäten für ältere Menschen sowie die Vermittlung des Einsatzes von ehrenamtlichen Seniorenbegleitern/innen verbleibt - wie mit diesen vereinbart - bei den kreisangehörigen Kommunen. Die Kreisverwaltung wird rechtzeitig zu den Beratungen über den Kreishaushalt für das Jahr 2020 das Thema aufgreifen und gegenüber dem Sozial- und Gesundheitsausschuss berichten, insbesondere auch über die erforderliche Personalausstattung. Beschlussvorschlag: Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die von der Kreisverwaltung beschriebene Vorgehensweise zur Einrichtung eines Seniorenstützpunktes zustimmend zur Kenntnis. Anlagen: keine
84 Sitzungsvorlage Nr. 34/ 2019 TOP 5 Beratende Gremien Datum Sozial- und Gesundheitsausschuss X öffentlich nichtöffentlich Gesundheitsregion Landkreis Oldenburg: Sachstandsbericht Sach- und Rechtslage: Die Kreisverwaltung hatte letztmalig im Sozial- und Gesundheitsausschuss am (TOP 4) über einzelne Projekte der Gesundheitsregion berichtet. Ein/e Vertreter/in des Gesundheitsamtes wird in der Sitzung erneut einen kurzen Überblick über aktuelle Projekte der Gesundheitsregion geben und den jeweiligen Sachstand schlagwortartig skizzieren. Der Bericht wird auch einen Ausblick auf die geplanten Arbeitsfelder der Gesundheitsregion für die Jahre 2019 und 2020 beinhalten. Anlagen: keine
Alle übrigen Kreistagsabgeordneten Datum:
An die 27793 Wildeshausen Mitglieder Delmenhorster Str. 6 des Sozial- und Gesundheitsausschusses Tel.: 04431 / 85-287 Fax: 04431 / 85-307 E-Mail: landrat.harings nachrichtlich: @oldenburg-kreis.de Alle
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