ANLAGENZUSAMMENFASSUNG UND NEGATIVE STROMPREISE IM EEG

Ähnliche Dokumente
EIGENVERSROGUNG & DIREKTLIEFERUNG AUßERHALB DES NETZES

Negative Strompreise rechtlich bewältigen. Leipzig

Clearingstelle EEG/KWKG 30. Fachgespräch Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG

Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie

Sechs-Stunden-Regelung nach 24 EEG 2014 Hintergründe und Spielräume

Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV in der Arbeit der Clearingstelle EEG

DAS EU-WINTERPAKET WAS KOMMT DA AUF UNS ZU?

WINDENERGIE BIS 750 KW WELCHE VERMARKTUNGSMÖGLICHKEITEN ERGEBEN SICH?

Aktuelle Diskussion zum Entwurf des Erneuerbaren Energien Gesetzes. Windenergie. Energielehrschausondertag 3. April 2014, Haus Düsse

28 Ausschreibungsvolumen

Vorgaben der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien für die verpflichtende Direktvermarktung

1. Vollständige Eigenversorgung nach 61 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2014

EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis

Energieforum Session 3 Mieterstrommodell. Einführung

Rechtliche Rahmenbedingungen der Strom-Eigenversorgung

M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig. Leipzig

M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig. Leipzig

23. September Clearingstelle EEG. Empfehlung 2014/31 Einzelfragen zur EEG-Umlage nach 61 EEG 2014 bei Anlagen i. S. d. EEG (Empfehlung 2014/31)

Inbetriebnahme und rechnerische Zusammenfassung von Fotovoltaikanlagen

Einleitung Ziele des Marktintegrationsmodells Anwendungsbereich des Marktintegrationsmodells Begrenzung der geförderten Strommenge

NEUIGKEITEN ZUM WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZE (WINDSEEG)

NEUIGKEITEN ZUM WINDENERGIE-AUF-SEE- GESETZ (WINDSEEG)

Leicht zu übersehen, aber immer wichtiger: Melde- und Mitteilungspflichten für Windparkbetreiber

Wind-Contracting als Alternative?

Fachgespräch: Neue Impulse für das EEG 3.0 Weg frei für die Bürgerenergie in Bayern

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) vom

Referentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016

Hinweis: Auch Speicher sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne des EEG. Je Anlage ist ein gesonderter Bogen auszufüllen. Telefon/Mobil:

Vergütung des eingespeisten Stroms (KWK-Index)

Mieterstrom: Förderungen und Herausforderungen

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die neuen Konditionen des KWKG 2016

Was ist der richtige Netzverknüpfungspunkt i. S. d. 5 Abs. 1 EEG 2009?

Vergütungsübersicht gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Vergütungsübersicht gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

EEG 2.0 und EU-Beihilfeverfahren: Auswirkungen oder Ausreden?

Anlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG

Ausblick EEG 2017: Neue rechtliche Rahmenbedingungen für PV-Anlagenbetreiber

Umwelt- und Energierecht

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Ausbaumöglichkeiten von Photovoltaik-Anlagen. Wissenschaftliche Dienste

1 / 11

Baulehrschau-Fachtagung am der ALB Hessen

Windenergie die tragende Säule der Energiewende?!

Bemessungsleistung bis 2 MW. bis 500 kw

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Betreiber der Stromerzeugungsanlage

STELLUNGNAHME. zum Hinweisverfahren 2017/ kW-Grenze bei PV der Clearingstelle EEG

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht mit Inbetriebnahme bis

Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014

Windenergietage Berlin/Brandenburg 2014

Holz im Strommarkt - Was geht im EEG 2016 noch?

22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG

zum Hinweisverfahren 2017/22 der Clearingstelle EEG

Rechte für Windenergieanlagen ohne Förderanspruch

Marktintegrationsmodell (MIM) nach 33 EEG November 2013

WINDENERGIE & ELEKTROMOBILITÄT RECHTLICHE WEICHENSTELLUNGEN

NEUERUNGEN AUS DER EEG NOVELLE 2014 UND DEREN KONSEQUENZEN FÜR PHOTOVOLTAIK ANLAGENBESITZER?

INFO. EEG 2014 wesentliche Änderungen und Anpassungen, die auch für Bestandsanlagen von Bedeutung sind. Stand: 07. Juli 2014

Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber

Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017

1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017

BKWP Wiedemann & Partner mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jahresmeldung Übersicht Einspeisevergütung, Direktvermarktung, Förderung für Flexibilität vermiedene

EEG 2014 ÄNDERUNGEN UND ANFORDERUNGEN

Fachverband Biogas e.v.

EEG- Umlagepflicht. Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1

Rechtliche Probleme bei der Auslegung und Umsetzung des Direktvermarktungsmodells. Dr. Steffen Herz

Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

ERKLÄRUNG DES ANLAGENBETREIBERS ZUR EEG-UMLAGEPFLICHT BEI BESTANDSANLAGEN

M A S L A T O N. Die gemeinsame Nutzung eines Netzverknüpfungspunktes als Herausforderung. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

Änderungen bei der Biomasse

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien

EEG 2014 Rahmenbedingungen und Marktauswirkungen

Klärungsbedarf aus Sicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber

Stellungnahme des BSW-Solar

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas

Bundesverband BioEnergie

Auch Windenergieanlagen haben Rechte Rechte und Pflichten nach dem EEG für WEA ohne Förderanspruch

Informationen zur Systematik und Entwicklung der EEG-Umlage

Die Einspeisevergütung aus dem EEG stellt sich ab wie folgt dar:

Anlage zu Empfehlungsverfahren 2011_2. Eigenverbrauch ( 33 Abs. 2 EEG 2009)

PV-Mieterstrom: Gebäudeabgrenzung. Dr. Andreas Horn Energiewendeplaner GmbH / Freising, 5.

NEUREGELUNG FÜR DEN EINSATZ VON STROMSPEICHERN IM EEG 2017 OPTIMIERUNG DER WIRTSCHAFTLICHKEIT VON WINDPARKS?

INFORMATIONEN FÜR BETREIBER VON STROMERZEUGUNGSANL AGEN

Direktvermarktung. So macht es die EnBW»

Hemmnisse & Chancen für mehr Kläranlagenflexibilität: Rechtliche Rahmenbedingungen

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur

Positionspapier. zu den. technischen Vorgaben nach 6 Abs. 1 und Abs. 2 EEG Dezember 2012

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014 Anja Assion

EEG-Novelle 2016 Der Wendepunkt in der Energiewende?

Strom- und Gasnetz Wismar GmbH

Bewertung des KWKG / EEG (EEG 2017) vom

Clearingstelle EEG/KWKG 32. Fachgespräch Ende der Förderung nach EEG & KWKG: Was kommt danach? Rechtslage und Perspektiven

Transkript:

ANLAGENZUSAMMENFASSUNG UND NEGATIVE STROMPREISE IM EEG Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms, Licence en droit français Linstow, 06.11.2018

ANLAGENZUSAMMENFASSUNG UND NEGATIVE STROMPREISE Gliederung 1. Einleitung 2. Negative Strompreise und ihre Folgen 3. Anlagenzusammenfassung im EEG 4. Zusammenfassung 2

1. EINLEITUNG WAS WILL DER GESETZGEBER? PREISBILDUNG AM STROMMARKT 3

EINLEITUNG WAS WILL DER GESETZGEBER? Der Gesetzgeber hat die negativen Strompreise aufgrund der Europäischen Umwelt-Beihilferichtlinie bereits im EEG 2014 integriert. Es soll gerade keine doppelte Förderung entstehen allein dadurch, dass bei negativen Preisen zudem eine Marktprämie beansprucht werden kann. In der Folge wird auch der Einspeisevorrang von Erneuerbaren Energien faktisch ausgehebelt, da bei wirtschaftlicher Betrachtung diese aus dem Markt gehen, obwohl nicht das gesamte Netz mit Erneuerbaren Energien gespeist wird. Negative Strompreise setzen ein Preissignal, welches dann auftritt, wenn eine hohe unflexible Stromerzeugung auf eine schwache Nachfrage trifft. Folge: Erhöhtes Kalkulationsrisiko für Investoren, höhere Kosten der Finanzierung und rechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Anlagenaddition. 4

EINLEITUNG PREISBILDUNG AM STROMMARKT 5

2. NEGATIVE STROMPREISE REGELUNG DES 51 EEG WEGFALL DER MARKTPRÄMIE VERWENDUNG DES STROMES 6

NEGATIVE STROMPREISE UND IHRE FOLGEN REGELUNG DES 51 EEG 2017 Regelungsgegenstand des 51 Abs. 1 EEG 2017 lautet wörtlich; Wenn der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland am Spotmarkt der Strombörse in der vortägigen Auktion in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert für den gesamten Zeitraum, in dem die Stundenkontrakte ohne Unterbrechung negativ sind auf null. Bezug wird auf den Spotmarkt gesetzt, d.h. den vortägigen Stromhandel an der Börse. Es ist unerheblich, ob auf dem Intradaymarkt positive Ergebnisse im gleichen Zeitfenster entstehen. Keine Änderung durch das Energiesammel-Gesetz im derzeitigen Entwurf des BMWi für negative Strompreise vorgesehen. 7

NEGATIVE STROMPREISE UND IHRE FOLGEN WEGFALL DER MARKTPRÄMIE Angeordnete Rechtsfolge ist der Wegfall der Marktprämie für den gesamten Zeitraum in den ununterbrochen negative Strompreise erzielt werden. Kurzzeitige Unterbrechungen führen zum Neubeginn des 6-Stunden-Zeitfensters, in welchem ansonsten die Marktprämie zu entrichten ist. Wenn ein Anlagenbetreiber den Strom im Wege der Ausfallvergütung vermarktet, so hat der bei Auftreten entsprechender Vorkommnisse des 51 EEG dies im Rahmen seiner Meldung nach 71 EEG gegenüber dem Netzbetreiber zu melden. Sollte eine entsprechende Meldung nicht erfolgen, verringert sich der Anspruch des Anlagenbetreibers um 5 % pro Kalendertag. 8

NEGATIVE STROMPREISE UND IHRE FOLGEN VERWENDUNG DES STROMES Im Rahmen der Ausschreibung ist es ausnahmsweise zulässig, den Strom zur Eigenversorgung bzw. Drittversorgung zu nutzen, vgl. 27a EEG. Möglichkeit zur Zwischenspeicherung des Stromes ist gegeben. Der Förderanspruch wird hierdurch wohl nicht berührt. Nach 19 Abs. 3 EEG besteht ein Anspruch auf die Marktprämie auch wenn der Strom vor der Einspeisung in ein Netz zwischengespeichert worden ist. In diesem Fall bezieht sich der Anspruch auf die Strommenge, die aus dem Stromspeicher in das Netz eingespeist wird. Die Höhe des Anspruchs pro eingespeister Kilowattstunde bestimmt sich nach der Höhe des Anspruchs, die bei einer Einspeisung ohne Zwischenspeicherung bestanden hätte. 9

3. ANLAGENZUSAMMENFASSUNG IM EEG AUSNAHMEN VON 51 EEG ANFORDERUNGEN DES 24 EEG FALLBEISPIELE 10

ANLAGENZUSAMMENFASSUNG IM EEG AUSNAHMEN VON 51 EEG 51 Abs. 3 EEG sieht unterschiedliche Ausnahmen vor: Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 3 Megawatt, wobei 24 Absatz 1 entsprechend anzuwenden ist, sonstige Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 500 Kilowatt, wobei 24 Absatz 1 entsprechend anzuwenden ist, Pilotwindenergieanlagen an Land nach 3 Nr. 37 b) EEG und Pilotwindenergieanlagen auf See nach 3 Nr. 6 WindSeeGesetzes. Anforderungen gehen hier über die EU-Umweltbeihilferichtlinie hinaus. Fraglich ist, wie eine entsprechende Anwendung des 24 EEG zur Anlagenaddition bei Windenergieanlagen umzusetzen wäre. 11

ANLAGENZUSAMMENFASSUNG IM EEG ANFORDERUNGEN DES 24 EEG 24 Abs. 1 EEG enthält mehrere Kriterien, die insgesamt vorliegen müssen, um von einer Anlagenzusammenfassung auszugehen, jedoch immer nur für den zuletzt in Betrieb genommenen Generator: sie sich auf demselben Grundstück, demselben Gebäude, demselben Betriebsgelände oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden, sie Strom aus gleichartigen erneuerbaren Energien erzeugen, für den in ihnen erzeugten Strom der Anspruch nach 19 Abs. 1 in Abhängigkeit von der Bemessungsleistung oder der installierten Leistung besteht und sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind. Grundsätzlich galt eine WEA = eine Anlage im Sinne des EEG. Rechtsprechung und Literatur beschäftigten sich grds. Nur mit der Zusammenfassung von Solarmodulen. 12

ANLAGENZUSAMMENFASSUNG IM EEG ANFORDERUNGEN DES 24 EEG Die Clearingstelle EEG hat unterschiedliche Kriterien herausgebildet, die bei Solaranlagen von einer Anlagenzusammenfassung bei der räumlichen Nähe zum Tragen kommen sollen: Identischer faktischer Betreiber Gesellschaftsrechtliche oder vergleichbare Verbundenheit mehrerer Betreiber Identischer Finanzierer Identischer Errichter/Projektierer Identischer Hersteller der Anlagen, identische Leistungsgröße und konkrete Auslegung der Anlagen Gleiche Einsatzstoffe Gemeinsam genutzte Infrastruktureinrichtungen Gemeinsames Betriebspersonal, gemeinsame Abrechnungsstelle Derzeit wird ein Empfehlungsverfahren von der Clearingstelle EEG durchgeführt, welches sich hierauf beziehen soll: Az.: 2017/11 13

ANLAGENZUSAMMENFASSUNG IM EEG FALLBEISPIEL 1 - WINDPARKERWEITERUNG UW-Gesellschaft Umspannwerk Schaltbox/ Untermessung 4 km Distanz Netz der allgemeinen Versorgung Schaltbox/ Untermessung Wind GmbH & Co. KG 1 Wind GmbH & Co. KG 2 14

ANLAGENZUSAMMENFASSUNG IM EEG FALLBEISPIEL 2 NEUERRICHTUNG UW-Gesellschaft Umspannwerk Schaltbox/ Untermessung Netz der allgemeinen Versorgung 1 km Distanz Wind GmbH & Co. KG 1 Wind GmbH & Co. KG 2 15

4. ZUSAMMENFASSUNG 16

ZUSAMMENFASSUNG Es bleibt abzuwarten, wie sich die Clearingstelle EEG hinsichtlich der Anlagenzusammenfassung von Windenergieanlagen positioniert. Derzeit ergeben sich aufgrund der auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen ergeben sich Unsicherheiten bei der Entwicklung von einzelnen WEA mit einer Leistung unter 3 MW oder beim Zubau von WEA an bestehende Windparks Fraglich ob die für Solaranlagen entwickelten Indizien für die räumliche Nähe auf Windenergieanlagen und negative Strompreise übertragbar sind. Wesentliches Kriterium kann hierbei die Inbetriebnahme außerhalb von 12 Kalendermonaten sein. Auch unterschiedliche Zuschläge in der Ausschreibung können als Anknüpfungspunkt gewählt werden. 17

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT BRAHMS & KOLLEGEN Rechtsanwälte Dr. Florian Brahms Lic. en drt. fr. Rechtsanwalt Inhaber Standort Berlin: Kaiserliche Postdirektion Französische Str. 12 10117 Berlin Tel. +49 (0)30 20 188 328 Standort Hamburg: Gutruf Haus Neuer Wall 10 20345 Hamburg Tel. + 49 (0)40 822 15 30 19 Mail brahms@brahms-kollegen.de Web www.brahms-kollegen.de 18