Bildung und Teilhabe. Umsetzung in Remscheid. Stadt Remscheid 06. April Mittwoch, 6. April 2011

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Zuständigkeit...... liegt bei den Kommunen SGB II: Wird vom Jobcenter bearbeitet SGB XII: Wird vom Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen (FD 51) bearbeitet Wohngeld/Kinderzuschlag: Zuständigkeit von den Ländern noch nicht umgesetzt, aber Anträge können abgegeben werden

Überblick Fahrten und Ausflüge Persönlicher Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft - Kultur, Sport, Mitmachen

Fahrten und Ausflüge Klassenfahrten (mehrere Tage) Klassenausflüge (eintägig) Kita Ausflüge (eintägig) Fahrten mit der Kita - Gruppe (mehrere Tage) die tatsächlichen Kosten werden übernommen

Persönlicher Schulbedarf 70,00 Euro zum 01.08. 30,00 Euro zum 01.02. Anweisung erfolgt zum 01.08.2011 kein Antrag erforderlich, wenn der Schulbesuch bekannt ist

Schülerbeförderung Die Regelungen des Schülerbeförderungsrechts NRW gehen vor: bis Klasse 4: mehr als 2 km bis Klasse 10: 3,5 km ab Klasse 11: 5 km Achtung: Bewilligungen im Rahmen des Bildungspaketes werden die Ausnahme sein!

Lernförderung Klassenziel wird ohne Förderung nicht erreicht Schulische Förderung reicht nicht aus. Antrag mit geeignetem Nachweis Zahlung an Nachhilfelehrerinnen und -lehrer. Prüfung durch den schulpsychologischen Dienst

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und Kindergartenkinder und Kinder in Tagespflege muss in schulischer Verantwortung angeboten werden tatsächliche Kosten bis auf 1,00 Eigenanteil Antrag und Überweisung auf ein Konto der Anbieter (Direktüberweisung oder Gutscheine)

Kultur, Sport, Mitmachen Altersgrenze: bis einschließlich 17 Maximal 10 Euro pro Monat! Vereinsbeiträge Unterricht in künstlerischen Fächern Freizeiten Gutscheinsystem

Anbieter Ausflüge und Mittagsverpflegung: Schulen Kindertageseinrichtungen im Schulauftrag tätige Organisationen Angemessene Lernförderung: Juristische Personen des öffentlichen Rechts gemeinnützig anerkannte Träger freie Träger der Jugendhilfe geeignete Privatpersonen (z.b. Lehrerinnen und Lehrer, Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler) Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Einrichtungen, Vereine, die in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur usw. Aktivitäten anbieten.

Gute Angebote Qualitätsmanagement aufbauen Netzwerk mit den Beteiligten: Schulen, OGS, Jugendhilfe, Wohlfahrtspflege, Vereinen usw. Chance: Leistungen sollen qualitativ hochwertig angeboten werden Viele Kinder sollen profitieren Herausforderung: Bürokratisches Gesetz

Verfahren Antrag stellen und Nachweise beifügen Jobcenter oder FD 51 prüfen Jobcenter stimmt Verfahren mit Leistungsanbieter ab Zahlung an Leistungsanbieter

Antragsfristen Leistungen für die Zeit vom 01.01.2011-30.04.2011 müssen bis zum 30.04.2011 beantragt werden! Alle anderen zukünftigen Anträge wirken auf den jeweiligen Monatsersten zurück.

(geschätzte) Leistungsberechtigte 3.000 2.250 2500 1.500 750 0 1000 150 10 SGB II SGB XII Wohngeld Kinderzuschlag

Finanzen (geschätzt auf Basis von 25 Mio Kosten der Unterkunft) Bundesbeteiligung Remscheid Erstattung KdU 24,5 % 6.125.000,00 SGB II +4,4 % 1.100.000,00 Kinderzuschlag +0,7% 175.000,00 Wohngeld +0,3% 75.000,00 Schulsozialarbeit +2,8% 700.000,00 bis 31.12.2013 Verwaltung SGB II +1,0% 250.000,00 Verwaltung KiZ/WoG +0,2% 50.000,00 Warmwasser +1,9 % 475.000,00 Gesamt 35,8 % 8.950.000,00 Für das reine Bildungspaket stehen ca. 1.650.000,00 bereit

Für unsere Kinder...