A r b e i t s p a p i e r. Leistungskürzungen für SGB II-Bezieher und Minderausgaben im Teilhabe- und Bildungspaket für das Jahr 2011
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1 A r b e i t s p a p i e r Leistungskürzungen für SGB II-Bezieher und Minderausgaben im Teilhabe- und Bildungspaket für das Jahr 2011 Rudolf Martens Paritätische Forschungsstelle Berlin 2. November 2011
2 2 Empfohlen wird, die Datei doppelseitig und in Farbe auszudrucken. Dr. Rudolf Martens Leiter Forschung PARITÄTISCHE Forschungsstelle Der PARITÄTISCHE Gesamtverband Oranienburger Straße Berlin Tel: Fax: persönlich: Internet: Redaktionsschluss: 2. November 2011 Zitiervorschlag: Martens, Rudolf (2011): Leistungskürzungen für SGB II-Bezieher und Minderausgaben im Teilhabe- und Bildungspaket für das Jahr Paritätische Forschungsstelle, Sachstand: 2. November 2011, Berlin. (Arbeitspapier: 6 Seiten, 5 Tabellen) Geschlechtsneutrale Formulierungen: Soweit dies möglich ist, werden im Text geschlechtsneutrale Formulierungen gebraucht. Dennoch wird oft die männliche Form benutzt, dies aus stilistischen Gründen und wegen der besseren Lesbarkeit. Sollen sich Aussagen spezifisch auf weibliche oder auf männliche Personen beziehen, wird dies besonders erwähnt.
3 3 Leistungskürzungen für SGB II-Bezieher und Minderausgaben im Teilhabe- und Bildungspaket für das Jahr 2011 In einer Pressemeldung vom 1. November 2011 berichtete der Deutsche Städtetag von einer Umfrage zum Teilhabe- und Bildungspaket. 1 Demnach setzt sich das Bildungspaket immer mehr durch 44 Prozent Anträge in 80 Städten, so laut der Überschrift. Im Folgenden wird diese Information, die hier in der Anmutung einer Erfolgsmeldung erscheint, im Kontext des Sparpakets der Bundesregierung und den Änderungen im SGB II ( Hartz IV ) behandelt und zwar aus der Sicht der Bezieher von SGB II-Leistungen bzw. der Leistungsberechtigten des Bildungspakets. Für das Bildungs- und Teilhabepaket 2 waren für 2011 etwas über 1 Mrd. Euro vorgesehen (Tabelle 2 und 5). Rechnet man die Angaben des Städtetages auf die Bundesrepublik hoch, ergäbe sich eine Summe von ca. ½ Mrd. Euro an nicht verausgabten Sachleistungen im Bildungs- und Teilhabepaket (Tabelle 2). Im Sparpaket der Bundesregierung 3 waren vielfältige Kürzungen im Sozialbereich und insbesondere im SGB II vorgesehen (Tabelle 1 und 4). Betrachtet man nur die Kürzungen bei den direkten Leistungen (ohne Förderleistungen) an die Hartz IV-Bezieher, so ergibt sich eine Summe von 2,4 Mrd. Euro für das Jahr Dem stehen Leistungsverbesserungen im SGB II von über ½ Mrd. Euro gegenüber (Tabelle 5, Zeilen 4 bis 6). Insgesamt ergibt sich für 2011 folgendes Bild: Den Leistungsverbesserungen im SGB II von ca. 540 Mio. Euro stehen Kürzungen von 2,4 Mrd. Euro und nicht verausgabte Leistungen im Bildungspaket von ca. 500 Mio. Euro gegenüber. In der Summe bilanziert sich dies zu gerundet 2,4 Mrd. Euro, die Hartz IV-Bezieher weniger an direkten Leistungen bekommen (Tabelle 3): Einsparungen Bund im Sparpaket bei direkten Leistungen an SGB II-Bezieher Nicht verausgabte Leistungen Bildungs- und Teilhabepaket 503 Leistungskürzungen und Minderausgaben bei Beziehern von SGB II-Leistungen und von Leistungen im Bildungs- und Teilhabepaket Leistungsverbesserungen SGB II 0,538 Summe Einsparungen, Minderausgaben und Leistungsverbesserungen 2.365
4 4 Tabellen Tabelle 1: Sparpaket Bundesregierung, Auswirkungen auf Bezieher von direkten SGB II- Leistungen (bzw. Wohngeld/Kinderzuschlag u.a.). Sparbeträge kommen dem Bund zugute. Neujustierung von Sozialgesetzen Abschaffung befristeter Zuschlag Alg II ( 24 SGB II) in Mio. EUR Abschaffung Zuschuss an Rentenversicherung bei Alg II Zwischensumme Abschaffung Elterngeld bei Alg II 400 Begrenzung des Elterngeldes 200 Zwischensumme Elterngeld 600 Wohngeld (Streichung Heizkostenzuschuss) 100 Kürzungen im SGB II (Hartz IV) nachrichtlich: Leistungsverbesserungen SGB II 0,538 Kürzungen beim Bezug von Leistungen insgesamt Tabelle 2: Vorgesehene und Tatsächliche Leistungen Bildungs- und Teilhabepaket. Angaben in Mio. Euro Bildungs- und Teilhabepaket 2011 Summe Bildung und Teilhabe Schulbedarfspaket (wird ohne Antrag ausgezahlt) 140 Tatsächliche Leistungen Bildung und Teilhabe (ohne Schulbedarfspaket) 44 Prozent 396 Nicht verausgabte Leistungen Bildungs- und Teilhabepaket 503 Tabelle 3: Leistungskürzungen im SGB II und Minderausgaben im Bildungs- und Teilhabepaket. Angaben in Mio. Euro Leistungskürzungen und Minderausgaben 2011 Einsparungen Bund im Sparpaket bei direkten Leistungen an SGB II-Bezieher Nicht verausgabte Leistungen Bildungs- und Teilhabepaket 503 Leistungskürzungen und Minderausgaben bei Beziehern von SGB II-Leistungen und von Leistungen im Bildungs- und Teilhabepaket Leistungsverbesserungen SGB II 0,538 Summe Einsparungen, Minderausgaben und Leistungsverbesserungen 2.365
5 5 Tabelle 4: Sozialkürzungen und Einsparungen der Bundesregierung im Sparpaket. Datenquelle: Bundesregierung, Juni in Mrd. EUR Neujustierung von Sozialgesetzen Ersatz Pflicht- durch Ermessensleistungen (SGB II + SGB III) (1a) - Einsparungen Bund 0,5 1,5 2,0 2,0 6,0 (1b) - Einsparungen Bundesagentur für Arbeit 1,5 2,5 3,0 3,0 10,0 (2) Abschaffung befristeter Zuschlag Alg II ( 24 SGB II) 0,2 0,2 0,2 0,2 0,8 (3a) Abschaffung Zuschuss an Rentenversicherung bei Alg II 1,8 1,8 1,8 1,8 7,2 (3b) Wegfall Erstattungen einigungsbedingte Leistungen an die Rentenversicherung 0,3 0,3 0,2 0,2 1,0 ( 291c SGB VI) (4) Effizienzverbesserungen bei der Arbeitsmarktvermittlung bei SGB II 1,5 3,0 4,5 Zwischensumme Arbeitsmarkt 4,3 6,3 8,7 10,2 29,5 (5a) Abschaffung Elterngeld bei Alg II 0,4 0,4 0,4 0,4 1,6 (5b) Begrenzung des Elterngeldes 0,2 0,2 0,2 0,2 0,8 Zwischensumme Elterngeld 0,6 0,6 0,6 0,6 2,4 (6) Wohngeld (Streichung Heizkostenzuschuss) 0,1 0,1 0,1 0,1 0,4 Zusätzlicher Steuerzuschuss GKV -2,0-2,0 Summe Sozialkürzungen im Sparpaket 3,0 7,0 9,4 10,9 30,3 Tabelle 5: Finanzielle Auswirkungen des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und Änderung des SGB II und SGB XII auf die Kommunen in Millionen Euro. Ein Minuszeichen vor einer Zahl bedeutet Entlastung. Datenquelle: Anlage des Berichts des Haushaltsausschusses über die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses (Februar 2011). Belastungen und Entlastungen der Kommunen Nr. Belastungen 1 Bildung und Teilhabe SGB II und SGB XII Bildung und Teilhabe (Mittagessen für Hortkinder außerhalb schulischer Verantwortung bzw. Schulsozialarbeit) Zwischensumme Bildung und Teilhabe Verwaltungskosten B+T (SGB II) Erhöhung der Regelbedarfe SGB II und SGB XII Leistungsänderungen SGB II "Warmwasser" SGB II und SGB XII Summe Belastungen
6 6 Belastungen und Entlastungen der Kommunen Entlastungen 7 Anhebung (+11,3 %) und Festschreibung (25,1 %) der Bundesbeteiligung Kosten der Unterkunft KdU (= 36,4 %) 8 Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (2012: 45 %, 2013: %, 2014 ff.: 100 %) Summe Entlastungen Summe Belastungen darunter Ausgaben Bildung und Teilhabe Summe insgesamt (Entlastungen minus Belastungen) Pressemeldung Das Bildungspaket setzt sich immer mehr durch 44 Prozent Anträge in 80 Städten vom 1. November 2011, Internet (Abfrage 11/2011): 2 Martens, Rudolf (2011): Die Finanzsituation der Kommunen nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Paritätische Forschungsstelle, C-D-Rundschreiben vom ; Martens, Rudolf (2011): Nach dem Hartz-IV-Kompromiss: Was die Kommunen sparen und nun für bedürftige Kinder tun können. In: Soziale Sicherheit, Heft 3/2011, S Martens, Rudolf (2010): Unter unseren Verhältnissen II Atlas der Sozialkürzungen der Bundesregierung Paritätische Forschungsstelle, C-D-Rundschreiben vom
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