Gemeinde Schwalmtal Der Bürgermeister

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1 Gemeinde Schwalmtal Der Bürgermeister Vorlage Nr. : 394/ 12 Datum : Aktenzeichen : Fachbereich : Schule, Ordnung, Sport und Kultur Verwaltungsvorlage öffentlich Betreff: Bildungs- und Teilhabepaket hier: Mittel zur Finanzierung zusätzlicher Schulsozialarbeit Begründung siehe Rückseite Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Schule, Kultur und Tourismus Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, dem Verein zur Schülerbetreuung e.v. an Schwalmtaler Schulen die Installation und Durchführung der Schulsozialarbeit in Schwalmtal zu übertragen und hierzu einen Kooperationsvertrag mit folgenden Eckpunkten zu schließen: - Stellenumfang 1,25 (angedacht 0,75 zu 0,50 Stellen) - Räumliche Unterbringung möglichst Europaschule - Vertragsbeginn schnellstmöglich - Laufzeit fest bis ; optional darüber hinaus falls Mittelbewilligung durch Kreis oder weitere Anschlussfinanzierung Land - Dienstaufsicht Träger, Fachaufsicht Schulleiter - Bedarfsgerechter Einsatz in allen Schwalmtaler Schulen - Geltendmachung von Raumkosten: nur, wenn innerhalb der jährlichen Gesamtzuweisung darstellbar

2 Seite: 2 Begründung: Am wurden die gesetzlichen Grundlagen für das Bildungs- und Teilhabepaket (im folgenden BuT), aus dem Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat, in Teilen rückwirkend ab dem , verabschiedet. Das Vermittlungsergebnis kam nur zustande, weil die Bundesregierung im Vermittlungsverfahren zusagte, den Ländern und Kommunen befristet bis zum zusätzlich 400 Mio. zur Unterstützung ihrer Aufgaben in Einrichtungen nach 22 SGB VII (gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Hortkindern (280 Mio. ) und zum Ausbau von Schulsozialarbeit (120 Mio. ) zur Verfügung zu stellen. So sollen - runtergebrochen auf NRW - mit den zur Verfügung stehenden Mitteln neue Stellen für die Schulsozialarbeit als Teil des BuT geschaffen werden. Für die Durchführung der Schulsozialarbeit existieren seitens des Bundesgesetzgebers keine verbindlichen Vorgaben. Die Umsetzung des Angebots zusätzlicher Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT bleibt deshalb der freien Ausgestaltung durch die kommunalen Leistungsträger überlassen. Das wurde auch durch die Landesministerien für Arbeit, Integration und Soziales, für Schule und Weiterbildung sowie für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport mit Erlass vom ausdrücklich klargestellt. Auch die Finanzierung der Schulsozialarbeit wird im neuen SGB II nur indirekt durch 46 SGB II im Rahmen der Bundesbeteiligung für die Leistungen zu Unterkunft und Heizung abgebildet. So wird die Bundesbeteiligung zur Finanzierung der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Hortkindern und Schulsozialarbeit für die Jahre 2011, 2012 und 2013 um 2,8 %-Punkte erhöht. Über 2013 hinaus ist bislang keine finanzielle Beteiligung des Bundes vorgesehen. Es ist aber im Kreis Viersen angedacht, die bislang aufgrund der Nichtbesetzung der Stellen nicht verbrauchten Mittel aus 2011 über eine passive Rechnungsabgrenzung 2012 wieder bereitzustellen. Das hätte zur Folge, dass auch über das Jahr 2013 hinaus - unter dem Vorbehalt der Mittelübertragung durch den Kreis - eine Finanzierung aus den Landesmitteln möglich ist. Im Kreis Viersen stehen demnach für die Finanzierung der Schulsozialarbeit rund 1,1 Mio aus dem BuT zur Verfügung. Auf Basis der Kosten eines Arbeitsplatzes nach den einschlägigen KGST-Materialien können aus diesen Mitteln insgesamt 17,25 Stellen Schulsozialarbeit im Kreis Viersen für die Jahre 2011, 2012 und 2013 finanziert werden. Die Verteilung erfolgt auf Basis des Verhältnisses Schülerzahl pro Schulträger. Aus Sicht des Kreises entspricht diese Verteilung einer regionalen Schwerpunktsetzung und somit auch dem tatsächlichen Bedarf. Die Verteilung sieht demnach für die Gemeinde Schwalmtal 1,25 Stellen vor. Die Verteilung erfolgte dabei durch den Kreis Viersen auf Basis des Verhältnisses Schülerzahl pro Schulträger.

3 Seite: 3 Die Umsetzung soll in und im Umfeld von Schulen und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen Behörden und den freien Trägern der Jugendsozialarbeit erfolgen. Zu den Aufgaben gehört beispielsweise die Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungsund Teilhabepaket, sei es durch Anregung von Anträgen bei Eltern, Kindern und Jugendlichen, sei es durch Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weiteren Partnern oder auch durch Einwerbung zusätzlicher Unterstützungslei-stungen, beispielsweise für Folgekosten einer Vereinsmitgliedschaft. Zu den Komponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes gehören konkret: - Ausflüge und Klassenfahrten - Schulbedarf - Schülerbeförderung - Lernförderung - Zuschuss zum Mittagessen in Schulen, Kindergärten und Horten - Soziale und kulturelle Teilhabe in Form von Vereins-, Kultur- und Freizeitangeboten Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets soll daher dazu dienen, insbesondere die Bildung und Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen aus den Bereichen der SGB II-, SGB XII-, Wohngeld- und Kinderzuschlag-Beziehern zu unterstützen. Von einer gelingenden Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hängen in besonderem Maße auch die Integrationschancen in den Arbeitsmarkt ab. Es wird deutlich, dass die Förderung im Rahmen des BuT neue zusätzliche Angebote finanzieren und keine Doppelstrukturen oder Refinanzierungen bereits bestehender Schulsozialarbeit schaffen soll. Eine Umschichtung zugunsten der klassischen bereits bestehenden Schulsozialarbeit ist nicht möglich. Zum Nachweis der Mittelverwendung im Bereich der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets - insbesondere im Hinblick auf die Fortführung der Finanzierung durch den Bund ab ist es erforderlich, die Umsetzung im Rahmen der Zielsteuerung zu begleiten und die Ausgaben in diesem Bereich kontinuierlich zu dokumentieren. Deshalb ist, auch unter Berücksichtigung der Regelung in 46 Abs. 8 letzter Satz SGB II, die Mittelverwendung im Einzelnen nachzuhalten. In diesem Zusammenhang wurden bezüglich der konkreten Umsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Erlasses des Landesministeriums vom Gespräche mit den Schulleitern der Schulen im Gebiet der Gemeinde Schwalmtal und dem Verein zur Schülerbetreuung e.v. an Schwalmtaler Schulen (im nachfolgenden Träger genannt) geführt. Aufgrund der vom Kreis Viersen gebildeten, festgelegten Stellenzahl von 1,25 Stellen war zu klären, auf welche Weise ein bedarfsgerechter Einsatz von Schulsozial-arbeitern außerhalb der schon bestehenden Sozialarbeit erreicht werden kann.

4 Danach kamen im Vorfeld folgende Lösungsmöglichkeiten in Frage: Vorlage Nr. 394/12 Seite: 4 - Einsatz von Schulsozialarbeitern direkt an Schulen mit hohem Bestand an Schülern, die in den Bereich des BuT fallen (Schule a.d. Schwalm; Europaschule). Vorteil: Schulsozialarbeit direkt am Brennpunkt Nachteil: Das Angebot steht nur einseitig zur Verfügung, kein flächendeckender bedarfsgerechter Einsatz möglich - Einsatz von zwei Schulsozialarbeitern jeweils unabhängig in Waldniel und Amern Vorteil: Gebietszuständigkeit von jeweils einem Sozialarbeiter Nachteil: Vertretung untereinander schwierig; zu unflexibel; Stellenanteil für jeweils einen unabhängigen Standort zu gering - Zentralisierung von zwei Schulsozialarbeitern (0,75 und 0,5 Stelle) an einem Standort und Einsatz flexibel nach Bedarf und Abruf durch alle Schulen im Gemeindegebiet Vorteil: Optimale Einsatzmöglichkeit der 1,25 Stellenanteile für alle Schulen; direkte Vertretung untereinander möglich; Nachteil: erhöhte Mobilität erforderlich Nach Abwägung der oben dargestellten Möglichkeit hat man sich aus dem Kreis der Schulleiter, des Betreuungsvereins als möglichen, diesbezüglich auch dazu bereiterklärten Träger und der Verwaltung dafür ausgesprochen, zwei Schulsozialarbeiterstellen an einem noch festzulegenden, zentralen Standort bedarfsgerecht für alle Schulen im Gemeindegebiet einzurichten. Geeignete Büroräume könnten durch die Gemeinde - gegebenenfalls gegen Nutzungsgebühr - zur Verfügung gestellt werden. Die Anbindung der Stellen sollte ausschließlich über den Träger erfolgen. Die Personalauswahl und die Einstellung sollten grundsätzlich über den Träger erfolgen, möglichst hinsichtlich der Personalauswahl unter Einbeziehung einzelner, noch zu bestimmender Schulleiter. Der Träger würde dabei die Dienstaufsicht über das Personal führen. Die Fachaufsicht sollte durch die Schulleiter sichergestellt werden. Das Finanzierungsvolumen i.h.v ,00 EUR pro Jahr würde vom Kreis Viersen über die Gemeinde Schwalmtal direkt in voller Höhe an den Träger weitergeleitet werden. Die in der Summe enthaltene Sachkostenpauschale soll die entstehenden Fahrtkosten sowie die Personalausstattung zuzüglich eventuell entstehender Raumkosten abdecken. Die Sachkostenpauschale berechnet sich aus dem Gesamtvolumen i.h.v ,00 EUR für 1,25 Stellen abzüglich der Lohnkosten.

5 Seite: 5 Von Seiten der Verwaltung wird diese Lösung als die praktikabelste zur Umsetzung der Schulsozialarbeit gemäß den Vorgaben nach dem Bildungs- und Teilhabepaket angesehen und somit auch befürwortet. Die Vorlage berührt den Haushaltsplan nicht. Unterschrift

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