Gemeinde Schwalmtal Der Bürgermeister

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1 Gemeinde Schwalmtal Der Bürgermeister Vorlage Nr. : 35/ 09 Datum : Aktenzeichen : Fachbereich : Schule, Ordnung und Soziales Verwaltungsvorlage öffentlich Betreff: Zuschussanträge im Zusammenhang mit KP II; hier: Erörterung aller bereits im Frühjahr gestellten Anträge Begründung siehe Rückseite Beratungsfolge Termin TOP Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport und Seniorenangelegenheiten Beschlussvorschlag

2 Seite: 2 Begründung: Der Gemeinde Schwalmtal wurden mit Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom Fördermittel von insgesamt ,00 zugewiesen. Davon entfallen auf den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur ,00. Hiervon wurden für das Jahr 2009 rd ,00 benötigt, so dass für 2010 noch Fördermittel in Höhe von ,00 zur Verfügung stehen. Seitens verschiedener Vereine und Instituationen wurden Fördermittel aus dem KP II zu unterschiedlichen Maßnahmen beantragt. Im Einzelnen wurden folgende Anträge eingereicht: 1. S.C. Waldniel 1911 e.v. Neuanlage der Laufbahn im Dr.-Ernst-van-Aaken-Stadion vom , sowie Ergänzungsantrag vom Erstellung eines Kunstrasenplatzes im Dr.-Ernst-van-Aaken-Stadion zeitgleich mit der Erstellung einer Laufbahn. 2. S.C. Waldniel 1911 e.v. Bezuschussung eines Kabinenerweiterungsbau im Dr.-Ernst-van-Aaken-Stadion vom Vereinigte Sportfreunde Amern 1910 e.v. a) Sanierungsarbeiten in der Turnhalle Bahnstraße (Rösler Stadion) b) Erweiterung Umkleidekabinen vom St. Magdalena Bruderschaft Schwalmtal-Schier 1850 e.v. Zuschuss für den Neubau eines Schützenheimes vom Evangelische Kirchengemeinde Waldniel Erneuerung der Heizungsanlage vom Verein Altenhilfe Schwalmtal e.v. Sanierung der Wohnanlage Amerner Str. 10a vom Die vorstehenden Anträge wurden am im Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport und Seniorenangelegenheiten (AJSSS) vorgestellt und wegen der damaligen Rechtsunsicherheit, insbesondere zum Anwendungsbereich des Artikels 104b GG, in die weiteren Beratungen zum Konjunkturpaket II nach Rechtskraft der angekündigten GG- Änderung verwiesen. Die Antragsteller wurden mit einem Zwischenbescheid über die Beschlusslage informiert. Nach Rechtskraft der durchgeführten GG-Änderung wurden die Maßnahmen zum KP II im Rahmen der Ältestenratsitzung am 22. September erneut unter dem Gesichtspunkt der Förderfähigkeit, aber auch in Bezug auf die Begrenztheit der KP II Mittel im Verhältnis zu den beantragten Maßnahmen erörtert. In der Sitzung des Rates vom wurde folgende Maßnahmenliste zum KP II mit dem Investitionsschwerpunkt Infrastruktur als Basis für die Hauhaltsberatungen 2010 im Sinne eines Veranschlagungsvorschlages beschlossen.

3 Seite: 3 Investitionsbereich Infrastruktur vorauss. Investitionskosten Dr. Ernst van Aaken-Stadion Neubau d. Laufbahn ,00 Sanierung von Wirtschaftswegen ,00 Barrierefreiheit Straße, Wege, Plätze ,00 Unabhängig hiervon ist über eingereichte Anträge in den entsprechenden Fachausschüssen zu beraten und zu beschließen. Maßnahmen, für die Finanzhilfen aus dem KP II beansprucht werden, müssen neben bestimmten Voraussetzungen nach den Vorgaben des Zukunftsinvestitionsgesetzes ( 3, z.b. Investitionsmaßnahmen, Maßnahmen der Daseinsfürsorge) auch allgemeine Kriterien erfüllen, die nachfolgend aufgeführt sind: Zur Förderung beantragte Maßnahmen müssen zusätzlich sein, d.h., deren Gesamtfinanzierung darf nicht bereits gesichert sein Zu den beantragten Maßnahmen dürfen keine anderen Bundes- oder Landeszuschüsse fließen, d.h., eine Doppelförderung muss ausgeschlossen sein Die zur Förderung beantragten Maßnahmen müssen nachhaltig sein, d.h., eine längerfristige Nutzung muss auch unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Entwicklung oder aus anderen Gründen vorgesehen sein, wobei maßgeblich die Prognose zum Zeitpunkt der Entscheidung ist Bei jeder zur Förderung beantragten Baumaßnahme ist geltendes Recht zu beachten. Im Bereich Energetischer Maßnahmen muss das Gebäude nach der Sanierung dem Standart entsprechen, den die Energieeinsparverordnung für Maßnahmen im Bestand vorschreibt, je nach Maßnahmebeginn also die Vorgaben der EnEV 2007 oder der Neufassung 2009 Die zur Förderung beantragte Maßnahme muss im Förderzeitraum durchgeführt werden, d.h., sie muss bis zum abgeschlossen sein Auch fremde Träger müssen den Trägeranteil von 12,5 % an der Gesamtinvestition leisten; insoweit muss belegt werden, dass die Fördermittel und der Eigenanteil von 12,5 % auch tatsächlich für die Maßnahme verwendet worden sind. Nach den Vorgaben zum KP II wird verwaltungsseitig eine Einzelbewertung zur Förderfähigkeit der vorliegenden Anträge vorgenommen: zu1.: S.C. Waldniel 1911 e.v. Laufbahn/Kunstrasen Zuschuss ,00 Der vom SC Waldniel und den Nutzervereinen OSC und Athletik Waldniel gestellte Ursprungsantrag verhält sich über die Erneuerung der Laufbahn; die Notwendigkeit ist seit Jahren bekannt und gutachterlich belegt. Die Realisierung scheiterte bislang an mangelnder Finanzierbarkeit. Die Mittel des KP II (Infrastruktur-Topf) eröffnen nunmehr eine entsprechende Möglichkeit. Die bisherige Meinungsbildung in

4 Seite: 4 Verwaltung und auch im politischen Raum tendiert zur Realisierung der beantragten Laufbahnerneuerung mittels KP II-Zuschuss i.h.v ,00. Der Verein möchte zeitgleich mit Erstellung der Laufbahn den Rasenplatz in einen Kunstrasenplatz umwandeln. Hierzu wurde am mit Vertretern des SC Waldniel ein Abstimmungsgespräch vorgenommen. Danach ist angestrebt, die beiden Maßnahmen unter Einbeziehung eines Zuschusses aus dem KP II in Höhe von ,00 durchzuführen; beide Teilmaßnahmen werden mit einem Gesamtvolumen von rd ,00 (!) kalkuliert. Hierzu wird der SC Waldniel nach Abstimmung mit dem OSC und Athletik Waldniel ein neues Konzept zur Umsetzung und zur Finanzierung der angedachten Maßnahmen einreichen und eine Aussage zum leistbaren Eigenfinanzierungsanteil erbringen. Nach Vorlage der neuen Unterlagen wird über den Antrag, voraussichtlich im Rahmen einer Sondersitzung des Ausschusses und vor Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2010 zu befinden sein, um möglichst durch ein belastbares politisches Votum noch ausreichend Zeit für Planung und Realisierung der Maßnahme(n) bis zu gewährleisten. Die Förderfähigkeit der Investitionsmaßnahme nach den vorgenannten Kriterien ist nach Prüfung durch die Kämmerei gegeben und bleibt auch im Rahmen eines Zuschusses zur Gesamtmaßnahme erhalten. Die Umsetzung der Maßnahme muss bis zum abgeschlossen sein. zu2.: S.C. Waldniel 1911 e.v. Kabinenerweiterung Zuschuss ,00 Die Förderfähigkeit des Erweiterungsbaus Umkleidekabinen ist wie bei 1.) als Zuschuss zur Gesamtmaßnahme gegeben; bei Bezuschussung der Maßnahme SC-Laufbahn und Kunstrasen mit ,00 stünden keine KP II-Mittel mehr zur Verfügung. Der Antrag SC-Kabinenerweiterung sollte in die reguläre Haushaltsplanberatung 2010 verwiesen werden. zu3.: Vereinigte Sportfreunde Amern a) Sanierung Turnhalle Bahnstraße ,00 b) Errichtung zusätzlicher Umkleidekabine im Eingangsbereich der Turnhalle ,00 a) Hierbei handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen, die im Rahmen der Gebäudeunterhaltung zu sehen sind. Förderfähig sind jedoch lediglich Investitionsmaßnahmen. Die Finanzierung der Sanierung müsste ggf. aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt werden. b) Bei der Erweiterung des Umkleidetraktes handelt es sich um eine Investitionsmaßnahme, die nach den Vorgaben des KP II förderfähig ist.

5 Seite: 5 Bei Bezuschussung der Maßnahme SC-Laufbahn und Kunstrasen mit ,00 stünden keine KP II-Mittel mehr zur Verfügung. Die Anträge des VSF Amern sollten in die reguläre Haushaltsplanberatung 2010 verwiesen werden. Zu4.: St. Magdalena Bruderschaft Schwalmtal-Schier Zuschuss zur Errichtung für den Neubau Schützenheim ,00 Die Förderfähigkeit ist grundsätzlich bei Vorhaben gegeben, die der sozialen Daseinsfürsorge dienen ( 3 ZuInvG). Dieses Kriterium kann für den Bau eines Schützenheimes nicht erkannt werden. Die Förderung aus KP II-Mitteln scheidet daher aus. Der Antrag der St. Magdalena Bruderschaft sollte in die reguläre Haushaltsplanberatung 2010 verwiesen werden. zu 5.: Evangelische Kirchengemeinde Erneuerung Heizungsanlagen Laut Mitteilung der evangelischen Kirchengemeinde wurden die beantragten Maßnahmen bereits ausgeführt. Voraussetzung nach KP II ist jedoch, dass mit der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen worden ist. Eine Förderung bzw. Refinanzierung über KP II ist somit nicht mehr möglich. Der Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde sollte zurückgewiesen werden. zu 6.: Verein Altenhilfe Schwalmtal Sanierung der Wohnanlage Amerner Straße 10a Bei den im Antrag aufgeführten Vorhaben handelt es sich um Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung, die nicht als Investitionsmaßnahmen gewertet werden können. Eine Förderung über KP II scheidet somit aus. Der Antrag des Vereins Altenhilfe Schwalmtal sollte in die reguläre Haushaltsplanberatung 2010 verwiesen werden.

6 Seite: 6 Abschließend muss ganz ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass alle für den Haushalt 2010 anstehenden Beratungen unter dem Vorzeichen der zu erwartenden negativen Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise auf den kommunalen Haushalt stehen. Unterschrift Anlage: Antrag SC Waldniel auf Erstellung eines Kunstrasenplatzes im Dr. Ernst-van-Aaken-Stadion zeitgleich mit Erstellung der Laufbahn vom

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