Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 50 Soziales und Wohnen
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- Henriette Lang
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1 1 Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 50 Soziales und Wohnen Berichtsvorlage Vorlagen-Nr. 693/IX öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: A. für Soz., Gesundh. u. Senioren TOP: Entwicklung der Fallzahlen und Kosten im Bereich der passiven kommunalen Leistungen im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII sowie der Bildungs- und Teilhabeleistungen getrennt nach Rechtskreisen SGB II und Wohngeld- /Kinderzuschlagsberechtigten Bericht: Mit Beschluss des A/SGS vom wurde die Verwaltung mit einer regelmäßigen jährlichen Berichterstattung über die aktuellen Entwicklungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende beauftragt. Hierbei sind insbesondere darzustellen: die Entwicklung der Kosten der Unterkunft; der Mittelabfluss und die Antragstellung, getrennt nach den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket; die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten; die Entwicklung der Struktur der Hilfebedürftigen nach den Merkmalen Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Schulabschluss, Familienstand und Größe der Bedarfsgemeinschaften; die Integration in den Arbeitsmarkt; die Personalgestellung durch die Stadt Mönchengladbach im Jobcenter; die Entwicklung der Fallzahlen und Kosten im Bereich des SGB XII. Die Entwicklung der Strukturmerkmale der Hilfebedürftigen, die aktiven Leistungen zur Integration in Arbeit und die hieraus resultierende Integrationsquote sowie die Personalgestellung des kommunalen Trägers im Jobcenter erfolgt in einem eigenständigen Bericht der Geschäftsführung des Jobcenter Mönchengladbach. Die Darstellung der Fallzahl- und Kostenentwicklung im Rechtskreis des SGB XII sowie die
2 2 Leistungsgewährung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erfolgen in gesonderten Abschnitten innerhalb des Berichtes. I. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Entsprechend der Vorgaben aus dem Beschluss des A/SGS werden hier nachfolgend die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften, der Kosten für die Unterkunft und Heizung im Rahmen des 22 SGB II sowie der einmaligen Bedarfe im Rahmen des 24 Absatz 3 SGB II dargestellt. Der Bericht nimmt insofern hauptsächlich Bezug auf die passiven Leistungen des kommunalen Trägers im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach 6 Absatz 1 Ziffer 2 SGB II: 22 SGB II (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) sowie nach 27 Absatz 3 SGB II (Zuschuss zu den Aufwendungen der Unterkunft und Heizung für Auszubildende) 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB II (Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte / Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt) Die aktiven kommunalen Eingliederungsleistungen nach 16 a SGB II (Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung und Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen) werden durch eigene kommunale Einrichtungen sowie durch Leistungsvereinbarung legitimierte Fachinstitutionen im Auftrage der Stadt bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt. Nachfolgend wird die Entwicklung der Fallzahlen sowie im Anschluss die Entwicklung der Aufwendungen für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II dargestellt. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Berichtsjahr Innerhalb des Berichtsjahres ergaben sich nachfolgende jahresdurchschnittliche Werte: Bezeichnung Anzahl Bedarfsgemeinschaften Personen in Bedarfsgemeinschaften davon erwerbsfähige Leistungsberechtigte davon nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Quelle: Erhebung der monatlichen Datenbestände aus der veröffentlichten Statistik der Bundesagentur für Arbeit / Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder / Zeitreihe zu Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger nach SGB II - Deutschland mit Kreisen) Gegenüber den Vorjahreswerten erfolgte im Jahr ein erneuter Anstieg der Anzahl von Bedarfsgemeinschaften und in der Folge von erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten innerhalb der Bedarfsgemeinschaften. Zum Vergleich erfolgt nachfolgend die Darstellung für das Jahr 2013: Bezeichnung Anzahl Bedarfsgemeinschaften Personen in Bedarfsgemeinschaften davon erwerbsfähige Leistungsberechtigte davon nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
3 3 Auf eine weitergehende strukturelle Unterteilung wird an dieser Stelle des Berichtes verzichtet und auf den ergänzenden Bericht der Geschäftsführung des Jobcenter Mönchengladbach verwiesen. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung im entsprechenden Jahresverlauf: Bedarfsgemeinschaften im Jahresverlauf Erwerbsfähige LB im Jahresverlauf Nichterwerbsfähige LB im Jahresverlauf
4 4 Entwicklung der passiven Leistungen Bedarfe für Unterkunft und Heizung ( 22 und 27 Absatz 3 SGB II) Durchschnittlicher jährlicher Aufwand je Bedarfsgemeinschaft Einmalige Leistungen für Erstausstattungen ( 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II) 4.773, , Durchschnittlicher jährlicher Aufwand je Bedarfsgemeinschaft 78,06 83,08 (Ohne Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Unterkunft und Heizung nach 46 Absatz 5 SGB II in Höhe von 26,4 %. Hiervon 24,5 % Kosten Unterkunft und Heizung sowie 1,9 % Warmwasser) Begründungen für die Kostenentwicklung im Bereich der Leistungsgewährung der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind vielfältiger Art. Feststellbar ist eine konstante Zunahme der jahresdurchschnittlichen Anzahl von Leistungsberechtigten und damit einhergehend eine Ausweitung der passiven kommunalen Leistungen, insbesondere für die Aufwendungen der Leistungen für die Unterkunft und Heizung. Nachfolgende Einflussfaktoren waren seit dem Jahr 2011 für die Entwicklung prägend: 1. Wegfall Wohngeldbezug in Mischhaushalten 2. Erhöhung der Freibetragsgrenzen bei der Anrechnung von Einkommen 3. Aufwendungen der Kosten für Warmwasser als Mehrbedarf bzw. Bedarf der Kosten der Unterkunft und Heizung 4. Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu Wohnraumgrößen mit Urteil vom und der rückwirkenden Anwendung ab bzw Jährliche Erhöhung der Regelbedarfe; Vorrangige Anrechnung von Einkommen auf Leistungen des Bundes (Bedarfsgemeinschaften mit Einkommen) 6. Generelle Kostenentwicklung der Mietnebenkosten, Betriebskosten und Energieaufwendungen Hierbei darf nicht unerwähnt bleiben, dass der Handlungsspielraum und somit die Steuerungsmöglichkeiten des kommunalen Trägers zur Beeinflussung der passiven Leistungen aufgrund der oben genannten Faktoren sowie der Abhängigkeit von der wirtschaftlichen und konjunkturellen Entwicklung nur sehr gering ist. Den Aufwendungen stehen Einnahmen durch die gesetzlich fixierte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach 46 Absatz 5 SGB II in einem Umfange von 26,4 % (24,5 % für Kosten der Unterkunft und Heizung sowie 1,9 % für die Aufwendungen der Warmwasserbereitung) gegenüber.
5 5 II. Leistungen nach den Bestimmungen des SGB XII Zu den leistungsberechtigten Personen mit Ansprüchen auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII zählen im Wesentlichen Personen, die vorübergehend erwerbsunfähig sind, das heißt wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt werden vollumfänglich durch die Kommune getragen. Anspruchsberechtigt für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII sind Personen, welche die gleitende Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Durch den Bund erfolgt seit dem Berichtsjahr eine 100%-ige Übernahme der Leistungen. Aufgrund der hiermit verbundenen Bundesauftragsverwaltung erfolgt die Steuerung der Leistung durch Weisungs- und Erlasslagen des Bundes. Eine kommunale Steuerung ist nahezu nicht mehr gegeben. Für die vorgenannten Personenkreise ergaben sich im Berichtsjahr folgende Fallzahlen und Kostenentwicklungen: II.1 Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Drittem Kapitel SGB XII Entwicklung der Anzahl von Leistungsfällen Jahresdurchschnittliche Anzahl von Leistungsfällen Jahresdurchschnittliche Anzahl von Personen in Leistungsfällen Im Vergleich zu den Vorjahren sind die Fallzahlen innerhalb des Berichtszeitraumes weiterhin kontinuierlich angestiegen. Nachfolgend wird die Fallzahlentwicklung monatsbezogen in der grafischen Darstellung wiedergegeben: Monatliche Entwicklung
6 6 Entwicklung der passiven Leistungen Betrachtung der Netto-Aufwendungen 2013 Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Drittem Kapitel SGB XII Durchschnittlicher jährlicher Aufwand je Leistungsfall 4.982, ,68 Die Steigerung in der Entwicklung der passiven Leistungen in der Netto-Betrachtung der Aufwendungen der Hilfe zum Lebensunterhalt ist maßgeblich durch die Einnahmesituation im Jahr 2013 bestimmt. Im Jahr 2013 erfolgten Vereinnahmungen ausstehender Erstattungsansprüche auf Unterhaltsvorschussleistungen für vergangene Zeiträume in einem nicht unerheblichen Umfange. Eine Betrachtung der Brutto-Aufwendungen zeigt nachfolgende Entwicklung und relativiert nachvollziehbar die Kostenentwicklung je Leistungsfall. Betrachtung der Brutto-Aufwendungen 2013 Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Drittem Kapitel SGB XII Durchschnittlicher jährlicher Aufwand je Leistungsfall 6.045, ,24
7 7 II.2 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Viertem Kapitel SGB XII (außerhalb von Einrichtungen) Entwicklung der Anzahl von Leistungsfällen Jahresdurchschnittliche Anzahl von Leistungsfällen Jahresdurchschnittliche Anzahl von Personen in Leistungsfällen Auch bei den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist in den Vorjahresvergleichen eine konstante und dynamische Fallzahlentwicklung festzustellen. Auch hier erfolgt nachfolgend eine auf die jeweiligen Monate des Berichtszeitraumes gerichtete grafische Darstellung: Monatliche Entwicklung Entwicklung der passiven Leistungen Betrachtung der Netto-Aufwendungen 2013 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII Durchschnittlicher jährlicher Aufwand je Leistungsfall 6.038, ,34 Betrachtung der Brutto-Aufwendungen 2013 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII Durchschnittlicher jährlicher Aufwand je Leistungsfall 6.327, ,46
8 8 II.3 Erläuterungen zu den Aufwendungen im SGB XII Die vorseitigen Darstellungen kennzeichnen die weiterhin bestehende dynamische Zunahme von Leistungsfällen sowohl bei den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII als auch bei den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Dies verdeutlicht die nachfolgende Darstellung in der Jahresreihe: Jahresdurchschnitt Anzahl von Leistungsfällen 3. Kapitel Anzahl von Personen 3. Kapitel Anzahl von Leistungsfällen 4. Kapitel Anzahl von Personen 4. Kapitel Die Fallzahlen steigen seit Jahren kontinuierlich an. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung auch zukünftig fortsetzt. Der weit überwiegende Teil der Leistungsberechtigten im Rechtskreis der existenzsichernden Leistungen des SGB XII geht vom Transferleistungssystem des SGB II über. Neben den demographischen Effekten liegt die Hauptursache in den niedrigen Renteneinkünften (Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten etc.). In den Strukturindikatoren des regionalen Arbeitsmarktes für Mönchengladbach sind ebenfalls Erklärungsansätze zu finden (hohe Arbeitslosen- und SGB II-Quote, hoher Anteil von Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss, im Vergleich niedrige Bruttoentlohnung etc.). Auf verschiedene Indikatoren wird in der Berichterstattung des Jobcenter zur Thematik der Struktur der Bedarfsgemeinschaften und zur Integration in den Arbeitsmarkt näher eingegangen. Hinzu kommt die allgemeine Absenkung des Rentenniveaus, wie aus der nachfolgenden Grafik verdeutlich wird: (Quelle: Daten bis 2008 Deutsche Rentenversicherung Bund (2013) Rentenversicherung in Zeitreihen; Daten ab 2009 BMAS (2012) Rentenversicherungsbericht) Als Begründung für die Kostenentwicklung pro Leistungsfall kann u.a. auf die dargestellten Einflussfaktoren in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verwiesen werden.
9 9 III. Leistungen für Bildung und Teilhabe an Kinder und Jugendliche Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kommen im Wesentlichen leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen im Rechtskreis des SGB II sowie im Rechtskreis der Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger seit dem Jahr 2011 zu Gute. Zu den Bedarfen für Bildung und Teilhabe gehören: für Schülerinnen und Schüler die tatsächlichen Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge für Kinder in Kindertageseinrichtungen, für Schülerinnen und Schüler die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Höhe von 70,00 zum und in Höhe von 30,00 zum eines jeden Jahres (erfolgt für den Rechtskreis des SGB II antragsunabhängig und automatisch mit der Auszahlung der Grundleistung zu den entsprechenden Stichtagen, für den Rechtskreis der Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger antragsabhängig), für Schülerinnen und Schüler die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen der Schülerbeförderung (spielt in NRW aufgrund der Schülerbeförderungsverordnung nur eine untergeordnete Rolle), für Schülerinnen und Schüler die geeignete und zusätzliche, schulische Angebote ergänzende, angemessene Lernförderung zur Erreichung der schulrechtlichen Lernziele, für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder in Kindertageseinrichtungen die entstehenden Mehraufwendungen für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Schulen und in Kindertageseinrichtungen, für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Betrag von insgesamt 10,00 monatlich zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Die Antragszahlen und somit auch verausgabten Mittel sind seit dem Inkrafttreten der Leistungen kontinuierlich gestiegen. Insbesondere durch die wirksame Öffentlichkeitsarbeit der BuT-Koordination konnte vor allem im Bereich der Lernförderung ein Zuwachs von Anträgen erreicht werden. Zwischenzeitlich konnten mit verschiedenen Anbietern und Trägern der Bildungs- und Teilhabeleistungen Kooperations- und Rahmenvereinbarungen getroffen werden. In diesen erfolgen Regelungen zur Zusammenarbeit sowie über das Antrags- und Bewilligungsverfahren. Hierdurch konnte zumindest in Teilen der administrative Aufwand im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung reduziert werden. Für das Berichtsjahr ergeben sich insoweit nachfolgende Antragszahlen, getrennt nach den Rechtskreisen SGB II und Wohngeld-/Kinderzuschlagsempfänger sowie der einzelnen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:
10 10 III.1 Entwicklungen der Antragszahlen im Rechtskreis SGB II SGB II grundsätzlich anspruchsberechtigte Kinder in ca. Angabe Anträge Schulausflüge/Klassenfahrten Schulbedarfspaket * Schülerbeförderung 57 Lernförderung Mittagsverpflegung soziale / kulturelle Teilhabe Anträge gesamt incl. Schulbedarfspaket * Anträge ohne Schulbedarfspaket Ausgaben Schulausflüge/Klassenfahrten ,16 Schulbedarfspaket ,02 Schülerbeförderung 2.688,90 Lernförderung ,74 Mittagsverpflegung ,71 soziale / kulturelle Teilhabe ,72 Gesamtausgaben ,25 * (Die Mittel für das Schulbedarfspaket werden an Leistungsberechtigte im Rechtskreis des SGB II antragsunabhängig mit den laufenden Zahlungen in den Monaten Februar (30 ) und August (70 ) ausgezahlt. Die Ermittlung der Antragszahlen erfolgte insofern fiktiv aus dem Mittelabfluss) Entwicklung der Antragszahlen in der Zeitreihe von 2012 bis Aufgrund der fiktiv ermittelten Antragszahlen des Schulbedarfspaketes im Rechtskreis SGB II (antragsunabhängige Zahlung) wird auf die grafische Darstellung in der Zeitreihe verzichtet Schulausflüge/Klassenfahrten Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung soziale / kulturelle Teilhabe
11 11 Entwicklung der Ausgaben in der Zeitreihe 2012 bis , , , , , , , ,00 - Schulausflüge/Klassenfahrten Schulbedarfspaket Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung soziale / kulturelle Teilhabe III.2 Entwicklungen der Antragszahlen im Rechtskreis Wohngeld-/Kinderzuschlag Kiz/Wohngeld grundsätzlich anspruchsberechtigte Kinder in ca. Angaben Anträge Schulausflüge/Klassenfahrten 693 Schulbedarfspaket Schülerbeförderung 77 Lernförderung 247 Mittagsverpflegung 844 soziale / kulturelle Teilhabe 683 Anträge gesamt Ausgaben Schulausflüge/Klassenfahrten ,55 Schulbedarfspaket ,01 Schülerbeförderung 4.350,96 Lernförderung ,46 Mittagsverpflegung ,55 soziale / kulturelle Teilhabe ,32 Gesamtausgaben ,85
12 12 Entwicklung der Antragszahlen in der Zeitreihe von 2012 bis Schulausflüge/Klassenfahrten Schulbedarfspaket Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung soziale / kulturelle Teilhabe Entwicklung der Ausgaben in der Zeitreihe von 2012 bis , , , , , , ,00 - Schulausflüge/Klassenfahrten Schulbedarfspaket Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung soziale / kulturelle Teilhabe
13 13 III.3 Entwicklungen der Gesamtausgaben in der Zeitreihe Jahr SGB II Kiz/Wohngeld Gesamt , , , , , , , , ,10 Ein Ausgleich der Aufwendungen erfolgt über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung. In Vertretung Dörte Schall Beigeordnete
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