Grundlagen der Freiwilligenarbeit

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Transkript:

Grundlagen der Freiwilligenarbeit

Inhalt Überblick Personalblatt Tätigkeitsnachweis Spesenreglement Spesenformular

Überblick Freiwilligenarbeit (In Anlehnung an den Leitfaden zur Freiwilligenarbeit für reformierte Kirchgemeinden SG; 2010) Einleitung Frauen und Männer gestalten als Freiwillige unsere Kirchgemeinde mit. Sie machen unsere Angebotspalette farbiger und vielfältiger und tragen zu einer solidarischen Gemeinschaft bei. Wir schätzen den Erfahrungsreichtum, die vielseitigen Kompetenzen, das Mitgestalten und Mitdenken der Freiwilligen. Definition Freiwilligenarbeit ist ein gemeinnütziger Beitrag an das Leben in unserer Gemeinde. Sie wird unentgeltlich und zeitlich befristet geleistet und ergänzt die Arbeit der Angestellten und der Vorsteherschaft. Arbeitsbedingungen Freiwillige Arbeit soll im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 4 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Die Freiwilligen besitzen Mitsprachemöglichkeiten bei der Ausgestaltung ihrer Aufgabe. Sie werden von den Verantwortlichen des jeweiligen Aufgabengebietes begleitet und besitzen den nötigen Zugang zur Infrastruktur der Kirchgemeinde. Spesen Aufwendungen und Spesen, welche im Rahmen der Aufgabenerfüllung entstehen, werden nach Rücksprache mit der jeweils zuständigen Ansprechperson erstattet. Versicherung Freiwillige sind während ihrem Einsatz versichert. Die Kirchgemeinde gewährleistet den nötigen Versicherungsschutz der Freiwilligen. - Haftpflichtversicherung - Unfallversicherung - Sachwerte

Verpflichtungen Wer sich freiwillig engagiert, geht zwei wichtige Verpflichtungen ein die Pflicht zur Sorgfalt und die Pflicht zur Verschwiegenheit. - unter Sorgfalt ist zu verstehen, dass Freiwillige die Verantwortung, welche sie in Zusammenhang mit ihrer Aufgabe übernehmen, äusserst ernst nehmen; sie wahren die Integrität der Menschen mit denen sie zu tun haben, sie halten sich an Abmachungen und informieren Betroffene bzw. Beteiligte situationsgerecht und frühzeitig - unter Verschwiegenheit ist zu verstehen, dass persönliche Informationen, die Freiwillige in Zusammenhang mit ihrer Aufgabe erhalten, nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen Organisation - ein Mitglied der Vorsteherschaft ist übergeordnet zuständig für die Freiwilligenarbeit in der Gemeinde o Umsetzung der Beschlüsse der Vorsteherschaft o Koordination von nötigen Massnahmen zur Gewinnung und Begleitung von Freiwilligen o Zuständigkeit für die administrativen Belange der Freiwilligenbegleitung z.b. Nachführen der Freiwilligenliste, Gratulationskarten, Spesenformulare, Tätigkeitsnachweis o Zusammenarbeit mit der Ansprechperson der Freiwilligen - die Freiwilligen haben eine direkte Ansprechperson für alle Belange ihrer Aufgabe, diese stellt sozusagen das Bindeglied zwischen Freiwilligen und Vorsteherschaft dar o ist entweder Mitglied der Vorsteherschaft oder von der Vorsteherschaft für diese Aufgabe gewählt o hält aktiv den direkten Kontakt zu den Freiwilligen, sie besucht dazu regelmässig die einzelnen Angebote oder geht individuell auf die Freiwilligen zu o bespricht und koordiniert ihre Aktivitäten mit dem, für die Freiwilligenarbeit zuständigen Mitglied der Vorsteherschaft

Begleitung / Anerkennung Die Begleitung der Freiwilligen und die Anerkennung ihres Einsatzes sind den Verantwortlichen der Kirchgemeinde ein wichtiges Anliegen. Dazu gelten folgende Bedingungen: - Freiwillige werden ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechend eingesetzt, neue Freiwillige werden gezielt in ihre Aufgabe eingeführt - die Zusammenarbeit ist partnerschaftlich, offen und beruht auf gegenseitigem Respekt, gegenseitige Information ist gegeben; in schwierigen Situationen wird die Klärung über das gemeinsame Gespräch gesucht - jährlich findet ein gemeinsamer Anlass für alle Freiwilligen statt - spezifische Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen können von Freiwilligen nach Rücksprache mit ihrer Ansprechperson besucht werden; die Vorsteherschaft entscheidet im Einzelfall über die Kostenbeteiligung - Freiwilligenarbeit wird auf Wunsch der Freiwilligen schriftlich bestätigt (z.b. Sozialzeitausweis oder individueller Tätigkeitsnachweis)

Personalblatt Freiwilligenarbeit Name: Adresse:. Telefon:. Mobile:.. E-Mail:.. Geb. Datum: Bankniederlassung:. IBAN:.. (Für allfällige Spesenerstattung) Beginn der Tätigkeit: Aufgabe/n:... Anfrage möglich für weitere Aufgaben:.. Ansprechperson der Kirchgemeinde:.. Datum: Unterschrift Freiwillige/r:.

Tätigkeitsnachweis Freiwilligenarbeit Die Freiwilligenarbeit wird auf Wunsch der Freiwilligen von der Kirchgemeinde bestätigt. Voraussetzung dazu ist ein selbständig zu führender Nachweis über die geleistete Tätigkeit. Name:. Jahr:.... Datum Aufgabe Dauer Bemerkungen Visum Bestätigung durch zuständige Ansprechperson Datum: Unterschrift: (Dieses Formular wird von der zuständigen Ansprechperson an die Freiwilligenverantwortliche der Vorsteherschaft weitergeleitet)

Spesenreglement Freiwilligenarbeit (In Anlehnung an die Weisungen für Spesenvergütungen des Kirchenrates der Evangelischreformierten Kirche des Kantons St. Gallen) Allgemein Auslagen, welche den Freiwilligen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen, werden von der Kirchgemeinde ersetzt. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen: - einmalig anfallende Spesen bedürfen der individuellen Bewilligung durch die Ansprechperson - wiederkehrende Spesen bedürfen der grundsätzlichen Bewilligung durch die Ansprechperson - Abrechnung mittels Spesenformular Fahrtkosten - in der Regel werden Fahrtkosten zum jeweiligen Einsatzort der Tätigkeit nicht erstattet; in Abhängigkeit von der Häufigkeit des Einsatzes und der Entfernung zum Wohnort kann dies jedoch im Einzelfall von der Ansprechperson bewilligt werden - grundsätzlich sind öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, Kosten für den Gebrauch privater Fahrzeuge werden nur in begründeten Fällen erstattet - für öffentliche Verkehrsmittel werden Billette zweiter Klasse bzw. bei grösseren Entfernungen die Kosten für die Tageskarte Gemeinde erstattet - bei der Nutzung privater Fahrzeuge beträgt die Kilometerentschädigung 60 Rappen Verpflegung - Erstattung von Verpflegungskosten gegen Beleg bis maximal Fr. 30.- pro Mahlzeit Sachkosten - effektive Kosten gegen Beleg

Spesenformular Freiwilligenarbeit (Erstattung von Spesen auf der Grundlage des Spesenreglements Freiwilligenarbeit) Name: Datum Anlass Spesen (Fahrkilometer oder Ausgaben in SFr) Bemerkungen Visum Bestätigung durch zuständige Ansprechperson Datum: Unterschrift: (Dieses Formular wird von der zuständigen Ansprechperson an die Kassierin der Kirchgemeinde weitergeleitet)