Merkblatt zur Freiwilligenarbeit. 1. Unser Verständnis der Freiwilligenarbeit. 2. Einsatzbedingungen. 3. Entschädigung und Spesen
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- Teresa Berg
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1 Merkblatt zur Freiwilligenarbeit www r. re frichte rsw ii. ch Telefon Dorfstrasse 75, 8805 Richterswil Kirchenpflege des Kantons Zurich Landes Kirche Evangelisch reformierte ähnliches verlangt, gehört dieses der Kirchgemeinde. Wird für von Freiwilligen (mit-)gestaitete Anlässe ein Eintritts- oder Kursgeld oder schädigungen für die geleistete Arbeit bezahlt. Freiwilligenarbeit ist unbezahlte Arbeit. Es werden keine Honorare, Löhne oder Ent 3. Entschädigung und Spesen Das regelmässige Gespräch mit der für die Gruppe verantwortlichen Person zeln oder in der Gruppe dient dem Erfahrungsaustausch, der gegenseitigen Un sein. Der Zugang zur Infrastruktur (Räume, Fotokopierer usw.) wird in Absprache mit dem Sekretariat ermöglicht. werden von den Angestellten oder den Kirchenpflegemitgliedern begleitet. terstützung und der Auswertung der geleisteten Arbeit. ein Die Freiwilligen erhalten eine Mitsprachemöglichkeit bei der Ausgestaltung ihrer Ar Die Zusammenarbeit soll von Partnerschaft und gegenseitigem Respekt geprägt Woche in Anspruch nehmen. Freiwillige Arbeit soll in der Regel nicht mehr als 4 - beit. Der Umfang der Verantwortung wird gemeinsam festgelegt. Die Freiwilligen 6 Stunden im Durchschnitt pro 2. Einsatzbedingungen soll das folgende Merkblatt Rechnung tragen. es gebührt ihnen persönliche und öffentliche Anerkennung ihrer Leistungen. Dem lich. Die Freiwilligen sollen für ihre Einsätze unterstützt und gefördert werden und Nur dank Freiwilligenarbeit ist das vielfältige Angebot unserer Kirchgemeinde mög degliedern an das Gemeindeleben und eine wichtige Stütze unserer Kirchgemein renzieren. Freiwilligenarbeit ist der unentgeltliche und zeitlich befristete Beitrag von Gemein de. Freiwilligenarbeit ergänzt und unterstützt die bezahlte Arbeit, ohne diese zu konkur 1. Unser Verständnis der Freiwilligenarbeit kirchgemeinde richterswil evangelisch-reformierte
2 4. Versicherung und quartalsweise an das Ressort Finanzen zu leiten. für Non-P rofit-organisationen der Schweizerischen Steuerkonferenz gern äss Kreisschreiben vorn 18. Januar 2008 (gemäss Anhang zu diesem Merkblatt). rechnungen sind von der für die Freiwilligen-Gruppe zuständigen Person zu visieren Alle Ab schrift in Richterswiler Geschäften mit laufender Rechnung der Kirchgemeinde, oder Spesen gilt das Muster-Spesen-Reglement gegen Abrechnung mit Belegen). - Für Im Jahresbericht wird den Freiwilligen für ihren Einsatz gedankt. willigen ihrer Gruppe aus. Die Gruppenverantwortlichen richten jährlich einen persönlichen Dank an die Frei die passende Anerkennung. pflege eingeladen, das vom Ressort Veranstaltungen organisiert wird. Alle anderen Freiwilligen werden jährlich zum festlichen Jahresessen der Kirchen Einzelne Gruppen (zb oekumenischer Besuchsdienst) sorgen im eigenen Kreis für 6. AnerkennunglWertschätzung ein. gen-gruppe zuständigen Person und des Ressorts Finanzen einzuholen. Für Beträ ge über CHF 200 pro Weiterbildung holen diese die Zustimmung der Kirchenpflege Es ist für jede Weiterbildung im voraus eine Kostengutsprache der für die Freiwilli - Fachliche Weiterentwicklung für die Aufgabe. - Leitungsaufgaben - Aufgaben dungen für folgende Aufgaben bewilligt: Insbesondere werden im Rahmen des Budgets Kostengutsprachen für Weiterbil meinde. mit Wissensvermittlung Entwicklung der Qualität. Sie dient also sowohl den Freiwilligen wie der Kirchge Weiterbildung ist eine Form der Förderung und Anerkennung und ein Beitrag zur 5. Weiterbildung Massgebend bleiben in allen Fällen die jeweiligen Bedingungen der Policen. de Bestätigungen sind der Versicherungs-Broker bzw. die Versicherer anzufragen. zur Einsicht aufliegenden Versicherungsbestätigungen versichert. Für weitergehen Freiwillige sind bei ihrem Einsatz für die Kirchgemeinde gemäss den im Sekretariat Kirchgemeinde übernommen (gegen Angabe von Verwendungszweck und Unter Alle anfallenden Materialkosten werden, unter Einhaltung des Budgets, von der
3 8. Organisation 1 Führung 1 Koordination ren Einsatz können Freiwillige ein Zeugnis verlangen. Sozialzeitausweis. Die nötigen Angaben werden vom Freiwilligen selber erfasst und nachgeführt. Der Gruppenverantwortliche bestätigt die Einträge. Nach einem länge Die Freiwilligen erhalten auf Wunsch von der Kirchgemeinde den schweizerischen terswil, die Freiwilligenarbeit leisten. Dieses Spesenreglement gilt für alle Mitarbeitenden der Evang.-ref. Kirchgemeinde Rich 1.1. Geltungsbereich 1. Allgemeines gemäss Kreisschreiben der Schweiz. Steuerkonferenz vom Spesenreglement für Freiwillige der Evang.-ref. Kirchgemeinde Richterswil Anlage Alexander Schneebörger Jacqueline Zbinden (.\ LLL Der Präsident Die Aktuarin Dieses Merkblatt wurde von der Kirchenpflege erlassen am und tritt mit der Mitteilung an die Freiwilligen Kraft. und zur Wahrung der Privatsphäre. Die Freiwilligen verpflichten sich hinsichtlich ihrer Einsätze zur absoluten Diskretion 9. Schweigepflicht Sie stehen den Freiwilligen der Gruppe als erste Anlaufstelle für Fragen und Anlie Das für die Koordination der Freiwilligenarbeit zuständige Ressort nimmt die allen tion der Arbeit der Gruppe und nach Bedarf für die Gewinnung neuer Freiwilliger. meinde oder ein Mitglied der Kirchenpflege zuständig. Sie sorgen für die Organisa gen zu Verfügung. Gruppen gemeinsamen Aufgaben wahr, unterstützt die Gruppenverantwortlichen Für jede Freiwilligengruppe ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Kirchge und steht den Freiwilligen nötigenfalls als zweite Anlaufstelle zur Verfügung. 7. Sozialzeitausweis
4 Die Spesen werden grundsätzlich effektiv nach Spesenereignis und gegen Originalbeleg - Fahrtkosten - Verpflegungskosten Ersetzt werden folgende Auslagen: nachfolgend Ziffer 2 nachfolgend Ziffer Definition des Spesenbegriffs Als Spesen gelten die Auslagen, die im Rahmen der Freiwilligenarbeit anfallen Spesenrückerstaftung - Übrige Kosten nachfolgend Ziffer 4 Belege, die der Spesenabrechnung beigelegt werden müssen, sind Originaldokumente wie Quittungen, quittierte Rechnungen, Kassenbons, Kreditkartenbelege und Fahrspesenbele ge. chenden Spesenbelegen der zuständigen Stelle zum Visum vorzulegen. 5. Spesenabrechnung und Visum Die Spesenabrechnungen sind quartalsweise zu erstellen und zusammen mit den entspre etwa den effektiven Auslagen entsprechen. schalen bis insgesamt höchstens CHF 1000 bezahlt werden. Die Spesenpauschale muss in Benützung privater Einrichtungen wie Büroraum und Büroeinrichtung können jährliche Pau Für die übrigen Spesen wie Parkgebühren, Telefongebühren, Briefmarken sowie für die 4. Übrige Kosten Nachtessen bis CHF 35 Mittagessen bis CHF 30 Treten Mitarbeitende eine Reise an oder sind sie aus anderen Gründen gezwungen, auf folgende Pauschalvergütung: sich ausserhalb ihres sonstigen Arbeitsplatzes zu verpflegen, haben sie Anspruch 3. Verpflegungskosten dann vergütet, wenn durch deren Benützung eine wesentliche Zeit- und/oder Kostenerspar Die Kosten für den Gebrauch des privaten Motorfahrzeuges oder des Taxis werden nur Die Kilometer-Entschädigung beträgt CHF 0.70 Grundsätzlich sind die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. den nur die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels vergütet. oder eine Verbundkarte abgegeben werden. guter öffentlicher Verkehrsverbindungen das eigene Fahrzeug oder ein Taxi benützt, wer Für die Fahrt zur Arbeit und für Reisen im In- und Ausland sollen alle Mitarbeitenden nach Verfügung gestellt oder es kann ein regionales Spezialbillet (ev. Bezeichnung angeben) 2.2 Dienstfahrten mit Privatwagen/Taxi 2.1 Grundsatz Möglichkeit die öffentlichen Transportmittel benützen. Bei Bedarf wird den Mitarbeitenden ein persönliches Halbtaxabonnement oder ein entsprechendes Tram- bzw. Busbillet zur nis resultiert bzw. die Verwendung der öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar ist. Wird trotz 2. Fahrtkosten gewährt. abgerechnet. Pauschalen werden nur in den nachfolgend aufgeführten Ausnahmefällen mit dieser Arbeit anfallenden Spesen ersetzt. Die Freiwilligenarbeit erfolgt ohne Entschädigung. Es werden nur die im Zusammenhang
5 Ziffer 13.2 betragsmässig aufzuführen. migt werden. Aufgrund der Genehmigung verzichtet die Evang.-ref. Kirchgemeinde Rich Dieses Spesenreglement muss von der Steuerverwaltung des Kantons Zürich nicht geneh 7. Gültigkeit Spesenreglements CHF 1000 übersteigt, sind die Pauschalspesen im Lohnausweis unter erstellt, z.b. weil ein Lohn ausbezahlt wurde oder die Entschädigung gemäss Ziffer 4 des auf das Ausstellen eines Lohnausweises verzichtet werden. Wird jedoch ein Lohnausweis Alexander Schneeberger Der Pr ident Die Aktuarin fort in Kraft. Dieses Spesenreglement wird von der Kirchenpflege am genehmigt und tritt so unterbreitet. Ebenso wird sie informiert, wenn das Reglement ersatzlos aufgehoben wird. dessen Ersatz wird der Steuerverwaltung des Kantons Zürich vorgängig zur Genehmigung neten Spesen in den Lohnausweisen. Jede Änderung dieses Spesenreglementes oder terswil auf die betragsmässige Bescheinigung der nach tatsächlichem Aufwand abgerech Für freiwillig Mitarbeitende, deren Auslagen nach diesem Reglement vergütet werden, kann 6. Lohnausweis 8. Inkrafttreten
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