Musterprojektauftrag. Planungsgrundlagen Einführung Zürcher Lehrplan 21. Teil C. Dezember 2016

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Transkript:

Kanton Zürich Bildungsdirektion Projekt Lehrplan 21, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 99, lehrplan21@vsa.zh.ch Planungsgrundlagen Einführung Zürcher Lehrplan 21 Teil C Musterprojektauftrag Dezember 2016

2/11 Inhalt 1. Auftrag 3 2. Ausgangslage / Hintergrund 3 3. Ziele 3 3.1. Ziele für die Schule(n) und Lehrpersonen 3 3.2. Ziele für die Schulleitung 5 4. Zeitplanung 6 5. Chancen und Stolpersteine 7 6. Ressourcen 8 7. Unterschriften 8 8. Anhang: Mögliche Bausteine für eine Projektorganisation 9

3/11 Vorbemerkungen: Dieser Muster-Projektauftrag enthält Bausteine, die für die lokale Organisation der Lehrplaneinführung genutzt werden können. In Abhängigkeit der lokal bereits bestehenden Strukturen und Abläufe kann und soll dabei der zusätzliche Aufwand für die Organisation und Planung möglichst minimiert werden. Die Verwendung des Muster-Projektauftrags ist freiwillig. Die Ziele (3.) sind verbindlich. Alle weiteren Teile können nach Bedarf angepasst und ergänzt werden. 1. Auftrag Die Schulbehörde erteilt der Schulleitung den Auftrag, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um den Lehrplan 21 einzuführen. Auf der Grundlage der bewilligten Projektplanung organisiert die Schulleitung die Einführung des Lehrplans einschliesslich Lektionentafel und sorgt für die Verankerung des kompetenzorientierten Unterrichts an ihrer Schule. 2. Ausgangslage / Hintergrund Der Bildungsrat hat am 14. November 2015 Eckpunkte für die Lehrplaneinführung im Kanton Zürich beschlossen: Die Einführung für Schulleitungen und Lehrpersonen beginnt ab 2017 mit Vorbereitungsarbeiten und Weiterbildungen. Im Schuljahr 2018/19 tritt der Lehrplan auf der Kindergarten- und der Primarstufe bis zur 5. Klasse in Kraft, im Schuljahr 2019/20 in der 6. Klasse und auf der Sekundarstufe I. Ende Schuljahr 2020/21 soll die Lehrplaneinführung abgeschlossen sein. Für das Schuljahr 2017/18 respektive 2018/19 plant und organisiert die Schulgemeinde und die Schulleitung die Einführung des Lehrplans vor Ort. Die Einführung wird mit anderen Vorhaben und Projekten möglichst gut koordiniert und im Schulprogramm verankert. Die Vorbereitung für die Lehrpersonen der Kindergarten- und der Primarstufe bis zur 5. Klasse beginnt ab Schuljahr 2017/18, für die Lehrpersonen der 6. Klasse und der Sekundarstufe I spätestens ab dem Schuljahr 2018/2019. 3. Ziele (analog Teil A Rahmenbedingungen, 3. Ziele) 3.1. Ziele für die Schule(n) und Lehrpersonen Vorbemerkungen: Die folgenden Ziele für die Lehrplaneinführung beruhen auf dem Bildungsratsbeschluss 50/2015 vom 14. November 2015 mit Anhang. Sie sind verbindlich.

4/11 Die einzelnen Zielsetzungen sind unterschiedlich konkret bzw. überprüfbar. Die Schulen können innerhalb dieser Ziele eigene Schwerpunkte und Priorisierungen vornehmen. Unterrichtsentwicklung, die sich am neuen Lehrplan ausrichtet, ist eine längerfristige Aufgabe, die mit dem offiziellen Abschluss des kantonalen Einführungsprojekts Ende Schuljahr 2020/21 nicht abgeschlossen ist. a. Ziele bis zur Inkraftsetzung des neuen Lehrplans (SJ 2018/19 bzw. 2019/20) Ebene Schule Die Einführung des Zürcher Lehrplans 21 ist Teil des Schulprogramms. Bestehende Elemente des Schulprogramms können zugunsten der Lehrplaneinführung zurückgestellt werden. Die Organisation des Unterrichts ist gemäss neuer Lektionentafel vorbereitet. Alle Lehrpersonen kennen die Grundlagen des Zürcher Lehrplans 21. Die Schule hat geeignete Lehrmittel für die Umsetzung des Lehrplans bezeichnet und dabei die obligatorisch zu verwendenden Lehrmittel berücksichtigt. Die Schule hat ihre Planung und Massnahmen im Zusammenhang mit der Einführung des Lehrplans 21 offen und adressatengerecht kommuniziert. Die Eltern wissen, dass die Schule mit dem Zürcher Lehrplan 21 nicht von Grund auf neu gestaltet wird. Sie kennen Änderungen im Unterrichtsangebot (Lektionentafel) und sind über die Schwerpunkte informiert, welche die Schule in der Unterrichtsentwicklung setzt. Die Schule hat die Thematik der Beurteilung in die Planung bis SJ 2020/21 aufgenommen. Ebene Unterricht Lehrpersonen verfügen über professionelles Wissen und Können, um ihren Unterricht auf der Kindergartenstufe weitestgehend, auf der Primarstufe in mindestens zwei Fachbereichen* (ab Schuljahr 2018/19) und auf der Sekundarstufe in mindestens einem Fachbereich* (ab Schuljahr 2019/20) kompetenzorientiert durchzuführen. Die Lehrpersonen der Kindergartenstufe arbeiten seit SJ 2008/9 mit einem kompetenzorientierten Lehrplan. * Diese Anforderung gilt für folgende Fachbereiche: Deutsch Englisch Französisch Mathematik Natur, Mensch, Gesellschaft mit Religionen, Kulturen, Ethik (Primarstufe) Natur und Technik (Sekundarstufe I) Räume, Zeiten, Gesellschaften (Sekundarstufe I) Religionen, Kulturen, Ethik (Sekundarstufe I) Bildnerisches Gestalten Musik Bewegung und Sport

5/11 Dabei ist zu beachten, dass bereits jetzt Lehrmittel im Einsatz sind, die auf den neuen Lehrplan ausgerichtet sind (u. a. in Deutsch, Mathematik und Englisch). Für Fachlehrpersonen, die nur einen oder zwei Fachbereiche unterrichten, und Lehrpersonen mit Kleinstpensen werden die Anforderungen durch die Gemeinde bzw. die Schulleitung festgelegt. Dies gilt auch für Wirtschaft, Arbeit, Haushalt sowie Technisches und Textiles Gestalten. Für den Fachbereich Textiles und Technisches Gestalten ist zu beachten, dass der Unterricht in den beiden Werkstoffbereichen wie bisher in separaten Lektionen bzw. durch unterschiedliche Lehrpersonen mit entsprechender Qualifikation in textilem bzw. technischem Gestalten erteilt werden kann (siehe auch Kapitel 4.2 in Teil A). Lehrpersonen kennen die Grundsätze einer guten Beurteilung im kompetenzorientierten Unterricht. b. Ziele bis Ende Schuljahr 2020/21 (Abschluss des kantonalen Einführungsprojekts) Ebene Schule Die Lektionen in Medien und Informatik werden von entsprechend qualifizierten Lehrpersonen erteilt. Die Schule hat Massnahmen ergriffen, um eine koordinierte, nachvollziehbare Beurteilungspraxis auf der Grundlage des Zürcher Lehrplans 21 zu etablieren. Ebene Unterricht Die Lehrpersonen verwenden für die durch den Bildungsrat bezeichneten Fachbereiche die obligatorischen Lehrmittel sowie für die weiteren Fachbereiche geeignete Lehrmittel, die auf den neuen Lehrplan abgestimmt sind. Die Lehrpersonen haben in allen Fachbereichen, die sie unterrichten, Kenntnisse der Kompetenzorientierung und einer entsprechenden Beurteilung und wenden diese an. Die Lehrpersonen schaffen im Unterricht Lerngelegenheiten für Schülerinnen und Schüler und fördern sie so, dass sie in der Regel bis zum Ende eines Zyklus mindestens die Grundansprüche des Lehrplans erreichen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, an den Kompetenzstufen zu arbeiten, die über die Grundansprüche hinaus zum Auftrag des Zyklus gehören. 3.2. Ziele für die Schulleitung Die folgenden Zielsetzungen für Schulleitungen sollen bis Ende 2017 erreicht werden. Die Schulleitungen werden dabei seitens des Kantons mit den Planungsgrundlagen inkl. Materialien und den verbindlichen Weiterbildungen von eineinhalb Tagen von Juni bis September 2017 unterstützt. Die Behörden setzen allenfalls weitere Ziele und Ziele, die in den Schuljahren bis 2020/21 verfolgt werden sollen.

6/11 Ziele bis Ende 2017: Die Schulleitung verfügt über Grundkenntnisse zum Zürcher Lehrplan 21 und zum kompetenz-- orientierten Unterricht, hat einen Überblick über vorhandene kompetenzorientierte Lehrmittel sowie Förder- und Beurteilungsinstrumente. ist in der Lage, die Einführung des Zürcher Lehrplans 21 und die Etablierung des kompetenzorientierten Unterrichts mit den Lehrpersonen zu planen, vorzubereiten, die Umsetzung zu initiieren und im Schulprogramm zu verankern. verfügt über Grundlagen, um in der Schule eine gemeinsame und kompetenzorientierte Beurteilungspraxis einzuführen. kann anhand der vom zur Verfügung gestellten Unterstützungsmaterialien die Einführung des neuen Lehrplans in den Schulen vorbereiten. ist in der Lage abzuschätzen, wie sich der Zürcher Lehrplan 21, digitale Lehrmittel sowie Lernfördersysteme (Lernlupe/Stellwerk) auf die ICT-Infrastruktur in ihrer Schule auswirken. Allenfalls wird diese Aufgabe bzw. Zielsetzung innerhalb der Gemeinde anderen Personen delegiert (Behörde, Verwaltung). kann in ihrer Rolle als Schulleitung Eltern, Behörden sowie Lehr- und Fachpersonen adressatengerecht über die Vorbereitung und die Einführung des Zürcher Lehrplans 21 in ihrer Schule informieren. 4. Zeitplanung Ein Vorschlag für die lokale Zeitplanung findet sich in Teil B der Planungsgrundlagen. Auf der Sekundarstufe I tritt der neue Lehrplan ein Jahr später in Kraft als auf der Primarstufe. Deshalb stehen zwei unterschiedliche Zeitplanungen zur Verfügung. B1 Übersicht Zeitplanung Kindergarten und Primarstufe B2 Vorlage: lokale Zeitplanung Kindergarten und Primarstufe B3 Übersicht Zeitplanung Sekundarstufe I B4 Vorlage: lokale Zeitplanung Sekundarstufe I Die Planung kann angepasst und mit weiteren Schritten ergänzt werden.

7/11 Bei Bedarf steht im Folgenden eine Vorlage für eine separate Meilensteinplanung zur Verfügung: Termin Meilenstein Verantwortlich Controlling SL Behörde 1 Die lokale Projektorganisation zur Einführung des neuen Lehrplans ist bestimmt. Juni- Verbindliche Weiterbildung SL VSA Sept. Schulleitung (1.5 Tage) Behörde 2017 Erreichen der Ziele bis zur Inkraftsetzung des neuen Lehrplans (SJ 2018/19 bzw. SJ 2019/20) bilanzieren (siehe Beilage A, 3.1a) SL Behörde Erreichen der Ziele bis Ende Schuljahr 2020/21 bilanzieren (siehe Beilage A, 3.1b) SL Behörde 5. Chancen und Stolpersteine Chancen Lehrperson hat sich in einem Fach bereits intensiv mit dem Lehrplan und Umsetzungsmöglichkeiten dazu auseinandergesetzt. Eine Zahl von Lehrpersonen pflegt bereits einen weitgehend kompetenzorientierten Unterricht. Nutzen Als Multiplikator oder Multiplikatorin einsetzbar. Der Anpassungsaufwand kann niedrig gehalten werden. Viele Sitzungen und umfangreiche Papierarbeit können vermieden werden. Erfahrene Lehrpersonen unterstützen Kolleginnen und Kollegen.

8/11 Stolpersteine Lösungen/Umgang Bereitschaft und Motivation der Lehrpersonen zur Umsetzung unterschiedlich Transparent kommunizieren und die Beteiligten von Beginn weg einbeziehen und aktiv mitarbeiten lassen. Heterogenität der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen Individuell auf die einzelnen Bedürfnisse eingehen Widerstände und Vorurteile seitens der Eltern (evtl. negativ beeinflusst durch die Medien) Strategisch geschickte Kommunikation, Nutzung von geeigneten Informationsmaterialien und Kanälen Hoher Komplexitätsgrad Erreichbare lokale Ziele setzen Zur Verfügung stehende Zeitgefässe sind begrenzt Schwerpunkte setzen 6. Ressourcen [Arbeitszeit, Finanzen, Zeitgefässe, Vorwissen] Kostenlose Angebote für die Schulgemeinden, siehe www.vsa.zh.ch/lehrplan21, u.a.: obligatorische Weiterbildung der Schulleitungen Auswahl an kostenlosen Weiterbildungsangeboten für Schulen und Lehrpersonen Lehrplan (print, online) Unterstützungsmaterialien Schulgemeinde Schule 7. Unterschriften Projektleitung: Auftraggeber: Datum:

9/11 8. Anhang: Mögliche Bausteine für eine Projektorganisation Schulpflege evtl. Steuergruppe Schulleitung Schulkonferenz evtl. Teilprojekte, z. B. Weiterbildung, Beurteilung, Medien und Informatik Schulpflege (SP) Personen (Anz.) Präsidium etc. Hans Muster Aufgaben Schafft die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung des Zürcher LP21 und den kompetenzorientierten Unterricht Erteilt den Projektauftrag Erstellt das Kommunikationskonzept (oder bettet die Umsetzung LP21 in das bestehende ein) Lässt sich regelmässig über den Projektfortschritt informieren Gewährleistet die erforderliche Infrastruktur (Räumlichkeiten, ICT) und sorgt rechtzeitig für die notwendigen finanziellen Mittel Kompetenzen Entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, der Geschäfts- und Gemeindeordnung und des bewilligten Voranschlags Verantwortung Trägt die Gesamtverantwortung, dass die Umsetzung fristgerecht erfolgt und die Schule gemäss Zürcher LP21 unterrichtet Stellt entsprechend ausgebildetes Personal ein bzw. sorgt für die notwendige Weiterbildungen des Personals Informiert rechtzeitig Eltern und Öffentlichkeit

10/11 Steuergruppe (STG) Je nach Bedarf und bereits bestehenden Gremien mit ähnlicher Funktion einzurichten Personen (Anz.) Vertretung Schulpflege Projektleitungen Vertretung Schulverwaltung etc. Hans Muster Aufgaben Steuert als Bindeglied zwischen Schulen und Behörde die Umsetzung des Zürcher LP21 für die gesamte Schule Koordiniert die Umsetzungsaufgaben zwischen den einzelnen Schuleinheiten Überprüft die Umsetzung auf Ebene Schule Informiert regelmässig die Schulpflege, unterbreitet ihr die Meilensteinentscheide und erstellt die Berichterstattung Bereitet die Kommunikation (intern und extern) vor Kompetenzen Im Rahmen des Auftrages der Schulpflege Verantwortung Verantwortet das Erreichen der Projektziele/Meilensteine Schulleitung Delegation der Projektleitung evtl. an Lehrplanverantwortliche/r im Auftrag der Schulleitung Personen (1) Schulleitung Hans Muster Aufgaben Plant und steuert die Massnahmen nach individuellem Stand der Schule Eruiert den Stand der Kompetenzorientierung der Schule resp. der Lehrpersonen Erstellt eine Weiterbildungsplanung (inkl. Budget) Passt die Lektionenplanung an Plant den Personaleinsatz Plant die Einführung neuer Lehrmittel (inkl. Budget) Prüft, ob es eine externe Prozess- oder Fachbegleitung braucht Plant und steuert die notwendige Unterrichtsentwicklung ihrer Schule/Schuleinheit Verknüpft die Schulprogrammarbeit mit der Lehrplaneinführung, stellt die Organisation (strukturell und zeitlich) sicher und überprüft die Fortschritte regelmässig Unterbreitet die Ressourcenplanung (inkl. Finanzen) der Steuergruppe bzw. der Schulpflege Informiert Schulbehörden, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte regelmässig Kompetenzen Im Rahmen der verfügten Mittel Inhaltliche Anpassungen, soweit sie die Gesamtzielsetzung nicht gefährden Verantwortung Erreichen der Projektziele/Meilensteine Informiert rechtzeitig und bedarfsorientiert alle Gremien (Steuergruppe, Schulpflege, Schulkonferenz)

11/11 Schulkonferenz (SK) Aufgaben Beteiligt sich aktiv an der Schulprogrammarbeit und unterstützt die Schulleitung in der Erreichung der gemeinsamen Ziele Sorgt für eine faire, einheitliche Beurteilungspraxis auf der Grundlage des neuen Lehrplans Setzt sich mit der Thematik nicht erreichte Grundansprüche auseinander und regelt den Umgang damit Kompetenzen Im Rahmen der Volksschulgesetzgebung und der Kompetenzen gemäss Funktionendiagramm der Gemeinde Verantwortung Erreichen der Projektziele/Meilensteine Lehrperson (LP) Aufgaben Informiert sich über den Zürcher LP21 Schätzt den eigenen Bedarf an Weiterbildung ab, informiert die Schulleitung und bildet sich in Absprache mit der Schulleitung weiter Verwendet die obligatorischen Lehrmittel und besucht die dafür vorgesehenen Einführungsangebote Ist in der Lage ihren Unterricht mit dem Zürcher LP21 zu planen und zu gestalten Unterrichtet kompetenzorientiert und ist in der Lage, die Schülerinnen und Schüler adäquat zu beurteilen auf der Grundlage des Zürcher LP21 Kompetenzen Im Rahmen des Berufsauftrages und der gesetzlichen Regelungen Verantwortung Verantwortet das Erreichen der Projektziele/Meilensteine mit Verantwortet einen fachgerechten Unterricht und das Erreichen der Grundansprüche im Rahmen der individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler Bei Bedarf: Teilprojekt Personen (Anz.) Aufgaben Kompetenzen Verantwortung (Leitung) etc. Hans Muster