Besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens

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Transkript:

Besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens Beratungs-Konzept des Grundschulverbundes Marienschule-Nordschule Stand: Juni 2017 Letzte Aktualisierung: 25.08.2018

0. Kurze Vorstellung Am Grundschulverbund Marienschule-Nordschule gibt es seit einigen Jahren den Elternarbeitskreis LRS. Initiator war Herr Dr. Holtschmidt, der auch Mitbegründer des Arbeitskreises LRS an der Berthold-Brecht-Gesamtschule war. Neben den Eltern nehmen von Seite der Schule regelmäßig Frau Engelmann (Lehrerin) und Herr Wolharn (Sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase) als LRS-Beauftragte der Schule an den Sitzungen des Arbeitskreises teil. Frau Engelmann koordiniert zweimal im Jahr die Testung der Rechtschreibkompetenzen der Schülerinnen und Schüler mit Hilfe der Münsteraner Rechtschreibanalyse (MRA) sowie die Einteilung der Fördergruppen für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Rechtschreiben. Des Weiteren beraten die LRS-Beauftragten der Schule oft gemeinsam Kolleginnen und Kollegen, Eltern und Schüler und führen in der Regel die Förderung durch. Gerne können sich besorgte Eltern aber auch an Herrn Dr. Holtschmidt wenden (siehe auch Flyer LRS Elternarbeitskreis). 1. Münsteraner Rechtschreibanalyse (MRA) 1 Zweimal im Jahr wird der Münsteraner Rechtschreibtest (MRA) geschrieben. Ab Ende der ersten Klasse bis zur vierten Klasse werden alle Kinder des Grundschulverbundes überprüft, unabhängig davon, ob Auffälligkeiten festgestellt wurden oder nicht. Die Kolleginnen und Kollegen bekommen jeweils eine Kalenderwoche benannt, in der der Test geschrieben und online eingegeben wird. Diese Überprüfung wird jedoch lediglich als ein Baustein verstanden, wenn auch ein wichtiger, um besondere Schwierigkeiten im Rechtschreiben bei einem Schüler festzustellen. Vorteil ist, dass alle Schüler zum gleichen Zeitpunkt den Test schreiben und so alle Kinder erfasst werden. Gerade bei intelligenten Kindern in der Schuleingangsphase besteht sonst die Gefahr, dass sie ihre Schwierigkeiten überspielen können. Die regelmäßige Testung macht es zudem möglich, eine Entwicklung der Rechtschreibkompetenz jedes Kindes zu dokumentieren. Weiterhin behalten alle Betroffenen das Problem im Focus und es löst keine Ängste und Unsicherheiten mehr aus, da es einen professionellen Lösungsweg gibt. 2. Beratung nach der Auswertung mit den Klassenlehrern Nachdem alle Testungen von den jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern online eingegeben worden sind, markiert die LRS-Beauftragte diejenigen Schülerinnen und Schüler, die einen Prozentrang kleiner/gleich 15 erreicht haben. Dieser PR-Wert wurde nach den Empfehlungen der Schulpsychologie Bonn übernommen und festgesetzt. Nun folgen Besprechungen mit den jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern und den LRS-Beauftragten. Dabei übernimmt Herr Wolharn, 1 Münsteraner Rechtschreibanalyse (MRA), www.lernserver.de 2

der aufgrund seiner Profession alle Kinder der Eingangsstufe kennt, die 1. und 2.Schuljahre. Im Gespräch mit der Klassenleitung wird überlegt, ob bei einem Kind, das nur einen geringen Prozentrang erreicht hat, eine besondere Schwierigkeit im Rechtschreiben vorliegen könnte. Hierbei werden u.a. die Lernentwicklung des Kindes, Sprachentwicklung (insbesondere auch die Lesekompetenz), Arbeitsverhalten, Ergebnisse von Leistungsüberprüfungen, Migrationshintergrund berücksichtigt. Letztendlich natürlich auch, ob das Kind am Tag der Testung einfach nur einen schlechten Tag hatte. Wurden besondere Schwierigkeiten im Rechtschreiben festgestellt, wird gemeinsam überlegt, wie das Kind gefördert bzw. im Unterricht geschützt (Stichwort: Nachteilsausgleich) werden kann. Eine Auflistung möglicher Nachteilsausgleiche wurde zusammengestellt und findet sich im Anhang 1 des LRS-Konzeptes des Grundschulverbundes. Die Lehrerkonferenz hat in ihrem LRS- und Leistungskonzept auch festgelegt, wie bspw. die Gesamtnote Deutsch unterschiedlich gewichtet werden kann. Weiterhin wird festgehalten, ob das Kind bereits außerhalb der Schule professionelle Hilfe hat oder diese benötigt. Kinder, die an keiner außerschulischen Therapie teilnehmen, werden in Fördergruppen eingeteilt. Kinder mit außerschulischer Hilfe nehmen nicht an einer zusätzlichen schulischen Förderstunde teil, damit sie nicht überlastet oder durch verschiedene Methoden verunsichert werden. In den letzten Jahren hat sich heraus kristallisiert, dass bei Kindern mit Migrationshintergrund und Muttersprachlern prozentual gesehen im Bereich der stärkeren LRS kein Unterschied vorliegt. Die Förderstunden werden einmal für Kinder der dritten und vierten Klasse und einmal für Kinder der Schuleingangsphase eingerichtet. Des Weiteren wird darauf geachtet, dass möglichst homogene Fördergruppen gebildet werden. Wird ein Kind einer Fördergruppe zugeteilt, so wird der Dokumentationsbogen zum individuellen Nachteilsausgleich LRS (siehe Anhang 3 im LRS-Konzept des Grundschulverbundes) angelegt. Nach Vorgabe der Informationsschrift zum LRS-Erlass NRW 2 müssen für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben in Auswertung der förderdiagnostischen Beobachtungen Förderpläne entwickelt werden. Diese Förderpläne sind zugleich Grundlage für den individualisierten Unterricht, für die innere und äußere Differenzierung und für alle Abweichungen von den üblichen Bewertungsregeln. 3. Beratungsgespräche mit den Eltern 2 Vgl. Informationsschrift zum LRS-Erlass NRW: (BASS 14-01Nr.1, Stand: 01.04.2015, S. 12 3

Für den Fördererfolg ist es unter anderem unabdingbar, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern von Beginn an angestrebt wird und eine größtmögliche Transparenz geschaffen wird. Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten besteht darin, diese zu Beginn der Förderung über das Bedingungsgefüge der Lese- und Rechtschreibschwierigkeit ihres Kindes und über die geplanten Fördermaßnahmen sowie den Entwicklungsstand ihres Kindes im Förderzeitraum ausführlich zu informieren. 3 Nach der Testung erhalten die Eltern zeitnah eine Rückmeldung in Form eines Elternbriefes mit dem Leistungsprofil ihres Kindes. Idealerweise wird der Elternbrief beim Elternsprechtag von den Klassenlehrern persönlich ausgehändigt. Hiermit wird sichergestellt, dass Eltern betroffener Kinder eine erste Beratung erhalten. Im Einzelfall ist aber auch schon ein LRS-Beauftragter bei dem Gespräch anwesend. Die Beratungsgespräche mit den Eltern orientieren sich möglichst an der Lernbiografie des Kindes. Es wird in der Regel mit den Eltern besprochen, zunächst medizinische Ursachen wie zum Beispiel Probleme mit Augen oder Ohren beim Kinder- oder Facharzt abzuklären. Auch erhalten die Eltern Einblick in den Dokumentationsbogen zum individuellen Nachteilsausgleich LRS. Die Eltern werden ausführlich über die Möglichkeiten der Nachteilsausgleiche im Unterrichtsalltag, bei der Notengebung sowie bei der Ermittlung der Gesamtnote Deutsch (3. und 4.Schuljahr) informiert. Die Nachteilsausgleiche werden erst gegeben, wenn die Eltern diese beantragt und die Schulleitung dem Antrag zugestimmt hat. Obwohl festgelegt ist, dass für die Diagnostik und Förderzuweisung die unterrichtenden Lehrkräfte im Fach Sprache/Deutsch zuständig sind, ermöglichen wir den Eltern natürlich eine mögliche LRS bei ihrem Kind zusätzlich durch einen Kinder- und Jugendpsychiater, dem MEZ oder dem LVR in Bonn abklären zu lassen. Dies insbesondere, wenn Anzeichen einer Legasthenie bestehen. In den Gesprächen stellt man häufig eine sehr unterschiedliche Motivationslage und einen unterschiedlichen Wissenstand der Eltern fest. Immer wieder gibt es Eltern, die eine zusätzliche schulische Förderung oder eine notwendige außerschulische Therapie für ihr Kind durch ein Institut ausschließen oder ablehnen (Stigmatisierung). In diesem Fall hat sich insbesondere unser Elternarbeitskreis 4 bewährt. Oft hilft es den Eltern, wenn sie sich mit anderen betroffenen Eltern austauschen können und erfahren wie andere Eltern mit der LRS-Schwäche umgehen. Auch die Tatsache, dass eine Lese- und/oder Rechtschreibschwäche kein Grund zur übermäßigen Sorge ist, sollte eingehend thematisiert werden. Vielmehr sollte das frühe Erkennen der Teilleistungsschwäche als Chance genutzt werden. 3 Informationsschrift, S. 13 4 Vgl. AK LRS des GSV Marienschule-Nordschule: Merkblatt Hilfen für den Umgang mit Kindern mit Lese- Rechtschreibschwäche. 4

Viele Eltern berichten aber auch, dass sie eine Auffälligkeit im Lesen und/oder Schreiben bei ihrem Kind schon vermutet und selbst Schritte für eine Förderung unternommen haben wie beispielsweise zusätzliches Üben mit Arbeitsheften oder entsprechendem Material. Deshalb ist es für die Kolleginnen und Kollegen wichtig, die Eltern auch dahingehend zu beraten, wie sie ihr Kind zu Hause motivieren und unterstützen können. Oberstes Ziel in unseren Beratungsgesprächen sollte jedoch immer sein, dem Kind trotz seiner Teilleistungsschwäche den Spaß am Lernen und an der Schule zu erhalten, seine Lernmotivation zu steigern und sein Selbstwertgefühl zu stärken. Voraussetzung um dieses Ziel zu erreichen ist eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule. Ein konkretes Institut für eine Lerntherapie wird den Eltern durch die LRS Beauftragten des Grundschulverbundes nicht empfohlen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Wohnortnähe von Vorteil ist und dass die Institute mit den drei Säulen Rechtschreibregeln, Lernen lernen und Stammwörter automatisieren arbeiten. In Einzelfällen wird in den Beratungsgesprächen auch über Finanzierungshilfen für außerschulische Fördermaßnahmen nach dem 35a, SGB VIII, beraten. 4. Evaluation und Ausblick Durch die regelmäßige Testung und Beratung ist im Grundschulverbund Marienschule- Nordschule ein neuer und vor allem sicherer Umgang mit einer LRS und ihrer Folgen entstanden. Viele Ängste gerade auch im Kollegium konnten abgebaut werden. Eine Schuldzuweisung der Eltern an die Lehrer und auch an die Kinder findet nur noch selten statt. Eine LRS wird nicht weiter tabuisiert, ein offener Umgang mit dem Thema ist möglich. Eltern betroffener Kinder beraten sich zunehmend konstruktiver untereinander. Zurzeit wird im Grundschulverbund überlegt, welches Diagnoseinstrument für den Kompetenzbereich Lesen eingesetzt werden kann bzw. praktikabel ist. 5. Literatur 5

Münsteraner Rechtschreibanalyse (MRA), www.lernserver.de Informationsschrift zum LRS-Erlass NRW: (BASS 14-01Nr.1, Stand: 01.04.2015, S. 12 AK LRS des GSV Marienschule-Nordschule: Merkblatt Hilfen für den Umgang mit Kindern mit Lese- Rechtschreibschwäche. 6