GS Am Westerminnerweg Juni Förderkonzept
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- Lucas Heidrich
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1 GS Am Westerminnerweg Juni 2007 Förderkonzept Stand: Juni 2007
2 1. Förderverständnis Der Begriff `Förderung ist nicht so eindeutig, als dass allgemein von einem einheitlichen Verständnis ausgegangen werden könnte. Von daher ist an dieser Stelle das Förderverständnis der GS Am Westerminnerweg durch ein paar Grundaussagen zu skizzieren. Die Kinder verfügen bei Aufnahme des Schulbesuchs über ganz unterschiedliche Vorerfahrungen und sehr individuelle Lern- und Entwicklungsstände, die sich im Rahmen iherer bisherigen familiären und außerfamiliären Sozialisation (z.b. Kindergartenbesuch, soziale Kontakte) eingestellt haben. So paradox es klingen mag: die größte Gemeinsamkeit der Kinder bei der Einschulung ist ihre Unterschiedlichkeit und Individualität. Es ist normal, verschieden zu sein. Dieser Slogan der Lebenshilfe e.v. bringt es auf den Punkt. Daraus resultiert, dass jedes einzelne Kind vor dem Hintergrund seines individuellen Lernund Entwicklungsstandes (Lernausgangslage) Anspruch auf Förderung hat. In der GS Am Westerminnerweg besteht der Anspruch, diese Sichtweise in konkretes unterrichtliches Handeln umzusetzen und als generelles Unterrichtsprinzip wirksam werden zu lassen. Wir grenzen uns ab von einem rein defizitorientierten Ansatz, demzufolge Förderung ausschließlich als Hilfe für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler verstanden wird. Ebenso halten wir nichts davon, vorrangig leistungsstärkere Schüler als besonders förderungswürdig herauzuheben. Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf Förderung entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen. Wir möchten die Gesamtpersönlichkeit des Schülers mit all seinen Stärken und Schwächen erfassen. Wir streben an, alle Schüler unser Schule möglichst optimal zu fördern und möchten einerseits Schülern, die aufgrund unterschiedlicher Schwächen besonderer Zuwendung und Übung bedürfen und andererseits Schülern, die auf Grund besonders ausgeprägter Fähigkeiten und Fertigkeiten größere Herausforderungen benötigen, gerecht werden. Die Lehrkräfte wenden geeignete Diagnoseverfahren zur Feststellung der Lernausgangslage bzw. des Förderbedarfs an, nehmen eine gezielte Planung der Fördermaßnahmen vor, beobachten, reflektieren und evaluieren diesen Prozess und dokumentieren ihn. 2. Klassenbezogene Förderung in den Fächern Deutsch und Mathematik Grundsätzlich ist festzustellen, dass für Förderbedarfe, die über das hinausgehen, was den Schulen allgemein z.b. im Rahmen des so Genannten `Zusatzbedarfes zugestanden wird, von Seiten des Kultusministeriums keine zusätzlichen Stundenkapazitäten gewährt werden. Hier wird in der Regel darauf verwiesen, dass bestehendem Förderbedarf in den Klassen durch binnendifferenzierende Maßnahmen zu begegnen sei. In den Fächern Deutsch und Mathematik wird in unserer Schule jeweils eine wöchentliche Förderstunde durchgeführt, sofern dieses stundenplantechnisch machbar ist. Der Förderbedarf wird am Anfang des Schuljahres durch die Fachlehrkraft mittels der vereinbarten Diagnoseverfahren festgestellt. Auf Veränderungen beim Förderbedarf im laufenden Schuljahr reagiert die Fachlehrkraft mit darauf abgestimmten Maßnahmen. 2.1 Deutsch Im Fach Deutsch erfolgt bedarfsorientiert in unterschiedlicher Schwerpunktsetzung die Lese-
3 und Rechtschreibförderung. Die bedarfsorientierten klassen- bzw. jahrgangsbezogenen Fördermaßnahmen stellen sich im 2. Halbjahr des Schuljahres 06/07 wie folgt dar: Jahrgang 1: - Erstellung individueller Förderpläne und Verwendung entsprechender Diagnoseverfahren sowie Entwicklung binnendifferenzierter Fördermaßnahmen im Rahmen der Dokumentation der `Individuellen Lernentwicklung. - Ein Schwerpunkt wird im 1. Schulhalbjahr auf die Heranführung an grundlegende Arbeitstechniken gelegt. Jahrgang 2: Neben verschiedensten Aktivitäten und Spielen zur Wahrnehmungsförderung wird ein Schwerpunkt auf die Leseförderung gelegt, auch unter Einbeziehung von Eltern ( Lesemütter ). Regelmäßig wird außerdem die Schülerbücherei besucht und mit der Lesekartei gearbeitet. Jahrgang 3: Eine Förderung findet schwerpunktmäßig im Bereich `Lesen und Rechtschreibung statt. - Lesen mit einem Lesepartner; - Förderung der Selbsteinschätzung und wahrnehmung; - Besuch der Schülerbücherei; - Nutzung von Lernsoftware / Arbeit am PC; - Arbeit mit dem Wörterbuch; - Sprachspiele. Zur Diagnostik wird der Stolper Wörter Lese Test eingesetzt und ein standardisierter Diktattext. Jahrgang 4: - Rechtschreibförderung in leistungsdifferenzierten Gruppen; - Einsatz leistungsstarker Schüler als Helfer; - Nutzung eines angelegten Materialordners/Rechtschreibung mit Tipps und Regeln; - Leseförderung anhand einer Klassenlektüre. Zur Diagnostik soll der Stolper Wörter Lese Test eingesetzt werden. 2.2 Mathematik Jahrgang 1: - Erstellung individueller Förderpläne und Verwendung entsprechender Diagnoseverfahren sowie Entwicklung binnendifferenzierter Fördermaßnahmen im Rahmen der Dokumentation der `Individuellen Lernentwicklung. - Ein Schwerpunkt wird im 1. Schulhalbjahr auf die Heranführung an grundlegende Arbeitstechniken gelegt. Jahrgang 2: - Arbeit mit der Mathematikkartei; - Angebot von Denk- und Knobelaufgaben; - Verwendung ergänzender Arbeitsblätter aus anderen Lehrwerken. Jahrgang 3: - Einteilung in leistungshomogene Gruppen; - Lehrkraft verteilt ihre Zuwendung zu den Gruppen gleichmäßig;
4 - Themen ergeben sich aus dem Unterricht oder nach Dringlichkeit; - Materialien werden verschiedenen Lehrwerken entnommen. Jahrgang 4: - Einteilung in leistungshomogene Gruppen; - Lehrkraft verteilt ihre Zuwendung zu den Gruppen gleichmäßig; - Themen entspringen dem Unterricht bzw. werden nach Dringlichkeit ermittelt; - leistungsstärkere Schüler erhalten Knobelaufgaben und werden als Helfer eingesetzt. Zur Ermittlung des Förderbedarfs wird ein Diagnosetest eingesetzt. 3. Förderung in offenen Eingangs- und Ausgangsstunden Die offenen Ein- und Ausgangsstunden jeder Klasse sind grundsätzlich Förderstunden. Sie dienen, je nach Bedarf, der individuellen und/oder gruppenbezogenen Förderung. Die Bandbreite der Fördermaßnahmen reicht von allgemeiner über spezifische Förderung (z.b. Sprachförderung für Migrantenkinder) bis hin zu Hausaufgabenbetreuung. Schülerinnen und Schüler, die nicht an offenen Ein- und Ausgangsstunden teilnehmen, aber über Förder- bzw Unterstützungsbedarf verfügen, können in Absprache mit den Erziehungsberechtigten zur Teilnahme verpflichtet werden. Verantwortlich für die Feststellung des Förderbedarfs und die Organisation der Förderung ist die Klassenleitung im Zusammenwirken mit den Fachlehrkräften. In den Jahrgangsbesprechungen findet ein Austausch über die klassenspezifischen Förderbedarfe und planungen statt. Gegebenenfalls werden klassenübergreifende Fördermaßnahmen festgelegt. 4. Besondere Förderung Besondere Fördermaßnahmen für einzelne Schüler oder Schülergruppen können im Rahmen von offenen Ein- und Ausgangsstunden und/oder einer äußeren Differenzierung angeboten werden, sofern dafür Stundenkontingente zur Verfügung gestellt werden können. Zum Beispiel: - Spezielle Förderung verhaltensauffälliger Schüler; - Sprachförderung für Migrantenkinder; - Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen. Zur kompetenten Wahrnehmung derartiger Aufgaben besteht seitens des Kollegiums noch Fortbildungsbedarf. 5. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten mittels der verschiedenen Informationswege möglichst umfassend über Ziele, Inhalte und Maßnahmen des Förderkonzeptes der Schule. Informationswege Zielgruppe Verantwortliche Schulvorstand Elternvertreter/Schulvorstand Schulleitung Schulelternrat Elternvertreter der Klassen Schulleitung Gesamtkonferenzen Elternvertreter/GK Schulleitung, Lehrkräfte
5 Elternbriefe Sämtliche Eltern Schulleitung Elternabende der Klassen Eltern einzelner Klassen Klassenleitungen Elternsprechtage Eltern von Schülern einzelner Kl. Klassenleitungen, Fachlehrkräfte Elterngespräche/Einzelfallgespräche Eltern einzelner Schüler Klassenleitungen, Fachlehrkräfte Entsprechend der obigen Auflistung ist es Aufgabe der Schulleitung und der einzelnen Lehrkräfte, die Erziehungsberechtigten über das Förderkonzept der Schule und die Fördersituation einzelner Schüler regelmäßig auf dem Laufenden zu halten. Eine Unterstützung und/oder Ergänzung der schulischen Fördermaßnahmen durch das Elternhaus ist anzustreben, wenn dieses im Interesse des Kindes als sinnvoll und erforderlich erscheint. Sollte sich eine Mitwirkung von Erziehungsberechtigten nicht erreichen lassen, ist dieses bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen zu berücksichtigen.
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