Satzung für den Kundenbeirat der Berliner Wasserbetriebe



Ähnliche Dokumente
S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen

Satzung für den Kundenbeirat

Satzung für den Kundenbeirat

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Satzung. für den Kundenbeirat. der. ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Satzung der Fachschaft Sozialversicherung mit Schwerpunkt Unfallversicherung

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.

Institutsordnung. TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für Software- und Multimediatechnik (SMT)

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung gültig ab Name und Sitz

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer

I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

Satzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim

Dresdner Geschichtsverein e.v.

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen

1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden.

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen

S A T Z U N G. Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO. der

Satzung des Fördervereins der

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.

STATUTEN. des Vereins Kinderkrippe Sennhof

I. Name Sitz und Zweck des Vereins

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden

Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

SATZUNG 1. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V.

Verein Barmelweid. Statuten

SATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober

Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6

Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom )

Satzung von SWAN Deutschland e.v.

Verein. Association of Management Schools Switzerland (AMS) - S t a t u t e n - Mai AMS S t a t u t e n Mai / 7

1 Name und Sitz. 2 Zweck

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

SATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, Sonnenbühl

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Satzung für Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik e.v.

BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach Speyer

Allgemeine Bestimmungen

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Freundeskreis Weißrussland e.v.

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v.

Satzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe

Ethio Cologne Sport und Kultur e.v.

Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v.

Satzung für den Seniorenbeirat. der Großen Kreisstadt Selb

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Satzung Dünenfüchse Bonn-Tannenbusch. Präambel

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

CITYMANAGEMENT HARBURG e.v. SATZUNG

Statuten Verein für aktive Humanität

SATZUNG. 1 Name und Sitz

Beiratsordnung für den Weiterbildungsstudiengang Master Auditing, Finance and Taxation (MAFT) der Fachhochschule Münster vom 09.

Satzung des Vereins Regionalfenster

Satzung. " Peiner Betreuungsverein e.v." Name, Sitz, Geschäftsjahr

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Förderung der Kooperation zwischen Wirtschaft, Politik, Bildung und Medien.

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Geschäftsordnung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, am 28. April 2015

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.

I N S O L V E N Z B E R A T U N G B A Y E R N

Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.

ELAN e.v. Satzung (Stand: )

Transkript:

Satzung für den Kundenbeirat der Berliner Wasserbetriebe Stand: 22.04.2014 Inhaltsverzeichnis: Präambel...2 1 Aufgaben, Kompetenzen...2 2 Zusammensetzung, Auswahlverfahren...3 3 Amtszeit...4 4 Organisation...4 5 Sitzungen...5 6 Beschlussfassung...6 7 Rechtliche Stellung...6 8 Auflösung...6 9 Schlussbestimmungen...6 Die Berliner Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts, nachfolgend Berliner Wasserbetriebe genannt, haben folgende Satzung für den Kundenbeirat der Berliner Wasserbetriebe beschlossen: Berliner Wasserbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, Neue Jüdenstraße 1, 10179 Berlin, Telefon 0800.292 75 87, Telefax 030.86 44-2810, service@bwb.de, www.bwb.de, Vorstand: Jörg Simon (Vorsitzender), Frank Bruckmann, Norbert Schmidt, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Senator Dr. Ulrich Nußbaum, Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Registernummer: HRA 30951, USt-IdNr. DE136630247

Seite 2 von 5 Präambel Kundenorientierung und Offenheit gegenüber den Anregungen, Fragen und Anforderungen der Öffentlichkeit sind für uns, die Berliner Wasserbetriebe, zentrale Grundlage unseres Handelns. Um die Leistungen, die wir für unsere Kundinnen und Kunden erbringen, noch besser auf deren Bedürfnisse abzustimmen, wird ein Kundenbeirat eingerichtet. Er berät Vorstand und Führungskräfte der Berliner Wasserbetriebe. Die Mitglieder des Kundenbeirates vertreten die Interessen aller direkten und indirekten Kundinnen und Kunden (Eigentümer, Mieter und Pächter, Hausverwaltungen, Gewerbetreibende als Rechnungsempfänger, Großkunden) der Berliner Wasserbetriebe. Sie bringen Anregungen, Wünsche und Kritik aus dem Kundenkontakt in den Kundenbeirat ein. Ziel des Kundenbeirats ist ein offener, konstruktiver Dialog miteinander und den Unternehmensvertretern. Dadurch soll dieses Gremium wesentlich zur Verbesserung von Kundenorientierung und Kundenzufriedenheit beitragen. Der Kundenbeirat steht unter der Schirmherrschaft des Vorstandes der Berliner Wasserbetriebe. Diese Satzung soll einer vertrauensvollen, kooperativen und fairen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten dienen. 1 Aufgaben, Kompetenzen (1) Der Kundenbeirat übt eine ausschließlich beratende Funktion gegenüber den Berliner Wasserbetrieben aus. (2) Der Kundenbeirat wird, soweit keine vertraulichen Informationen betroffen sind, in den Sitzungen aktuell über wesentliche kundenrelevante Maßnahmen der Berliner Wasserbetriebe informiert. (3) Der Kundenbeirat macht selbst Vorschläge, die der Verbesserung des kundenrelevanten Angebots der Berliner Wasserbetriebe dienen, und bringt diese im Rahmen der Sitzungen ein. Die Vorschläge werden an die Fachbereiche weitergeleitet, dort geprüft und gegebenenfalls umgesetzt. (4) Eine Kostenerstattung für vom Kundenbeirat erarbeitete Konzepte, die nicht von den Berliner Wasserbetrieben schriftlich in Auftrag gegeben wurden, findet nicht statt. Auf Eigeninitiative eingereichte Konzepte werden jedoch geprüft. Das Mitglied erhält eine entsprechende Antwort.

Seite 3 von 5 2 Zusammensetzung, Auswahlverfahren (1) Der Kundenbeirat besteht aus bis zu 15 Mitgliedern. (2) Die Mitglieder sind unabhängig und ehrenamtlich tätig. Sie sollen einen möglichst repräsentativen Querschnitt der Kundinnen und Kunden der Berliner Wasserbetriebe darstellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Wasserbetriebe oder des Konzerns, deren Angehörige können nicht Mitglied im Kundenbeirat werden. Auch die Mitglieder des seit dem 02. April 2003 bestehenden Beirates der Berliner Wasserbetriebe sowie politische Mandatsträger des Landes Berlin bzw. der Bezirke von Berlin sind ausgeschlossen. Die Bewerbungsmodalitäten und -fristen werden öffentlich durch die Berliner Wasserbetriebe (Internet, Printmedien etc.) bekannt gegeben. (3) Nach Bewerbung und Auslosung benennen die Berliner Wasserbetriebe die Mitglieder des Kundenbeirates und geben dessen Besetzung öffentlich bekannt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. (4) Hat ein Vertreter an zwei aufeinander folgenden Sitzungen unentschuldigt nicht teilgenommen, wird er von den Berliner Wasserbetrieben angeschrieben, ob er weiterhin Interesse an einer Mitgliedschaft im Kundenbeirat hat. Bei Verzicht oder Nichtmeldung innerhalb von acht Wochen endet die Mitgliedschaft automatisch und der Platz wird neu besetzt. (5) Die an den Sitzungen des Kundenbeirates teilnehmenden Vertreter der Berliner Wasserbetriebe werden durch die Berliner Wasserbetriebe benannt. Die Anzahl dieser Vertreter kann aufgrund sachlich-thematischer Gründe variieren. 3 Amtszeit (1) Die Amtszeit des Kundenbeirates beträgt drei Jahre. Eine Wiederberufung ist durch Beschluss der Berliner Wasserbetriebe möglich. (2) Die Mitgliedschaft endet vorzeitig durch Verzicht, durch Ausschluss oder nach 2 Absatz 4 Satz 2 dieser Satzung. Der Ausschluss ist unangreifbar. (3) Ein Mitglied kann auf Antrag einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder des Kundenbeirates oder durch Beschluss der Berliner Wasserbetriebe während seiner Amtszeit aus dem Kundenbeirat ausgeschlossen werden. Vor dem Antrag des Kundenbeirates ist das betroffene Mitglied durch den Kundenbeirat anzuhören.

Seite 4 von 5 4 Organisation (1) Die Mitglieder des Kundenbeirates wählen aus ihrer Mitte zu Beginn der ersten Sitzung einer neuen Amtsperiode, gegebenenfalls auch bei Bedarf, eine Sprecherin bzw. einen Sprecher sowie deren Stellvertreter. (2) Die Sprecherin bzw. der Sprecher ist Ansprechpartner für die Berliner Wasserbetriebe. 5 Sitzungen (1) Der Kundenbeirat tritt bis zu dreimal im Jahr zusammen. Er wird durch Vertreter der Berliner Wasserbetriebe und die Sprecherin bzw. den Sprecher des Kundenbeirates spätestens vier Wochen vor der geplanten Sitzung unter Beilage der geplanten Tagesordnung einberufen. (2) Die Sitzungen des Kundenbeirates sind nicht öffentlich. Für den Fall, dass Arbeitsergebnisse des Kundenbeirates aus einer Sitzung der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen, entscheidet darüber der Kundenbeirat in der betreffenden Sitzung. Die Zustimmung der Berliner Wasserbetriebe muss vorliegen. (3) Der Kundenbeirat beschließt in der jeweiligen Sitzung den Folgetermin in Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben. (4) Die Organisation des Kundenbeirats und seiner Sitzungen liegen bei den Berliner Wasserbetrieben. Diese stellen einen Protokollführer und übernehmen die Versendung von Einladung, Tagesordnung und Ergebnisprotokoll. Das Protokoll wird zwischen der Sprecherin bzw. dem Sprecher und dem Protokollführer abgestimmt. (5) Die Berliner Wasserbetriebe bestellen für die Sitzungen einen unabhängigen externen Moderator, der kein Mitglied des Kundenbeirates ist. Die Moderation erfolgt ausdrücklich unabhängig und überparteilich. (6) Die Mitglieder des Kundenbeirats erhalten zur An- und Abreise für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Gebiet des Verkehrsverbundes Berlin- Brandenburg (VBB) entsprechende Fahrkarten. Weiter gehende Kosten und Auslagen werden nicht erstattet. 6 Beschlussfassung (1) Jedes Mitglied verfügt über je eine Stimme und gleiches Stimmrecht. (2) Der Kundenbeirat kann Beschlüsse fassen. Diese haben einen empfehlenden Charakter.

Seite 5 von 5 7 Rechtliche Stellung Der Kundenbeirat ist kein Organ der Berliner Wasserbetriebe. Er ist ein beratendes Gremium des Unternehmens. 8 Auflösung Der Kundenbeirat kann durch einen Zwei-Drittel-Mehrheitsbeschluss durch seine Mitglieder oder durch einen Beschluss der Berliner Wasserbetriebe aufgelöst werden. 9 Schlussbestimmungen (1) Die Satzung tritt mit Beschlussfassung durch den Vorstand der Berliner Wasserbetriebe in Kraft. (2) Änderungen der Satzung erfolgen nach Vorberatung durch Beschlussfassung des Vor-standes der Berliner Wasserbetriebe. Dem Kundenbeirat wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.