Rede des Herrn Dienststellenleiters der Vertretung des Landes Baden- Württemberg beim Bund Volker Ratzmann

Ähnliche Dokumente
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode

Unterabteilung Europa Fachbereich Europa. Sachstand

60. Europaministerkonferenz der deutschen Länder. am 6./7. November in Potsdam

Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente sowie des Südtiroler Landtags Wolfsburger Erklärung

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Rede von Herrn Staatsminister. anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Ausschusses Europäische Union der Justizministerkonferenz

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ARBEITSDOKUMENT

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Juni 2017 (OR. en)

die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landtage sowie des

Nr. 2 / Dezember 2016 DAS 2. HALBJAHR 2016:

12. Wahlperiode

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

VERMERK Herrn Inigo Mendes de Vigo die Mitglieder des Konvents Mandat der Arbeitsgruppe zum Subsidiaritätsprinzip

Das österreichische Parlament als Akteur der Europäischen Integration Rechtliche Möglichkeiten und praktische Umsetzung


ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

Verfahren zur Prüfung der Wahrung der Subsidiarität (Umdruck 18/410)

Zur Erforderlichkeit einer effektiven Interessenvertretung der Bundesrepublik Deutschland auf europaischer Ebene

Subsidiaritätsprinzip und EU- Gemeinschaftsordnung

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

Europawahlen November 2013 Julia Hoffmann, Projekt PlanetEUrope EuroSoc Beratergruppe für Europäische Fragen

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorabfassung - wird durch die endgültige Fassung ersetzt.

Gesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel

- 2 - B. Lösung Der Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus fü

Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME

Eckpunktepapier Stand: 23. Mai Verzahnung des Europaausschusses mit den Fachausschüssen

Task Force für Subsidiarität, Proportionalität und Weniger, aber effizienteres Handeln. Arbeitspapier für die Sitzung am

VSt. Beilage. An den Ausschuss der Regionen Referat für Subsidiaritätskontrolle Rue Belliard 101 B-1040 Brüssel

Informelle Ministerkonferenz zum Thema "Europa vermitteln"

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel

Task Force für Subsidiarität, Proportionalität und Weniger, aber effizienteres Handeln. Arbeitspapier für die Sitzung am

zu Punkt... der 903. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2012

Von der Einheitlichen Europäischen Akte bis zum Amsterdamer Vertrag. Martin Hübler

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Bundesrat Drucksache 619/

Plenarrede Abgeordneter Dr. Martin Huber

ERGREIFEN SIE DIE INITIATIVE!

zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde

Der Generalsekretär des Konvents hat den beiliegenden Beitrag von dem Mitglied des Konvents Herrn Dr. Erwin Teufel erhalten.

Europa in der Schule. Projekte für die Praxis

Einheitliche Europäische Akte, unterzeichnet von den Außenministern der EG- Mitgliedstaaten in Luxemburg am 17./28. Februar 1986

Der Sächsische Landtag in Europa

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Die Rolle der nationalen Parlamente im Recht der Europäischen Union

GESCHÄFTSORDNUNG DER INTERPARLAMENTARISCHEN KONFERENZ ÜBER STABILITÄT, WIRTSCHAFTSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION 1

Gesetzentwurf. Fraktion der CDU Hannover, den

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Europarecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats

Bundesrat Drucksache 272/17. Unterrichtung durch die Bundesregierung

Institutionelles Gefüge und Rechtssetzung der EU - Wege der Einflussnahme

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel. Aufgaben, Arbeitsweisen, Aktuelle Themen

zu Punkt der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016

Zahl: PrsE Bregenz, am

Kompetenzabgrenzung und Kompetenzausübung In der Europäischen Union

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon

Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)

C:\Dokumente und Einstellungen\Frischmann\Desktop\B-VG Lissabon endg konsol doc

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166

Erläuternde Bemerkungen

Stellungnahme der Landtagsverwaltung SH zur Rahmenstrategie der Energieunion

Der Bundesrat hat in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 gemäß 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Neugestaltung des Verfahrens der Verfassungsänderung Vorschlag der Abgeordneten des SSW (Stand: )

M I N I S T E R I U M F Ü R I N T E G R A T I O N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

Committee of the. Regions

BESSERE RECHTSETZUNG UND TRANSPARENZ

Gesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze

Entschließung des Bundesrates zur Gleichberechtigung der deutschen Sprache auf europäischer Ebene

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums: Beitrag der Zivilgesellschaft

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

- eine direkte Verantwortlichkeit der Kommission gegenüber den nationalen Parlamenten zu begründen,

Arbeitsprogramm der EU-Kommission Staatssekretärin Hella Dunger-Löper Senatskanzlei Berlin

Der Bundesrat hat in seiner 927. Sitzung am 7. November 2014 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Lissabon- Vertrag auf dem Prüfstand. Tutorium: 19. April 2010

der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

I. Vorhaben der Landesgesetzgebung

Wie kommt ein Gesetz zustande?

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom

VSt. Beilage. An das Bundeskanzleramt Ballhausplatz Wien

Europa und Kommunen. Diskurs Kommunal Jürgen Gnauck Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Chef der Staatskanzlei

VERTRAG VON ZUR ÄNDERUNG DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION, DER VERTRÄGE ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN SOWIE EINIGER DAMIT

Europas Zuständigkeit für`s Wasser Umfang und Grenzen

Einschätzung der Bundessteuerberaterkammer. zum Vorschlag der Europäischen Kommission. zur Standard-Mehrwertsteuererklärung. vom 23.

11. Oktober 2012 Seite 1 von 1

Wichtige EU-Termine 2014 SCHWERPUNKT VERBAND & LOBBYING. niert werden, sind die nationalen Regierungen

Urteil des BVerfG vom (NJW 2009, 2267 ff.; L&L 2009, 618) Wesentlicher Inhalt der Leitsätze des Urteils:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/12260

Transkript:

Rede des Herrn Dienststellenleiters der Vertretung des Landes Baden- Württemberg beim Bund Volker Ratzmann Subsidiaritätskontrolle Erfahrungen des Bundesrates 6. Subsidiaritätskonferenz des Ausschusses der Regionen am 18.12.2013 in Berlin

2 Meine Damen, meine Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst Herrn Minister Friedrich entschuldigen. Er muss heute subsidarity at it`s best an einer Sitzung des Baden- Württembergsichen Landtages teilnehme. Ich freue mich an seiner Stelle, hier auf der 6. Subsidiaritätskonferenz des Ausschusses der Regionen von den Erfahrungen des Deutschen Bundesrates aus Sicht eines Bundeslandes und der Praxis mit der Subsidiaritätskontrolle zu berichten. Erlauben Sie mir aber die Vorbemerkung: Subsidiarität ist ein Strukturprinzip der Europäischen Union: Gerade die deutschen Länder haben dafür gekämpft, dass das Subsidiaritätsprinzip in den EU-Verträgen verankert wurde. Ich bin der festen Überzeugung, dass die EU nur funktionieren kann, wenn die Subsidiaritätskontrolle tatsächlich ausgeübt werden kann und ausgeübt wird und eine Balance zwischen der EU-Ebene, der mitgliedstaatlichen und der regionalen Ebene gefunden wird.

3 Der Bundesrat prüft bei Frühwarndokumenten regelmäßig, ob die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gewahrt sind. Nach Auffassung des Bundesrates schließt die Subsidiaritätsprüfung zwingend die Prüfung der Zuständigkeit der EU mit ein: Ein Verstoß gegen die Kompetenzordnung kann eine Subsidiaritätsrüge begründen. Denn es wäre widersprüchlich, wenn die nationalen Parlamente zwar Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip rügen könnten, aber nicht den schwerer wiegenden Verstoß eines EU- Handelns ohne Zuständigkeit. Für den Bundesrat steht fest, dass bei jedem Rechtsakt im Einzelnen begründet und nachgewiesen werden muss, warum die Ziele einer EU-Maßnahme nicht ausreichend auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene erreicht werden können. Außerdem muss hinzutreten, dass die Maßnahme wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf EU-Ebene besser zu verwirklichen ist. Der EU-Mehrwert muss deutliche Vorteile mit sich bringen sowohl in qualitativer wie in quantitativer Hinsicht. Dabei ist die Subsidiaritätsprüfung stets eingebettet in die gesamtpolitische Willensbildung und kann nicht rein rechtlich

4 betrachtet werden. Die Frage, ob ein Vorhaben einen erheblichen EU-Mehrwert bietet, ist letztlich auch eine politische Frage. Der Bundesrat geht verantwortungsvoll mit dem Instrument der Subsidiaritätsrüge um und wendet es nicht inflationär an. Aus der alltäglichen Vorbereitung und Koordinierung kann ich Ihnen versichern, dass die Anträge auf Erhebung von Subsidaritätsrügen mit am intensivsten diskutiert und im Hinblick auf ihre Stichhaltigkeit und Sinnhaftigkeit zwischen den Beteiligten diskutiert und durchleuchtet werden. Er hat seit der Einführung des Frühwarnmechanismus 2010 in elf Fällen Subsidiaritätsrüge erhoben. Im Jahr 2013 waren es nur drei Subsidiaritätsrügen: Erstens gegenüber dem Richtlinienvorschlag zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumordnung und das integrierte Küstenzonenmanagement. Zweitens beim Verordnungsvorschlag über die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol). Und drittens ganz aktuell gegen den Kommissionsvorschlag zur Einführung einer einheitlichen Standard-

5 Mehrwertsteuererklärung. Hier sieht der Bundesrat zahlreiche Rügegründe für gegeben. Um die 8-Wochen-Frist für die Erhebung der Subsidiaritätsrüge zu wahren, kann der Bundesrat auch auf seine spezielle Europakammer zurückgreifen, die in Eilfällen ohne Befassung des Plenums abschließend beschließen kann. Wir wissen, es gibt auf mitgliedstaatlicher und europäischer Ebene unterschiedliche Auffassungen über die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, was Konsequenzen für die Durchsetzung des Prinzips in der Praxis hat. Auch Konferenzen wie die heutige können dazu beitragen, dass sich mit der Zeit ein gemeinsames Verständnis von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit herausbildet. Es wird aber stets eine Herausforderung bleiben, innerhalb der 8-Wochen-Frist zu einem abgestimmten Vorgehen der nationalen Parlamente zu kommen - insbesondere, wenn wir auch noch unseren (badenwürttembergischen) Landtag einbeziehen wollen.

6 Die Erhebung einer Subsidiaritätsrüge stellt in der Praxis des Bundesrates den Ausnahmefall dar, da bei dem Instrument doch gewisse Hürden bestehen. Die Subsidiaritätsrüge ist im Kontext der politischen Stellungnahmen des Bundesrates auch ein politisches Instrument: In erster Linie muss in jedem einzelnen Fall beurteilt werden, was inhaltlich überhaupt Sinn macht. Dabei dürfen wir das Subsidiaritätsprinzip nicht wie eine Monstranz vor uns hertragen und der Versuchung erliegen, die Subsidiaritätsrüge als reines Abwehrrecht zu begreifen. Mehr noch als die Subsidiaritätsrügen pflegt der Bundesrat daher in der Praxis den direkten politischen Dialog mit der EU- Kommission: Die Direktzuleitung von Bundesrats-Beschlüssen hat sich als gutes Instrument zur Einflussnahme erwiesen. So steht der Bundesrat ständig und direkt im Austausch mit der EU-Kommission und nicht nur mittelbar über die Bundesregierung. Die Länder nutzen auch Konsultationen der EU-Kommission, um sich frühzeitig in

7 politische Entscheidungsprozesse auf EU- Ebene einzubringen. In den gut vier Jahren seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat sich die Subsidiaritätsrüge als wichtiges Korrektiv im europäischen Gesetzgebungsprozess etabliert. Sie räumt den nationalen Parlamenten zu einem frühen Zeitpunkt im Rechtsetzungsverfahren ein Rügerecht ein. Der Fall Monti II im Jahr 2012) war zweifellos ein wichtiges Ereignis und wird sicher anhaltende Wirkungen haben. Er hat allen Skeptikern gezeigt, dass der Frühwarnmechanismus trotz der engen Frist funktionieren kann. Im Übrigen erhofft sich der Bundesrat eine stärkere inhaltliche Auseinandersetzung der EU-Kommission mit den Subsidiaritätsbedenken der nationalen Parlamente. So aktuell beim zweiten Fall einer gelben Karte, dem Verordnungsvorschlag über die Errichtung einer EU- Staatsanwaltschaft.

8 Der Präzedenzfall Monti II hat gezeigt, dass eine gute EU-weite Vernetzung der Parlamente die essentielle Grundlage einer effektiven Subsidiaritätskontrolle ist. Das erstmalige Erreichen des Quorums ging auch auf einen Impuls der COSAC-Konferenz der Europaausschüsse der nationalen Parlamente im Frühjahr 2012 zurück. Nun gilt es, die Vernetzung der nationalen Parlamente noch zu verstetigen und zu verbessern. Auch die Monday Morning Meetings der Vertreter der nationalen Parlamente in Brüssel sind ein geeignetes Instrument der Netzwerkbildung und der kollektiven Abstimmung. Seit 2013 entsendet auch der Deutsche Bundesrat einen Vertreter in das Netzwerk nahezu aller nationalen Parlamente. Es gilt, dieses Netzwerk in Zukunft noch konsequenter zu nutzen und weiter auszubauen. Ferner kann der Ausschuss der Regionen mit seinen Aktivitäten und Strukturen die EU- Ebene für Subsidiaritätsfragen sensibilisieren und zur Netzwerkbildung beitragen.

9 Was die aktuelle Debatte über die Überprüfung der Zuständigkeiten der EU angeht: Ich verdamme nicht grundsätzlich die Initiativen der Briten und der Niederländer. Ich bin vielmehr nah bei Kommissionspräsident Barroso, der in seiner Rede zur Lage der Union im September gesagt hat, die EU solle sich in großen Fragen stark engagieren und in kleineren Fragen zurückhalten. Mehr Europa Die EU sollte sich auf die Bereiche konzentrieren, in denen sie den größten Zusatznutzen bewirken kann. Klar ist, wir brauchen in einigen kritischen Bereichen mehr Europa. Dazu gehört der Finanz- und Wirtschaftsbereich. Die Krise hat den Geburtsfehler unserer Währungsunion schonungslos offengelegt. Weniger Europa Wenn wir der EU mehr Rechte geben wollen, dann braucht es als zweiten wichtigen Pfeiler die konsequente Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips. Sie beugt einer zu starken Kompetenzausübung durch die EU vor. Denn Entscheidungen sind stets so eng wie möglich am Bürger zu treffen. Nähe zum Bürger schafft Akzeptanz!

10 In manchen Bereichen brauchen wir daher auch weniger Europa: Beispielsweise muss die ganze Palette der Daseinsvorsorge (Dienstleistungskonzession, Wasser etc.) national und regional vor Ort bleiben. Und politische Handlungsspielräume der Länder und Kommunen müssen erhalten bleiben! Subsidiarität mit Augenmaß ist das Gebot der Stunde! Vielen Dank!