I N F O R M A T I O N zur mit Landesrat Rudi Anschober und Radko Pavlovec (Anti-Atombeauftragter Land OÖ) am 2. Februar 2010 zum Thema "Europas gefährlichstes AKW wird weitergebaut - und die Bundesregierung schläft weiter: Daten, Fakten, Forderungen..."
LR Rudi Anschober Seite 2 Ausbau des AKW Mochovce: Skandalöser UVP-Bescheid steht unmittelbar bevor - Bundesregierung bleibt passiv und lässt die Bevölkerung im Stich Das slowakische Umweltministerium arbeitet derzeit fieberhaft an der Fertigstellung des UVP-Bescheides zur Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des AKW Mochovce. Es bestehen keine Zweifel, dass dieser Bescheid trotz gravierender Sicherheitsmängel des Projektes sowie der ungelösten Frage der Entsorgung hochradioaktiver Abfälle positiv ausfallen wird. Vor allem das fehlende Containment macht das Erreichen eines hohen Niveaus an nuklearer Sicherheit jedoch völlig unmöglich. Die Fertigstellung der Anlage am Sicherheitsniveau der 1970-er Jahre stellt eine inakzeptable Gefährdung Österreichs dar. Umwelt-Landesrat Rudi Anschober übt heftige Kritik an der Untätigkeit der Bundesregierung. Angesichts dieser unmittelbaren Bedrohung wird ein entschlossener Widerstand auf allen Ebenen zur Pflicht. Während das Land Oberösterreich NGO-Projekte massiv unterstützt und eine EU- Beschwerde gegen die Beschneidung der Rechte der Bevölkerung im UVP-Verfahren vorbereitet, bleibt die Bundesregierung völlig passiv. Die Antworten von Bundeskanzler Faymann und Umweltminister Berlakovich auf die Urgenzschreiben der Oberösterreichischen Landesregierung beinhalten lediglich Allgemeinplätze, anstatt konkrete Schritte in Aussicht zu stellen. "Mit diesen Elementen, der Öffentlichkeitsbeteiligung, den Konsultationen im Zusammenhang mit dem UVP-Verfahren sowie den Expertengesprächen im Rahmen des bilateralen Informationsabkommens erreicht Österreich, dass keine wesentliche Frage unbehandelt bleibt", heißt es lapidar im Antwortschreiben des zuständigen Umweltministers "Es geht jedoch nicht darum, inakzeptable Sicherheitsmängel in unverbindlichen Expertenrunden zu diskutieren, sondern aktive politische Schritte gegen dieses brandgefährliche Projekt
LR Rudi Anschober Seite 3 zu setzen", erklärt LR Rudi Anschober. "Die Bundesregierung muss umgehend endlich wirklich aktiv werden und gegenüber der Slowakei und Italien scharfen Protest einlegen und alle EU-Partner über dieses skandalöse Projekt informieren. Wir brauchen innerhalb der EU eine Allianz gegen Mochovce", fordert Anschober. Im Bereich der nuklearen Sicherheit stellt das fehlende Containment das entscheidende Problem dar. Bedingt durch die völlig veraltete sowjetische Konstruktion aus den 1970-er Jahren verfügt die Anlage über keinen ausreichenden Schutz gegen schwere Unfälle und äußere Einwirkungen, wie z.b. Absturz eines Flugzeuges. Diese Tatsache wird auch von der EU-Kommission im Rahmen ihrer Stellungnahme zu Mochovce-Projekt kritisiert. Die Kommission verlangt die Sicherstellung eines mit modernen Anlagen gleichwertigen Schutzniveaus. Von einem solchen Nachweis fehlt jedoch in der UVE jede Spur. Die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung stellt sich, wie bereits befürchtet, als Farce und Beruhigungspille im Interesse des Projektbetreibers heraus. Die slowakische Nuklearaufsicht UJD ist nicht fähig, ein hohes Niveau an nuklearer Sicherheit zu garantieren. Anstatt Vorschriften zu erlassen, welche den Stand der Technik reflektieren, wird das inakzeptable Mochovce-Projekt von der Behörde sogar verteidigt. Das für die UVP zuständige slowakische Umweltministerium steht ebenfalls unter dem Einfluss des Mochovce-Betreibers. So wurde vom Ministerium eine Umweltverträglichkeitserklärung akzeptiert, in der die für die Beurteilung der Umwelteinflüsse unerlässlichen Teile einfach fehlen. "Eine UVP auf dieser Basis muss zwangsweise zu einer Farce verkommen", erklärt Radko Pavlovec. "Auch dem Tschernobyl-Reaktor würde unter diesen unfairen Bedingungen problemlos die Umweltverträglichkeit attestiert." Bereits vor Beginn der Einwendungsfrist des Hauptverfahrens wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung von schwerwiegenden rechtlichen
LR Rudi Anschober Seite 4 Mängeln sowie einer einseitigen Haltung des slowakischen Umweltministeriums zugunsten des italienisch-slowakischen Projektwerbers überschattet. So wurden die im Rahmen des Vorverfahrens vom Land Oberösterreich sowie zahlreichen Einzelpersonen eingebrachten Einwendungen einfach ignoriert. In der Folge fehlen in der UVE gerade jene Schlüsselstellen, deren Ergänzung im Rahmen der ignorierten Einwendungen eingefordert wurde. Gegen diesen skandalösen Umgang der slowakischen Behörden mit den Einwendungen aus Oberösterreich können allerdings derzeit keine rechtlichen Mittel ergriffen werden. Das slowakische UVP-Gesetz beinhaltet nämlich im Widerspruch zur UVP-Richtlinie der EU keine Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung der im Rahmen des Verfahrens erstellten Bescheide. Wie bereits im Falle des tschechischen UVP-Gesetzes bereitet das Land Oberösterreich bei der EU-Kommission daher eine Beschwerde gegen die Verletzung der UVP-Richtlinie 85/337/EWG vor. Im Rahmen des UVP-Verfahrens haben mehr als 4.000 Einzelpersonen als Teil einer von den oberösterreichischen NGO s organisierten Kampagne ebenfalls Beschwerden bei der EU-Kommission eingebracht. Radko Pavlovec: "Es ist ausschließlich unserem gemeinsamen Druck zu verdanken, dass die wichtigsten sicherheitsrelevanten Fragen offen angeführt werden. Die ursprüngliche Absicht des Umweltministeriums war es, mit dieser Stellungnahme das UVP-Verfahren abzuschließen und die offenen Fragen auf die Ebene des bilateralen Informationsabkommens zu verlagern." Im Rahmen der bilateralen Expertengespräche im Rahmen der Espoo- Konvention am 24. November 2009 setzte das Land Oberösterreich die Notwendigkeit der Klärung der Containment-Frage im Rahmen des UVP- Verfahrens durch. Die Bundesregierung war geneigt, diese Frage entsprechend dem Wunsch der slowakischen Seite auf die
LR Rudi Anschober Seite 5 unverbindliche Ebene des bilateralen Nuklearinformationsabkommens zu verlagern. "Die Frage des fehlenden Containments muss im Rahmen des UVP-Verfahrens vollständig geklärt werden", erklärt LR Anschober. Die Bundesregierung muss gegenüber dem Projektbetreiber klarstellen, dass ein verfrühter UVP-Bescheid keine Rechtssicherheit bringen wird". Dies ist auch für alle Beteiligten am Mochovce-Projekt von großer Bedeutung. Das österreichische Atomhaftungsgesetz akzeptiert keine Beschränkung der Haftung. Angesichts der geplanten Beteilung des österreichischen Bauunternehmens STRABAG am Mochovce-Projekt gewinnt die Haftungsfrage besonders an Bedeutung. "Die Beteiligung am brandgefährlichen Mochovce-Projekt ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern kann auch sehr unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen", warnt Anschober. "Ich appelliere an die STRABAG rasch umzudenken. Den Rückzug österreichischer Banken aus der Finanzierung des Projekts haben wir schon erreicht, auch die STRABAG darf unsere Glaubwürdigkeit nicht erschüttern."