Fragen zum Atomkraftwerksvorhaben Temelin 3 und 4, zum bestehenden Atomkraftwerk Temelin 1 und Nachfragen zu Bundestagsdrucksache 17/10269

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Elisabeth Scharfenberg, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10435 Fragen zum Atomkraftwerksvorhaben Temelin 3 und 4, zum bestehenden Atomkraftwerk Temelin 1 und Nachfragen zu Bundestagsdrucksache 17/10269 Vorbemerkung der Fragesteller DiebeidentschechischenAtomkraftwerke (AKW)Temelin1und2sindseit 2000bzw.2002unweitderdeutschenGrenzeinBetrieb.AktuellwirdderBau zweierweitererreaktorblöckeamstandorttemelin (tschechisch:temelín) geplant.am22.juni2012fandhierfürdereintägigeundnachjetzigemstand einzigeerörterungsterminimtschechischenbudweisstatt.sowohldeutschlandalsauchösterreichnehmenanderaktuellnochlaufendenumweltverträglichkeitsprüfung (UVP)imRahmendergrenzüberschreitendenRegelungenteil.Dabeimusspräzisiertwerden,dasssichfürDeutschlandlediglichdie BundesländerSachsenundBayern,nichtaberThüringenunddieanderen Bundesländerbeteiligen.Hinzukommt,dassauchinnerhalbBayernsund Sachsens keine einheitliche Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. DieBundesregierungvertrittdiePosition,dassfürdiegrenzüberschreitende BeteiligungderdeutschenÖffentlichkeitaufdeutscherSeitendiejeweils oberstenlandesbehördenzuständigseienunddies konsequentundsachgerecht sei.wiebereitsindervorbemerkungderfragestellerinderkleine AnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache17/10049erläutert,weistdieseHaltungausSichtderFragestellerinnen undfragestellerinderpraxisdefiziteundwidersprücheauf,ausdenenfür deutschebürgerinnenundbürgergravierendenachteileerwachsenhinsichtlichihresrechts,sichangemessenandemvorhabenbeteiligenzukönnen. Hinzukommt,dassdieBundesregierunginfrüherenLegislaturperiodenselbst nichtdiesepositionvertrat,sondernsichzutemelin1und2deutlichmehr engagierte,wiez.b.derantwortderbundesregierungaufdiekleine AnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache17/10269unddemOnlinearchivderPressemeldungendesBundesministeriumsfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU)zuentnehmen ist. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit vom 22. August 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieseAnfragethematisierteinigeDefizite,dieimRahmenderderzeitlaufendenUmweltverträglichkeitsprüfungbezüglichderWahrnehmungderRechte derdeutschenöffentlichkeitzutagegetretensind,dientnachfragenzurantwortderbundesregierungaufdiekleineanfragederfraktionbündnis90/ DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache17/10269undthematisiertFragen bezüglicheinermöglichenschwachstelleimkühlkreislaufdesbereitsin BetriebbefindlichenAKWTemelin1,dievonderUmweltschutzorganisation GreenpeaceseiteinigenJahraufgeworfenwerdenundnochnichtverlässlich bzw. abschließend geklärt scheinen. 1.Wanngenau (bittedasdatumangeben)undwofindetimkommenden HerbstdienächsteSitzungderDeutsch-TschechischenKommissionzur InformationüberFragengemeinsamenInteressesimZusammenhangmit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz (DTK) statt? Vorbemerkung der Bundesregierung Dasinder16.WahlperiodeandieBundesrepublikDeutschlandnotifizierteund durchbayernsowiesachsenimanschlussfürdiebundesrepublikdeutschland wahrgenommenebeteiligungsverfahrenandemgrenzüberschreitendenumweltverträglichkeitsprüfungsverfahren NeueKernkraftanlageamStandort TemelineinschließlichAbleitungderGeneratorleistungindasUmspannwerk mitschaltanlagekocˇín unterscheidetsichinsoweitvondemimjahr2000eingeleitetenverfahrenzubauänderungendeskernkraftwerkstemelin,alsdie TschechischeRepublikzudiesemZeitpunktimRahmenderBeitrittsverhandlungenzurAufnahmeindieEuropäischeUnionihreBereitschaftzeigte,dem deutschenwunschnachbeteiligungandemverfahrenfreiwillignachzukommen. DieturnusgemäßstattfindendeSitzungderDeutsch-Tschechischen-KommissionzurInformationüberFragengemeinsamenInteressesimZusammenhang mitkerntechnischersicherheitundstrahlenschutz (DTK)findetdiesesJahram 12. November in Berlin statt. 2.WelcheFragenundThemenzuTemelin3und4willdasBMUdabeistellen bzw. besprechen? DaslaufendeUmweltverträglichkeitsverfahrenzuTemelin3und4isteineigenständigesVerfahren.ImRahmenderDTKfindetdazueinreinerInformationsaustauschüberdenaktuellenStandstatt,uminsbesonderedienichtbeteiligten DTK-Mitglieder hierüber zu unterrichten. 3.WelchekonkretenschriftlichenInformationenbezüglichTemelin3und4 hatdasbmuindieserwahlperiodevondertschechischenseiteimrahmen der DTK erhalten? Insbesondere,welchederartigenschriftlichenInformationenerhieltdas BMUbeidenDTK-Sitzungenam1./2.Dezember2008,1./2.Dezember 2009, 4./5. November 2010 und 5./6. Dezember 2011? Keine,dadie (schriftliche)beteiligungandemuvp-verfahrentemelin3und4 durchdieteilnehmendenbehördenaufdendafürvorgesehenenuvp-verfahrenswegen erfolgt.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ Welche (Ergebnis-)Protokolleund/oderVermerkeodersonstigenUnterlagenimZusammenhangmitdiesenDTK-Sitzungenam1./2.Dezember2008,1./2.Dezember2009,4./5.November2010und5./6.Dezember 2011gibtes,diemitTemelin3und4zusammenhängen (bittevollständige Auflistung mit Datum angeben)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 5.WelchedieserUnterlagensindaufgrundwelchervertraglichenVereinbarungvertraulichundggf.welchemVS-Gradgenauunterliegensie (NfD/ vertraulich/geheim)? WielautetdiePassagederbetreffendenvertraglichenVereinbarungim Wortlaut? WelchedieserUnterlagenkönnen,auchwennsiegrundsätzlichvertraulich behandeltwerden,herausgegebenwerden,wenntschechiendamiteinverstanden ist (und ggf. weitere Beteiligte, falls nötig)? DieArbeitenderDTKberuhenaufdemAbkommenzwischenderRegierung derbundesrepublikdeutschlandundderregierungdertschechischenund SlowakischenFöderativenRepublikzurRegelungvonFragengemeinsamen InteressesimZusammenhangmitkerntechnischerSicherheitundStrahlenschutzvom30.Mai1990.Artikel5Absatz2diesesAbkommensregeltdieVertraulichkeit der ausgetauschten Gesprächsinhalte bzw. Unterlagen. 6.WelcheInformationenwurdendemBMUinseinerFunktionalsEspoo- KontaktstellewanngenauvonTschechienzugestelltaußerdemNotifizierungsschreibenvom6.August2008zumVorhaben NeueKernkraftanlage amstandorttemelineinschließlichableitungdergeneratorleistungindas UmspannwerkmitSchaltanlageKocˇín (bittejeweilstitel,kurzbeschreibung, Datum und Absender angeben)? DasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU)hatinseinerEigenschaftalsEspoo-KontaktstelleaußerdemNotifizierungsschreibenselbstfolgendeSchreibennebstAnlagenvondemtschechischen Umweltministerium erhalten: BekanntmachungdesVorhabensgemäß 6desGesetzesNr.100/2001Gbl., GesetzüberdieUmweltverträglichkeitsprüfung NeueKernkraftanlageam StandortTemelíneinschließlichAbleitungderGeneratorleistungindasUmspannwerk mit Schaltanlage Kocˇín, Datum 07/08. BewertungderUmweltauswirkungengemäßGesetzNr.100/2001GBl.d. CµRinderFassungspätererVorschriften EröffnungdesFeststellungsverfahrens zu einem Vorhaben der Kategorie I vom 6. August BewertungderUmweltauswirkungengemäßGesetzNr.100/2001GBl.d. CµRinderFassungspätererVorschriften ÜbermittlungdesimFeststellungsverfahrengemäß 7ergangenenBescheidsvom3.Februar2009mit deranlage AbschlussdesFeststellungsverfahrenslaut 7desGesetzesNr. 100/2001Slg.überdieUVPunddieVeränderungeinigerdamitzusammenhängender Gesetze (UVP-Gesetz) vom 3. Februar UmweltverträglichkeitsprüfungnachGesetzNr.100/2001GBl.,inderFassungnachfolgenderVorschriften ZusendungderDokumentationderUmweltauswirkungendesVorhabens NeueKernenergiequelleamStandort TemelineinschließlichderAusleitungderLeistungindieSchaltanlage Kocˇín vom 29. Juni 2010.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode UmweltverträglichkeitsprüfungnachGesetzNr.100/2001GBl.,inderFassungnachfolgenderVorschriften VeröffentlichungderUVPDokumentation vom 29. Juni UmweltverträglichkeitsprüfungnachGesetzNr.100/2001GBl.,Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz,inderFassungnachfolgenderVorschriften VersandundVeröffentlichungdesGutachtensüberdieAuswirkungendes Vorhabens auf die Umwelt vom 27. Februar WurdedemBMUinsbesonderederStandpunktdestschechischenUmweltministeriumszurUmweltverträglichkeitserklärung (UVE)vom3.Februar 2009zugeleitet (onlineöffentlichzugänglichintschechischerspracheunter ESPOOverfahren/UVPETE34/UVP_ETE_34_Abschluss_Sccoping_cz.pdf undindeutscherspracheunterwww.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/ umweltthemen/umweltpolitische/espooverfahren/uvpete34/uvp_ete _34_Abschluss_Scoping_dt.pdf)? Falls ja, wann und von wem? Ja.DasBMUhatnachrichtlichvondemtschechischenUmweltministeriumdie UnterlagenmitDatumvom3.Februar2009intschechischerSpracheerhalten. AufdieAntwortzuFrage6wirdverwiesen.DieÜbermittlungderinsDeutsche übersetztenunterlagenerfolgteandiezuständigenländerbayernundsachsen am 16. Februar WelcheBundesländerhatdasBMUüberdasNotifizierungsschreiben vom6.august2008zumvorhaben NeueKernkraftanlageamStandort TemelineinschließlichAbleitungderGeneratorleistungindasUmspannwerk mit Schaltanlage Kocˇín informiert? WelcheBundesländerhatdasBMUnichtdarüberinformiertundweshalb? AufdieVorbemerkungderBundesregierunginderAntwortaufdieKleine AnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache 17/10269 wird verwiesen. 9. Welche Bundesländer haben daraufhin wann genau und wie reagiert? Welche Bundesländer haben überhaupt nicht reagiert? AufdieVorbemerkungderBundesregierunginderAntwortaufdieKleine AnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache 17/10269 wird verwiesen. 10.KanndasBMUbestätigen,dassdiealleinigeBeteiligungSachsensund BayernsandemgrenzüberschreitendenUVP-Verfahrenalleindaher rührt,dassdieanderenbundesländerentschiedenhaben,sichnichtzubeteiligen? DieBundesregierunggibtkeineBewertungmöglicherGründefürodergegen EntscheidungenzurBeteiligunganVerfahreneinzelnerBundesländerab.Im ÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierunginderAntwortauf diekleineanfragederfraktionbündnis90/diegrünenaufbundestagsdrucksache 17/10269 verwiesen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ KanndasBMUbestätigen,dasseswedervontschechischerSeitenoch seitensdesbmunochvondritterseiteeinefachlicheanalysegibt, welcheteiledeutschlandsunddamitwelchebundesländeralspotenziell betroffenanzusehensindvomvorhabentemelin3und4,undwelche Teile nicht? KanndasBMUinsbesonderebestätigen,dassesfürdasVorhabenTemelin 3und4keineAusbreitungsanalysenfürdenFalleinesAtomunfallsgab, aufgrunddererentschiedenwurde,welchebundesländeralspotenziell betroffen anzusehen sind und welche nicht? Falls nein, welche derartigen Analysen von wann und von wem gibt es? DerBundesregierungistnichtbekannt,obdiefürdasVerfahrenzuständige tschechischebehördederartigeanalysenimvorlaufzurerarbeitungderuvp- Dokumentationerstellthat.DietschechischeSeitehatbeidenzuständigen deutschenbehördenzurausarbeitungderuvp-dokumentationimverfahren nichtuminformationenimsinnevonartikel3absatz6dersogenannten Espoo-KonventionüberdievondemVorhabenmöglicherweisebetroffeneUmweltinDeutschlandersucht.GegenstandderUVP-Dokumentationmussunter anderemdiebeschreibungdermöglichen (grenzüberschreitenden)auswirkungendesgeplantenvorhabensaufdieumweltsein.imübrigenwirdaufdievorbemerkungderbundesregierunginderantwortaufdiekleineanfrageder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache17/10269 verwiesen. 12.WelchewesentlichenSchreiben, setc.hatdasBMUindieser WahlperiodeimZusammenhangmitdemVorhabenTemelin3und4 wanngenauvombayerischenstaatsministeriumfürumweltundgesundheit (StMUG) erhalten? WaswarendiewesentlichenAnliegenundPunktedieserSchreibendes StMUG? ImZusammenhangmitderorganisatorischenDurchführungdesgrenzüberschreitendenUVP-VerfahrenTemelin3und4hatesverschiedeneKontakte mitdemzuständigenbayerischenstaatsministeriumfürumweltundgesundheit (StMUG)gegeben,derenvertraulicheInhaltedieBeziehungenmitder Tschechischen Republik betreffen. 13.InsbesonderewelcheSchreiben, setc.hatdasBMUindiesemJahr imzusammenhangmitdemvorhabentemelin3und4wanngenauvom StMUG erhalten? WaswarendiewesentlichenAnliegenundPunktedieserSchreibendes StMUG? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. ZumkommendenUVP-StandpunktdestschechischenUmweltministeriums zu Temelin 3 und 4 14.WievieleEinwendungenausDeutschland (seiesübersachsen,über BayernoderdirektandastschechischeUmweltministerium)hatesim Jahr2012nachKenntnisdesBMUinsgesamtzuTemelin3und4gegeben? EinegenaueEinschätzungkanndieBundesregierungnichttreffen,daEmpfänger der Einwendungen das tschechische Umweltministerium war.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15.InwiefernstehtDeutschlandmitdemtschechischenUmweltministerium imaustauschbezüglichdessenvorbereitungenfürdessenuvp-standpunkt zu Temelin 3 und 4? DieVorbereitungdesUVP-StandpunktesindemVerfahrenTemelin3und4 obliegtdemzuständigentschechischenumweltministerium.nachderzeitiger KenntnisderBundesregierungwirdmitderAbgabedesStandpunktesim Herbst 2012 zu rechnen sein. 16.GibteseineArtKonsultationsprozesszwischenTschechienundDeutschland,bevordastschechischeUmweltministeriumseinenUVP-Standpunkt zu Temelin 3 und 4 endgültig verabschiedet? a)fallsja,inwiefernundwelcheinhaltlichenaktivitätendesbmusind damit verbunden? b)fallsnein,weshalbnicht,undwäreeinartvonkonsultationsprozess möglich,wenndeutschlanddastschechischeumweltministerium darum ersuchen würde? FürDeutschlandbeteiligensichandemUVP-VerfahrendieLänderBayernund Sachsen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 17.FürwelchesQuartalerwartetdasBMUgegenwärtigdieVerabschiedung desuvp-standpunktsdestschechischenumweltministeriumszutemelin3und4bzw. fallsnochunklar erwartetdasbmudieverabschiedung noch in diesem Jahr? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 18.HatdastschechischeUmweltministeriumsignalisiert,seinenUVP-StandpunktzuTemelin3und4nichtvordernächstenDTK-Sitzung (imherbst 2012) zu verabschieden? HierzuliegenderBundesregierungkeineKenntnissevor.DieEntscheidungobliegt den zuständigen tschechischen Behörden. Nachfragen zu Bundestagsdrucksache 17/ WoringenaubestandendieinderAntwortderBundesregierungaufFrage 43derKleinenAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENauf Bundestagsdrucksache17/10269genanntenwiederholtenAnstrengungen derbundesregierung,einebilateralevereinbarungmitdertschechischen RepublikzurDurchführunggrenzüberschreitenderUVP-Verfahrenzu schaffen? UmwievieleAnstrengungenjeweilswanngenau (bittedatumangeben), injeweilswelcherform,vonjeweilswelcherbundesbehördeundmit jeweils welchem wesentlichen Inhalt handelt es sich? DasRegierungsabkommenausdemJahr1996zwischenderBundesrepublik DeutschlandundderTschechischenRepubliküberdieZusammenarbeitauf demgebietdesumweltschutzessiehteineverpflichtungzurdurchführung vongrenzüberschreitendenumweltverträglichkeitsprüfungenschonvordem InkrafttretenderEspoo-KonventionimbilateralenVerhältnisvor.Erstseit2002 sindbeidestaatenvertragsparteienderespoo-konvention.seitdemeu-bei-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10519 trittdertschechischenrepublikistdanebenauchdieuvp-richtliniedereu im bilateralen Verhältnis maßgeblich. DieaufBasisdesbilateralenAbkommenstätigeGemeinsameDeutsch- TschechischeUmweltkommissionhatbereitsimJahre1997einedeutschtschechischeArbeitsgruppe GrenzüberschreitendeUVP eingesetzt (deutsche MitgliedersinddasBMU,dasUmweltbundesamtsowiedieLänderBayernund Sachsen),diedenAuftragerhielt,denEntwurfeinerdeutsch-tschechischen VereinbarungüberDetailszurDurchführunggrenzüberschreitenderUmweltverträglichkeitsprüfungenaufderGrundlagederEspoo-Konventionzuerarbeiten. SitzungendieserArbeitsgruppefandenindenJahren1999und2001stattund führtenzueinemerstenumfangreichenarbeitsentwurfeinervereinbarung.in derfolgehatdietschechischeseitedieberatungenjedochausverschiedenen Gründen (u.a.abschlusseinerverwaltungsreform,personalwechsel,diskussionsbedarfinnerhalbderregierung,notwendigkeitvonänderungendes nationalenuvp-rechts)unterbrochen.seitdemhatdiedeutscheseiteeine WiederaufnahmederVerhandlungenregelmäßigundkontinuierlichbeiallen SitzungenderGemeinsamenUmweltkommission,beizahlreichenbilateralen KontaktenaufallenEbenensowieimRahmenkonkretergrenzüberschreitender UVP-Verfahrenangemahnt.DietschechischeSeitehatzwarmehrfach,zuletzt imfrühjahr2010,daszielderschaffungeinerbilateralenvereinbarungbekräftigt,konkreteterminvereinbarungenfüreinewiederaufnahmederverhandlungenkonntenmitdertschechischenseitejedochnichtgetroffenwerden.ungeachtetdessenwirdseitensdesbmusowiederländerbayernundsachseneine bilateraleabspracheweiterhinangestrebtundgegenüberdertschechischen Seiteangemahnt,sozuletztinsbesonderebeiderSitzungderGemeinsamen UmweltkommissioninPragimSeptember2011undbeieinemdeutschtschechischenSeminarzurgrenzüberschreitendenUVPinDresdenimNovember GabesinsbesonderederartigeAnstrengungenandererBundesbehörden alsdembmu (ggf.bittebetreffendeaspektewieindervorangegangenen Frage erläutern)? NachArtikel10desdeutsch-tschechischenUmweltabkommensvom24.Oktober1996istaufdeutscherSeiteinnerhalbderBundesregierungdasBMUfür diekoordinationundorganisationderbilateralenzusammenarbeitimumweltbereichzuständig.zudieserfederführunggehörtauchdasthemaeinerzukünftigenbilateralenvereinbarungmitdertschechischenrepublikzudetails der Durchführung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungen. 21.WusstedasBundeskanzleramtvondiesenAnstrengungen,alsdie BundeskanzlerinDr.AngelaMerkeldemtschechischenMinisterpräsidentenPetrNecǎsimJanuar2012aufseinenBriefvom10.November 2011,mitdemereineunverbindlicheInformationsveranstaltungzu Temelin 3 und 4 anbot, antwortete? DasBundeskanzleramtwirdturnusmäßigvomBMUüberdieinjederLegislaturperiodegeplantenRechtsetzungsvorhabenunterrichtet.Dazugehörtregelmäßigseitder15.LegislaturperiodedieInformationübereingeplantesRatifikationsgesetznachdemAbschlusseinerzukünftigenbilateralenVereinbarung mitdertschechischenrepublikzudetailsderdurchführunggrenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungen.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 22.HältdasBMUdieRegelungenzurDurchführunggrenzüberschreitender UVP-VerfahreninderEU-UVP-RichtliniefürausreichendvordemHintergrund,dassDeutschlandmitPoleneinbilateralesAbkommenzur DurchführunggrenzüberschreitenderUVP-Verfahrenabgeschlossenhat undeinsolchesabkommenauchmittschechienabschließenwill (vgl.die AntwortderBundesregierungaufFrage43derKleinenAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache17/10269)? DasÜbereinkommenvom25.Februar1991überdieUmweltverträglichkeitsprüfungimgrenzüberschreitendenRahmen (sogenannteespoo-konvention derunece),zudessenvertragsparteienunteranderemdeutschland,die TschechischeRepublikunddieEuropäischeUniongehören,stelltdieinternationalbewährteundtragfähigeBasisfürdieDurchführunggrenzüberschreitenderUVP-Verfahrendar.DiesesInstrumentwirddurchdieUVP-Richtlinie dereuergänzt.sowohlartikel8derun-ece-espoo-konventionalsauch Artikel7Absatz5derUVP-RichtliniederEUsehenjedochausdrücklichvor, dasseinzelheitenderdurchführungdesverfahrensimbilateralenverhältnis vonnachbarstaatengeregeltwerdenkönnen (z.b.inbezugaufzuständigkeiten,fristen,übersetzungsverpflichtungenvondokumenten).derabschluss entsprechenderbilateralerabkommenodersonstigerbilateralernichtvertraglicherabsprachenistsachgerecht,weilaufdieseweisegeregeltwerdenkann, wiemitunterschiedendernationalenverwaltungssystemeindergrenzüberschreitendenuvpumzugehenist.daheristdieschaffungbilateralerabkommenodersonstigerbilateralernichtvertraglicherabsprachenzudetailsder DurchführunggrenzüberschreitenderUVP-VerfahrenzwischenNachbarstaaten einzieldervölker-undeuroparechtlichenvorgaben.umgekehrtbedarfesaus SichtdesBMUaufGrundvongeschaffenenodergeplantenbilateralenAbsprachenmitNachbarstaatenkeinerÄnderungderUVP-RichtliniederEUoderder UN-ECE-Espoo-Konvention. 23.WelcheInitiativenhatdieBundesregierungbislangwanngenauergriffen, umdieeu-uvp-richtliniebezüglichderdurchführunggrenzüberschreitender UVP-Verfahren zu novellieren? NachdemVertragüberdieEuropäischeUnionstehtdasInitiativrechtfüreinen VorschlagzurÄnderungderUVP-RichtliniederEUausschließlichderEuropäischen Kommission zu. 24.WürdedieBundesregierungesbegrüßen,wenndieEU-UVP-Richtlinie derartnovelliertwürde,dassbeigrenzüberschreitendenuvp-verfahren derursprungsstaataufwunscheinesnachbarstaats,dersichandem UVP-Verfahrenbeteiligt,indiesemNachbarstaataucheinen (zusätzlichen)erörterungsterminalsverfahrensrelevantenteilderuvpdurchzuführen hat? Falls nein, warum nicht? DieBundesregierungverweistzunächstaufihreAntwortaufdieKleine AnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache 17/10269,Nr.42.AusArtikel6Absatz5derUVP-RichtliniederEUergibt sich,dassbereitsfürdasinländischeuvp-verfahreneinerörterungstermin bzw.eineöffentlicheanhörungeuroparechtlichnichtzwingendvorgegeben ist.diesentsprichtdemgrundsatzdersubsidiaritätundträgtderunterschiedlichenausgestaltungvonverwaltungsverfahrenindenmitgliedstaatender EuropäischenUnionRechnung.DesWeiterenistzubeachten,dassdieDurchführungeinesErörterungsterminsalshoheitlichesHandelnzubewertenist,der zuständigenbehördedesursprungsstaatesaufdemterritoriumdesbetroffenennachbarstaatesjedochkeineeigenenbefugnissezustehen.diedurchführungeineszusätzlichenerörterungsterminsaufdemgebieteinesbetroffenen

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/10519 NachbarstaateskanndahernurfreiwilligundaufGrundderKooperationder Behörden beider Staaten in Betracht kommen. 25.WelcheBundesbehördenundwelcheSachverständigenhabenkonkretfür diebundesregierungandemerörterungsterminam22.juni2012im tschechischen Budweis teilgenommen? AnderVeranstaltunginBudweishateinVertreterderDeutschenBotschaftPrag teilgenommen. 26.Wiegenauhabensieteilgenommen (alsoz.b.alszuhöreroderalseinwender) und zu welchem Zweck? DieTeilnahmederDeutschenBotschaftPragerfolgtealsBeobachterzwecks Berichterstattung. 27.HabensienachdenKenntnissenderBundesregierungüberdenTermin Vermerke erstellt? Fallsja,welcheVermerkevonwem,vonwanngenauundvonbzw.für welche(r) Bundesbehörde gibt es? DiedeutscheBotschaftinPraghatam26.Juni2012einenBerichtüberdie öffentlicheuvp-anhörungam22.juni2012inbudweisandasauswärtige Amt übermittelt. 28.LiegendemBMUVermerkeoderSchreibenimZusammenhangmitdiesemErörterungsterminvor,dievonLandesbehördenoderinderenAuftrag erstellt wurden? Falls ja, welche, von wem und von wann? SchriftlicheVermerkeoderSchreibenderbeteiligtenLandesbehördenBayern und Sachsen liegen dem BMU nicht vor. ZudervorallemvonGreenpeaceaufgeworfenenFragederSicherheiteiner Schweißnaht im Kühlkreislauf von Temelin 1 29.Sind a)dem BMU und b) der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) FragenimZusammenhangmitetwaigenMängelnanderSchweißnaht 1-4-5imPrimärkreislaufdestschechischenAtomkraftwerksTemelin1, dievorallemdieumweltschutzorganisationgreenpeaceseitrundeinem Jahrzehntaufgeworfenhat,bekannt (bittedifferenziertfürdasbmuund die GRS antworten)? a)bmu:dembmuistbekannt,dassvorallemdieumweltschutzorganisationgreenpeaceseitrundeinemjahrzehntetwaigemängelanderschweißnaht1-4-5imprimärkreislaufdestschechischenkernkraftwerkstemelin1 aufgeworfenhat.lautauskunftdertschechischenaufsichtsbehördeist dieser Punkt unter regulatorischen Aspekten abgeschlossen. b)grs:dergesellschaftfüranlagen-undreaktorsicherheit (GRS)sindFragenimZusammenhangmito.g.Schweißnahtnichtbekannt.DieGRShat sich nicht mit den genannten Montageaspekten in Temelin beschäftigt.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 30.HatDeutschlandFragenzurMängelfreiheitbzw.zuetwaigenMängeln vonschweißnähtenimprimärkreislaufdestschechischenatomkraftwerks Temelin 1 bei einem DTK-Treffen zur Sprache gebracht? a)fallsja,jeweilswelchefragenwanngenau (bittedatumangeben) undmitjeweilswelchemergebnis (beimehrfachererörterungbitte alle Vorgänge vollständig angeben)? b) Falls nein, warum nicht? Nein.NachdenKenntnissenderBundesregierunghatsichdiezuständige tschechischeaufsichtsbehördeder Schweißnaht -Thematikunmittelbarnach VorbringenangenommenundeineunabhängigePrüfungdurchführenlassen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29a verwiesen. 31. Wann wurden nach den Kenntnissen a)des BMU und b)der GRS jeweilsvonwemanwelchemblockvontemelin1und2entsprechende UntersuchungenderQualitätderSchweißnähteimPrimärkreislaufdurchgeführt,insbesonderederSchweißnaht1-4-5imPrimärkreislaufvon Temelin 1 (bitte differenziert für das BMU und die GRS antworten)? a) BMU: Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. b) GRS: Auf die Antwort zu Frage 29b wird verwiesen. 32.WelchekonkretenUntersuchungsmethodenwurdendabeinachden Kenntnissen a)des BMU und b)der GRS jeweilsspezifischangewandt,insbesonderebeiderschweißnaht1-4-5im PrimärkreislaufvonTemelin1 (bittedifferenziertfürdasbmuunddie GRS antworten)? a) BMU: Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. b) GRS: Auf die Antwort zu Frage 29b wird verwiesen. 33.NachwelchenBestimmungendestschechischenRegelwerkeswurden diese Untersuchungen nach den Kenntnissen a)des BMU und b)der GRS durchgeführt,insbesonderediederschweißnaht1-4-5imprimärkreislauf vontemelin1 (bittedifferenziertfürdasbmuunddiegrsantworten)? a) BMU: Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. b) GRS: Auf die Antwort zu Frage 29b wird verwiesen.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ Welche Qualitätssicherungsprozeduren wurden nach den Kenntnissen a)des BMU und b)der GRS durchgeführt,umdiemessergebnisseaufihresoliditätzuüberprüfen, insbesonderediederschweißnaht1-4-5imprimärkreislaufvon Temelin 1 (bitte differenziert für das BMU und die GRS antworten)? a) BMU: Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. b) GRS: Auf die Antwort zu Frage 29b wird verwiesen. 35.Hatten a)deutschebehörden,insbesonderedasbmuunddasbayerische StMUG, oder b)die GRS oder c)andere Sachverständige nachkenntnisderbundesregierungodernachkenntnisdergrsbislang ZugangzudenPrüf-/MessprotokollendieserSchweißnähte,insbesondere denen zur Schweißnaht im Primärkreislauf von Temelin 1? Falls nein, wird die Bundesregierung darum bitten? Die Fragen 35a, 35b und 35c werden zusammen wie folgt beantwortet: DieBewertungvonErgebnissen,diedurchdiebeauftragte (unabhängige)prüfungerlangtwordensind,obliegtdertschechischenaufsichtsbehörde.esliegt imermessenderzuständigentschechischenaufsichtsbehörde,dieseergebnissemitanderenbehörden,sachverständigenbzw.bestimmteninteressentenkreisen zu erörtern. 36.a)WieerklärtesdieBundesregierung fallssiewederbislangzugang zudenprüf-/messprotokollenzurschweißnaht1-4-5imprimärkreislaufvontemelin1hattenochdarumbittenwill,dasssiesichinder VergangenheitdurchausintensivermitFragen,diedieSicherheitvon Temelin1und2betreffen,befassthatunddazubeispielsweise1998 dasumgerechnetüber700000euroumfassendebmu-vorhaben INT9112 andiegrsvergebenhat,trotzderdamalsauchschonallgemeinbekanntenzuständigkeitendertschechischenaufsichtsbehördenfürdiesicherheitvontemelin1und2 (vgl.dieantwortder BundesregierungaufdieFragen12und13derKleinenAnfrage derfraktionbündnis90/diegrünenaufbundestagsdrucksache 17/10269), hierzu aber nicht aktiv werden will? DieBundesregierunghatsichimVorfelddesFertigbausvonTemelin1verstärkt mitgenerischenundspezifischenfragendersicherenauslegungdeskernkraftwerksbeschäftigtunddabeiauchengmitdertschechischenaufsichtsbehörde SUJB (Státníúrǎdprojadernoubezpecňost)zusammengearbeitet.DieBundesregierungverfolgtauchweiterhinüberdenInformationsaustauschinderDTK denbetriebunddasstörungsgeschehenintemelin.imübrigenwirdaufdie AntwortzuFrage29a,dieVorbemerkungderBundesregierungindieserKleinen AnfrageunddieAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache17/10269verwiesen.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b)wardasgenanntevorhaben,dasdasbmu1998andiegrsvergeben hat, aus Sicht der Bundesregierung unnötig? c)warendiezuständigkeitendertschechischenaufsichtsbehördenfür die Sicherheit von Temelin 1 und 2 damals andere als heute? Nein.DieZieleundAufgabendesVorhabensINT9112wurdenimProjektzeitraumerfüllt.DieUnterstützungderGRSfürdasBMUzurDTKwurdeumgesetzt. DietschechischeAufsichtsbehördeiststetszuständigfürregulatorischeFragestellungeninsbesondereimZusammenhangmitdemgeordnetenBetriebder tschechischenkernkraftwerke.derbundesregierungsindkeineänderungen bekannt. d)liegendembmugenugerkenntnissevor,dieeintätigwerdenzu FragenzurSicherheitderSchweißnaht1-4-5imPrimärkreislaufvon Temelin1unnötigerscheinenlassen,undfallsja,welchesinddies konkret? DemBMUundderGRSliegenwederInformationenzuUngänzenoderFehlern inirgendeinerschweißnahtdesprimärkreislaufesnochzudefektenvor,die densicherenbetriebderanlagebeeinträchtigenkönnten.imübrigenwirdauf die Antwort zu Frage 35 verwiesen. 37. Welche schriftlichen Information von wem und von wann liegen a)dem BMU und b)der GRS insgesamtimzusammenhangmitderschweißnaht1-4-5imprimärkreislaufvontemelin1vor (bittedifferenziertfürdasbmuunddiegrsantworten)? a)bmu: Keine. b) GRS: Auf die Antwort zu Frage 29b wird verwiesen. 38.WelcheVorschriftendestschechischenRegelwerkessindnachden Kenntnissen a)des BMU und b)der GRS einschlägig für 1.die Ausführung und 2. die Untersuchung/Prüfung der Qualität derschweißnaht1-4-5imprimärkreislaufvontemelin1 (bittedifferenziertfürdasbmuunddiegrsundfürdieaspekte1und2beantworten)? a) BMU: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. b) GRS: Auf die Antwort zu Frage 29b wird verwiesen.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ Welche relevanten Unterschiede gibt es dabei nach den Kenntnissen a)des BMU und b)der GRS zwischendemtschechischenregelwerkunddenbetreffendenbestimmungendesdeutschenregelwerkes (bittedifferenziertfürdasbmuund die GRS antworten)? a) BMU: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. b) GRS: Auf die Antwort zu Frage 29b wird verwiesen. 40.WelcheKonsequenzenziehtdasBMUausdiesenrelevantenUnterschieden in den Regelwerken (falls es diese Unterschiede gibt)? a) BMU: Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen. b) GRS: Auf die Antwort zu Frage 29b wird verwiesen. 41.BestehtnachAuffassungdesBMUweitererPrüfbedarfbezüglichder o. g. Schweißnaht (bitte begründen)? Fallsja,wieundbiswannwilldasBMUdiesemimRahmenderbilateralen Kontakte Rechnung tragen? Auf die Antwort insbesondere zu den Fragen 29a sowie 30 wird verwiesen. Sonstige Fragen 42.AuswelchenfachlichenGründenstelltnachdenErkenntnissenderBundesregierungSachsennureinenTeilderUVP-UnterlagenzuTemelin3 und4onlinezurverfügung,währendimunterschieddazubayernmehr UVP-Unterlagen online zur Verfügung stellt? DieEntscheidunghierüberliegtimalleinigenZuständigkeitsbereichderbetroffenen Länder. 43.HältdasBMUdiesefachlichenGründe,soweitbekannt,fürsachgerecht oderwirdesgegenübersachseneinegleichwertigeinformationstiefeder onlinezurverfügunggestelltenuvp-unterlagenanregen (bittebegründen)? Auf die Antwort zu Frage 42 wird verwiesen.

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 44.IstesvordemHintergrundderTatsache,dassnachderAuffassungder Bundesregierung dergrundsatzdergleichwertigenbeteiligungnurgewahrt [ist],wenndieöffentlichkeiteinesbetroffenenstaatessichinihrer eigenenspracheäußerndarf (vgl.dieantwortderbundesregierungauf Frage8derKleinenAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN aufbundestagsdrucksache17/9832),ebenfallsauffassungderbundesregierung,dassdergrundsatzdergleichwertigenbeteiligungfürdiedeutscheöffentlichkeitebenfallsnurgewahrtist,wenndieentscheidende rechtlichegrundlagedesursprungsstaatesfürdasuvp-verfahren beim VerfahrenTemelin3und4istdiesdasGesetzderTschechischenRepubliküberdieUmweltverträglichkeitsprüfungunddieÄnderungeiniger zusammenhängendergesetze (UVP-Gesetz,Nummer100/2001GBl.) auch in einer deutschen Übersetzung vorliegt? Falls nein, warum nicht (bitte ausführlich begründen)? Nein.EineÜbersetzungderRechtsgrundlagendesUrsprungsstaatesindie jeweiligesprachedesbetroffenenstaatesverlangendiemaßgeblicheneuropäischensowievölkerrechtlichenrechtsgrundlagennicht.einbloßerverweis aufrechtstexteistauchbeiderbeteiligungderöffentlichkeitdesursprungsstaatesausreichend.diebeteiligungderin-undausländischenöffentlichkeit musssoausgestaltetsein,dassmitgliederderöffentlichkeitauchohnerechtskenntnissezumgeplantenvorhabenstellungnehmenkönnen.diesistunter anderemdurcheineallgemeinverständliche,nichttechnischezusammenfassungzudenumweltauswirkungeneinesvorhabensimrahmenderuvp-unterlagensowiedurchdieinformationenbeiderunterrichtungderöffentlichkeit zubeginndesbeteiligungsverfahrenszugewährleisten (vgl.zumdeutschen Recht 6 Absatz 3 und 4 sowie 9 Absatz 1a und 1b UVPG).

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16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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