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Transkript:

Bagatellgrenzen: Förderprogramm LEADER 204-2020 Lokale Aktionsgruppe Mittleres Oberschwaben Regionalentwicklung Mittleres Oberschwaben e. V. FÖRDERSATZTABELLE Genehmigt durch Beschluss des LEADER Steuerungskreises am 4.09.205. Anträge können ab einer Fördersumme von 5000 berücksichtigt werden. Bei Modul 3 LPR liegt die Bagatellgrenze bei 200. Bei Modul 4 (Innovat. Maßnahmen für Frauen im ländl. Raum) liegt die Bagatellgrenze bei.000. Die Höchstsumme für Förderanträge liegt bei 600.000 förderfähige Kosten. Förderfähige Kosten sind immer Nettokosten ohne MWSt. Befristung: Die Gültigkeit der LAG-Beschlüsse wird i.d.r. auf 6 Monate befristet. In begründeten Fällen, z.b. bei Einholung von behördlichen Genehmigungen kann eine Verlängerung beantragt werden. Modul Kommunale Projekte Ziff. Land EU 0 Kommunale Projekte - 40% - 60% Kommunale Projekte zu privat-gewerblichen und privat-nichtgewerblichen Konditionen 02 Dorferneuerung und -entwicklung 02 a Modernisierung - 70% 30% 02 b Umnutzung - 60% 40% 02 c Baulückenschluss - 70% 30% Seite von 5

02 d Anderes - 70% 30% 03 Dienstleistungen zur Grundversorgung - 60% 40% 04 Förderung des Tourismus - 60% 40% 05 Gründung und Entwicklung von Unternehmen 05 a Existenzgründung - 70% 30% 05 b Existenzfestigung - 70% 30% 06 Weitere investive und nicht investive Projekte - 60% 40% Modul 2 Private Projekte 07 Dorferneuerung und -entwicklung 07 a Modernisierung ELR 70% 30% 07 b Umnutzung ELR 70% 30% 07 c Baulückenschluss ELR 80% 20% 07 d Anderes ELR 80% 20% 08 09 0 Dienstleistungen zur Grundversorgung Förderung des Tourismus Gründung und Entwicklung von Unternehmen ELR 60% 40% ELR 70% 30% 0 a Existenzgründung ELR 70% 30% 0 b Existenzfestigung ELR 70% 30% Gemeinwohlorientierte Projekte ohne Beihilferelevanz ELR 70% 30% Seite 2 von 5

Modul 3 Landschaftspflegerichtlinie (LPR) 2 2 a Investitionen für Arten- und Biotopschutz (LPR B und C) Anträge von Vereinen und Verbänden bei der Förderung der Arbeitsleistung (Handarbeit) ehrenamtlicher Helfer LPR 70% 30% 2 b Anträge von Vereinen/Verbänden 2 c Anträge von Landwirten 2 d Anträge von Gebietskörperschaften LPR 45% 55% 2 e 2 f Anträge im Übrigen 2 g 2 h 2 i 3 3 a Anträge von Gebietskörperschaften bei Biotopentwicklung mit Grunderwerb Anträge von Gebietskörperschaften bei Biotopentwicklung mit Grunderwerb bei besonders Anträge im Übrigen bei Biotopentwicklung mit Grunderwerb Investitionen für Naturschutz und Landschaftspflege (LPR D3) Anträge von Vereinen und Verbänden bei der Förderung der Arbeitsleistung (Handarbeit) ehrenamtlicher Helfer LPR 45% 55% LPR 70% 30% 3 b Anträge von Vereinen und Verbänden 3 c Anträge von Vereinen und Verbänden bei besonders 3 d Anträge von Gebietskörperschaften LPR 45% 55% 3 e 30% des jeweiligen Maschinenringsatzes. 2 Besonders naturschutzwichtige Maßnahmen: Die Maßnahmen dienen den Zielen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Naturschutzgebieten, Nationalpark, Naturdenkmale, Gesetzlicher Biotopverbund nach 2 BNatSchG, Besonders geschützte Biotope gemäß 30 BNatSchG bzw. 32 NatSchG und dem Artenschutzprogramm des Landes. Seite 3 von 5

3 f 3 g 3 h 4 für Ställe, bauliche Anlagen, Fahrzeuge, Maschinen und technische Hilfsmittel für Sonstiges (einschließlich Weidezäune) für Sonstiges (einschließlich Weidezäune) bei besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen Dienstleistungen für Naturschutz und Landschaftspflege (LPR E und E3) LPR 45% 55% 4 a Anträge von Gebietskörperschaften LPR 45% 55% 4 b naturschutzwichtigen Maßnahmen 4 c Anträge im Übrigen 4 d Anträge im Übrigen bei besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen Modul 4 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum 5 Qualifizierung / Coaching IMF 0% 90% 6 Existenzgründung / Unternehmenserweiterung IMF 50% 50% Besonders naturschutzwichtige Maßnahmen: Die Maßnahmen dienen den Zielen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Naturschutzgebieten, Nationalpark, Naturdenkmale, Gesetzlicher Biotopverbund nach 2 BNatSchG, Besonders geschützte Biotope gemäß 30 BNatSchG bzw. 32 NatSchG und dem Artenschutzprogramm des Landes. Seite 4 von 5

Modul 5 Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO 7 Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 E- LER-VO TG 77 50% 50% Modul 6 Private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen 8 Private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen. Quelle Landesmittel - 50% 50% Modul 7 Regionalmanagement Quelle Landesmittel Land EU 9 Regionalmanagement - 40% - 60% Seite 5 von 5