Beweislast Declan O Dempsey Dod@cloisters.com Diese Ausbildungsmaßnahme wird im Rahmen des Programms Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft (2014-2020) der Europäischen Kommission gefördert. Zivilrechtliches Axiom: Wer eine Tatsache geltend macht, muss sie beweisen Diskriminierung: ein Sachverhalt auf der Suche nach einer Erklärung? Die Psychologie der Diskriminierung: Nur wenige geben diskriminierendes Handeln zu, nicht einmal sich selbst gegenüber. Der Grund ist dem Urheber der Diskriminierung möglicherweise gar nicht bekannt, geschweige denn dem Kläger. Ungleicher Zugang zu einschlägigen Informationen, mit denen sich Diskriminierung beweisen ließe 1
Die Notwendigkeit von Vergleichspersonen Vergleichspersonen sind erforderlich, um Diskriminierung zu beweisen: Reale Vergleichsperson Kläger muss Beweise dafür haben, wie diese Person tatsächlich behandelt wurde; Hypothetische Vergleichsperson Kläger muss Beweise haben, die das Gericht obgleich die Situation nicht dieselbe ist erkennen lassen, wie der Beklagte eine Person behandelt hätte, auf die das relevante Merkmal nicht anwendbar war. Vergleichspersonen sind auch bei mittelbarer Diskriminierung erforderlich. Wer hat die Beweismittel? Warum eine Verlagerung der Beweislast? Danfoss Enderby 2
Die zwei Stufen Stufe 1: Die MS müssen sicherstellen, dass Kläger bei einem Gericht bzw. einer anderen zuständigen Stelle Tatsachen glaubhaft machen können, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen; Stufe 2: Die MS müssen sicherstellen, dass es dann dem Beklagten obliegt zu beweisen, dass keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgelegen hat. Die Staaten können klägerfreundlichere Vorschriften einführen, aber wird dies durch die Charta eingeschränkt? Die Richtlinien Zum Beispiel: Artikel 8 der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft ( Antirassismusrichtlinie ); Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ( Rahmenrichtlinie ); und Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) ( Neufassungsrichtlinie ). 3
Belästigung, angemessene Vorkehrungen und Beweislast Belästigung ist eine Form der Diskriminierung (unmittelbare oder mittelbare, ist nicht erheblich). Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, angemessene Vorkehrungen zu treffen, ist laut der Behandlung des Begriffes Diskriminierung in der UN-BRK wahrscheinlich eine Form der Diskriminierung (unmittelbare oder mittelbare, ist nicht erheblich). Welche Beweise sind in der Praxis für eine Verlagerung der Beweislast erforderlich? Warum ist die Banane krumm? Was ist der Anschein einer Diskriminierung? C-381/99 Brunnhofer gegen Bank der österreichischen Postsparkasse C-109/88 Danfoss C-81/12 Asociatia ACCEPT gegen Consiliul National pentru Combaterea Discriminarii C-54/07 Firma Feryn C-531/15 Otero Ramos 4
Wie kann der Beklagte den Vorwurf widerlegen, wenn sich die Beweislast verlagert hat? und auch Coleridge hat sich unlängst daran gemacht, der Nation die Metaphysik zu erklären: Ich wünschte, er würde seine Erklärung erklären (Lord Byron über die philosophischen Vorlesungen von Coleridge). Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Negativbeweis zu führen; Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Erklärung zu geben, die frei von Diskriminierung ist. Firma Feryn faktisch haben wir keine Diskriminierung begangen ACCEPT distanzierende Äußerungen, Nachweis für gute Praxis und objektive Auswahlfaktoren Zulässige Erklärungen Kundenpräferenz: Bougnaoui Achbita Keine zulässige Erklärung, wenn sie selbst diskriminierend ist. Verstecken hinter Kundenpräferenz nicht möglich. Neutralität in Bezug auf Kunden; Kann eine zulässige Erklärung sein, aber ist ein sehr eng gefasster Begriff. 5
Kollision zwischen Unionsrecht und nationalem Verfahrensrecht: Lösung C 104/10 Kelly gegen National University of Ireland (University College, Dublin) C 415/10 Galina Meister gegen Speech Design Carrier Systems GmbH C-83/14 CHEZ Praktisch wirksames Recht. 6