Jahrestagung WJH vom 18.- 19. Juli 2016 Aktuelle Themen im KVJS-Landesjugendamt
Aktuelle Themen im KVJS-Landesjugendamt Koalitionsvertrag Reform SGB VIII UMA Kostenerstattung Einige Zahlen und Fakten Weitere Themen
Koalitionsvertrag Frühe Hilfen und Kinderschutz Regierung bekennt sich zu den Frühen Hilfen und will die Maßnahmen sichern und ausbauen. Sie will prüfen, in welcher Form das Landesprogramm STÄRKE neu aufgelegt werden kann. Außerdem will sie eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe im ganzen Land sicherstellen. Eine Verstetigung der landesweiten Ombudsstelle soll geprüft werden.
Koalitionsvertrag Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Kinder- und Jugendarbeit hat für die Regierung einen hohen Stellenwert. Arbeit am Zukunftsplan Jugend soll fortgesetzt werden. Bündelung der Zuständigkeiten auf Landesebene soll geprüft werden. Das Landesprogramm für Schulsozialarbeit wird weitergeführt, die Jugendsozialarbeit weiterhin gefördert und die Jugendberufshilfe gestärkt.
Koalitionsvertrag Kindertageseinrichtungen Notwendigkeit bedarfsgerechter, qualitativ hochwertiger und personell gut ausgestatteter Kindertagesbetreuungsangebote wird betont. Kontinuierliche Qualitätsentwicklung wird gefordert, Einrichtungen sollen zertifiziert werden. Kinderbildungspasses (KiBiPa) soll Eltern im letzten KiTa-Jahr finanziell entlasten. Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) soll weitergeführt werden. Integration von Kräften mit im Ausland erworbener Qualifikation soll durch Sprachkurse erleichtert werden. Kinder aus Familien mit Fluchterfahrung sollen möglichst bereits vier Wochen nach Anschlussunterbringung in KiTa aufgenommen werden.
Koalitionsvertrag Tagespflege, Familienzentren Eltern haben die Wahl zwischen KiTa und Tagespflege. Abrechnungssystematik der Tagespflegeeltern soll vereinfacht werden, Rahmenbedingungen für Tagespflegepersonen sollen verbessert werden. Kindertageseinrichtungen sollen sich zu Kinder- und Familienzentren weiterentwickeln. Projektförderung soll Impulse dafür setzen, dass landesweit flächendeckendes Angebot entsteht.
Koalitionsvertrag UMA / Flüchtlingskinder Gerechte Verteilung der UMA sicherstellen. Möglichst jeder junge Zuwanderer soll Chance auf eine betriebliche Ausbildung bekommen. Kinder und Jugendliche sollen einen schnellen Zugang zu Bildung (Kita und Schule) und Betreuung erhalten. Bedarfsgerecht sollen Vorbereitungsklassen (VKL) und Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse (VABO) zur Verfügung stehen. Berufliche Schulen sollen die nötigen Sprachkenntnisse vermitteln.
Koalitionsvertrag Inklusion Vereinfachung und Entbürokratisierung inklusiver Beschulung. Haus des Jugendrechts Bestehende Häuser des Jugendrechts sollen evaluiert und bedarfsgerecht fortentwickelt werden
Reform des SGB VIII Ziele der Reform laut BMFSFJ: Mehr Teilhabe für Kinder und Jugendliche Effizientere Angebote für Kinder und Jugendliche Wirksamerer Schutz von Kindern und Jugendlichen Inklusive Lösung im SGB VIII: Alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe geregelt werden Zusammenführung von HzE-Bedarf und Eingliederungshilfebedarf in einen Tatbestand der individuellen Förderung unter Heranziehung von ICF und ICD-10 Anspruch des Kindes oder Jugendlichen auf Unterstützung und Teilhabe Umstellungsphase von mind. fünf Jahren vorgesehen
Reform des SGB VIII Weitere Reformüberlegungen Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung: Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten der Jugendämter Stärkung sozialräumlicher Infrastruktur Systematisches Zusammenwirken von Regelangeboten (Kita) mit erzieherischen Einzelfallhilfen Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien Weiterentwicklung der Vorschriften zur Heimaufsicht ( 45 ff. SGB VIII)
Reform des SGB VIII Das BMFSFJ hat das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer beauftragt, eine Studie zum Umstellungsszenario zur Überführung der Zuständigkeit für Minderjährige mit Behinderung aus der Sozialhilfe in die Kinderund Jugendhilfe zu verfassen Die Umsetzung Inklusive Lösung SGB VIII soll kostenneutral erfolgen Das BMFSFJ rechnet bisher bundesweit mit höchstens 15.000.000 Euro jährlichem Mehraufwand
Reform des SGB VIII Aktueller Sachstand am 15.07.2016 Referentenentwurf liegt noch immer nicht vor Aktuell kursierender Änderungsentwurf vom 07.06.16 ist nicht der Referentenentwurf. Gegenüber vorherigen Entwürfen wurde dort die Zeitplanung etwas modifiziert: SGB VIII-Änderungen sollen zum 01.01.2017 umgesetzt werden Inklusive Lösung soll erst zum 31.12.2022 (6 Jahre später) in Kraft treten Sozialausschuss des Landkreistags hat sich im Juni 2016 gegen eine Zuständigkeitsverlagerung von der Sozialhilfe zur Jugendhilfe ausgesprochen Grund: drohende Ausgaben und neue Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe bei Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung
UMA Kostenerstattung Monatsfrist ( 89 d SGB VIII) Land erstattet Jugendamt die Kosten, wenn innerhalb eines Monats nach Einreise Jugendhilfe gewährt wird Aufgrund hoher UMA-Zahlen wurde die Frist oft überschritten, Kostenerstattung schied aus Bundesratsinitiative des Landes zur Herausnahme der Monatsfrist aus 89d SGB VIII wurde abgesetzt Gespräche über eine Lösung auf Landesebene fanden statt, bisher aber noch kein Erfolg 13
UMA Kostenerstattung Weitere noch nicht geklärte Fragen Erstattung für: anteilige Kosten der Unterbringung in Gebäuden des Stadt- oder Landkreises anteilige Mietkosten, die vom Kreis aufgebracht werden Kosten des eigenen Personals des Kreises Kosten der Betreuung durch freie Träger Querschnitts- oder Gemeinkostenanteile Sachkosten Erstattung der eigenen Verwaltungskosten der Jugendämter Bisher sind diese Fragen noch nicht gelöst. Gespräche fanden bereits statt. 14
Einige Zahlen und Fakten Zur demografische Entwicklung Zur Ausgabenentwicklung in der Hilfe zur Erziehung
Veränderung der unter 21-Jährigen im Kreisvergleich bis 2030 in Prozent Karlsruhe Stadt Heidelberg Stadt Freiburg Stadt Stuttgart Pforzheim Stadt Heilbronn Stadt Mannheim Stadt Rhein-Neckar-Kr. Ludwigsburg Ulm Stadt Konstanz Böblingen Esslingen Karlsruhe LK Zollernalbkreis Tübingen Heidenheim Bodenseekreis Rastatt Schwarzw.-Baar-Kr. Emmendingen Breisgau-Hochschw Heilbronn Rems-Murr-Kreis Göppingen Hohenlohekreis Lörrach Baden-Baden Stadt Tuttlingen Reutlingen Schwäbisch Hall Biberach Ravensburg Enzkreis Ortenaukreis Waldshut Alb-Donau-Kreis Calw Main-Tauber Ostalbkreis Neckar-Odenw.-Kr. Sigmaringen Rottweil Freudenstadt -12,6-9,6-9,7-10,8-7,8-0,1-0,2-0,2-0,2-0,3-0,8-0,9-1,1-1,1-2,0-2,3-2,3-2,6-3,3-3,5-3,6-4,3-5,1-5,5-6,3-12,6 % 3,3 3,2 2,3 2,2 1,8 1,3 1,2 0,8 5,1 5,1 4,5 4,5-15,0-10,0-5,0 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 6,8 6,5 12,2 11,2 10,5 + 21,6 % 21,6 Wert der Stadt Karlsruhe vermutlich überschätzt infolge von LEA-Effekten 24,7
Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung (einschl. junge Volljährige und Hilfen 35a SGB VIII) je Einwohner unter 21 im Jahr 2014 Ravensburg Rastatt Ostalbkreis Rottweil Enzkreis Waldshut Biberach Alb-Donau-Kreis Neckar-Od.-Kreis Tuttlingen Calw Stadt Ulm Ortenaukreis Bodenseekreis Emmendingen Ludwigsburg Hohenlohe Landkreise Esslingen Rems-Murr-Kreis Main-Tauber Freudenstadt Schwäb. Hall Rh.-Neckar-Kreis Sigmaringen Schw.-Baar-Kr. Breisg.-Hochschw. Göppingen Lörrach Böblingen Karlsruhe Tübingen Baden-Württemberg Zollernalbkreis Heidenheim Reutlingen Konstanz Stadt Heidelberg Heilbronn Stadt Baden-Baden Stadt Stuttgart Stadtkreise Stadt Pforzheim Stadt Freiburg Stadt Heilbronn Stadt Karlsruhe Stadt Mannheim 119 163 119 200 212 212 228 231 246 250 267 272 279 279 281 282 288 294 297 298 311 312 312 316 318 319 326 326 333 336 338 344 347 350 350 355 363 393 396 411 613 639 639 659 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 502 509 878 778 878
Entwicklung der Gesamtausgaben der Hilfen zur Erziehung - Jahresaufwand in Euro pro Einwohner unter 21 Jahren (einschließlich Hilfen für junge Volljährige und Hilfen nach 35a SGB VIII) 900 864 800 806 700 600 645 630 627 613 500 499 499 400 300 200 335 333 310 297 286 410 295 317 315 352 201 343 163 388 275 316 272 212 314 326 281 280 212 325 264 390 334 228 364 346 348 274 248 230 280 322 350 297 119 100 0 S BB ES GP LB WN HNS HNL KÜN SHA TBB HDH AA BAD KAS KAL RA HD MA MOS RNK PF CW ENZ FDS FR BHS EM OG RW SBK TUT KN LÖ WT RT TÜ ZAK ULM ADK BC FN RV SIG Ba-Wü Stadtkreise Landkreise 2012 2013 2014 18
Neues aus dem Landesjugendamt Weitere Themen: Schulsozialarbeit KiWo-Skala Schulkind Forschungsprojekt Beteiligung leben Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder
Neues aus dem Landesjugendamt Förderung der Schulsozialarbeit Im Zuge des Paktes für Familien mit Kindern fördert das Land seit 2012 die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen. Der KVJS wurde mit der Abwicklung der Landesförderung beauftragt. Bewilligte Fördermittel Förderzeitraum Bewilligung 01.01.2012 31.07.2012 7,7 Mio. 01.08.2012 31.07.2013 16,4 Mio. 01.08.2013 31.07.2014 18,9 Mio. 01.08.2014 31.07.2015 21,0 Mio. * 01.08.2015 31.07.2016 22,8 Mio. ** Insgesamt Mio. * Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung aller Verwendungsnachweise ** Nah Antragslage (ohne NN-Stellen)
Neues aus dem Landesjugendamt Beschäftigte in der Schulsozialarbeit Stichtag Personen Umgerechnet in Vollkraftstellen 31.07.2012 1.286 829 31.07.2014 1.807 1.199 31.07.2015 1.977* 1.305* 31.07.2016 2.164** 1.427** * Vorbehaltlich der abschließenden Prüfung aller Verwendungsnachweise ** nach Antragslage (ohne NN-Stellen)
Neues aus dem Landesjugendamt KiWo-Skala Schulkind Nach dem Erfolg der KiWo-Skala Kita wurde die Forschungsgruppe Verhaltensbiologie des Menschen (FVM Kandern) beauftragt, eine Einschätzskala für Kinder im Schulalter gemäß 8a SGB VIII zu entwickeln. Projektlaufzeit: vom 01.08.2013 bis 16.09.2015. Beteiligt an der Erprobung waren 19 Jugendämter mit insg. 44 Einrichtungen der Schulkindbetreuung. Zielerreichung wurde durch die Teilnehmenden bestätigt: Mehr Sicherheit beim Erfüllen des Schutzauftrags / Überprüfung einer Gefährdungsvermutung Gesteigerte Sensibilität der pädagogischen Fachkräfte Am 29. Februar 2016 fand die Auftaktveranstaltung mit Veröffentlichung der Skala und dem Manual für die Fachöffentlichkeit in Flehingen statt.
Neues aus dem Landesjugendamt Forschungsprojekt Beteiligung leben Beteiligung leben - Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen in Baden-Württemberg Beauftragt: Forschungsverbund Universität Tübingen, Institut für Erziehungswissenschaft und Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh Dauer des Forschungsprojektes: Januar 2014 April 2016 Der konkrete Umsetzungsstand der aktuellen Praxis in Einrichtungen der Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen wurde erhoben, sowie der Weiterentwicklungsbedarf eruiert. Am 26. April 2016 fand die Abschlussveranstaltung im Hospitalhof Stuttgart statt. Dort wurde der Abschlussbericht vorgestellt.
Neues aus dem Landesjugendamt Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder Der Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975 wurde zum 01.01.2012 durch den Bund, die westdeutschen Bundesländer sowie der evangelischen und katholischen Kirche errichtet und zunächst mit 120 Mio. Euro ausgestattet. Der KVJS wurde vom Land beauftragt, gegen Erstattung der Personalund Sachkosten von 2012 2016 die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder (ABH-BW) zu betreiben. Inzwischen wurde der Fonds um weitere 180 Mio. Euro aufgestockt. Auch der Abwicklungszeitraum wurde bis zum 31.12.2018 verlängert.
Neues aus dem Landesjugendamt Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder Anfragen ehemaliger Heimkinder Die Betroffenen konnten sich bis zum 31.12.2014 bei den zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen anmelden. Bis zum Ende der Meldefrist am 31.12.2014 haben sich insgesamt 2.191 Personen an die ABH-BW gewandt. Für Baden-Württemberg wurden bis Ende 2015 ca. 19,6 Mio. Euro ausbezahlt: davon 14,9 Mio. Euro für materielle Hilfebedarfe und 4,7 Mio. Euro für Rentenersatzleistungen
Neues aus dem Landesjugendamt Außerdem haben wir natürlich noch viele andere Aufgaben und Themenfelder, mit denen wir uns beschäftigen. Vielen Dank 26