Department Public Management Bachelor-Studiengang Public Management PRAKTIKUMSRICHTLINIEN 1. Praktikum außerhalb der hamburgischen Verwaltung Den Studierenden des Studiengangs Public Management der HAW Hamburg (Ausbildung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst) wird nach 8 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) die Möglichkeit eröffnet, die Ausbildung im zweiten Teil der Einübungsphase des dritten Studienhalbjahres bei einer, für ihren bzw. seinen Studienschwerpunkt, geeigneten Einrichtung außerhalb der hamburgischen Verwaltung abzuleisten. Sie erhalten Einblicke in ökonomische, organisatorische, soziale, technische und rechtliche Zusammenhänge des Betriebsgeschehens in einem Unternehmen oder in einer anderen Verwaltung. Das Praktikum dient der Verknüpfung von Studium und Berufspraxis und dem Kennenlernen von Berufsfeldern außerhalb der öffentlichen Verwaltung. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, Arbeits- und Denkweisen in der Privatwirtschaft oder anderen Verwaltungen kennen zu lernen, um dadurch die Arbeit der hamburgischen Verwaltung umfassender bewerten zu können. Das Praktikum soll in seiner inhaltlichen Ausrichtung dem Studienschwerpunkt entsprechen. 2. Dauer und Finanzierung 2.1 Dauer Das Praktikum dauert in der Regel 3 Monate. Es soll zusammenhängend in einem Betrieb oder einer anderen Verwaltung abgeleistet werden. Das Praktikum ist in der zweiten Hälfte des 3. Studienhalbjahres (Einübungsphase II) abzuleisten. 2.2 Finanzierung Fahrt- und Reisekosten werden in der Regel nicht erstattet. 3. Beschaffung des Praktikumsplatzes und Anerkennung des Praktikums 3.1 Platzsuche Die Studierenden suchen sich den Praktikumsplatz selbstständig. Sie sollen sich vom Department Public Management über die Zielsetzung und die Anforderungen des Praktikums beraten zu lassen. 3.2 Verfahren zur Anerkennung Die Anerkennung des Praktikumsplatzes erfolgt durch das Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) gemeinsam mit dem Department Public Management. Die Studierenden legen dem Department Public Management neben ihrem Antrag folgende Unterlagen vor: Ausgefüllter Berufspraktischer Ausbildungsplan (den Vordruck erhalten die Studierenden von ihrer zuständigen Ausbildungsleitung) Praktikumsvertrag (Muster siehe Anlage) Stand: Nov. 2013 Seite 1 von 5
Das Department Public Management gibt dazu eine fachliche Stellungnahme ab, wobei es die vom ZAF bestimmten Ausbildungsleitungen beteiligt und die Unterlagen an das ZAF weiterleitet. Der Praktikumsplatz gilt als anerkannt, wenn das ZAF den Vertrag unterschreibt. Die Ausbildungsleitungen (Ausbildungsbehörde und der zweiten Ausbildungsbehörde) und die Hochschule werden vom ZAF über die Teilnahme informiert. 4. Bewertung des Praktikums Die im Rahmen des Praktikums gezeigte Leistung der Studierenden muss beurteilt werden. Die Leistungsmessung setzt sich zusammen aus: dem Befähigungsbericht (Vordruck) einer Einzelleistung, die aus einem Referat, einer Hausarbeit oder einer Klausur besteht. Die Zweitbeurteilung im Befähigungsbericht erfolgt durch die Ausbildungsleitung. Bei der Festlegung der Einzelleistung ist die Ausbildungsleitung zu beteiligen. 5. Abschluss des Praktikums Gegen Ende des Praktikums soll ein qualifiziertes Abschlussgespräch geführt werden. Soweit als Leistungsnachweis ein Referat festgesetzt ist, soll beides terminlich verknüpft werden. An dem Abschlussgespräch sollen die Praktikantin bzw. der Praktikant, die zuständige Ausbildungsleitung, Vertreter bzw. Vertreterinnen des Departments Public Management und das ZAF beteiligt sein. 6. Stellung der Praktikantinnen bzw. Praktikanten zur Hochschule Während des Praktikums bleiben die Praktikantinnen bzw. Praktikanten eingeschriebene Studierende und Mitglieder der HAW Hamburg. Sie behalten während dieser Zeit ihre Rechte und Pflichten als Studierende und nehmen an den Lehrveranstaltungen teil soweit die örtliche Nähe es zulässt. 7. Dienstrechtliche Stellung der Praktikantinnen und Praktikanten Das außerhalb der hamburgischen Verwaltung abgeleistete Praktikum ist Teil der berufspraktischen Studienzeit und damit Teil der Ausbildung gemäß Nr. 1 der Praktikumsrichtlinien. Die Studierenden sind für die Dauer ihrer Ausbildung als Regierungsinspektor-Anwärterinnen und -Anwärter Beamtinnen und Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen. Damit gelten für die Dauer des Praktikums die dienstrechtlichen Bestimmungen (z.b. Dienstunfallfürsorge, Sonderurlaub, etc.) unverändert fort. Dienstherr ist die Freie und Hansestadt Hamburg; zuständig für die dienstrechtliche Betreuung der Nachwuchskräfte bleibt auch für die Dauer des Praktikums das ZAF. Die berufspraktische Betreuung erfolgt durch die zuständige Ausbildungsleitung. Den Studierenden werden während des Praktikums durch die Freie und Hansestadt Hamburg monatliche Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz gezahlt. Gesonderte Entgeltzahlungen eines anderen Arbeitgebers, wie z.b. Praktikantenvergütungen, sind darüber hinaus nicht vorgesehen. Wird dennoch eine solche Vergütung gezahlt, gelten die Anrechnungsregelungen des Hamburgischen Besoldungsgesetzes. 8. Auskünfte Für weitere Auskünfte und Beratung wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte: Prof. Dr. Birgit Menzel Tel.: +49.40.42875-7714 birgit.menzel@haw-hamburg.de Stand: Nov. 2013 Seite 2 von 5
Stand: November 2013 Praktikumsvertrag für Studierende des Bachelor-Studiengangs Public Management des Departments Public Management der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) Zwischen der Firma (Name, Anschrift, Tel.-Nr.) nachfolgend Praktikumsbetrieb genannt, und Herrn / Frau (Vor- und Zuname) geboren am in wohnhaft in Tel.-Nr. nachfolgend Studentin/Student genannt, und dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt - Zentrum für Aus- und Fortbildung wird der folgende Vertrag geschlossen: 1 Dauer des Praktikums Das Praktikum beginnt am und endet am 2 Inhalt des Praktikums Der Inhalt des Praktikums soll sich grundsätzlich an den Zielen und Inhalten der Praktikumsrichtlinien des Departments Public Management der HAW Hamburg ausrichten. Die beigefügten Richtlinien sind Bestandteil dieses Vertrages. Das vereinbarte Tätigkeitsfeld wird sein: 3 Stand: Nov. 2013 Seite 3 von 5
Arbeitszeit Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich. Weitere individuelle Vereinbarungen sind in 10 möglich. 4 Urlaub/Freistellung Während der Dauer des Praktikums steht der Studentin bzw. dem Studenten ein Erholungsurlaub nicht zu. 5 Pflichten der Studentin bzw. des Studenten Die Studentin bzw. der Student verpflichtet sich: 1. alle gebotenen Möglichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse zu sammeln, wahrzunehmen, 2. die im Rahmen der Ausbildung erteilten Anweisungen des Praktikumsbetriebs und der von diesem beauftragten Personen zu befolgen, 3. die Betriebsordnung und insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und alle Betriebseinrichtungen sorgsam zu behandeln, 4. die betriebliche Arbeitszeit einzuhalten, 5. die Interessen des Betriebes zu wahren, über Betriebsvorgänge, auch über die Beschäftigung hinaus, Stillschweigen zu bewahren und gegebenenfalls Geheimhaltungserfordernisse des Betriebes zu respektieren, 6. sofern die Hochschule die Anfertigung eines Tätigkeitsberichtes vorschreibt, diesen auf Aufforderung dem Betrieb vor Abgabe vorzulegen, 7. bei Fernbleiben den Betrieb und das Zentrum für Aus- und Fortbildung unverzüglich zu benachrichtigen und bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit spätestens am vierten Tag dem Zentrum für Aus- und Fortbildung (Original) und dem Betrieb (Kopie) eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, 8. die Praktikumsrichtlinien des Departments Public Management der HAW Hamburg einzuhalten. Der Betrieb erklärt sich bereit: 6 Pflichten des Praktikumsbetriebes 1. der Studentin/dem Studenten für die Dauer des Praktikums entsprechend den beiliegenden Praktikumsrichtlinien Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, 2. der Studentin/dem Studenten nach Beendigung des Praktikums einen Befähigungsbericht (Vordruck) auszustellen, Stand: Nov. 2013 Seite 4 von 5
3. in allen, die Praktikumsdurchführung betreffenden Fragen, mit der zuständigen Ausbildungsleitung zusammen zu arbeiten und gegebenenfalls hierzu eine konkrete Ansprechperson des Praktikumsbetriebes zu benennen. 4. die Studentin/den Studenten wöchentlich für 2 Stunden zur Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen im Modul 13 (Studienprojekt) freizustellen, so die örtliche Nähe vorhanden ist. Ein Zusammenfassen dieser Stunden (z.b. 4 Std. alle 2 Wochen) ist möglich. 7 Rechtliche Stellung der Studierenden während des Praktikums Das Praktikum ist berufspraktische Studienzeit und damit Teil der Ausbildung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst. Die Studentin/der Student ist für die Dauer der Ausbildung als Regierungsinspektor-Anwärterin bzw. -Anwärter Beamtin/Beamter auf Widerruf. Damit gelten für die Dauer des Praktikums die dienstrechtlichen Bestimmungen (z.b. Dienstunfallfürsorge, Sonderurlaub, etc.) unverändert fort. Dienstherr ist die Freie und Hansestadt Hamburg; zuständig für die dienstrechtliche Betreuung der Nachwuchskräfte bleibt auch für die Dauer des Praktikums das Zentrum für Aus- und Fortbildung. 8 Beendigung des Praktikumsvertrages Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Praktikumsvertrag kann vorzeitig aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist aufgelöst werden. Die Auflösung geschieht durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber den anderen Vertragspartnern unter Angabe des Kündigungsgrundes. Im Falle der Kündigung durch den Betrieb ist vor Aussprechen der Kündigung das Personalamt/ ZAF anzuhören. 9 Vertragsausfertigung Dieser Vertrag wird in drei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung. Das Department Public Management der HAW Hamburg erhält durch das Personalamt/ZAF eine Kopie von diesem Vertrag. 10 Sonstige Vereinbarungen Praktikumsbetrieb Studierende/r Datum Datum Personalamt/ZAF Stand: Nov. 2013 Datum Seite 5 von 5