STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN Drucksache Nr. GR 42/2018 Finanzdezernat

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Transkript:

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN Drucksache Nr. GR 42/2018 Finanzdezernat AR 01/2018 Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH öffentlich Bietigheimer Wohnbau GmbH Bietigheimer Wohnungs- Privatisierungsgesellschaft mbh SüdWERT GmbH den 04.06.2018 I. Vorlage an (Aufsichtsrat der Bietigheimer Wohnbau GmbH (Aufsichtsrat der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh (Aufsichtsrat der SüdWERT GmbH Aufsichtsrat der Städtischen Holding Bietigheim-Bissingen GmbH Verwaltungs- und Finanzausschuss Gemeinderat Gesellschafterversammlung der Bietigheimer Wohnbau GmbH Gesellschafterversammlung der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh Gesellschafterversammlung der Süd- WERT GmbH am 04.06.2018 Vorberatung) am 26.06.2018 Vorberatung) am 26.06.2018 Vorberatung) am 03.07.2018 Beschlussfassung am 03.07.2018 Vorberatung am 17.07.2018 Beschlussfassung am 25.07.2018 Beschlussfassung am 25.07.2018 Beschlussfassung am 25.07.2018 Beschlussfassung Betreff: Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Bietigheimer Wohnbau GmbH und Gewinnverwendung Anlagen: Geschäftsbericht 2017 der Bietigheimer Wohnbau GmbH Prüfbericht 2017 der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh Prüfbericht 2017 der SüdWERT GmbH

- 2 - GR 42/2018 II. Beschlussantrag: 1. Gemeinderat 1.1 Vorbemerkung 1.1.1 Der Aufsichtsrat der Bietigheimer Wohnbau GmbH hat in seiner Sitzung am 04. Juni 2018 den Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Bietigheimer Wohnbau GmbH, den Lagebericht 2017 für die Bietigheimer Wohnbau GmbH, den Bericht der Geschäftsführung 2017 für die Bietigheimer Wohnbau GmbH, sowie den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 der Bietigheimer Wohnbau GmbH geprüft und zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat der Bietigheimer Wohnbau GmbH hat in dieser Sitzung vorbehaltlich einer gleichlautenden Weisung des Gemeinderats vorgeschlagen, den Jahresabschluss der Bietigheimer Wohnbau GmbH zum 31. Dezember 2017 in der Gesellschafterversammlung der Bietigheimer Wohnbau GmbH zur Feststellung vorzulegen, den Lagebericht 2017 und den Bericht der Geschäftsführung 2017 zu genehmigen, den Geschäftsführer für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 zu entlasten, sowie dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 zuzustimmen 1.1.2 Der Aufsichtsrat der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2018 den Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh, sowie den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh geprüft und zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungesellschaft mbh hat in dieser Sitzung vorbehaltlich einer gleichlautenden Weisung des Gemeinderats vorgeschlagen, den Jahresabschluss der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh zum 31. Dezember 2017 in der Gesellschafterversammlung der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh zur Feststellung vorzulegen, den Geschäftsführer für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 zu entlasten, sowie dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 zuzustimmen 1.1.3 Der Aufsichtsrat der SüdWERT GmbH hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2018 den Jahresabschluss zum 31.12.2017 der SüdWERT GmbH, den Lagebericht 2017 für die SüdWERT GmbH sowie den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 der SüdWERT GmbH geprüft und zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat der SüdWERT GmbH hat in dieser Sitzung vorbehaltlich einer gleichlautenden Weisung des Gemeinderats vorgeschlagen, den Jahresabschluss der SüdWERT GmbH zum 31. Dezember 2017 in der Gesellschafterversammlung der SüdWERT GmbH zur Feststellung vorzulegen, den Lagebericht 2017 zu genehmigen, den Geschäftsführer für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 zu entlasten, sowie dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 zuzustimmen

- 3 - GR 42/2018 1.2 Der Gemeinderat nimmt in der vorgelegten Form 1.2.1 den Lagebericht 2017 der Bietigheimer Wohnbau GmbH, den Bericht der Geschäftsführung 2017 der Bietigheimer Wohnbau GmbH, den Bericht des Aufsichtsrates 2017 der Bietigheimer Wohnbau GmbH und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im Prüfbericht der Bietigheimer Wohnbau GmbH zur Kenntnis und beauftragt a) die vom Gemeinderat entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der Städtischen Holding Bietigheim-Bissingen GmbH in der Aufsichtsratssitzung der Städtischen Holding Bietigheim-Bissingen GmbH b) den Oberbürgermeister und die Geschäftsführer der Städtischen Holding Bietigheim-Bissingen GmbH in der Gesellschafterversammlung der Bietigheimer Wohnbau GmbH wie folgt zu votieren: 1.2.1.1 Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird in der vorgelegten Form mit folgenden Zahlen zugestimmt: Bilanzsumme 229.072.536,27. Davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 98.426.819,84 - das Umlaufvermögen 130.609.716,43 - Rechnungsabgrenzungsposten 0,00. Davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 82.036.145,00 - die Rückstellungen 29.614.047,81 - die Verbindlichkeiten 114.700.566,04 - Rechnungsabgrenzungsposten 2.721.777,42. Der Jahresüberschuss vor Aufwendungen aus dem Gewinnabführungsvertrag beträgt 7.020.570,79 1.2.1.2 Der erzielte Jahresüberschuss wird wir folgt verwendet: 1.2.1.2.1 Einstellung in die Gewinnrücklagen 2.808.000,00 1.2.1.2.2 Gewinnabführung an die Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH 4.212.570,79 1.2.1.3 Der Geschäftsführer wird entlastet.

- 4 - GR 42/2018 1.2.2 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im Prüfbericht der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh zur Kenntnis und beauftragt a) die vom Gemeinderat entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der Bietigheimer Wohnbau GmbH in der Aufsichtsratssitzung der Bietigheimer Wohnbau GmbH b) den Geschäftsführer der Bietigheimer Wohnbau GmbH in der Gesellschafterversammlung der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgellschaft mbh wie folgt zu votieren: 1.2.2.1 Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird in der vorgelegten Form mit folgenden Zahlen zugestimmt: Bilanzsumme 16.766.137,44. Davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 3.773.550,26 - das Umlaufvermögen 12.992.587,18 - Rechnungsabgrenzungsposten 0,00. Davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 14.848.024,77 - die Rückstellungen 11.105,48 - die Verbindlichkeiten 1.907.007,19 - Rechnungsabgrenzungsposten 0,00. Der Jahresüberschuss vor Aufwendungen aus Gewinnabführungsvertrag beträgt 2.457.595,45 1.2.2.2 Der erzielte Jahresüberschuss wird wie folgt verwendet: 1.2.2.2.1 Gewinnabführung an die KSK Ludwigsburg 150.000,00 1.2.2.2.2 Gewinnabführung an die Bietigheimer Wohnbau GmbH 2.307.595,45 1.2.2.3 Der Geschäftsführer wird entlastet. 1.2.3 den Lagebericht 2017 der SüdWERT GmbH und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im Prüfbericht der SüdWERT GmbH zur Kenntnis und beauftragt a) den Geschäftsführer der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh in der Gesellschafterversammlung der SüdWERT GmbH b) die vom Gemeinderat entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh in der Aufsichtsratssitzung der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh

- 5 - GR 42/2018 wie folgt zu votieren: 1.2.3.1 Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird in der vorgelegten Form mit folgenden Zahlen zugestimmt: Bilanzsumme 61.076.420,10. Davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 806.061,52 - das Umlaufvermögen 60.219.049,62 - Rechnungsabgrenzungsposten 51.308,96. Davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 4.836.595,82 - die Rückstellungen 290.547,73 - die Verbindlichkeiten 55.949.366,55 - Rechnungsabgrenzungsposten 0,00. Der Jahresüberschuss vor Aufwendungen aus Gewinnabführungsvertrag beträgt 2.439.321,62 1.2.3.2 Der erzielte Jahresüberschuss wird wie folgt verwendet: Gewinnabführung an die Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh 2.439.321,62 1.2.3.3 Der Geschäftsführer wird entlastet. 1.3. Der Gemeinderat beauftragt a) den Oberbürgermeister und die Geschäftsführer der Städtischen Holding Bietigheim-Bissingen GmbH in der Gesellschafterversammlung der Bietigheimer Wohnbau GmbH den Aufsichtsrat der Bietigheimer Wohnbau GmbH zu entlasten. (Anmerkung: Der Beschluss wird ohne die befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Bietigheimer Wohnbau GmbH getroffen.) b) den Oberbürgermeister und den Geschäftsführer der Bietigheimer Wohnbau GmbH in der Gesellschafterversammlung der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh den Aufsichtsrat der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh zu entlasten. (Anmerkung: Der Beschluss wird ohne die befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Bietigheimer Wohungsprivatisierungsgesellschaft mbh getroffen.) c) den Geschäftsführer der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh in der Gesellschafterversammlung der SüdWERT GmbH den Aufsichtsrat der Süd- WERT GmbH zu entlasten. (Anmerkung: Der Beschluss wird ohne die befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh getroffen.)

- 6 - GR 42/2018 2. Aufsichtsrat der Gesellschaften Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer gleichlautenden Weisung durch den Gemeinderat: 2.1 Aufsichtsrat der Städtischen Holding Bietigheim-Bissingen GmbH 2.1.1 Der Aufsichtsrat nimmt vom Lagebericht 2017 der Bietigheimer Wohnbau GmbH, wie aus der Anlage ersichtlich, Kenntnis. 2.1.2 Der Aufsichtsrat nimmt den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2017 der Bietigheimer Wohnbau GmbH zur Kenntnis und bestätigt das Ergebnis der Prüfung. 2.1.3. Der Aufsichtsrat stimmt dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Bietigheimer Wohnbau GmbH, wie aus der Anlage ersichtlich, zu und empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Bietigheimer Wohnbau GmbH, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 so festzustellen. 2.1.4 Der Aufsichtsrat stimmt dem Gewinnverwendungsvorschlag des Geschäftsführers der Bietigheimer Wohnbau GmbH zu. 2.1.5 Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Bietigheimer Wohnbau GmbH, den Geschäftsführer der Bietigheimer Wohnbau GmbH zu entlasten. 2.1.6 Der Aufsichtsrat stimmt vorbehaltlich einer gleichlautenden Weisung des Gemeinderates dem Bericht des Aufsichtsrats der Bietigheimer Wohnbau GmbH, wie aus der Anlage ersichtlich, zu und beauftragt den Geschäftsführer der Bietigheimer Wohnbau GmbH, diesen Bericht zusammen mit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 dem Lagebericht 2017 und dem Prüfungsbericht 2017 der Gesellschafterversammlung der Bietigheimer Wohnbau GmbH vorzulegen. 2.2 Aufsichtsrat der Bietigheimer Wohnbau GmbH 2.2.1 Der Aufsichtsrat nimmt den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2017 der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh zur Kenntnis und bestätigt das Ergebnis der Prüfung. 2.2.2. Der Aufsichtsrat stimmt dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh, wie aus der Anlage ersichtlich, zu und empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungesgesellschaft mbh, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 so festzustellen. 2.2.3 Der Aufsichtsrat stimmt dem Gewinnverwendungsvorschlag des Geschäftsführers der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh zu.

- 7 - GR 42/2018 2.2.4 Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh, den Geschäftsführer der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh zu entlasten. 2.2.5 Der Aufsichtsrat stimmt vorbehaltlich einer gleichlautenden Weisung des Gemeinderates dem Bericht des Aufsichtsrats der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh, wie aus der Anlage ersichtlich, zu und beauftragt den Geschäftsführer der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh, diesen Bericht zusammen mit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und dem Prüfungsbericht 2017 der Gesellschafterversammlung der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh vorzulegen. 2.3 Aufsichtsrat der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh 2.3.1 Der Aufsichtsrat nimmt vom Lagebericht 2017 der SüdWERT GmbH, wie aus der Anlage ersichtlich, Kenntnis. 2.3.2 Der Aufsichtsrat nimmt den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2017 der SüdWERT GmbH zur Kenntnis und bestätigt das Ergebnis der Prüfung. 2.3.3. Der Aufsichtsrat stimmt dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der SüdWERT GmbH, wie aus der Anlage ersichtlich, zu und empfiehlt der Gesellschafterversammlung der SüdWERT GmbH, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 so festzustellen. 2.3.4 Der Aufsichtsrat stimmt dem Gewinnverwendungsvorschlag des Geschäftsführers der SüdWERT GmbH zu. 2.3.5 Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der SüdWERT GmbH, den Geschäftsführer der SüdWERT GmbH zu entlasten. 2.3.6 Der Aufsichtsrat beauftragt vorbehaltlich einer gleichlautenden Weisung des Gemeinderats den Geschäftsführer der SüdWERT GmbH, dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017, den Lagebericht 2017 und den Prüfbericht 2017 der Gesellschafterversammlung der SüdWERT GmbH vorzulegen. 3. Gesellschafterversammlung 3.1 Gesellschafterversammlung der Bietigheimer Wohnbau GmbH 3.1.1 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird in der vorgelegten Form, wie vom Gemeinderat zugestimmt und vom Aufsichtsrat empfohlen, festgestellt. 3.1.2 Vom Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 7.020.570,79 werden 4.212.570,79 aufgrund des abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages an die Städtische Holding Bietigheim-Bissingen abgeführt, 702.000,00 in die gesellschaftsvertragliche Rücklage sowie 2.106.000,00 in die Bauerneuerungsrücklage eingestellt.

- 8 - GR 42/2018 3.1.3 Es wird in die Kapitalrücklage der Bietigheimer Wohnbau GmbH ein Betrag in Höhe von 3.800.000,00 zugeführt. 3.1.4 Der Geschäftsführer wird entlastet. 3.1.5 Der Aufsichtsrat wird entlastet. 3.2 Gesellschafterversammlung der Bietigheimer Wohnprivatisierungsgesellschaft GmbH 3.2.1 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird in der vorgelegten Form, wie vom Gemeinderat zugestimmt und vom Aufsichtsrat empfohlen, festgestellt. 3.2.2 Vom Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 2.457.595,45 werden aufgrund des abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages 150.000,00 an die Kreissparkasse Ludwigsburg und 2.307.595,45 an die Bietigheimer Wohnbau GmbH abgeführt 3.2.3 Der Geschäftsführer wird entlastet. 3.2.4 Der Aufsichtsrat wird entlastet. 3.3 Gesellschafterversammlung der SüdWERT GmbH 3.3.1 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird in der vorgelegten Form, wie vom Gemeinderat zugestimmt und vom Aufsichtsrat empfohlen, festge stellt. 3.3.2 Vom Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 2.439.321,62 werden 2.439.321,62 aufgrund des abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages an die Bietigheimer Wohungsprivatisierungsgesellschaft mbh abgeführt. 3.3.3 Der Geschäftsführer wird entlastet. 3.3.4 Der Aufsichtsrat wird entlastet.

- 9 - GR 42/2018 III. Sachdarstellung und Begründung: Zwischen der Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH und der Bietigheimer Wohnbau GmbH besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Zwischen der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschft mbh, der Bietigheimer Wohnbau GmbH und der Kreissparkasse Ludwigsburg besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Zwischen der SüdWERT GmbH und der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Jahresabschlüsse der Bietigheimer Wohnbau GmbH bedürfen gemäß 11 Ziffer 3 Buchstabe e des Gesellschaftsvertrags der Zustimmung des Aufsichtsrates der Bietigheimer Wohnbau GmbH. Die Jahresabschlüsse der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh bedürfen gemäß 6 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrags der Zustimmung des Aufsichtsrates der Bietigheimer Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh. Die Jahresabschlüsse der SüdWERT GmbH bedürfen gemäß 8 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrags der Zustimmung des Aufsichtsrates der SüdWERT GmbH. Kölz Bürgermeister Schüler Geschäftsführer