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Transkript:

- 1 - Nr. 01 Stadt Grevenbroich 23.01.2016 Amtliche Bekanntmachungen Am Donnerstag, 28.01.2016, findet um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Bernardushauses, die 15. Sitzung/9. Wahlperiode des Rates der Stadt Grevenbroich statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit 2. Vereidigung von Ratsmitgliedern 3. "Mitglied KoPart eg" (Antrag der SPD-Fraktion Nr. 293/15) 4. Schriftliche Anträge von Fraktionen und Ratsmitgliedern 4.1. Anträge der CDU-Fraktion 4.2. Anträge der SPD-Fraktion 4.3. Anträge der UWG-Fraktion 4.3.1. Ansiedlung einer "Markthalle" in der Innenstadt - UWG Antrag Nr. 2/2016 4.3.2. Schaffung von Wohnraum für Asylbewerber - hier: Unterbringung in Wohnmodulen auf Parkhäusern sowie Unterbringung auf der Veranstaltungsebene Montanushof 4.3.3. Taktzeiten der Ampelanlage in Kapellen Kreuzung Talstraße, Friedrichstraße, Neusser Straße 4.4. Anträge der FDP-Fraktion 4.4.1. Ausschuss- und Aufsichtsratsumbesetzungen - (Antrag Nr. 1/2016) 4.5. Anträge der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN 4.5.1. Quecksilber (Antrag 3/2016) 4.5.2. Bürgerbeteiligung (Antrag Nr. 4/2016) 4.6. Anträge der ABG-Fraktion

- 2-4.7. Anträge der Fraktion Mein Grevenbroich 4.8. Anträge der Fraktion Die Linke/Piraten 4.9. Gemeinschaftsanträge 5. Schriftliche Anfragen von Fraktionen und Ratsmitgliedern 6. Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 7. Mittelbereitstellungen 8. Vorlage des Beteiligungsberichtes 2015 9. Unterbringung von Asylbewerbern 10. Abstimmung über Themen und Aufgaben der Integration in Grevenbroich gem. 27 Abs. 8 GO NW 11. Beantwortung von Anträgen aus den letzten Sitzungen 11.1. Lärm- und Verkehrsbelastung auf der L 142 in Langwaden (Antrag Nr. 232/15) 11.2. Straßenbenennung im Stadtgebiet hier: Benennung der Straße "Deusse Faht" (CDU Antrag Nr. 313/2015) 11.3. Detaillierte Auflistung von Pauschalen in den Produktbereichen, insbes. Maßnahmen baulicher Unterhaltung (Schulen und sonstiges) 11.4. Reinigung der öffentlichen WC-Anlage am Bahnhof Stadtmitte 12. Beantwortung von Anfragen aus den letzten Sitzungen 12.1. Beantwortung mündlicher Anfragen aus der letzten Ratssitzung 13. Mündliche Anträge und Anfragen von Fraktionen und Ratsmitgliedern 14. Mitteilungen des Bürgermeisters Nicht öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über den Wirtschaftsplan SEG für das Geschäftsjahr 2016 2. Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über eine Sonderausschüttung an die Stadt Grevenbroich 3. Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 4. Schriftliche Anträge von Fraktionen und Ratsmitgliedern 5. Schriftliche Anfragen von Fraktionen und Ratsmitgliedern

- 3-6. Investitionsplan 2016 WGV GmbH 7. Auftragsvergaben/Auftragserhöhungen 8. Grundstücksangelegenheiten 9. Personalangelegenheiten 10. Beantwortung von Anträgen aus den letzten Sitzungen 11. Beantwortung von Anfragen aus den letzten Sitzungen 12. Mündliche Anträge und Anfragen von Fraktionen und Ratsmitgliedern 13. Bekanntgabe der vom Bürgermeister erteilten Aufträge 14. Mitteilungen des Bürgermeisters Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen der Stadt Grevenbroich zum Schuljahr 2016 / 2017 Die Erziehungsberechtigten, deren Kinder in diesem Jahr von einer städtischen Grundschule in eine weiterführende Schule wechseln, werden schriftlich über die Anmeldezeiten an der Realschule, den Gymnasien und Gesamtschulen der Stadt Grevenbroich und über die Voraussetzungen zur Übernahme von Schülerfahrkosten durch den Schulträger informiert. Das Schreiben wird in der Grundschule zusammen mit dem Halbjahreszeugnis und einem Anmeldeschein (spätestens am 29.01.2016) ausgegeben. Das Anmeldeverfahren zu den städtischen Schulen wird in der Zeit von Samstag, 30.01.2016, bis Dienstag, 02.02.2016, durchgeführt: Diedrich-Uhlhorn-Realschule Samstag, 30.01.2016, Realschule der Stadt Grevenbroich 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Heyerweg 12 Montag, 01.02.2016, 41516 Grevenbroich (Wevelinghoven) 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Telefon: 02181 / 270 828 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Schulleitung: Frau Anita Piel Dienstag, 02.02.2016, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Erasmus-Gymnasium Samstag, 30.01.2016, Gymnasium der Stadt Grevenbroich 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr durchgehend Röntgenstraße 2 10 Montag, 01.02.2016, 41515 Grevenbroich 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgehend

- 4 - Telefon: 02181 / 23 870 Dienstag, 02.02.2016, Schulleitung: Herr Michael Jung 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr durchgehend Pascal-Gymnasium Samstag, 30.01.2016, Gymnasium der Stadt Grevenbroich 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr durchgehend Schwarzer Weg 1 Montag, 01.02.2016, 41515 Grevenbroich 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgehend Telefon: 02181 / 6 21 31 Dienstag, 02.02.2016, Schulleitung: Herr Manfred Schauf 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr durchgehend Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Samstag, 30.01.2016, Gesamtschule der Stadt Grevenbroich 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr Hans-Böckler-Straße 19 Montag, 01.02.2016, 41515 Grevenbroich (Südstadt) 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Telefon: 02181 / 22 670 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Schulleitung: Frau Dagmar Mitze Dienstag, 02.02.2016, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Wilhelm-von-Humboldt-Gesamtschule Samstag, 30.01.2016, Gesamtschule der Stadt Grevenbroich 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Hans-Sachs-Straße 30 / 32 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr 41515 Grevenbroich (Orken) Montag, 01.02.2016, Telefon: 02181 / 4 24 91 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Schulleitung: Herr Peter Jigalin 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Dienstag, 02.02.2016, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Die Anmeldung an der weiterführenden Schule muss persönlich (möglichst gemeinsam mit dem Kind) erfolgen. Mitzubringen sind der von der Grundschule ausgestellte Anmeldeschein und das Halbjahreszeugnis. Der Anmeldeschein enthält die persönlichen Daten des Kindes und die Empfehlung der Grundschule für die weitere Schulform. Er ist nur gültig mit der Originalunterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters und dem Originalschulsiegel oder Schulstempel. Der Anmeldeschein muss bei Anmeldung des Kindes an der weiterführenden Schule abgegeben werden. Aufnahmebestätigung Der Anmeldeschein - ergänzt um die Aufnahmebestätigung des Kindes - wird den Erziehungs-berechtigten von der weiterführenden Schule zurück gegeben, sobald die entsprechende Aufnahmeentscheidung getroffen ist. Nichtaufnahme Sollte eine Aufnahme an der gewünschten Schule nicht möglich sein, erhalten die Erziehungsberechtigten den Anmeldeschein ohne Bestätigungsvermerk zurück. In diesem Fall muss das Kind dann kurzfristig an einer anderen Schule angemeldet werden. Übernahme von Schülerfahrkosten

- 5 - Die nachstehende Kurzinformation gibt einen Überblick darüber, unter welchen Voraussetzungen notwendig entstehende Schülerfahrkosten vom Schulträger Stadt Grevenbroich übernommen werden können.. Der Schulträger (Stadt Grevenbroich) trägt unter bestimmten Voraussetzungen die notwendigen Schülerfahrkosten für die wirtschaftlichste Beförderungsart. Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung zur Ausführung des 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung) vom 16. April 2005, (GV.NRW.S.420; ABL.NRW.S.191) BASS 11-04 Nr. 3.1, in der zuletzt gültigen Fassung. Die Vorschriften können im Fachbereich Schulen der Stadt Grevenbroich eingesehen werden. Über Art und Umfang der Schülerbeförderung entscheidet der Schulträger. Ihm obliegt keine Pflicht zur Beförderung. Eine Fahrkostenübernahme für Schülerinnen und Schüler ist nach der Schülerfahrkostenverordnung möglich, wenn nachstehende Entfernungsgrenzen zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule des gewählten Schultyps (kürzester Fußweg) überschritten werden: Primarstufe (Klassen 1-4) mehr als 2,0 km, Sekundarstufe I an Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Sekundarstufe II - Klasse 10 - an Gymnasien (Klassen 5-10) mehr als 3,5 km, Sekundarstufe II an Gymnasien (Klassen 11-12) mehr als 5,0 km, Sekundarstufe II an Gesamtschulen (Klassen 11-13) mehr als 5,0 km. Liegt der Schulweg zur nächstgelegenen Schule des gewählten Schultyps unter der maßgeblichen Entfernungsgrenze, ist eine Fahrkostenübernahme nur dann möglich, wenn a) der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler aller Klassen / Jahrgangsstufen ungeeignet ist, b) die Schülerinnen und Schüler aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer körperlichen Behinderung für eine Dauer von mehr als acht Wochen zwingend auf die Benutzung eines Verkehrsmittels angewiesen sind. In diesen Fällen ist ein ärztliches Zeugnis, in besonderen Zweifelsfällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten, vorzulegen. Der Schulträger trägt unter den vorgenannten Bedingungen nur die notwendig entstehenden Schülerfahrkosten. Sofern kein Schülerspezialverkehr eingerichtet ist, erhalten alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler auf Antrag eine Fahrkarte, die zur Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) berechtigt. Sie hat ohne Begrenzung auf die Unterrichtszeiten, also auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien, Gültigkeit. Durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Schülerfahrkarte entfällt jeder weitere Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten im Zusammenhang mit dem Besuch allgemeinbildender Schulen. Dies gilt auch dann, wenn von der Schülerin / dem Schüler private Fahrzeuge eingesetzt werden.

- 6 - Die Schülerinnen / Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte zahlen für das Schoko- Ticket per Einzugsermächtigung einen monatlichen Eigenanteil an das Verkehrsunternehmen. Die Eigen-anteile für Tickets betragen derzeit: Für anspruchsberechtigte volljährige Schülerinnen / Schüler 12,00 für das erste anspruchsberechtigte minderjährige Kind 12,00 für das zweite anspruchsberechtigte minderjährige Kind 6,00 ab dem dritten anspruchsberechtigten minderjährigen Kind entfällt der Eigenanteil Rechtsgrundlage für die Erhebung der Eigenanteile ist 2 Abs. 3 der Schülerfahrkostenverord- nung. Für Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten durch den Schulträger besteht die Möglichkeit zum Erwerb eines Schoko-Tickets für Selbstzahler. Die Kosten betragen bei einem 12-Monats-Abonnement derzeit pro Monat 34,65. Informationen zum Schülerspezialverkehr Sofern der Schulträger aus wirtschaftlichen Gründen entschieden hat, dass Schüler unter den vorgenannten Anspruchsvoraussetzungen einen bereits von der Stadt Grevenbroich eingerichteten Schülerspezialverkehr mitbenutzen, erhalten sie zu Beginn eines jeden Schuljahres vom Schulträger eine Berechtigungskarte für die kostenlose Benutzung des Schulbusses, der zwischen ihrem Wohnort und der Schule eingesetzt ist. Eine darüber hinaus gehende Übernahme der Fahrkosten für den Schulbesuch ist ausgeschlossen (z.b. bei späterem Unterrichtsbeginn oder früherem Unterrichtsende). Schülerinnen und Schüler, die den Schülerspezialverkehr nutzen, erhalten kein Schoko-Ticket über den Schulträger. Zeitaufwand Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist dann nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet über drei Stunden in Anspruch nimmt oder Schülerinnen / Schüler überwiegend vor 06:00 Uhr die Wohnung verlassen müssen. Wartezeiten in der Schule sind bei der Zeitermittlung nicht berücksichtigungsfähig. Fahrpläne des Öffentlichen Personennahverkehrs und ggfs. des Schülerspezialverkehrs werden vor Beginn des Schuljahres 2016 / 2017 den Schulen in entsprechender Anzahl für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt.

- 7 - Amtliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Gemäß 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S. 1028), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Änd. der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 25.03.2015 (GV. NRW. S. 312), werden folgende Straßen im Bebauungsplangebiet G 158 in Grevenbroich-Stadtmitte für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet: - Buckaustraße - Hundhausenstraße - Rembrandtstraße - Trimbornstraße - Walrafstraße Die Widmung erfolgt ohne Widmungsbeschränkungen. Die Verkehrsübergabe ist bereits erfolgt. Die Widmung wird hiermit gemäß 6 Abs. 1 Satz 2 des StrWG NW öffentlich bekanntgemacht. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden. Wird die Klage schriftlich erhoben, empfiehlt es sich, ihr zwei Abschriften beizufügen. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen - ERVVO VG/FG vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) - eingereicht werden. Grevenbroich, den 26.01.2016 Klaus Krützen Bürgermeister

- 8 - Impressum Die Rathauszeitung" erscheint im Erft-Kurier Der Lokal Anzeiger für Grevenbroich - als amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Grevenbroich. Verteilung: Kostenlos mit dem Erft-Kurier V.i.S.d.P.: Stadt Grevenbroich, Der Bürgermeister Redaktion: Dr. Marc Saturra Tel. 02181/608-261, Fax 02181/608-8261 Marc.Saturra@grevenbroich.de Altes Rathaus, Am Markt 1 41515 Grevenbroich Auswahl und redaktionelle Bearbeitung bleiben vorbehalten. Redaktionsschluss: 10 Tage vor Erscheinen ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN