Ein Jahr Eisenbahnregulierung durch die Bundesnetzagentur Fazit und Ausblick

Ähnliche Dokumente
Judikatur zur Entgeltregulierung in Deutschland

Dr. Engelbert Recker Hauptgeschäftsführer mofair e. V. Potsdamer Platz Berlin

ERegG-E - Entwurf eines Eisenbahnregulierungsgesetzes

Nutzungsbedingungen. für Serviceeinrichtungen der IDR Bahn GmbH & Co. KG (im folgenden: IDR Bahn KG ) Besonderer Teil (NBS-BT)

Regulierung im Vergleich Verkehr, Energie und Telekommunikation. Dresden,

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich

Die erweiterten Kompetenzen der Zugangsregulierung durch das neue Eisenbahnwirtschaftsrecht

Drei Jahre Regulierung im Eisenbahnsektor durch die Bundesnetzagentur - eine Bestandsaufnahme -

Einführung in das Eisenbahn-Regulierungsrecht

Der Einfluss der Regulierung auf den Netzausbau

Nutzungsbedingungen. für Serviceeinrichtungen der IDR Bahn GmbH & Co. KG (im folgenden: IDR Bahn KG ) Besonderer Teil (NBS-BT)

Aspekte des Netzzugangs und des Wettbewerbs im Eisenbahnsektor

Liste der Entgelte für. die Benutzung der Zugtrassen sowie der sonstigen Anlagen und Einrichtungen der. Eisenbahninfrastruktur der

Gerhard Muzak Die Entgeltregulierung in Österreich im Lichte der Judikatur

Nutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur und Serviceeinrichtungen des GVZ Berlin West Wustermark, Besonderer Teil - NBD IPG BT GVZ WU -

Entwicklung einer Anreizregulierung im Eisenbahninfrastruktursektor

Entgeltgrundsätze für. die Benutzung der Zugtrasse sowie der sonstigen Anlagen und Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur der

Regulierungsrecht. Telekommunikationsrecht

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Marktregulierung III

Ökonomische Bewertung des Entwurfs eines Eisenbahnregulierungsgesetzes vom November 2011

Die diskriminierungsfreie Nutzung der deutschen Eisenbahninfrastruktur: Theorie und Praxis

Reformschwerpunkte des Regierungsentwurfs zum ERegG/AEG Konsequenzen des Recast für die Gesetzgebungsdebatte

Infrastrukturzugang und Entgelte

ENTGELTLISTE. der Logistikzentrum RuhrOst GmbH. Logistikzentrum RuhrOst. für die Nutzung der Gleisanlagen der

Liste der Entgelte Liste der Entgelte Preise gültig ab Entgelte NBS Stand Version 2.0 In Kraft / gültig ab Liste der Entgelte

Entscheidung der BNetzA über Marktsegmente und Aufschläge

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. Besonderer Teil (NBS-BT) der. Anschlussbahn Windhoff Bahn- u. Anlagentechnik GmbH

Die sektorspezifische Regulierung der Netzwirtschanen Energie, Telekommunikation und Eisenbahn 31

Zivilrechtliche Billigkeitskontrolle regulierter Infrastrukturnutzungsentgelte Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9.

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT) Industriegleis STADT BAD OLDESLOE

Schutz Kritischer Infrastrukturen im Energiesektor: Umsetzung und Zertifizierung des IT-Sicherheitskatalogs für Strom- und Gasnetzbetreiber

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil (NBS-BT) -

Zugangsregulierung und Innovationsanreize im Telekommunikationsrecht

Entflechtung aus Sicht von Zugangsberechtigten

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB Netz AG 2019 (SNB 2019) Entwurf der Ziffer & 6.6.5

Zugang bei Werksbahnen Zwangsöffnung oder wirtschaftliche Chance?

TKG-Novelle Thomas Mikula/Jan Weber. RTR-GmbH

Gelbe Erläuterungsbücher. ERegG. Kommentar. Bearbeitet von Herausgegeben von Dr. Erik Staebe

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH Besonderer Teil (SNB-BT) Stand: Oktober

Das kommunale Industriestammgleis

54 /// GESCHÄFTSBERICHT 2015 AKTIVES ENGAGEMENT FÜR EINE NACHHALTIGE ENERGIEWENDE

Liste der Entgelte. der. DE Infrastruktur GmbH

Befugnisse Zulassungserfordernisse Pflichten

Johann Ruppert. Markteintritt und Marktstellung privater Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienengüterverkehr der Bundesrepublik Deutschland

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen

Schienennetz-Benutzungsbedingungen. des Mansfelder Bergwerksbahn e.v. für die Strecke. Kostermansfeld-Wippra. Besonderer Teil SNB-MBB (BT)

Investitionen und Anreize im Eisenbahnsektor. Prof. Kay Mitusch, KIT 18. / 19. September Freiburger Verkehrsseminar

Industrie Begleitung der Standardisierung

Themendienst. Mehr Geld für die Schiene: Erfolgsmodell Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung geht in die nächste Runde

Monopolkommission. Sondergutachten 69. Bahn 2015: Wettbewerbspolitik aus der Spur? Sondergutachten der Monopolkommission gemäß 36 AEG.

Erms-Neckar-Bahn AG Pfählerstr Bad Urach. Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Betreiber der Schienenwege Besonderer Teil (SNB-BT)

EIBV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Eisenbahnregulierung in Deutschland

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS-BT)

Angelner Eisenbahn. Gesellschaft gug. Eisenbahninfrastrukturunternehmen Kappeln - Süderbrarup. Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Iver Andreas Schiller

Trassenzuweisung auf überlasteten Schienenwegen ( Sylt und kein Ende?)

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Neufassung des ersten Eisenbahnpaketes unter Berücksichtigung des Vertragsverletzungsverfahrens

Netzkongress. Erneuerbare ins Netz. Workshop 4

Reformschwerpunkte des Regierungsentwurfes zum ERegG/ AEG

Das neue Eisenbahnregulierungsgesetz. Von der Koordinierung internationaler Trassen bis zum Werksbahnprinzip

Die nationale Streitbeilegungsstelle nach dem DigiNetz Gesetz

Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag

Wettbewerb und Regulierung im Eisenbahnsektor. Überblick und Entgeltregulierung

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der NEB Niederbarnimer Eisenbahn- Aktiengesellschaft Besonderer Teil (SNB-BT)

20 Jahre Bahnreform Ludolf Kerkeling

Die Bedeutung der öffentlichen Finanzierung der Eisenbahnen für die Festlegung der Trassenentgelte

Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008

Schienennetz-Benutzungsbedingungen. des. Eisenbahninfrastrukturunternehmens. Zweckverband. für die. Bahnstrecke Mellrichstadt Fladungen

Harmonisierung und Wettbewerb der Systeme:

Europäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs-, Beihilfen- und Vergaberecht)

Transparenz im EEG - Erfahrungen der Bundesnetzagentur

von Johannes Masing 1. Auflage

Eisenbahnrecht in Europa, Österreich und Deutschland. Das österreichische Eisenbahngesetz und das deutsche Allgemeine Eisenbahngesetz im Vergleich

Schienennetz-Benutzungsbedingungen - Besonderer Teil SNB-BT -

Wettbewerb & Regulierung im Eisenbahnsektor Die Praxis der Eisenbahnregulierung Entwicklungslinien und Beispiele

Beschluss. In dem Verwaltungsverfahren. auf Antrag der

GfE Gesellschaft für Eisenbahnbetrieb mbh

Nutzungsbedingungen. für Serviceeinrichtungen. der. Hörseltalbahn GmbH

Herausforderungen für die Zugangsregulierung zu den Mobilitätsmärkten am Beispiel des Zugangs zur Schieneninfrastruktur

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der. Farge-Vegesacker Eisenbahn-Gesellschaft mbh,

ZossenRail Betriebsgesellschaft mbh (ZRB)

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbh Besonderer Teil (NBS-BT)

Anforderungen an die Ausgestaltung eines Price Cap bei der Eisenbahninfrastruktur

Schienenfahrzeugbau Wittenberge GmbH Werk Eberswalde Eisenbahnstraße Eberswalde

Der Selbststand des Preisrechts in rechtlicher Hinsicht: Preisrecht als Basisregel für gerechte Preise bei Monopolen

GRUNDSATZ-INFRASTRUKTURNUTZUNGSVERTRAG ( GRUNDSATZ-INV )

Acht Jahre Eisenbahnregulierung: Die Bundesnetzagentur und der Wettbewerb auf der Schiene

Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag

3. Bundesnetzagentur. Gremien innerhalb der BNetzA Beirat, 5 7 BNetzAG. Länderausschuss, 8-10 BNetzAG. Wissenschaftliche Kommissionen, 64 Abs.

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Besonderer Teil (NBS BT) der Vulkan-Eifel-Bahn GmbH

Der Zugang zur Glasfaser- Hausverkabelung. Erste Erfahrungen in Frankreich und Lehren für Deutschland. NGA-Forum der Bundesnetzagentur, Bonn, 6.4.

Allgemeine Regelungen für die Nutzung der Anschlussbahn der Stadt Kölleda

Tegernsee-Bahn Betriebsgesellschaft mbh

Summer School on European Telecommunications. Netzzugang und Zusammenschaltung

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der NordWestBahn GmbH

HEADLINE. Wettbewerb & Regulierung HERZLICH WILLKOMMEN!

Schienennetz - Nutzungsbedingungen. Allgemeiner Teil (SNB-AT)

EU-Empfehlung bezüglich der Regulierung von Terminierungsentgelten (Mobifunk/Festnetz)

Verkehrsabwicklung und Unregelmäßigkeiten bei Baustellen Kompetenzen der Bundesnetzagentur. Wolfgang Groß, Dipl.-Verw.

Transkript:

Ein Jahr Eisenbahnregulierung durch die Bundesnetzagentur Fazit und Ausblick Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 1

Logisch? Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 2

Regulierungsgegenstand Diskriminierungsfreier Zugang zur Netzinfrastruktur zu Serviceeinrichtungen (Mindestumfang; Steuerungs- u. Sicherungssysteme) Wegeentgelte, sonstige Entgelte, 14 IV, 14 e, 14f Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 3

Verfahren Ex ante- Prüfung, 14 e AEG Ex post- Prüfung, 14 f AEG - von Amts wegen - auf Antrag Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 4

Entscheidungen Bei Beschränkung des Rechts auf Zugang entscheidet die BNetzA nach 14f Abs. 3 AEG und verpflichtet zur Änderung der Entscheidung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens oder legt die Vertragsbedingungen fest. Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 5

Regulierungsgeschichte Zugangsfragen zunächst im Vordergrund Rahmenverträge (Kapazitätsfrage) Nutzungsbedingungen (Keine Diskriminierungspotentiale; Transparenz; keine unkonditionierten Entscheidungsspielräume und Ungleichgewichtslagen) Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 6

Regulierungsgeschichte Im Rahmen der ex-ante-kontrolle wurden bereits zweimal Nutzungsbedingungen eines Betreibers von Schienenwegen, SNB eines Betreibers von Serviceeinrichtungen, NBS eines Betreibers von Personenbahnhöfen, ABP eines Betreibers von Dieseltankstellen an Schienenwegen eines Hafenbetreibers beanstandet, binnen 4 Wochen kontrolliert und neu angeordnet. Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 7

Gerichtliche Überprüfung Gutes Handling der kleinen Verfahren Aufwendige Prüfung der Bedingungen Kommunikation mit den Beteiligten Symmetr. Regulierung: Die Großen zuerst Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 8

Ausblick übrige netzzugangsrelevante Betreiberdokumente inhaltlich prüfen und in SNB-Prozess integrieren, Schienennetz-Benutzungsbedingungen weiterer EIU prüfen (symmetrische Regulierung), ggf. Standardisierung, Beginnende Marktbeobachtung Qualitätssicherung durch Anreize und Pönalen Auslandskontakte (EU-Kommission; Ausl. EVU; Ausl. EIU), Unterstützung eines einheitlichen Regulierungsniveaus. Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 9

Ausblick Bisher noch keine Entgeltkontrolle Einstieg in die ökonomische Regulierung wichtig für Entgelte: Infrastrukturzustand! (im technisch sicheren Bereich: Qualität) Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 10

Unterschiedliche gesetzliche Anknüpfung im AEG Vollkostenorientierte Entgeltbildung, 14 Abs. 4 AEG, 21 ff. EIBV: Betreiber der Schienenwege haben die Entgelte so zu bemessen, dass die insgesamt für die Erbringung der Pflichtleistungen entstehenden Kosten zuzüglich einer marktüblichen Rendite ausgeglichen werden. Eisenbahninfrastrukturunternehmen haben die Entgelte so zu bemessen, dass die Wettbewerbsmöglichkeiten der Zugangsberechtigten nicht missbräuchlich beeinträchtigt werden, 14 Abs. 5. Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 11

Entgeltbildungsgrundsätze Vollkosten (Baukasten) oder Effizienzkosten Basiskosten + Zuschläge + Rendite + leistungsmengenneutrale Gesamtkosten (soweit Pflichtleistungen zurechenbar) Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 12

Entgeltbildungsgrundsätze Problem der Kostenermittlung und Kostenzuschlüsselung Vergleichsmarktmodell Eigenes Kostenmodell Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 13

Rendite Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung ( am Markt erzielbar ): Referenzmarkt? Kapitalmarkt? Markt mit vergleichbaren Risiken Eigenkapital; Fremdkapital; Bundesmittel? Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 14

Weitere kostenrechnerische Einzelfragen Auswirkung von 21 IV und V EIBV Konzernumlage Kostenmindernde Erlöse Öff. Zuschüsse und Subventionen Kalkulatorische Abschreibungen Personalreserven Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 15

Keine Entgeltgenehmigung? Anreizregulierung? Kosten effizienter Leistungsbereitstellung? ( Orientierung ; nicht überschreiten ) Anreizregulierung durch price cap : Abzug von kontrolliertem Ausgangsentgeltniveau? Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 16

Problemfälle Stationspreise (Umlageverfahren oder Preiskategorisierung) Regionalfaktor Auslastungsfaktor diskriminierungsfreie Preisgestaltung? (Bahnstrom; Endkundentarife) Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 17

Qualitätssicherung Entgeltgrundsätze für Schienennetz und Serviceeinrichtungen ( 21, 24 EIBV): Entgelte sind so zu bilden, dass sie durch leistungsabhängige Bestandteile Anreize zur Verringerung von Störungen und Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Netzes bzw. der Serviceeinrichtungen bieten (leistungsgerechte Entgeltbildung). Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 18

Qualitätssicherung Ausreichende Minderung bei Qualitätsmängeln, 21 Abs. 1, 6 EIBV Anstieg an Beschwerden: Verschlechterung innerhalb der Vertragszeitraums Amtswegige Qualitätsfeststellungen Gesetzliche Berichtspflichten Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 19

Qualitätssicherung Zurechnung von Leistungsstörungen Risikoverteilung; Kausalität Datenerfassung Streitregelungsmechanismus Einseitige Leistungsänderungsrechte? Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 20

Erweiterung des OWi-Katalog des AEG auf das Infrastrukturzugangsrecht Beschlusskammern Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 21

Zum Behördenstreit Wahrnehmung der gesetzlichen Zuständigkeiten = Wettbewerb der Tüchtigen? Aufsichtswettbewerb = Schwächung der Aufsicht? Was ist das geltende gesetzliche Paradigma? Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 22

Eisenbahnen des Bundes: EBA (Ziel: Sicherheit der betrieblichtechnischen Abläufe) Funktion Nichtbundeseigene Eisenbahnen: Länder (Ziel: Sicherheit der betrieblichtechnischen Abläufe) Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 23

Diskriminierungsfreiheit Zugang zu Infrastrukturen und Leistungen: BNetzA (Ziel: Wettbewerb) Leistungsabhängige Bestandteile der Entgelte: BNetzA (Ziel: Verringerung von Störungen) Kontrolle der Entgelte: BNetzA (Ziel: Effiziente Leistungserbringung) Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 24

Allgem. Mißbrauchsaufsicht BKartAmt, 14b Abs. 2 AEG Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 25

Rechtliche, buchhalterische und operationelle Entflechtung, 9, 9a AEG - Technischer Netzzugang - Pers. Verflechtung Welcher Blickwinkel hier? - Beherrschungsverhältnisse Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 26

Welcher Blickwinkel hier? Stilllegen von Infrastrukturen, 11 AEG - Unzumutbarkeit des Betriebs - Bloße Plausibilitätskontrolle? - Kostenstrukturen, Maßstab der Kostendeckung, Rentabilitätsberechnung - Diskriminierungsfreie Netzentwicklung bei strateg. Investitionsentscheidungen Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 27

Welcher Blickwinkel hier? Netzanschluss, 13 AEG Gefahr des faktischen Marktausschlusses durch Festlegung technischer, betrieblicher und ökonomischer Anschlussbedingungen Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 28

Befund Das gesetzliche Zuständigkeitsparadigma trennt klar und praktikabel zwischen Unternehmen und Zugang trennt nicht zwischen dem erforderlichen know-how (Technik Marktaufsicht) Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 29

Denkbar? Sicherheit/Funktion nicht disponibel und abstimmbar. Nur rein wettbewerbliches Verhalten betroffen: Regulierung oder Missbrauchskontrolle Zuständigkeiten richtig verteilt? Soweit Sicherheit und Wettbewerb betroffen: - Ex ante Entwicklung einheitlicher Maßstäbe - Ex ante Anhörung der jeweils anderen Behörde Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 30

Gesamtschau Zugang und Wettbewerb Effiziente Leistungsbereitstellung Kostentransparenz Jur. und ökon. Regulierungskompetenz Belastbare Information als taugliche Entscheidungsgrundlage Kommunikation und Entscheidungstransparenz Prof. Dr. K. Otte, Aufbaustab Schienenregulierung 31