Beschlussempfehlung. Drucksache 18/ Wahlperiode

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18. Wahlperiode Drucksache 18/0275 05.04.2017 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung mehrheitlich SPD, CDU, LINKE, GRÜNE gegen AfD und FDP An Plen nachrichtlich Haupt, InnSichO Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 5. April 2017 zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/0097 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Der Anschlag vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz. Vorgeschichte, Abläufe und Folgerungen für das Land Berlin Der Antrag Drucksache 18/0097 wird auch in folgender Fassung abgelehnt: Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: I. Das Abgeordnetenhaus von Berlin richtet gemäß Artikel 48 der Verfassung von Berlin einen Untersuchungsausschuss ein, der Vorgeschichte, Abläufe und Folgerungen für das Land Berlin im Zusammenhang mit dem Anschlag vom 19.12.2016 am Breitscheidplatz nach 2 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin aufklären soll.

- 2 - II. Der Ausschuss besteht aus 12 Mitgliedern (drei Mitglieder der SPD -Fraktion, zwei Mitglieder der CDU- Fraktion, zwei Mitglieder der Fraktion Die Linke, zwei Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zwei Mitgliedern der AfD-Fraktion und ein Mitglied der FDP- Fraktion) sowie einem Mitglied der FDP-Fraktion mit beratender Stimme sowie deren Stellvertretern. Jede Fraktion erhält für die Ausstattung mit wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine pauschale Erstattung nach 8 Abs. 6 des Fraktionsgesetzes in Höhe der Kosten einer Vollzeitstelle; 10 Abs. 1 des Fraktionsgesetzes gilt entsprechend. III. Der Ausschuss erhält den Auftrag, mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und etwaiges Fehlverhalten des Senats von Berlin, insbesondere der für Inneres, Justiz und Soziales zuständigen Senatsverwaltungen und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden nachgelagerten Verwaltungseinrichtungen und Behörden beim Umgang mit dem tunesischen Terroristen Anis Amri, seinem Umfeld und möglichen Mittätern oder Unterstützern vor und nach dem Anschlag in Berlin am 19. Dezember 2016 sowie im Hinblick auf die Reaktionen von Mitgliedern des Senats, innerbehördliche und inner- und interministerielle Informationsflüsse und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kommunikation gegenüber dem Parlament aller beteiligten Stellen des Landes Berlin im sachlichen und/oder zeitlichen Zusammenhang mit dem Anschlag zu untersuchen. Er soll weiter untersuchen, welche Rolle der Fussilet 33 e.v., seine Mitglieder und Vertreter sowie die Mitglieder und Vertreter weiterer radikaler Moscheevereine bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung sowie dem Nachtatverhalten des Amri gespielt haben, ob und wenn ja durch welche möglichen Versäumnisse, Unterlassungen Fehleinschätzungen und etwaiges Fehlverhalten des Senats von Berlin eine Aufklärung der Tatumstände des Anschlags erschwert worden ist und welche Handlungsempfehlungen sich daraus für das Land Berlin und seine Sicherheitsarchitektur ableiten. Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende Fragestellungen prüfen: A. Unterstützerstrukturen in Berlin 1. Handelt es sich bei Amri um einen völlig autarken Einzeltäter und wenn nein, wann, durch wen und wie ist er zu der Tat angestiftet oder bei Tatplanung, Ausführung und Flucht unterstützt worden? 2. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über das Vereinsmitglied des Fussilet 33 e.v. Emrah Firat? Verkehrte dieser auch in anderen Moscheen, etwa der Al-Rahman-Moschee? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, aus welchen Motiven Herr Firat den Verein mitgegründet hat? Hatte Herr Firat Kontakt zum "Islamischen Staat", der Muslimbruderschaft, Al-Qaida oder vergleichbaren Organisationen? Gab es Kontakte zu Anis Amri, gegebenenfalls 3. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über das Vereinsmitglied des Fussilet 33 e.v. Bayram Akca? Verkehrte dieser auch in anderen Moscheen? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, aus welchen Motiven Herr Akca Mitglied des Vereins geworden ist? Hatte Herr Akca Kontakt zum "Islamischen Staat", der Muslimbruderschaft,

- 3-4. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über das Vereinsmitglied des Fussilet 33 e.v. Bayram Kahraman? Verkehrte dieser auch in anderen Moscheen? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, aus welchen Motiven Herr Kahraman Mitglied des Vereins geworden ist? Hatte Herr Kahraman Kontakt zum "Islamischen Staat", der Muslimbruderschaft, Al-Qaida oder vergleichbaren Organisationen? Gab es Kontakte zu Anis Amri, gegebenenfalls 5. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über das Vereinsmitglied des Fussilet 33 e.v. Sebastian Dörner? Verkehrte dieser auch in anderen Moscheen? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, aus welchen Motiven Herr Dörner Mitglied des Vereins geworden ist? Hatte Herr Dörner Kontakt zum "Islamischen Staat", der Muslimbruderschaft, 6. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über das Vereinsmitglied des Fussilet 33 e.v. Ismet Dogan? Verkehrte dieser auch in anderen Moscheen? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, aus welchen Motiven Herr Dogan Mitglied des Vereins geworden ist? Hatte Herr Dogan Kontakt zum "Islamischen Staat", der Muslimbruderschaft, 7. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über das Vereinsmitglied des Fussilet 33 e.v. Ishak Aydemir? Verkehrte dieser auch in anderen Moscheen? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, aus welchen Motiven Herr Aydemir Mitglied des Vereins geworden ist? Hatte Herr Aydemir Kontakt zum "Islamischen Staat", der Muslimbruderschaft, Al-Qaida oder vergleichbaren Organisationen? Gab es Kontakte zu Anis Amri, gegebenenfalls 8. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über das Vereinsmitglied des Fussilet 33 e.v. Haci Mehmet Önal? Verkehrte dieser auch in anderen Moscheen? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, aus welchen Motiven Herr Önal Mitglied des Vereins geworden ist? Hatte Herr Önal Kontakt zum "Islamischen Staat", der Muslimbruderschaft, 9. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über das Vereinsmitglied des Fussilet 33 e.v. Emin Filiz? Verkehrte dieser auch in anderen Moscheen? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, aus welchen Motiven Herr Filiz Mitglied des Vereins geworden ist? Hatte Herr Filiz Kontakt zum "Islamischen Staat", der Muslimbruderschaft, Al- Qaida oder vergleichbaren Organisationen? Gab es Kontakte zu Anis Amri, gegebenenfalls 10. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über das Vereinsmitglied des Fussilet 33 e.v. Murat Ayyildiz? Verkehrte dieser auch in anderen Moscheen? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, aus welchen Motiven Herr Ayyildiz Mitglied des Vereins geworden ist? Hatte Herr Ayyildiz Kontakt zum "Islamischen Staat", der Mus-

- 4 - limbruderschaft, Al-Qaida oder vergleichbaren Organisationen? Gab es Kontakte zu Anis Amri, gegebenenfalls 11. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über das Vereinsmitglied des Fussilet 33 e.v. Sedat Özkul? Verkehrte dieser auch in anderen Moscheen? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, aus welchen Motiven Herr Özkul Mitglied des Vereins geworden ist? Hatte Herr Özkul Kontakt zum "Islamischen Staat", der Muslimbruderschaft, 12. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über das Vereinsmitglied des Fussilet 33 e.v. Veysel Yavuz? Verkehrte dieser auch in anderen Moscheen? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, aus welchen Motiven Herr Yavuz Mitglied des Vereins geworden ist? Hatte Herr Yavuz Kontakt zum "Islamischen Staat", der Muslimbruderschaft, 13. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über das Vereinsmitglied des Fussilet 33 e.v. Murat San? Verkehrte dieser auch in anderen Moscheen? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, aus welchen Motiven Herr San Mitglied des Vereins geworden ist? Hatte Herr San Kontakt zum "Islamischen Staat", der Muslimbruderschaft, Al- Qaida oder vergleichbaren Organisationen? Gab es Kontakte zu Anis Amri, gegebenenfalls 14. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über das Vereinsmitglied des Fussilet 33 e.v. Tural Türkeli? Verkehrte dieser auch in anderen Moscheen? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, aus welchen Motiven Herr Türkeli Mitglied des Vereins geworden ist? Hatte Herr Türkeli Kontakt zum "Islamischen Staat", der Muslimbruderschaft, 15. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über das Vereinsmitglied des Fussilet 33 e.v. Sema Dogan geb. Altan? Verkehrte diese auch in anderen Moscheen? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, aus welchen Motiven Frau Dogan Mitglied des Vereins geworden ist? Hatte Frau Dogan Kontakt zum "Islamischen Staat", der Muslimbruderschaft, Al-Qaida oder vergleichbaren Organisationen? Gab es Kontakte zu Anis Amri, gegebenenfalls 17. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über die Verbindungen des Fussilet 33 e.v. und seiner Akteure zur Dagestan Moschee in der Schönwalder Straße 11? 18. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über die Verbindungen des Fussilet 33 e.v. und seiner Akteure zur Dar-Assalam- Moschee sowie des Neuköllner Begegnungsstätte e.v. (NBS), des Interkulturelle Zentrum für Dialog und Bildung (IZDB) und des Islamische Erziehungs- und Kulturzentrum (IKEZ) e.v.? 19. Gibt es - und wenn ja, welche - Zusammenhänge zwischen der Verhängung von Haftstrafen gegen Mitglieder des Fussilet 33 e.v. und dem Anschlag vom 19.12.2016? Welche Rolle

- 5 - spielen dabei Aufenthalte Amris in den Räumen des Fussilet 33 e.v., insbesondere in zeitlicher Nähe zum Anschlag? 20. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann zu Zusammenhängen anderer falls ja, welcher terroristischer Taten mit Moscheevereinen in Berlin? Hat und wenn ja, seit wann der Senat Hinweise auf einen Zusammenhang der Angriffe auf die Gesichter von Frauen mit Batteriesäure und ähnliche Taten zu islamischen Terroristen? B. Tat und Flucht Amris und möglicher Geheimnisverrat 1. Durch wessen Hinweise sind wie viele tatverdächtige Personen wann genau festgenommen worden und wie lange sind diese mit welchem Verlauf durch wen mit welchen Methoden vernommen worden? 2. Ist die Suche nach dem Tatverdächtigen wenn ja, wann, auf wessen Weisung und aus welchen Gründen vorübergehend oder endgültig eingestellt worden? 3. Wie und mit welchen Hilfsmitteln ist Herr Amri wann durch wen als Fahrzeugführer des Anschlags-LKW identifiziert worden? 4. Welche Maßnahmen haben die Berliner Sicherheitsbehörden ergriffen, nachdem ihnen bekannt war, dass Anis Amri Tatverdächtiger des Anschlags war? 5. Welche Erkenntnisse hatte der Senat über den Fluchtweg des Amri? 6. Wie genau verliefen die Fahndungsmaßnahmen in Berlin? 7. Welche Nachforschungen wurden eingeleitet, um auszuschließen, dass es während der Fahndungsmaßnahmen nach Amri zu Geheimnisverrat durch Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Inneres und der dieser nachgelagerten Behörden gekommen ist? 8. Welche Erkenntnisse hatte der Senat wann über die Spedition Ariel Zurawski und die Gründe Amris, einen LKW dieser Firma zu wählen? C. Möglichkeiten der Festsetzung Amris 1. Was waren die Gründe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht, dass durch die zuständigen Behörden von einer Beantragung von Abschiebehaft abgesehen wurde? 2. Was war über die Vorgeschichte des Amri zum Zeitpunkt möglicher Entscheidungen bekannt? 3. Wurde die Prognose über die zu erwartende Dauer der Abschiebung zu verschiedenen Zeitpunkten im Passersatzverfahren erneut durchgeführt? Wenn nicht, warum? 4. Welcher zusätzlichen Erkenntnisse über den Radikalisierungsgrad Amris und seine terroristischen Vorhaben hätte es bedurft, um zu gerichtsverwertbaren Erkenntnissen für eine Ausweisungsverfügung zu kommen?

- 6-5. Was waren die Gründe dafür, dass keine polizeilichen oder aufenthaltsrechtlichen Meldeauflagen gegen Amri verhängt wurden? Welche Informationen in Bezug auf Mehrfach- Identitäten, Reisetätigkeiten und sonstige Verstöße Amris gegen asyl- oder ausländerrechtliche Vorschriften haben Sicherheitsbehörden den zuständigen Ausländerbehörden zur Verfügung gestellt und von wem stammen diese Informationen? Es soll auch untersucht werden, ob Landesbehörden Hinweise dazu vorlagen, ob es einen Zusammenhang zwischen der verspäteten Asylantragstellung bei dem BAMF und den Mehrfach-Registrierungen von Amri gab? 6. Wieso verzichtete der Senat, insbesondere die damaligen Senatoren Frank Henkel und Thomas Heilmann und die unterstellten Behörden darauf, gegen die Mehrfach-Identitäten und weitere Verstöße gegen asyl- oder ausländerrechtliche Vorschriften von Anis Amri vorzugehen? 7. Welche Vorkehrungen waren von Seiten der Senatsverwaltung für Inneres getroffen worden, um den Schutz der Bevölkerung vor islamistischen Gefährdern auch mit Mitteln des Aufenthaltsrechts zu gewährleisten? 8. Welche Vorkehrungen waren von Seiten der Senatsverwaltung für Justiz getroffen worden, um den Schutz der Bevölkerung vor islamistischen Gefährdern auch mit Mitteln des Aufenthaltsrechts zu gewährleisten? 9. Wie gestaltete sich vor dem Anschlag das Melde- und Berichtswesen innerhalb der Senatsverwaltung für Inneres und zwischen dieser und den unterstellten Behörden und Einrichtungen über islamistische Gefährder und den Umgang mit ihnen? 10. Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Senatsverwaltung für Inneres sowie der dieser unterstellten Behörden mittlerweile getroffen, damit sich in einem zukünftigen, vergleichbaren Fall (ausreisepflichtiger straffälliger Gefährder) eine terroristische Gefahr für die Bevölkerung nicht wieder realisiert? 11. Welche Vorkehrungen hatten der Justizminister sowie die ihm unterstellten Behörden zum Umgang mit ausreisepflichtigen Gefährdern vor dem Anschlag getroffen, damit sich die von ihnen ausgehende Gefahr für die Bevölkerung nicht realisiert? 12. Welche Rolle spielte die Schließung des Abschiebegewahrsams Köpenick, die der damalige Staatssekretär Krömer umgesetzt hatte, bei der Behandlung von ausreisepflichtigen Gefährdern im Hinblick auf die Kosten der Abschiebehaft in Frankfurt/Oder? 13. Warum wurden die gegen Amri anhängigen Verfahren nie zu einem Sammelverfahren zusammengeführt? 14. Unter wie vielen Identitäten ist Amri bei Berliner Behörden geführt worden? Hat er unter mehreren Identitäten Leistungen, etwa Taschengeld durch das LaGeSo bezogen? Wie ist in diesem Zusammenhang zu werten, dass die Senatsverwaltung für Soziales unter Bruch der rechtlichen Bestimmungen im Januar 2016 entschieden hat, das Taschengeld für Asylbewerber drei Monate im Voraus auszuzahlen? Hat Herr Amri dadurch finanzielle Mittel erhalten? 15. Weshalb ist zu Amri nicht in einem der Ermittlungsverfahren Untersuchungshaft beantragt worden?

- 7-16. Welche Maßnahmen sind wann durch wen ergriffen worden, um Identitätstäuschungen wie im Fall des Anis Amri zukünftig zu unterbinden? D. Informationsfluss und Kommunikation 1. Durch welche Organisationsprozesse hat die Senatsverwaltung für Inneres gegebenenfalls gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Justiz sichergestellt, dass alle mit dem Fall Amri betrauten Behörden in Berlin, in anderen Bundesländern sowie im Bund alle relevanten Informationen über den späteren Attentäter erhielten? 2. Wie gestaltete sich der Informationsaustausch zwischen der Senatsverwaltung für Inneres, der Senatsverwaltung für Justiz und den Landesbehörden und den untergeordneten Stellen untereinander sowie mit den Stellen in anderen Bundesländern und des Bundes im Fall Amri? 3. In welchen Informations- und Meldesystemen der deutschen und Berliner Sicherheitsbehörden war Anis Amri unter welchem Status und welcher Identität wann registriert und welche Informationen wurden hier ausgetauscht? 4. Warum haben der Innensenator oder seine leitenden Beamten die Einstufung Amris als Foreign Fighter im Oktober 2016 bis heute nicht erwähnt? 5. Welche in den GTAZ-Sitzungen zu Amri teilnehmende Behörde hat zu welchem Zeitpunkt durch welchen Vertreter die Einschätzung geäußert, dass Amri in das Drogenmilieu abrutsche und deswegen die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung durch ihn abnehme? 6. Welche Rolle spielt bei der Gefährder-Bewertung durch die Berliner Sicherheitsbehörden eine sich verändernde Nähe eines Gefährders zum Drogenmilieu oder der allgemeinen Kriminalität? 7. Welche Zuständigkeiten im Fall Amri wurden in welcher Sitzung des GTAZ auf welche Sicherheitsbehörden übertragen und welche Informationen, Erkenntnisse und (gemeinsame) Bewertungen gab es in den jeweiligen Sitzungen? Wie gestaltete sich die Kommunikation im GTAZ? 8. Welche Personen haben seitens der Berliner Sicherheitsbehörden an den GTAZ-Sitzungen zu Amri teilgenommen? 9. Wie wurde der Informationsaustausch zwischen den mit dem Fall Amri betrauten Bundesund Landesbehörden außerhalb der GTAZ-Sitzungen organisiert? 10. Zu welchen Zeitpunkten hatte Amri wo seinen Lebensmittelpunkt und auf welchen Erkenntnissen beruhen die Informationen bzgl. seines Aufenthaltes? 11. Wie und wann kam im Zusammenhang mit Amri und der Beschäftigung der Berliner Sicherheitsbehörden mit ihm die Richtlinie für die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden in Staatsschutzangelegenheiten" (= Zusammenarbeitsrichtlinie) zum Tragen? Welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in diesem Zusammenhang wann wem im Land Berlin übermittelt?

- 8-12. Hat es - und wenn ja, wann, wie viele und mit welchem Inhalt - polizeiliche Feststellungsund Beobachtungsberichte zu Amri bei der Berliner Polizei gegeben? 13. Wer hat wann um den 15. Juni 2016 entschieden, die Überwachung der Räume des Fussilet 33 e.v. und damit des Amri zu reduzieren und wann ist welchen anderen Behörden, insbesondere der Staatsanwaltschaft bzw. Generalstaatsanwaltschaft davon durch wen Kenntnis gegeben worden? 14. Durch wen wird wann die Generalstaatsanwaltschaft über Erkenntnisse im GTAZ informiert und wenn das bisher unterblieben ist, aus welchen Gründen und in wessen Verantwortung lag diese Informationspolitik? 15. Wann und wie haben Senat und nachgelagerte Behörden mit den Opfern des Anschlags bzw. ihren Angehörigen in welcher Weise kommuniziert? Was hat der Senat getan und was unterlassen, um die Folgen des Anschlags für Opfer und Hinterbliebene zu lindern? E. Verbindung Amris und etwaiger Mittäter und Unterstützer in die Organisierte Kriminalität, insbesondere das Drogenmilieu 1. Hat es irgendeinen Finanzfluss zwischen Amri, dem Fussilet 33 e.v. oder dessen Mitgliedern und bekannten Akteuren der Organisierten Kriminalität gegeben? Weshalb hat sich die Senatsverwaltung für Inneres bei der Prüfung der Konten des Fussilet 33 e.v. auf Zahlungsströme bis zu sechs Monaten vor der Verbotsverfügung beschränkt, statt Erkenntnisse über Querverbindungen zu ermitteln? Welche finanziellen Transaktionen hat es in Barkasse oder auf Konten des Vereins seit der Gründung am 06.11.2010 gegeben? Welche Erkenntnisse gibt es über Konten des Vereins im Ausland, insbesondere außerhalb der EU? 2. Sind gegen (Gründungs)mitglieder des Vereins Fussilet 33 e.v., insbesondere im Zusammenhang mit islamisch-extremistischen Straftaten oder BtM-Delikten Ermittlungsverfahren geführt worden? Wann haben diese begonnen und wann und mit welchem Ergebnis sind diese jeweils beendet worden? 3. Wie war es möglich, dass der mit Berlin nicht vertraute Amri ungestört - und ohne Kontakte zur Organisierten Kriminalität - Rauschgift in Berlin kaufen und verkaufen konnte? Wo hat Amri diese Rauschgifte gekauft? Wo hat er diese verkauft? 4. Welche Erkenntnisse über Verbindungen zwischen Terroristen und Organisierter Kriminalität, insbesondere dem Drogenmilieu, hatten wann und durch wen die Senatsverwaltung für Justiz, insbesondere die Generalstaatsanwaltschaft und der Justizvollzug, wann und durch wen die Senatsverwaltung für Inneres und ihre nachgelagerten Behörden und Einrichtungen und wann und durch wen der Regierende Bürgermeister? F. Fussilet 33 e.v. 1. Wie viele Gefährder haben die Fussilet-Moschee nach den Erkenntnissen des Senats im Jahr 2016 besucht? Bestanden Erkenntnisse, dass Amri in Kontakt zu diesen Gefährdern stand? Bestanden diese Erkenntnisse damals, oder bestehen sie inzwischen heute? Wäre es rechtlich möglich gewesen, die Fussilet-Moschee zur Gefahrenabwehr nach 25 ASOG einer Dauerüberwachung zu unterziehen, angesichts des Umstandes, dass dort keine geringe

- 9 - Zahl von Gefährdern über einen längeren Zeitraum ein-und ausgegangen ist? Sollte das möglich gewesen sein: Wie kam es dazu, dass es nicht geschehen ist? 2. Weshalb kam es dem Amtsgericht Charlottenburg auf die Bedeutung des Vereinsnamens "Fussilet 33" an? Wenn diese Namenswahl irgendeine rechtliche Bedeutung gehabt haben könnte, weshalb hat das Gericht sich mit der Erklärung der Gründer zufrieden gegeben, Fussilet bedeute "Einladung"? Warum hat das Gericht diese Frage nicht durch Sachverständigengutachten klären lassen? Was bedeutet der Name tatsächlich? 3. Weshalb hat der Notar Joachim Eckhoff zu seiner UR-Nr. 729/2012 eine Urkunde über eine Erklärung des Ismet Dogan errichtet, ohne dass dieser ihm nach dem Inhalt der Urkunde von Person bekannt oder durch einen amtlichen Ausweis ausgewiesen gewesen ist? Weshalb ist diese Erklärung trotz dieses Mangels zur Eintragung gelangt? Welche Folgen hätte es gehabt, wenn diese Eintragung des Ismet Dogan unterblieben wäre? 4. Welche Erkenntnisse hatten der Senat und nachgelagerte Behörden wann über die Auflösungsbestrebungen des Fussilet 33 e.v. und die Gründe dazu? 5. Welche direkten Kontakte haben wann zwischen den Berliner Sicherheitsbehörden, ihren Ermittlern, V-Männern, Informanten oder Gewährspersonen und Anis Amri stattgefunden? 6. Welche Rolle spielte Amri für die Informationsgewinnung der Berliner Sicherheitsbehörden über die islamistische Szene? G. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr 1. Die Senatoren Henkel und Heilmann hatten nach dem Anschlag in Nizza mit einem LKW öffentlich erklärt, man habe Sicherheitsmaßnahmen angepasst. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind tatsächlich nach dem 14. Juli letzten Jahres in Berlin angepasst worden und weshalb war der Breitscheidplatz nicht - wie etwa die Einheitsfeier in Dresden - gegen einen derartigen Anschlag wie ein halbes Jahr zuvor in Nizza gesichert? 2. Wann, durch wen und an wen bei Senat und nachgelagerten Behörden hat es erstmals Hinweise auf mögliche Anschläge mit Kraftfahrzeugen auf einen Weihnachtsmarkt gegeben? Welche Maßnahmen sind daraufhin ergriffen worden und welche sind aus welchen Gründen unterlassen worden? 3. Waren die personellen wie materiellen Ressourcen im Bereich der Senatsverwaltung für Inneres, der Senatsverwaltung für Justiz und nachgelagerter Behörden ausreichend, um eine zielgerichtete und effiziente Gefahrenabwehr zu gewährleisten? Falls nein, weshalb nicht? Wurden diese Ressourcen anderweitig gebunden, etwa für Großeinsätze wie in der Rigaer Straße und Artemis? Falls die Ressourcen grundsätzlich ausreichend waren, weshalb konnte es trotz der vielfachen Warnzeichen und ausreichenden Ressourcen zum Anschlag kommen? IV. Schlussfolgerungen Der Untersuchungsausschuss soll zudem prüfen, welche Schlussfolgerungen aus dem Umgang aller beteiligten Behörden mit dem Terroristen Anis Amri und aus ihrem Verhalten nach dem Anschlag am 19. Dezember 2016 im Hinblick auf den künftigen Umgang mit in Berlin eingestuften oder gemeldeten ausländischen Gefährdern; in Bezug auf die Zusammenarbeit

- 10 - und Kommunikation der Behörden in Berlin bei ausländerrechtlichen Fragen; in Bezug auf die Zusammenarbeit und Kommunikation Berliner und der jeweiligen Heimatbehörden bei ausländerrechtlichen Fragen; im Hinblick auf die Zusammenarbeit und Kommunikation der Behörden in Berlin mit anderen Bundesländern sowie mit dem Bund bei der Strafverfolgung ausländischer Gefährder; in Bezug auf die die Mitwirkung Berliner Behörden im Rahmen der Abstimmungen im GTAZ; in Bezug auf die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Senates sowie der Kommunikation gegenüber dem Parlament in und nach Terrorlagen sowie im Umgang mit islamistischen Netzwerken unter dem Deckmantel religiöser Betätigung und dem Vorgehen gegen derartige Strukturen gezogen werden müssen. Berlin, den 5. April 2017 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung Holger Krestel