Stand kantonaler Richtplan in den Bereichen Raumordnungspolitik und Siedlung (KRIP-S)

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Transkript:

Stand kantonaler Richtplan in den Bereichen Raumordnungspolitik und Siedlung (KRIP-S) BVR-Kongress 9. November 2018 1 RPG: Inkraftsetzung am 1. Mai 2014 Übergangsbestimmungen geben 5 Jahre Zeit ab 1. Mai 2014 1. Mai 2019 heute 5 Jahre Zeit für Richtplananpassung 5 Jahre Zeit für Anpassung der kantonalen Gesetzgebung (KRG) Kanton wird die "Aufgaben" gemacht haben 2 1

Diese Themen wurden mit dem KRIP-S angepasst 3 Stand KRIP-S GR Regierung hat den KRIP-S am 20. März 2018 beschlossen. Mit dem Beschluss durch die Regierung wurde der KRIP-S für die Behörden des Kantons Graubünden als verbindlich erklärt. Die darin aufgeführten Fristen laufen ab diesem Zeitpunkt. KRIP-S mit Grundlagen wurde Ende März dem Bund zur Genehmigung unterbreitet Genehmigungsverfahren beim Bund läuft. Die Genehmigung wird im Winter 2018/19 erwartet. 4 2

Stand Umsetzung RPG1 in den kantonalen Richtplänen in CH (per 1.11.2018) 5 Aufgrund dem Bestand an WMZ werden die Kantone in drei Kategorien «eingeteilt» Ausgangslage: Oberster Rahmen: Alle Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) aus Ortsplanungen kantonale Bevölkerungsentwicklung gemäss Szenario "hoch" des Bundesamts für Statistik Berechnungsmethode: technische Richtlinien des Bundes Ergebnis: Prozentzahl; gestützt darauf erfolgt Einteilung in drei Kategorien <95 %: insgesamt auszonen 95-100 %: WMZ kompensieren >100% nicht verschlechtern 6 3

Graubünden ist im "gelben" Topf Kompensation WMZ mit genehmigtem KRIP-S nötig ab 1. Mai 2014 Es sind alle neuen Bauzonen zu kompensieren zeitgleich! wenn Bundesrat KRIP-S genehmigt hat WMZ kompensieren (Auslastung WMZ liegt in GR mit 99.6 % zwischen 95-100%) Kompensation WMZ Nicht mehr «zeitgleich»: wenn etwas im «WMZTopf» ist oder gesichert ist, dass etwas hineinkommt - durch ausgezonte WMZ oder - durch WMZ, deren Auszonung mit Planungszonen «gesichert» ist Arbeitszonen setzen Arbeitszonenmanagement voraus 7 Vermutete WMZ-Situation visualisiert 8 4

Aufträge an Regionen und Gemeinden 20. März 2018 Jahre nach Erlass KRIP-S 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre Region Gemeinde ü ü Regionales Raumkonzept evtl. Planungszone Kommunales räumliches Leitbild Überprüfung Kapazitätsberechnung gemäss Gemeinde-Datenblatt ü Muster auf Revision Regionale Richtplanung (Siedlung und Verkehr; Festlegung Siedlungsgebiet) Revision Ortsplanung (Siedlung) 9 OP-Aufträge in Bezug auf WMZ Gemeinden mit knapp dimensionierter WMZ (Fall A) Massnahmen OP in rechtskräftiger WMZ - verdichten und - Nutzungsreserven mobilisieren Anforderungen betr. Umfang WMZ Erweitern der WMZ-Fläche möglich (Verdichtungsmöglichkeiten und Einzonungskriterien KRIP-S berücksichtigen) Gemeinden mit richtig dimensionierter WMZ (Fall B) Gemeinden mit überdimensionierter WMZ (Fall C) in rechtskräftiger WMZ - verdichten und - Nutzungsreserven mobilisieren - Auszonungsflächen bezeichnen und Planungszone erlassen - in rechtskräftiger WMZ Nutzungsreserven mobilisieren WMZ-Fläche stabil halten WMZ-Verlagerungen möglich (Verdichtungsmöglichkeiten und Einzonungskriterien KRIP-S) WMZ-Fläche im erforderlichen Mass reduzieren WMZ-Verlagerungen möglich (Verdichtungsmöglichkeiten und Einzonungskriterien KRIP-S) 10 5

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit 11 6