swissolar Branchenversammlung



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Transkript:

swissolar Branchenversammlung 21. Mai 2014 Adrian Kottmann

Inhalt I. Vollzugshilfe für die Umsetzung des Eigenverbrauchs «Anwendungsbeispiele» II. III. IV. Beispiel «Energiekosten» Ein Fazit «Zurück in die Zukunft» Umsetzung «Neue Rahmenbedigungen»

6. Gemeinsamer Eigenverbrauch mehrerer Endverbraucher (i) Auch mehrere Endverbraucher mit einer Erzeugungsanlage können am Ort der Produktion ihren Strom selber verbrauchen. Sie bilden dann eine "Eigenverbrauchsgemeinschaft". (ii) Der Netzbetreiber bleibt verantwortlich für die Messung des Stromverbrauchs jeder Verbrauchsstätte seiner Endkunden. (iii) Die Abrechnung innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft ist Sache der Endverbraucher und des Anlageeigentümers. (iv) Ein Austritt aus der Eigenverbrauchsgemeinschaft in die Vollversorgung durch den Netzbetreiber ist möglich. (v) Die Eigentumsverhältnisse der Erzeugungsanlage spielen keine Rolle. (vi) Alle Endverbraucher und Erzeugungsanlagen einer Eigenverbrauchsgemeinschaft müssen hinter dem selben Netzanschlusspunkt liegen.

1) EFH (kleiner 30 kwp) mit Eigenverbrauch Im Grundsatz klar (schon in Anwendung) Anlagen grösser 30 kva mit Lastgangmessung (3) Anteil Eigenverbrauch? Rückspeisetarif?

2) EFH (kleiner 30 kwp) OHNE Eigenverbrauch Im Grundsatz klar (schon in Anwendung) Klassische KEV-Anwendung Anlagen grösser 30 kva mit Lastgangmessung (3)

4) MFH mit mehreren Einzelanlagen Im Grundsatz klar (schon in Anwendung) Jede Anlage Einmalvergütung mit Grundbeitrag? Gesamtleistung über 30 kva mit Lastgangmessung! Wo und welche Messstellen?

5) MFH (kleiner 30 kwp) mit Eigenverbrauch Verrechnung! Kontrolle? Eigenverbrauch vergrössern und Netz entlasten! Anforderung und Kosten Messung? Anteil Eigenverbrauch? Rückspeisetarif?

6) MFH (grösser 30 kwp) mit Eigenverbrauch Eigenverbrauch vergrössern und Netz entlasten! Anforderung und Kosten Messung (virtuelle Messung)? Anteil Eigenverbrauch? Rückspeisetarif?

7) Mehrere Gebäude am Netzanschlusspunkt «Arealnetz»

II Beispiel «Energiekosten»

Energiemessung und Verrechnung Wie viel kostet der Strom? 20 Rp./ kwh (15-25 Rp./kWh) 16 Rp./ kwh (11-20 Rp./kWh)

Energiemessung und Verrechnung Gewerbebetrieb: Stromkosten HT: 40 000 kwh 14.5 Rp. 5 780. NT: 15 000 kwh 9.1 Rp. 1 365. Leistung: 220 kw 8.7 Fr. 1 914. Messung: 12 Mt. 24. Fr. 288. Total (Inkl. MWSt.) 10 087. kwh-preis 18.34 Rp./ kwh

Energiemessung und Verrechnung Gewerbebetrieb: Bau Solarstromanlage 30 kwp-solarstromanlage 75 000. Einmalvergütung KEV - 26 900. Nettokosten 48 100. Energieertrag 30 000 kwh/a Stromgestehungskosten 16 Rp./ kwh Eigennutzung 33%

Energiemessung und Verrechnung Gewerbebetrieb: Stromkosten mit PVA HT: 30 000 kwh 21.3 Rp. 6 390. NT: 15 000 kwh 12.4 Rp. 1 860. RL: 10 000 kw 10 Rp. - 1 000. Total (Inkl. MWSt.) 7 250. kwh-preis 18.1 Rp./ kwh Einsparung pro Jahr ca. 2 840. (2.5%)

III Ein Fazit «Zurück in die Zukunft»

1. Erfolgreiche KEV stärken und weiterführen! Verbrauchszähler Produktionsszähler

2. Eigenverbrauch & Rückliefertarif (KEV)! Dienstleistung & Messkosten? Überschuss?

IV Umsetzung «Neue Rahmen- bedingungen»

Umsetzung Eigenverbrauchsregelung Stellungnahme EVU 1 Gesendet: Dienstag, 1. April 2014 07:45 An: Betreff: AW: Messeinheit Anpassung Sehr geehrter Herr Die Gesetzlichen Grundlagen bestehen nun seit heute für den sog. Eigenverbrauch auch für Dritte. Dies ist absolut korrekt. Nun fehlen jedoch die Vollzugsrichtlinien und Rahmenbedingungen, wie diese gesetzliche Grundlage umgesetzt werden soll. Jedenfalls ist seitens BFE ganz klar erwähnt, dass keine Messeinrichtungen zusammengelegt werden dürfen. Das Dossier über die Richtlinien und Rahmenbedingungen ist seitens BFE und VSE in Arbeit und soll im Sommer publiziert werden. Somit gibt es aktuell keine Veränderung der Messkonzepte. Für Ihre PVA gilt das Messkonzept UP-B und die Zähler für die Wohnung DG und die Werkstatt bleiben bestehen. Wir gehen somit davon aus, das vorab alles beim alten bleibt. Freundliche Grüsse

Umsetzung Eigenverbrauchsregelung Stellungnahme EVU 2 Gesendet: Dienstag, 25. März 2014 17:04 An: Betreff: AW: Mögliche Messprinzipe ab 1.4.201 Guten Tag Herr Die revidierte EnV tritt per 01.04.2014 in Kraft und beinhaltet die Regelung des Eigenverbrauchs. Diese Forderung soll gemäss BFE nach dem politischen Willen umgesetzt werden und dabei den Eigenverbrauch für Mehrfamilienhäusern (mit Contracting-Lösungen) ebenfalls ermöglichen. Nachdem nun die EnV veröffentlicht und die Grundsätze zwischen dem BFE und der Branche geklärt wurden, gilt es diese Vorgaben durch die Branche umzusetzen. Dazu wird die Branche das sich in Arbeit befindende Branchendokument fertigstellen und nach den erforderlichen Vernehmlassungs-Vorschriften veröffentlichen. Als Verteilnetzbetreiberin muss die Umsetzung organisatorisch und mittels zur Verfügung stehender Systemlandschaft gemäss Branchenvorgabe sicherstellen. Die Details dazu sind vor einer umfänglichen Einführung zwingend intern zu klären, was einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte.

Umsetzung Eigenverbrauchsregelung Stellungnahme EVU 2 Gemäss Verordnung muss die Umsetzung durch den Verteilnetzbetreiber ab 01.01.2015 sichergestellt werden: Art. 29c Netzbetreiber, denen es technisch oder betrieblich noch nicht möglich ist, die Messung oder Berechnung der zu vergütenden Energie nach den Vorgaben von Artikel 2 Absätze 2 bis 2ter vorzunehmen, dürfen die zu vergütende Energie nach bisherigem Recht ermitteln, bis ihnen die Umsetzung der neuen Vorgaben möglich ist, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2014. Bislang haben die bestehenden Messkonzepte ihre Gültigkeit. Für Fragen und weiter Abklärungen sind wir gerne für Sie da. Freundliche Grüsse

Besten Dank!