Gemeindeversammlung Dienstag, 27. November 2018, Uhr

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Transkript:

Gemeindeversammlung Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Oetwil an der Limmat werden hiermit zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung vom Dienstag, 27. November 2018, 20.00 Uhr in der Gemeindescheune an der Schmittengasse eingeladen.

Rechtshinweis Seite 2 Akteneinsicht Die Anträge und Akten zu den einzelnen Geschäften wie auch das Stimmregister liegen in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Zudem werden die Weisungen im Druck an die Haushaltungen verteilt. Zusätzliche Exemplare können, solange vorrätig, bei der Gemeindekanzlei nachbezogen werden. Stimmberechtigung An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Oetwil an der Limmat wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Wohnniederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften. Nachträgliche Urnenabstimmung Bei den traktandierten Geschäften ist die nachträgliche Urnenabstimmung gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung Oetwil an der Limmat resp. gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte gesetzlich ausgeschlossen. Anfragen Anfragen von allgemeinem Interesse sind im Sinne von 17 Gemeindegesetz der Gemeindevorsteherschaft spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. Protokoll Der Gemeindeschreiber trägt die Ergebnisse der Verhandlungen genau und vollständig in das Gemeindeversammlungsprotokoll ein. Der Präsident und die Stimmenzähler prüfen innert längstens sechs Tagen nach Vorlage das Protokoll auf seine Richtigkeit. Nachher steht das Protokoll den Stimmberechtigten im Gemeindehaus zur Einsichtnahme offen. Rechtsmittel Begehren um Berichtigung des Protokolls Protokollberichtigungsbegehren sind mittels Rekurs innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung des Protokolls an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, einzureichen. Stimmrechtsrekurs Wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, erhoben werden. Eine Person, die an der Versammlung teilgenommen hat, kann Stimmrechtsrekurs nur dann erheben, wenn sie die Verletzung schon in der Versammlung gerügt hat. Gemeindebeschwerde Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gestützt auf 19 ff. des Verwaltungsrechtpfleggesetzes (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung des jeweiligen Beschlusses an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Inhaltsverzeichnis Seite 3 Inhaltsverzeichnis Politische Gemeindeversammlung Traktanden: 1. Genehmigung des Budgets 2019 des Seiten 04 20 Politischen Gemeindegutes 2. Anfragen im Sinne von 17 des Gemeindegesetzes

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 4

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 5

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 6 Bericht des Gemeinderates zum Budget 2019 a. Allgemeines Das vorliegende Budget zu erstellen war wiederum keine einfache Aufgabe. Einerseits müssen wir im Bereich unserer Aufwendungen mit höheren, von uns leider nicht beeinflussbaren Ausgaben rechnen. Dazu kommen weiterhin hohe Investitionen auf uns zu, die unser Ausgabengleichgewicht weiterhin arg strapazieren. Da wir den Steuerfuss so lange wie möglich nicht erhöhen wollen, steigen unsere Einnahmen dadurch nicht im entsprechenden Rahmen. b. Anpassung der Rechnungslegung ans neue Gemeindegesetz per 1. Januar 2019 Zum vierten Mal legen wir Ihnen ein Budget vor, das nach den Richtlinien von HRM2 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell) erstellt wurde. Aufgrund des Inkrafttretens des neuen Gemeindegesetzes müssen wir als ehemalige Projektgemeinde weitere Anpassungen vornehmen. Unter anderem, werden die passivierten Investitionsbeiträge aufgelöst und dem Verwaltungsvermögen zugewiesen. Aufgrund dessen entfallen die Erträge in den Sachkonten 46xx. c. Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und ihre mutmassliche Entwicklung Die Steuereinnahmen für unsere Gemeinde werden hauptsächlich von natürlichen Personen geleistet. Sie sind in den letzten Jahren Schwankungen in einer gewissen Bandbreite unterlegen. Der zunehmende Anteil der über 65-jährigen an der Gesamtbevölkerung in den letzten Jahren dämpft unsere Steuerkraft. Bund und Kanton wälzen weitere Kosten auf die Gemeinden ab. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage, gehen wir gegenüber dem Budget 2018 dennoch von leicht höheren Beträgen aus. d. Stand der Aufgabenerfüllung Erfolgsrechnung Die Aufgaben unserer Gemeinde haben sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Wir sind nach wie vor bestrebt, unsere gesetzlichen Aufgaben mit grösstmöglicher Sparsamkeit zu erfüllen. Auf die Übernahme von neuen Aufgaben, die negative Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung haben, verzichten wir so weit wie möglich. Investitionsrechnung Im Bereich des Gebäudeunterhaltes wie auch der Instandhaltung unserer Infrastrukturen, haben wir in den vergangenen Jahren jeweils die entsprechenden Mittel eingesetzt. Für die Sanierung der Haldenstrasse (Abschnitt Haus-Nr. 17-21) sowie Schmittengasse sind Investitionen in Höhe von CHF 425'000 geplant. Für die Beleuchtung der Alten Landstrasse sind Investitionen in Höhe von CHF 90'000 budgetiert. Für die Zweckverbände Gruppenwasserversorgung GOW, Seniorenzentrum sowie Verein OGW Sportanlage Werd sind zwingende Investitionsbeiträge enthalten. e. Begründung erheblicher Abweichungen gegenüber dem Budget des Vorjahres Das Budget 2019 schliesst gegenüber dem Budget 2018 um rund CHF 50'600 schlechter ab. Zudem werden wir, um unseren Verpflichtungen nachzukommen, weiteres Fremdkapital aufnehmen müssen, was das buchhalterische Eigenkapital wiederum verkleinert. Die detaillierten Abweichungsbegründungen werden Ihnen auf den folgenden Seiten erläutert. f. Begründung des Antrages zum Steuerfuss Der durch Steuern zu deckende Aufwandüberschuss beträgt CHF 3'691'700. Die Steuereinnahmen sind bei einem gleich bleibenden Steuerfuss von 41% auf CHF 3'538'000 budgetiert, was zu einem Aufwandüberschuss von CHF 153'700 führt. Aus dem vorgeschlagenen Budget resultiert eine Neuverschuldung von rund CHF 568'700 (inkl. Eigenwirtschaftsbetriebe). Die jährlich auflaufenden Finanzierungslücken mit Krediten zu finanzieren ist jedoch nicht nachhaltig. Wir sind somit mittelfristig auf gute Renditeobjekte angewiesen und auf eine bessere Durchmischung in der Altersstruktur, resp. eine höhere durchschnittliche Steuerkraft pro Einwohner. Der Gemeinderat beantragt dennoch für das Budget 2019 die Beibehaltung des Steuerfusses bei 41%.

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 7 Politische Gemeinde Oetwil a.d.l. Steuerertrag und Steuerfuss Steuerertrag und Steuerfuss Steuerbedarf Gesamtaufwand Ertrag ohne ordentliche Steuern Rechnungsjahr Zu deckender Aufwandüberschuss (-) Steuerertrag und Steuerfuss Einfacher Gemeindesteuerertrag netto, 100 % Budget 2019 Budget 2018 8'629'268.29 8'545'609.76 Steuerfuss 41.00 % 41 % Zusammensetzung Steuerertrag 4000.0 4001.0 4010.0 4011.0 Einkommenssteuer natürliche Personen Rechnungsjahr Vermögenssteuer natürliche Personen Rechnungsjahr Gewinnsteuer juristische Personen Rechnungsjahr Kapitalsteuer juristische Personen Rechnungsjahr 7'195'100.00 1'341'500.00 85'400.00 7'300.00 7'117'100.00 1'365'900.00 51'200.00 11'500.00 Steuerertrag Rechnungsjahr 3'538'000.00 3'503'700.00 Steuerertrag Rechnungsjahr Jahresergebnis Erfolgsrechnung Ertragsüberschuss (+), Aufwandüberschuss (-) Budget 2019 Budget 2019 Budget 2018 8'462'200.00 4'770'500.00 8'455'000.00 4'848'200.00 3'691'700.00 3'606'800.00 3'538'000.00 3'503'700.00-153'700.00-103'100.00

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 8 Finanzierung Finanzierung Gesamthaushalt Allgemeiner Haushalt Eigenwirtschaftsbetriebe Budget 2019 Budget 2019 Budget 2019 + Ertragsüberschuss 0.00 0.00 - - Aufwandüberschuss 153'700.00 153'700.00 - + Betriebsgewinne Eigenwirtschaftsbetriebe (Einlagen in Spezialfinanzierung) - - 25'100.00 - Betriebsverluste Eigenwirtschaftsbetriebe (Entnahmen aus Spezialfinanzierung) - - 110'500.00 + Aufwand für Abschreibungen und Wertberichtigungen 507'400.00 372'800.00 134'600.00 - Ertrag aus Aufwertungen 0.00 0.00 0.00 + Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 32'700.00 7'600.00 0.00 - Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen 110'500.00 0.00 0.00 + Einlagen in das Eigenkapital 0.00 0.00 0.00 - Entnahmen aus dem Eigenkapital 0.00 0.00 0.00 Selbstfinanzierung 275'900.00 226'700.00 49'200.00./. Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen 844'600.00 632'200.00 212'400.00 Finanzierungsüberschuss (+) / Finanzierungsfehlbetrag (-) -568'700.00-405'500.00-163'200.00 Selbstfinanzierungsgrad (in %) 33% 36% 23% Selbstfinanzierung: Summe der selbst erwirtschafteten Mittel. Die Selbstfinanzierung ist vergleichbar mit der Kenngrösse des Cashflows. Im Vergleich zum Cashflow erfolgt die Berechnung der Selbstfinanzierung nach einer vereinfachten Methode. Selbstfinanzierungsgrad: Anteil der Nettoinvestitionen, welche aus eigenen Mitteln finanziert werden können. Mittelfristig sollte der Selbstfinanzierungsgrad im Durchschnitt gegen 100 % sein. Bei einem Wert von über 100 % können die Investitionen vollständig eigenfinanziert werden. Ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung. Richtwerte > 100 % ideal 80-100 % gut bis vertretbar 50-80 % problematisch < 50 % ungenügend

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 9 Finanzierung Finanzierung - Eigenwirtschaftsbetriebe Wasserwerk Abwasserbeseitigung Abfallwirtschaft Antennenanlage Budget 2019 Budget 2019 Budget 2019 Budget 2019 + Betriebsgewinne Eigenwirtschaftsbetriebe (Einlagen in Spezialfinanzierung) 16'600.00 0.00 0.00 8'500.00 - Betriebsverluste Eigenwirtschaftsbetriebe (Entnahmen aus Spezialfinanzierung) 0.00 91'700.00 18'800.00 0.00 + Aufwand für Abschreibungen und Wertberichtigungen 91'700.00-19'500.00 0.00 62'400.00 - Ertrag aus Aufwertungen 0.00 0.00 0.00 0.00 + Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 0.00 0.00 0.00 0.00 - Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen 0.00 0.00 0.00 0.00 + Einlagen in das Eigenkapital 0.00 0.00 0.00 0.00 - Entnahmen aus dem Eigenkapital 0.00 0.00 0.00 0.00 Selbstfinanzierung 108'300.00-111'200.00-18'800.00 70'900.00 - Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen 262'400.00-30'000.00 0.00-20'000.00 Finanzierungsüberschuss (+) / Finanzierungsfehlbetrag (-) -154'100.00-81'200.00-18'800.00 90'900.00 Selbstfinanzierungsgrad (in %) 41% 0% 2 0% 1 0% 2 1 Da keine Investitionen vorhanden sind, ist eine Berechnung des Selbstfinanzierungsgrades nicht möglich. 2 Da ein Einnahmeüberschuss in der Investitionsrechnung besteht, lässt sich kein Selbstfinanzierungsgrad berechnen.

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 10 Haushaltsgleichgewicht Mittelfristiger Ausgleich des Budgets Regel: Der Gemeindesteuerfuss wird so festgesetzt, dass die Erfolgsrechnung des Budgets mittelfristig ausgeglichen ist ( 92 Abs. 1 GG). Individuelle Regelung der Gemeinde Der mittelfristige Ausgleich erstreckt sich über drei abgeschlossene Rechnungsjahre, das laufende Budget- bzw. Rechnungsjahr, das künftige Budgetjahr und drei Planjahre. Daraus ergibt sich für das Budget 2019 folgende Übersicht (+ Aufwandüberschüsse / - Ertragsüberschüsse): Ergebnis Jahresrechnung 2015 CHF -427'404.97 Ergebnis Jahresrechnung 2016 CHF -24'972.28 Ergebnis Jahresrechnung 2017 CHF -184'365.31 Budgetjahr 2018 CHF 103'100.00 Budgetjahr 2019 CHF 153'700.00 Planjahr 2020 CHF 121'200.00 ohne Steuerfusserhöhung geschätzt Planjahr 2021 CHF 50'000.00 Planjahr 2022 CHF 0.00 Mittelfristiger Ausgleich CHF -208'742.56 (Muss mindestens CHF 0 sein, ein Minus bedeudet einen Ertragsüberschuss) Zulässiger Aufwandüberschuss Regel: Pro Jahr darf ein Aufwandüberschuss in der Höhe der budgetierten Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen zuzüglich 3% des Steuerertrags budgetiert werden ( 92 Abs. 2 GG). Falls Einlagen in die Vorfinanzierungen ( 90 Abs. 3 GG) oder in die Reserve ( 123 Abs. 2 GG) budgetiert werden, darf im Budget kein Aufwandüberschuss resultieren. Jahresergebnis Erfolgsrechnung Aufwandüberschuss (-) / Ertragsüberschuss (+) -153'700.00 Abschreibungen allgemeiner Haushalt 372'800.00 3 % vom Steuerertrag Rechnungsjahr 106'140.00 Total zulässiger Aufwandüberschuss 478'940.00

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 11 Haushaltsgleichgewicht Einlagen in Vorfinanzierungen xxxx 3893.xx 0.00 Einlagen in finanzpolitische Reserve 9900 3894.xx 0.00 Kennzahlen Regel: Zur Beurteilung der Veränderung des Eigenkapitals, der Zinsbelastung und der Investitionen werden nachfolgende Kennzahlen ausgewiesen ( 94 GG). Eigenkapitalquote Richtwerte Die Eigenkapitalquote gibt Auskunft über die Kapitalstruktur der Gemeinde. Sie zeigt, zu welchem Anteil die Aktiven selber finanziert sind. > 25 % genügend Ein höheres Eigenkapital bedeutet mehr Handlungsspielraum der Gemeinde und eine bessere Bonität gegenüber den Kreditgebern. < 25 % ungenügend 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Ø 65% 65% 65% 65% 0% Zinsbelastungsquote Richtwerte Die Zinsbelastungsquote informiert über das Verhältnis der Zinsen zum laufenden Ertrag. Sie zeigt, wie gut die Gemeinde ihre < 5 % genügend Verpflichtungen gegenüber den Kreditgebern erfüllen kann. Die Tragbarkeitsberechnung erfolgt zu einem durchschnittlichen Zinssatz von 5 %. > 5 % ungenügend 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Ø -5% 2% 2% 2% 0% Investitionsanteil Richtwerte Der Investitionsanteil zeigt das Ausmass der Investitionstätigkeit an. Er gibt an, welcher Anteil der gesamten Ausgaben einer Gemeinde > 10 % genügend für Investitionen in die Infrastruktur eingesetzt wird. < 10 % ungenügend 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Ø 11% 13% 7% 7% 0%

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 12 Politische Gemeinde HRM2 Erfolgsrechnung Budget 2019 Hauptaufgabenbereiche (Funktionale Gliederung) Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 1'767'100.00 542'100.00 1'725'500.00 592'500.00 1'728'283.29 609'365.10 Nettoergebnis 0.00 1'225'000.00 0.00 1'133'000.00 1'118'918.19 1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, 644'900.00 145'500.00 703'200.00 231'900.00 714'758.66 252'153.99 VERTEIDIGUNG Nettoergebnis 0.00 499'400.00 0.00 471'300.00 462'604.67 3 KULTUR, SPORT UND FREIZEIT 581'050.00 285'400.00 573'400.00 273'600.00 577'953.75 307'478.75 Nettoergebnis 0.00 295'650.00 0.00 299'800.00 270'475.00 4 GESUNDHEIT 720'950.00 2'000.00 615'800.00 2'200.00 626'603.10 31'552.00 Nettoergebnis 0.00 718'950.00 0.00 613'600.00 595'051.10 5 SOZIALE SICHERHEIT 2'450'400.00 737'200.00 2'470'500.00 746'200.00 2'392'602.10 1'001'476.20 Nettoergebnis 0.00 1'713'200.00 0.00 1'724'300.00 1'391'125.90 6 VERKEHR UND 705'300.00 155'000.00 620'600.00 168'200.00 643'020.80 180'665.45 NACHRICHTENÜBERMITTLUNG Nettoergebnis 0.00 550'300.00 0.00 452'400.00 462'355.35 7 UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG 1'243'200.00 1'021'500.00 1'390'000.00 1'189'800.00 1'257'152.55 1'029'122.20 Nettoergebnis 0.00 221'700.00 0.00 200'200.00 228'030.35 8 VOLKSWIRTSCHAFT 69'700.00 227'000.00 77'300.00 225'000.00 60'127.00 228'891.30 Nettoergebnis 157'300.00 0.00 147'700.00 0.00 168'764.30 9 FINANZEN UND STEUERN 279'600.00 5'192'800.00 278'700.00 4'922'500.00 486'253.99 5'030'415.56 Nettoergebnis 4'913'200.00 0.00 4'643'800.00 0.00 4'544'161.57 Total Aufwand / Ertrag Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss Total 8'462'200.00 8'308'500.00 8'455'000.00 8'351'900.00 153'700.00 8'462'200.00 8'462'200.00 103'100.00 8'455'000.00 8'455'000.00 8'486'755.24 184'365.31 8'671'120.55 8'671'120.55 8'671'120.55

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 13 Erfolgsrechnung Erläuterungen zur Erfolgsrechnung Interne Zinsen Der Zinssatz für die internen Verzinsungen gemäss 36 VGG beträgt gemäss GR-Beschluss Nr. 177 vom 25. September 2017, 1 %. Verzinst wird der Wert Anfang Jahr. Verzinst werden a) die Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Sonderrechnungen, b) die Guthaben und Verpflichtungen der Gemeinde gegenüber Spezial- und Vorfinanzierungen der Eigenwirtschaftsbetriebe, c) die Liegenschaften des Finanzvermögens, d) das Verwaltungsvermögen der Eigenwirtschaftsbetriebe. Passivierte Investitionsbeiträge Die passivierten Investitionsbeiträge entfallen ab dem Rechnungsjahr 2019. Aus diesem Grund enthalten die Konten der Artenglieder 4660.xx in sämtlichen Funktionen keine Beträge mehr.

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 14 0 Der Allgemeine Verwaltung Nettoaufwand beträgt CHF 1'225'000 und liegt CHF 92'000 höher gegenüber dem Budget 2018. Konto Budget 2019 Budget 2018 Differenz 0110.3000.00 34'000.00 25'000.00 9'000.00 Mehraufwendungen aufgrund zusätzlicher Wahltermine (Wahlen KR/RR und NR/Ständerat). 0210.3110.00 11'000.00 5'000.00 6'000.00 Mehraufwendungen aufgrund Anschaffung eines Kopierers. 0210.3910.00 30'000.00 46'700.00-16'700.00 Der Budgetbetrag 2018 wurde zu hoch angesetzt. 0210.4612.01 180'000.00 170'000.00-10'000.00 Der Budgetbetrag 2018 wurde zu tief angesetzt. 0210.4900.00 16'800.00 0.00-16'800.00 Im Budget 2018 wurde der Betrag in der Funktion 0220 budgetiert. 0220.3110.00 17'500.00 5'000.00 12'500.00 Mehraufwendungen aufgrund Anschaffung eines Kopierers. 0220.4900.00 0.00 22'400.00 22'400.00 Dieser Betrag hätte eigentlich in die Funktion 0210 gehört. 0220.4910.00 93'100.00 129'200.00 36'100.00 Aufgrund der Pensumsreduktion des Verwaltungsangestellten, verringern sich die Kosten, die intern verrechnet werden. 1 Der Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Nettoaufwand beträgt CHF 499'400 und liegt CHF 28'100 höher gegenüber dem Budget 2018. Konto Budget 2019 Budget 2018 Differenz 1110.4270.01 80'000.00 150'000.00 70'000.00 Mindererträge, da weniger Radarkontrollen durchgeführt werden (4 statt wie im RJ 2018 6).

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 15 3 Kultur, Sport und Freizeit Der Nettoaufwand beträgt CHF 295'650 und liegt CHF 4'150 tiefer gegenüber dem Budget 2018. Bei der Antennenanlage beträgt die budgetierte Einlage in die Spezialfinanzierung CHF 8'500 (Budget 2018: Einlage von CHF 54'200). Konto Budget 2019 Budget 2018 Differenz 3321.3143.02 40'000.00 0.00 40'000.00 Aufgrund der neuen Aktivierungsgrenze von CHF 50'000, werden die Investitionen unter der Aktivierungsgrenze über die ER gebucht. 4 Gesundheit Der Nettoaufwand beträgt CHF 718'950 und liegt CHF 105'350 höher gegenüber dem Budget 2018. Die Aufwendungen der Aufgaben im diesem Bereich können nicht gesteuert werden, sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Konto Budget 2019 Budget 2018 Differenz 4125.3632.40 170'000.00 253'000.00-83'000.00 Aufgrund der aktuellen Hochrechnungen der Aufwendungen im RJ 2018 sinken die Aufwendungen an die Langzeitpflege an Gemeinden und Zweckverbände. 4125.3635.40 230'000.00 98'000.00 132'000.00 Aufgrund von Hochrechnungen sowie der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) Kosten steigen die Aufwendungen an die Langzeitpflege an private Unternehmungen. 4215.3632.50 172'500.00 140'000.00 32'500.00 Höherer Beitrag an die Spitex sowie Zuschlag aufgrund der Einführung der Nachtspitex. 4220.3130.00 30'000.00 15'000.00 15'000.00 Mehraufwendungen aufgrund Schaffung einer zusätzlichen Stelle bei der Pflegeinformationsstelle.

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 16 5 Sozial Wohlfahrt Der Nettoaufwand beträgt CHF 1'713'200 und liegt CHF 11'100 tiefer gegenüber dem Budget 2018. Die Aufwendungen der Aufgaben im diesem Bereich können nicht gesteuert werden, sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Konto Budget 2019 Budget 2018 Differenz 5440.3632.00 0.00 71'000.00-71'000.00 Betrag wird im Budget 2019 auf dem Konto 5440.3632.01 ausgewiesen. 5440.3632.01 73'512.00 0.00 73'512.00 Betrag wird im Budget 2018 auf dem Konto 5440.3632.00 ausgewiesen. 6 Der Verkehr und Nachrichtenübermittlung Nettoaufwand beträgt CHF 550'300 und liegt CHF 97'900 höher gegenüber dem Budget 2018. Konto Budget 2019 Budget 2018 Differenz 6150.3300.10 169'000.00 99'500.00 69'500.00 Höherer Abschreibungsbetrag aufgrund der geplanten Investitionen.

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 17 Umweltschutz und Raumordnung 7 Der Nettoaufwand beträgt CHF 221'700 und liegt CHF 21'500 höher als im Budget 2018. Bei den Gemeindebetrieben zeigt sich folgendes Bild: Wasserwerk: CHF 16'600 Einlage in die Spezialfinanzierung (Budget 2018: Einlage CHF 63'400) Abwasserbeseitigung: CHF 91'700 Entnahme aus der Spezialfinanzierung (Budget 2018: Entnahme CHF 97'500) Abfallwirtschaft: CHF 18'800 Entnahme aus der Spezialfinanzierung (Budget 2018: Entnahme CHF 27'200) Konto Budget 2019 Budget 2018 Differenz 7101.3010.00 20'200.00 12'000.00 8'200.00 Mehraufwendungen aufgrund Pikettentschädigung an den Brunnenmeister. 7101.3130.00 18'000.00 9'000.00 9'000.00 Mehraufwendungen aufgrund zusätzlicher Dienstleistungen wie Überprüfung der Schutzzonen. 7101.3910.00 24'500.00 35'200.00-10'700.00 Budgetbetrag 2018 war zu hoch angesetzt. 7201.3632.00-315'800.00 338'400.00-22'600.00 Der Beitrag an die Limeco verringert sich. 7201.3632.06 7690.3132.01 5'000.00 15'000.00-10'000.00 Es werden weniger Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit dem Rangierbahnhof erwartet. 7710.3632.00 83'900.00 65'000.00 18'900.00 Der Beitrag an den Zweckverband Friedhof erhöht sich. 7900.3132.00 45'000.00 25'000.00 20'000.00 Für die Überarbeitung der BZO sowie eine Machbarkeitsstudie mit Kommunikationskonzept sind Mehraufwendungen geplant.

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 18 9 Der Finanzen und Steuern Nettoertrag beträgt CHF 4'913'200 und liegt CHF 269'400 höher gegenüber dem Budget 2018. Konto Budget 2019 Budget 2018 Differenz 9100.4000.00 2'950'000.00 2'918'000.00-32'000.00 Die Steuererträge des Rechnungsjahres liegen leicht höher gegenüber dem Budget 2018 aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage. 9100.4001.00 550'000.00 560'000.00 10'000.00 9100.4010.00 35'000.00 21'000.00-14'000.00 9100.4011.00 3'000.00 4'700.00 1'700.00 9100.4000.10 300'000.00 250'000.00-50'000.00 Bei den Steuererträgen aus früheren Jahren rechnen wir mit geringen Mehrerträgen. 9100.4001.10 100'000.00 90'000.00-10'000.00 9100.4010.10-6'500.00 5'000.00 11'500.00 9100.4011.10-800.00 500.00 1'300.00 9101.4022.00 750'000.00 600'000.00-150'000.00 Bei den Grundstückgewinnsteuern rechnen wir mit Mehrerträgen. 9610.3499.00 20'000.00 29'900.00 9'900.00 Der Budgetbetrag 2018 wurde zu hoch angesetzt.

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 19 Politische Gemeinde HRM2 Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen Budget 2019 Hauptaufgabenbereiche (Funktionale Gliederung) Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 50'000.00 40'000.00 64'929.15 0.00 Nettoausgaben 50'000.00 40'000.00 64'929.15 1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, 10'400.00 20'900.00 VERTEIDIGUNG Nettoeinnahmen 10'500.00 3 KULTUR, SPORT UND FREIZEIT 99'800.00 20'000.00 145'000.00 20'000.00 94'946.20 10'000.00 Nettoausgaben 79'800.00 125'000.00 84'946.20 4 GESUNDHEIT 32'400.00 55'000.00 34'662.10 0.00 Nettoausgaben 32'400.00 55'000.00 34'662.10 6 VERKEHR 450'000.00 130'000.00 160'763.85 0.00 Nettoausgaben 450'000.00 130'000.00 160'763.85 7 UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG 282'400.00 50'000.00 804'000.00 115'000.00 505'851.60 82'423.50 Nettoausgaben 232'400.00 689'000.00 423'428.10 Total Ausgaben / Einnahmen Einnahmenüberschuss Nettoinvestitionen Total 914'600.00 70'000.00 1'174'000.00 135'000.00 844'600.00 914'600.00 914'600.00 1'039'000.00 1'174'000.00 1'174'000.00 871'552.90 113'323.50 758'229.40 871'552.90 871'552.90

Genehmigung des Budgets 2019 des Politischen Gemeindegutes Seite 20 Investitionsrechnung Erläuterungen zu den Investitionsrechnungen 0 Allgemeine Verwaltung Konto Budget 2019 0290.5030.00 50'000.00 Baukredit für den Anschluss der Gemeindeliegenschaften an das Fernwärmenetz der Limeco. Kultur, Sport und Freizeit 3 Konto Budget 2019 3410.5620.00 99'800.00 Investitionsbeitrag an den Zweckverband Verein OGW Sportanlage Werd. 4 Gesundheit Konto Budget 2019 4120.5620.00 32'400.00 Investitionsbeitrag an den Zweckverband Seniorenzentrum Weiningen. Verkehr und Nachrichtenübermittlung 6 Konto Budget 2019 6150.5010.01 220'000.00 Baukredit für die Sanierung der Haldenstrasse (Abschnitt Haus-Nr. 17-21). 6150.5010.07 140'000.00 Baukredit für die Sanierung der Schmittengasse sowie den Ersatz der Beleuchtung. 6150.5010.09 90'000.00 Baukredit für den Ersatz der Beleuchtung der Alten Landstrasse. Umweltschutz und Raumordnung 7 Konto Budget 2019 7101.5030.05 65'000.00 Baukredit für den Ersatz der Wasserleitung Schmittengasse. 7101.5620.00 217'400.00 Investitionsbeitrag an den Zweckverband Gruppenwasserversorgung.