Merkblatt über das Studium der Zahnheilkunde an der Medizinischen Fakultät der LMU München im Vorklinischen und Klinischen Studienabschnitt Sommersemester 2014 (07.04.2014 bis 107.2014) z I. Allgemeines: Ziele und Gliederung der Ausbildung zur/m Zahnärztin/Zahnarzt*) sind in der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZAppO) dargestellt. Jedem Studienanfänger wird empfohlen, sich über diese gesetzlichen Bestimmungen in der ZAppO zu informieren. Die ZAppO ist in jeder (medizinischen) Buchhandlung, jedoch nicht im Studiendekanat erhältlich. Ferner wird auf die Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der LMU München vom 006.2005 verwiesen. Das Studium der Zahnheilkunde gliedert sich in einen Vorklinischen ( bis 5. Vorklinisches Semester) und in einen Klinischen ( bis 5. Klinisches Semester) Studienabschnitt. Die vorliegende Zusammenstellung soll die Studenten insbesondere über den Aufbau des Vorklinischen Studienabschnittes informieren und über das Verfahren bei der Anmeldung zu den scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen unterrichten. Für weitere Auskünfte stehen die nachfolgenden Einrichtungen zur Verfügung: Studiendekanat (Zentrale Anmeldung für die Pflichtveranstaltungen der Vorklinik, APV) Studiendekan Fachschaftsvertretung Prüfungen nach der ZAppO und Anerkennung des Humanmedizinstudiums Studienplatzangelegenheiten Ausländer Corina Balla Bavariaring 19 Zimmer 01 Tel. (089) 5160-8903 Fax (089) 5160-8914 Prof. Dr. Dr. h. c. W. Gernet Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik der Universität München Goethestr.70 Tel. (089) 5160-9501 Zahnklinik (www.dent.med.uni-muenchen.de) Tel. (089) 5160-7495 Fax (089) 5160-7496 E-Mail: fachschaft@dent.med.uni-muenchen.de Zahnmedizinisches Prüfungsamt Amalienstr.52 80799 München Tel. (089) 2180-3729 Fax (089) 2180-3740 Ludwig-Maximilians-Universität Geschwister-Scholl-Platz 1 Ref. II A 2 - Hochschulzugang - 80539 München Tel. (089) 2180-9000, Fax (089) 2180-3891 Ludwig-Maximilians-Universität Ludwigstr.27 Ref. II A 3 - Auslandsamt 80779 München Tel. (089) 2180-3156 Sprechzeiten: Mo. Fr. 09:00-12:00 Uhr Sprechzeiten: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Sprechzeiten: Mo., Fr. 12:15-12:45 Uhr Mi. 12:45-13:15 Uhr www.fachschaft-zahnmedizin.de Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr. 09:00-12:00 Uhr Mi. 13:00-16:00 Uhr Sprechzeiten: Mo.-Fr. 08:30-11:30 Uhr Do.13:30-15:00 Uhr Sprechzeiten: Mo., Mi. 13:00-15:00 Uhr Di., Do., Fr. 08:30-11:30 Uhr Anerkennung von Auslandsstudien Regierung von Oberbayern Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie Maximilianstr.39 80538 München Tel. (089) 2176-2543, -2546 Alle Anträge müssen per Post eingereicht werden. Bitte sehen Sie unter: www.regierung.oberbayern.bayern.de Stichwortsuche Landesprüfungsamt, Anträge und Merkblätter * = Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Merkblatt beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer.
Die Medizinische Fakultät hat einen Studienplan aufgestellt, in dem die vorklinischen Lehrveranstaltungen zeitlich so koordiniert sind, daß die Studenten die Zahnärztliche Vorprüfung nach dem 5. vorklinischen Fachsemester ablegen können. Aus organisatorischen Gründen ist es dafür notwendig, daß alle Studenten bereits zu Beginn des Medizinstudiums an der LMU München zur Teilnahme an den vorklinischen Pflichtveranstaltungen verbindlich registriert werden (s. Anmelde- und Zulassungsverfahren); nur dann können Platzreservierungen für diese Unterrichtsveranstaltungen vorgesehen werden. II. Teilnahmevoraussetzungen: II. An den praktischen Lehrveranstaltungen des Studiums der Zahnmedizin kann nur teilnehmen, wer im Studiengang Zahnmedizin an der LMU München eingeschrieben ist; 2. die für einzelne Lehrveranstaltungen vorgeschriebenen, in der Anlage zu diesem Merkblatt aufgeführten fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Anforderungen, Form und Verfahren einer Eingangsprüfung werden gegebenenfalls vom Kursleiter festgelegt und spätestens zum Ende des der Lehrveranstaltung vorangehenden Semesters durch das Institut bzw. die Klinik oder Abteilung bekanntgegeben. II.2. Voraussetzung für die Teilnahme an den praktischen Lehrveranstaltungen des vorklinischen Studienabschnittes ist ferner, daß sich der Student in dem bzw. einem der Fachsemester befindet, für das/die der Besuch der jeweiligen Lehrveranstaltung nach der Anlage zu diesem Merkblatt vorgesehen ist. Abweichungen davon sind aus Gründen der Kursorganisation und Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Studienaufbaus nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Die Regelung in Satz 1 der Ziffer II.2. gilt nicht für den Kursus der Technischen Propädeutik sowie für die Phantomkurse der Zahnersatzkunde I und II. II.3. Voraussetzung für die Teilnahme an den praktischen Lehrveranstaltungen des klinischen Studienabschnittes ist außerdem, daß der Student die Zahnärztliche Vorprüfung vollständig bestanden hat. Ärzte müssen statt dessen nachweisen, daß sie den Kursus der technischen Propädeutik sowie die Phantomkurse der Zahnersatzkunde I und II regelmäßig und mit Erfolg besucht haben; Studenten der Humanmedizin, die die ärztliche Vorprüfung vollständig bestanden haben, müssen statt dessen den Nachweis der bestandenen Prüfung gemäß 61 Abs. 3 ZAppO erbringen; 2. eine Haftpflichtversicherung nachweist, die das Risiko der Patientenbehandlung einschließt. III. Anmelde- und Zulassungsvoraussetzungen bei den Lehrveranstaltungen des vorklinischen Studienabschnittes: III. Für die praktischen Lehrveranstaltungen des vorklinischen Studienabschnittes erfolgen Anmeldung und überschneidungsfreie Zuordnung zu den Kursen sowie Beratung in der "Zentralen Anmeldung für die Pflichtveranstaltungen der Vorklinik " (APV) im (Studien)dekanat. Die Studenten erhalten von der APV einen Anmeldebogen mit einem verbindlichen Studienplan. Der Anmeldebogen, der die der Anlage zu diesem Merkblatt entsprechende, auf den Studienfortschritt des jeweiligen Studenten abgestimmte Abfolge der praktischen Lehrveranstaltungen aufweist, ist bis
spätestens 15. März bei Beginn im Sommersemester bzw. bis spätestens 15. September bei Beginn im Wintersemester ausgefüllt bei der APV im Studiendekanat abzugeben; der Student behält eine Durchschrift. Die APV erstellt aufgrund der Anmeldebögen nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sowie ggf. vorgesehener Rücksprache mit den zuständigen Kursleitern Listen der für die einzelnen Lehrveranstaltungen angemeldeten Studenten. Ein Anrechnungsbescheid des Vorsitzenden des Ausschusses für die naturwissenschaftliche Vorprüfung (vgl. Ziffer IX) ist zu berücksichtigen; Die Listen werden durch die Kursleiter vor Semesterbeginn in den jeweiligen Instituten ausgehängt.studenten, die für eine Veranstaltung angemeldet sind und deren Name auf der betreffenden Liste fehlt, haben unverzüglich bei der APV vorzusprechen. Ummeldungen für Kurse sowie Abweichungen von der im Anmeldebogen angegebenen Kursabfolge sind vor dem Ende des jeweiligen Kurs vorangehenden Semesters unter Vorlage eines schriftlichen und begründeten Antrags und der Durchschrift des Anmeldebogens grundsätzlich persönlich bei der APV für das Sommersemester bis spätestens 15. März bzw. für das Wintersemester bis spätestens 15. September zu beantragen. Die neue Einteilung erfolgt im Einvernehmen mit dem betreffenden Kursleiter. Studenten, welche die Bestätigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs nicht erhalten haben, müssen sich, sofern eine Wiederholungsmöglichkeit besteht (vgl. Ziffer VIII), unverzüglich unter Vorlage der Durchschrift ihres Anmeldebogens bei der APV melden. III.2. Für den Kursus der technischen Propädeutik und die Phantomkurse der Zahnersatzkunde I und II erfolgen Zulassung und Einteilung zu den durch Anschlag bekanntgegebenen Terminen in der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik durch den Kursleiter. IV. Anmelde- und Zulassungsvoraussetzungen bei den Lehrveranstaltungen des klinischen Studienabschnittes: Anmeldung, Zulassung und Einteilung in die praktischen Lehrveranstaltungen des klinischen Studienabschnittes erfolgen zu den durch Anschlag bekanntgegebenen Terminen in der jeweiligen Klinik, Poliklinik oder Institut durch den Kursleiter. V. Versäumnis und Rücktritt: V. Kann ein Student aus zwingenden Gründen in einer praktischen Lehrveranstaltung, zu der er angemeldet ist, seinen Platz nicht in Anspruch nehmen, oder ist er nach Beginn des Kurses aus triftigen Gründen an der weiteren Teilnahme oder am Besuch von Lehrveranstaltungsstunden über das in Ziffer VI.2. genannte Maß hinaus gehindert, so hat er dies beim Kursleiter unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich geltend und glaubhaft zu machen. Der Kursleiter entscheidet über die Anerkennung der Gründe sowie ggf. bei Versäumnis über den Umfang der nachzuholenden Stunden und Leistungen. Bei Anerkennung wird der Student im nächstmöglichen Semester nach erneuter Anmeldung bei der APV bzw. für die Lehrveranstaltungen des klinischen Studienabschnittes beim Kursleiter in den Kurs eingeteilt. Bei Nichtanerkennung bzw. unentschuldigtem Fernbleiben gilt der Kurs als ohne Erfolg besucht. V.2. Nimmt ein Student ohne rechtzeitige, begründete Entschuldigung nicht an der ersten Kursveranstaltung teil, so verliert er den Anspruch auf den Kursplatz. Ziffer V. und Ziffer V.2. gilt entsprechend.
VI. Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen (Pflichtveranstaltungen) sowie Prüfungsleistungen: VI. Im Ausland betriebene Studien der Zahnmedizin und im Inland oder Ausland betriebene verwandte Studien werden, sofern Gleichwertigkeit gegeben ist, nach Maßgabe der Ziffern VI.2.,VI.3. und VI.4. angerechnet. VI.2. Über die Anrechnung von vorklinischen Studienleistungen (Pflichtveranstaltungen) entscheidet der Vorsitzende des Ausschusses über die naturwissenschaftliche und zahnärztliche Vorprüfung. VI.3. Über die Anrechnung von klinischen Studienleistungen (Pflichtveranstaltungen) entscheidet der Vorsitzende des Ausschusses für die zahnärztliche Prüfung. VI.4. Die Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit über -die Anrechnung vorklinischer und klinischer Studienzeiten ( 19 Abs. 5 Buchstabe a und b, 26 Abs. 5 sowie 35 Abs. 2 ZAppO), über -die Befreiung von der naturwissenschaftlichen Vorprüfung insgesamt oder von der Prüfung in einzelnen Fächern ( 21 Abs. 4 und 26 Abs. 2 Satz 2 ZAppO) und über -die Anerkennung im Ausland bestandener Prüfungen als zahnärztliche Prüfung zu entscheiden, bleibt unberührt. VII. Erwerb der Bescheinigungen: VII. Voraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigungen nach den Anlagen 1 und 4 der ZAppO ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an der betreffenden Lehrveranstaltung. VII.2. Die regelmäßige Teilnahme wird vom Kursleiter entsprechend den jeweiligen Besonderheiten der Lehrveranstaltung und des Faches festgelegt. Die Bedingungen der regelmäßigen Teilnahme werden vom Kursleiter rechtzeitig zu Beginn der betreffenden Lehrveranstaltung durch Anschlag (bzw. Kursordnung) festgelegt. Abweichend von Ziffer VII.2. Satz 2 gilt für die praktischen Lehrveranstaltungen des vorklinischen Studienabschnittes mit Ausnahme des Kurses der technischen Propädeutik und der Phantomkurse der Zahnersatzkunde I und II, daß der Student regelmäßig im Sinne der ZAppO an einer Lehrveranstaltung teilgenommen hat, wenn er nicht mehr als 10 bis 15 % der Lehrveranstaltung in dem jeweiligen Semester versäumt hat. Dabei ist es unter rechtlichen Gesichtspunkten ohne Bedeutung, auf welchen Gründen das Versäumnis beruht. Der Kursleiter legt rechtzeitig zu Beginn der Lehrveranstaltung durch Anschlag, schriftliche oder mündliche Bekanntgabe fest, welche Fehlzeiten für eine regelmäßige Teilnahme nicht überschritten werden dürfen. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung von Nachholveranstaltungen besteht nicht. VII.3. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung wird nur bescheinigt, wenn der Student in einer dem Fachgebiet der betreffenden Lehrveranstaltung angemessen Weise nachgewiesen hat, daß er sich die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten angeeignet hat und sie anzuwenden weiß. Dieser Nachweis kann sich auf die Überprüfung von Wissen erstrecken, das in bestimmten, in der Anlage zu diesem Merkblatt vorbereitenden oder begleitenden Lehrveranstaltungen vermittelt wird. Der Nachweis erfolgt insbesondere durch schriftliche oder mündliche Prüfung bzw. Testate, durch Hausarbeiten, durch die Anfertigung praktischer Arbeiten oder in den klinischen Kursen auch durch die fachgerechte Behandlung von Patienten. Art und Inhalt der Erfolgskontrolle, Bestehenskriterien sowie Termine werden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung vom Kursleiter durch Anschlag, Kursordnung oder schriftliche Bekanntgabe festgesetzt. Bei den klinischen Behandlungskursen kann vor der Übernahme der Patienten zu deren Schutz das Bestehen einer theoretischen schriftlichen oder mündlichen Kurszwischenprüfung verlangt werden. Das Nichtbestehen der Kurszwischenprüfung schließt von der weiteren Teilnahme am Kurs aus, der damit insgesamt erfolglos besucht wurde.
Kann ein Student aus zwischen Gründen an einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung nicht teilnehmen, so gilt Ziffer V. Satz 1 und 2 sinngemäß. Angebliche Mängel des Prüfungsverfahrens sind schriftlich gegenüber dem Kursleiter geltend zu machen; die Geltendmachung ist ausgeschlossen, wenn seit Erbringen der Prüfungsleistung ein Monat verstrichen ist. VIII. Wiederholung: VIII. Studenten, die den Nachweis der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme nicht erbracht haben, können die betreffende Lehrveranstaltung unbeschadet der Nachholung bei anerkanntem Rücktritt oder Versäumnis gemäß Ziffer V. zweimal wiederholen. Der Kursleiter legt fest, ob die Teilnahme an der gesamten Lehrveranstaltung oder nur an den versäumten Teilen erforderlich ist. VIII.2. Für Studenten, welche die praktischen Lehrveranstaltungen zwar regelmäßig, jedoch ohne die erforderlichen Leistungen zu erbringen besucht haben, kann vom Kursleiter bis zum Beginn der Lehrveranstaltung im nächsten Semester zusätzlich ein Nachprüfungstermin für die Erfolgskontrolle angeboten werden, sofern dies organisatorisch sowie nach Art und Inhalt des nach dem Fachgebiet der betreffenden Lehrveranstaltung zu fordernden Leistungsnachweises möglich ist. In der Regel sollten diese Nachprüfungen bis 15.09. bzw. 15.03. abgeschlossen sein, um den Studierenden die Möglichkeit zur APV-Anmeldung zu geben, da diese Anmeldung nach den genannten Terminen nicht mehr möglich ist. Derartige Nachprüfungstermine werden auf die Wiederholung der praktischen Lehrveranstaltung nach Ziffer VIII. Absatz 1 nicht angerechnet. IX. Prüfungen: IX. Die zahnärztliche Ausbildung umfaßt gemäß 2 Ziffer 2 ZAppO folgende staatliche Prüfungen: a) die naturwissenschaftliche Vorprüfung b) die zahnärztliche Vorprüfung c) die zahnärztliche Prüfung. IX.2. Die naturwissenschaftliche Vorprüfung kann frühestens nach einem Studium von mindestens zwei Semestern ( 19 Abs. 2 ZAppO), die zahnärztliche Vorprüfung nach dem fünften Semester und nach vollständig bestandener naturwissenschaftlicher Vorprüfung abgelegt werden ( 26 Abs. 2 ZAppO). IX.3. Die zahnärztliche Prüfung kann frühestens nach einem Studium der Zahnmedizin von mindestens zehn Semestern, von denen mindestens fünf nach vollständig bestandener zahnärztlicher Vorprüfung absolviert wurden, abgelegt werden ( 35 Abs. 1 in Verbindung mit 2 Nr. 1 ZAppO). IX.4. Die Meldung zu den Prüfungen erfolgt jeweils in dem der Prüfung vorangehenden Semester ( 19 Abs. 1, 26 Abs. 1 und 33 Abs. 2 ZAppO).
IX.5. Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuß) abgelegt ( 4 Abs. 1 ZAppO). Bei jeder Universität wird ein gemeinsamer Ausschuß für die naturwissenschaftliche und zahnärztliche Vorprüfung und ein Ausschuß für die zahnärztliche Prüfung gebildet ( 4 Abs. 2 ZAppO). IX.6. Zuständig für die Organisation, die Durchführung des Anmeldeverfahrens und die Einteilung der Studenten in die Prüfungen nach der ZAppO ist das "Prüfungsamt für Zahnmedizin" (vgl. Seite 1). X. Informationen zum Technisch-Propädeutischen Kurs: Jeder Kursteilnehmer muß vor Beginn des Kurses im Besitz eines vollständigen Instrumentariums sein. Die Instrumentariumsliste hängt am Informationsbrett der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik (Goethestraße 70, Stock) im Treppenhaus und am Fachschaftsbrett (Goethestraße 70, 2. Stock) aus. Es ist ratsam, sich bald nach Erhalt eines Studienplatzes um dieses Instrumentarium zu kümmern, auch wenn man im ersten Semester möglicherweise noch keinen Kursplatz erhält, da die Hersteller oft beträchtliche Lieferzeiten haben. a) Die Fachschaft (Anschrift usw. vgl. Seite 1) holt von den jeweils günstigsten Anbietern ein Preisangebot für den Instrumentariumssatz ein. Dabei richten sie sich nach der jeweils aktuellen Liste, die meist nur Art, aber nicht Hersteller bestimmter Artikel festlegt. Jeder Student kauft bei dem Depot seiner Wahl. b) Gebrauchte Instrumentarien werden oft von ehemaligen Studenten günstig angeboten. Aushänge hierzu sind am Schwarzen Brett hinter der Cafeteria, im Tiefparterre, Goethestraße 70, zu finden. c) Nicht im Set enthalten sind die rotierenden Instrumente (Bohrer), da diese zum Teil nicht im freien Handel vertrieben werden. Sie können aber, sowie andere Kleinigkeiten, z.b. Überzähne aus Kunststoff, im Fachschaftsbüro gekauft werden (Öffnungszeiten im Semester: Mo, Mi 12.15-12.45 Uhr, Fr 12.30-13.30 Uhr; Öffnungszeiten in den Semesterferien: s. Aushang Fachschaftsbüro). Preise: Instrumentarium ca. 800 Euro. Weiterhin fallen auch während des Kurses individuell verschieden hohe Kosten an. d) Weitere Informationen sind bei der Fachschaft -Firmenreferat- erhältlich. s. Internet. Prof. Dr. Dr. h. c. W. Gernet Studiendekan
Semesterwochen: Unterrichtsveranstaltungen mit festem Stundenplan Wocheneinteilung (01) 16. Woche 07.04.2014 104.2014 (02) 17. Woche 14.04.2014 18.04.2014 17.04.2014 Gründonnerstag, 18.04.2014 Karfreitag (03) 18. Woche 204.2014 25.04.2014 204.2014 Ostermontag, 22.04.2014 Osterdienstag (04) 19. Woche 28.04.2014 02.05.2014 Donnerstag, 005.2014 Mai- Feiertag (05) 20. Woche 05.05.2014 09.05.2014 (06) 2 Woche 12.05.2014 16.05.2014 (07) 22. Woche 19.05.2014 23.05.2014 (08) 23. Woche 26.05.2014 30.05.2014 Donnerstag, 29.05.2014 Chr. Himmelfahrt (09) 24. Woche 02.06.2014 06.06.2014 (10) 25. Woche 09.06.2014 13.06.2014 09.06.2014 Pfingstmontag, 10.06.2014 Pfingstdienstag (11) 26. Woche 16.06.2014 20.06.2014 Donnerstag, 19.06.2014 Fronleichnam (12) 27. Woche 23.06.2014 27.06.2014 (13) 28. Woche 30.06.2014 04.07.2014 (14) 29. Woche 07.07.2014 107.2014 (15) 30. Woche 14.07.2014 18.07.2014 MeCum (16) 3 Woche 207.2014 25.07.2014 Vorlesungsfreie Zeiten: 18.04.2014-22.04.2014 (Do. Di.) Ostern, Donnerstag, 005.2014 Maifeiertag, Donnerstag 29.05.2014 Chr. Himmelfahrt, 09.06.2014 und 10.06.2014 (Mo. + Di.) Pfingsten, 19.06.2014 Fronleichnam
Erklärung der Zeichen: SWS a = eine Semesterwochenstunde ist mit 12 Lehrveranstaltungsstunden veranschlagt = scheinpflichtige praktische Lehrveranstaltungen nach 9 Abs.3, 19 Abs.3 Buchst. b, 26 Abs.4 Buchst. b, 36 Abs.1 Buchst. b und c ZAppO *a Kennzeichnung im Vorlesungsverzeichnis: b = Unterrichtsveranstaltungen, die die Erreichung des Ausbildungszieles fördern **b = Pflichtvorlesungen für Zahnmediziner nach 19 Abs.3 Buchst. a, 26 Abs.4 Buchst. a, 36 Abs.1 Buchst. a ZAppO * b2 = Ergänzungsveranstaltungen NV = Nachweis bei der Meldung zur naturwissenschaftlichen Vorprüfung **b2 ZV = Nachweis bei der Meldung zur zahnärztlichen Vorprüfung Bitte beachten: Alle Terminangaben ohne Gewähr; Änderungen vorbehalten!
-Anlage 1: Praktische Lehrveranstaltungen und Vorlesungen des Studiengangs Zahnmedizin im vorklinischen Studienabschnitt gemäß 9 Abs. 3 Satz 3, 19 Abs. 3 Buchst. a) und Buchst. b) und 26 Abs. 4 Buchst. a) und Buchstab. b) ZAppO (Studium der Zahnmedizin bis zur Naturwissenschaftlichen Vorprüfung und Zahnärztlichen Vorprüfung): STAND: 1 Dezember 2013 Veranstaltungstermine s: https://lsf.verwaltung.uni-muenchen.de Klausurtermine s: http://bow.dent.med.uni-muenchen.de/termine Vorgesehen für vorklin. Fach.Sem (WiSe+ SoSe) bzw. 2. (nur WiSe- Ferien) (nur WiSe- Ferien) oder 2. oder 2. (WiSe-SoSe) a (NV) a (NV) (NV) b2 (NV) (NV) Art SWS Lehrveranstaltung vorgeschaltete bzw. begleitend empfohlene Lehrveranstaltung 1 Kursus der medizinischen Terminologie (als Ersatz für das sog. "Kleine Latinum", 9 Abs.3 Satz 3 ZAppO) (nur Pflicht, wenn kein Latinum, evtl. bitte umgehend bei der APV abmelden) 2,5 Vorlesung Chemie I + II ( 19 Abs. 3 Buchst. b ZAppO) 2,5 Praktikum Chemie für Mediziner und Zahnmediziner ( 19 Abs.3 Buchst. b ZAppO) 4 Praktikum der Biologie für Mediziner Teil I (statt Vorlesung über Zoologie oder Biologie gemäß 19 Abs. 3 Buchst. a ZAppO) 4 1 Vorlesung: Einführung in die Physik Begleitende Vorlesung zum Praktikum der Physik (Experimentalphysik) für Studenten der Zahnmedizin Ansprechpartner: Herr Prof. Dr. W. Locher Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Lessingstr. 2 Tel. 2180-72776 Dr. B. Kempf Fakultät für Chemie u. Pharmazie Department Chemie Lehrbereich Organische Chemie Butenandtstr. 5-13 (Haus F) 81377 München Tel. 2180-77120 Dr. B. Kempf Fakultät für Chemie u. Pharmazie Department Chemie Lehrbereich Organische Chemie Butenandtstr. 5-13 (Haus F) 81377 München Tel. 2180-77120 Prof. W. Enard Department Biologie II Institut für Anthropologie und Humangenetik Großhaderner Str. 2 82152 Planegg-Martinsried Tel. 2180-74339 Herr Dr. G. Rangelov Universität Sektion Physik Edmund-Rumpler-Str. 9 80939 München Tel. 2180-71377
Vorgesehen für vorklin. Fach.Sem oder 2. a (NV) oder 2. oder 2. b2 Art SWS Lehrveranstaltung vorgeschaltete bzw. begleitend empfohlene Lehrveranstaltung 4 Praktikum der Physik für Studenten der Zahnmedizin ( 19 Abs. 3 Buchst. b ZAppO) Begleitende Vorlesung zum Praktikum der Physik (Experimentalphysik) Ansprechpartner: Herr Dr. G. Rangelov Universität Sektion Physik Edmund-Rumpler-Str. 9 80939 München Tel.2180-71377 4 Vorlesung: Histologische und mikroskopische Anatomie Prof. Milz Anatomische Anstalt Pettenkoferstr. 11 Tel. 2180-72633 5 Vorlesung: Anatomie I (Bewegungsapparat), ( 26 Abs. 4 Buchst. a ZAppO) oder 2. b2 4 Demonstrationen und Kolloquien zur Vorlesung Anatomie I (je 2 SWS) oder 2. (nur SoSe) und 2. (WiSe +SoSe) oder 2. (nur SoSe), 2. oder 3. 4. oder 5. 3.oder 4. 3.und 4. (nur SoSe) 3. b2 a 4 Demonstrationen und Kolloquien zur Vorlesung Anatomie II (je 2 SWS) 3 Anatomie für Studenten der Zahnheilkunde I und II ( 26 Abs. 4 Buchst. a ZAppO) Integrative Vorlesung Anatomie I,II,III und Entwicklungsgeschichte 2 Vorlesung: Werkstoffkunde I im FS bei Studienbeginn im WiSe im 2. FS bei Studienbeginn im SoSe 26 Abs. 4 Buchst. a ZAppO 2 Vorlesung: Werkstoffkunde II im 2. FS bei Studienbeginn im WiSe im oder 3. FS bei Studienbeginn im SoSe 26 Abs. 4 Buchst. a ZAppO je 3 Vorlesungen: Anatomie für Studenten der Zahnheilkunde I/II, 26 Abs.4 Buchst. a ZAppO 3 Mikroskopisch-anatomischer Kurs (Kursus der mikroskopischen Anatomie) ( 26 Abs. 4 Buchst. b ZAppO) 5 Hauptvorlesung Biochemie I ( 26 Abs.4 Buchst. a ZAppO) 5 Hauptvorlesung Biochemie II ( 26 Abs. 4 Buchst. A ZAppO) Vorlesungen: histologische und mikroskopische Anatomie, Entwicklungsgeschichte des Menschen, Anatomie für Studenten der Zahnheilkunde I und II Prof. Milz Anatomische Anstalt Pettenkoferstr. 11 Tel. 2180-72633 Herr PD Dr. Kai Hell Adolf-Butenandt-Institut für Physiologische Chemie Butenandtstr. 5 13, Raum B2.095 81377 München E-mail: julia.preisser@med.uni-muenchen.de (Frau Julia Preisser) Sprechzeiten (während des Semesters): Mo, Mi 14.00-15.00 Uhr Tel. 2180-77566, sonst nach Vereinbarung
Vorgesehen für vorklin. Fach.Sem 3.oder 4. (nur SoSe) 3. oder 4. (nur SoSe) 4. oder 5. a b2 4. oder 5. 4 oder 5. a bis 5. a 2., 3. oder 4. 2., bis 5. a Art SWS Lehrveranstaltung vorgeschaltete bzw. begleitend empfohlene Lehrveranstaltung 5 Physiologisch-chemisches Praktikum (= identisch mit dem Praktikum der Biochemie für Studenten der Humanmedizin) ( 26 Abs. 4 Buchst. b ZAppO) Hauptvorlesung: Biochemie I Ansprechpartner: 1 Hirnmorphologischer Kurs für Zahnmediziner Herr Dr. Axel Reinhardt Anatomische Anstalt Pettenkoferstr.11 Tel. 2180-72640 5 Hauptvorlesung: Neurophysiologie ( 26 Abs. 4 Buchst. a ZAppO) je 2,5 Hauptvorlesung: Vegetative Physiologie ( 26 Abs. 4 Buchst. a ZAppO) 10 Anatomische Präparierübungen für Studenten der Zahnmedizin (= identisch mit dem Kursus der Makroskopischen Anatomie für Studenten der Humanmedizin) ( 26 Abs. 4 Buchst. b ZAppO) 20 Kursus der technischen Propädeutik ( 26 Abs. 4 Buchst. b ZAppO) 2 Vorlesungen zu den Phantomkursen I und II, ( 26 Abs. 4 Buchst. a ZAppO) 16 Phantomkurs der Zahnersatzkunde I ( 26 Abs. 4 Buchst. b ZAppO) Herr Prof. Pohl Physiologisches Institut Pettenkoferstr. 12 Tel. 2180-75388 Herr Prof. Pohl Physiologisches Institut Pettenkoferstr. 12 Tel: 2180-75388 Vorlesungen: Anatomie I, II und III, Anatomie für Studenten der Zahnheilkunde I und II Vorlesung Werkstoffkunde I Herr PD Dr. Kai Hell Adolf-Butenandt-Institut für Physiologische Chemie Butenandtstr. 5 13, Raum B2.095 81377 München E-mail: julia.preisser@med.uni-muenchen.de (Frau Julia Preisser) Sprechzeiten (während des Semesters): Mo, Mi 14.00-15.00 Uhr Tel. 2180-77566, sonst nach Vereinbarung Schein für den mikroskopisch-anatomischen Kursus oder Eingangsprüfung über den Stoff der Vorlesungen Anatomie für Zahnmediziner I und II Herr Dr. Axel Reinhardt Anatomische Anstalt Pettenkoferstr.11 Tel. 2180-72640 Herr Prof. Dr. Dr. h. c. W. Gernet Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik Tel. 5160-9501 Frau Dr. E. Engen Tel. 5160-9516 Herr Prof. Dr. Dr. h. c. W. Gernet Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik Tel. 5160-9501 Frau Dr. E. Engen Tel. 5160-9516 Vorlesungen zu den Phantomkursen I und II, Werkstoffkunde I und II Schein über den Kursus der Technischen Propädeutik Herr Prof. Dr. Dr. h. c. W. Gernet (s. oben)
Vorgesehen für vorklin. Fach.Sem 2., bis 5. (nur SoSe- Ferien) a Art SWS Lehrveranstaltung vorgeschaltete bzw. begleitend empfohlene Lehrveranstaltung 33 in der vorlesungsfreien Zeit: Phantomkurs der Zahnersatzkunde II ( 26 Abs 4 Buchst. b ZAppO) Vorlesungen zu den Phantomkursen I und II, Werkstoffkunde I und II Ansprechpartner: Herr Prof. Dr. Dr. h. c. W. Gernet (s. oben) 4. und 5. a je 4 Physiologisches Praktikum für Studenten der Zahnheilkunde ( 26 Abs.4 Buchst. b ZAppO) (Funktionsanalysen an Modellsystemen, am Tierexperiment und am Menschen) Hauptvorlesung: Vegetative Physiologie bzw. Neurophysiologie Herr Prof. Dr. U. Pohl Physiologisches Institut Pettenkoferstr. 12 Tel. 2180-75387 Sprechzeit: nur nach Vereinbarung Nur während der ersten acht Wochen des Semesters. bis 5. b Außer den oben angeführten Veranstaltungen werden weitere Unterrichtsveranstaltungen angeboten, welche die Erreichung des Ausbildungsziels fördern. Die Studenten sind hier aufgerufen, eine eigene Wahl aufgrund ihrer Vorbildung und ihrer Interessen zu treffen. Diese Unterrichtsveranstaltungen sind aus dem Vorlesungsverzeichnis oder entsprechenden Anschlägen zu ersehen. bis 5. b2 Über die bereits angeführten Veranstaltungen des Typs b2 im Umfang von 31 SWS hinaus werden weitere Ergänzungsveranstaltungen angeboten. Diese sind aus dem Vorlesungsverzeichnis oder entsprechenden Anschlägen zu ersehen.
Anlage 2: Praktische Lehrveranstaltungen und Vorlesungen des Studiengangs Zahnmedizin im klinischen Studienabschnitt gemäß 26 Abs. 1 Buchst. a), b) und c) ZAppO (Studium der Zahnmedizin bis zur Zahnärztlichen Prüfung): Veranstaltungstermine s. https://lsf.verwaltung.uni-muenchen.de Klausurtermine s: http://bow.dent.med.uni-muenchen.de/termine Vorgesehen für klinisches Fachsemester - 5. - 5. - 5. 2. - 5. Art SWS Lehrveranstaltung 1 Vorlesung: Einführung in die Zahnheilkunde 4 Vorlesung: Medizinische Mikrobiologie mit praktischen Übungen, inkl. Hygiene und Gesundheitsfürsorge ( 36 Abs. 1 Buchst. a ZAppO) 2 Vorlesung: Pharmakologie I von Dentalpharmaka und Toxikologie von Dentalwerkstoffen 2 Vorlesung: Pharmakologie II mit Arzneimittelverordnungslehre für Studenten der Zahnheilkunde ( 36 Abs. 1 Buchstabe a ZAppO) a 2 Pathologisch-Histologischer Kurs für Studenten der Zahnheilkunde ( 36 Abs. 1 Buchstabe b ZAppO) vorgeschaltete bzw. begleitend empfohlene Lehrveranstaltung Ansprechpartner: - 5. - 5. - 5. (nur SoSe) - 5. a 2 Kursus der Klinisch-Chemischen und Physikalischen Untersuchungsmethoden ( 36 Abs. 1 Buchstabe b ZAppO) Teil A: Klinisch-chemische Untersuchungsmethoden (Teilnehmerzahl auf 36 beschränkt) Teil B: Physikalische Untersuchungsmethoden a 2 Zahnärztlicher Radiologischer Kurs mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes ( 36 Abs. 1 Buchstabe b ZAppO) a 2 Chirurgische Poliklinik: Tätigkeit als Auskultant ( 36 Abs. 1 Buchstabe c ZAppO) a 2 Hautklinik: Tätigkeit als Praktikant ( 36 Abs. 1 Buchstabe c ZAppO) (= identisch mit der Veranstaltung Praktikum der Dermatologie und Venerologie für Studenten der Zahnheilkunde) Teil A: N.N. Institut für Klinische Chemie Klinikum Großhadern Teil B: Prof. Dr. N. Schindlbeck Krankenhaus Schrobenhausen Högenauer Weg 5 86529 Schrobenhausen Dr. K. Ackermann Klinik und Polliklinik für Kieferchirurgie Lindwurmstr. 2a Prof. Dr. Th. Ruzicka Dermatologische Klinik und Poliklinik Frauenlobstr. 9-11 80337 München
Vorgesehen für klinisches Fachsemester Art SWS Lehrveranstaltung a 18 Phantomkurs der Zahnerhaltungskunde und Parodontologie ( 36 Abs. 1 Buchstabe b ZAppO) Demonstrationen nach Vereinbarung 16 SWS Begleitvorlesung zum Phantomkurs 2 SWS a 6 Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten -> Tätigkeit als Auskultant (1 Semester, 4 SWS, 36 Abs. 1 Buchstabe c ZAppO) -> Praktische Übungen: Technik der Injektion und Extraktion ( 2 SWS) vorgeschaltete bzw. Ansprechpartner: begleitend empfohlene Lehrveranstaltung... Prof. Dr. R. Hickel Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie Prof. Dr. Dr. M. Ehrenfeld Klinik und Poliklinik für Kieferchirurgie Lindwurmstr. 2a 2. 3. 3. 4. 4. 2. - 5. 2. - 5. während der ersten 6 Vorlesungswochen: a. Chirurgische Propädeutik (2 Wochen) b. Technik der Injektion (2 Wochen) c. Technik der Extraktion (2 Wochen) 2 Vorlesung: Einführung in die Kieferorthopädie a 8 Kursus der Kieferorthopädischen Technik ( 36 Abs. 1 Buchstabe b ZAppO) 8 Vorlesung: Kieferorthopädie I zum Kursus der kieferorthopädischen Behandlung Teil I a 8 Kursus der Kieferorthopädischen Behandlung Teil I, inkl. Demonstrationen ( 36 Abs. 1 Buchstabe b ZAppO) 2 Vorlesung: Kieferorthopädie II zum Kursus der Kieferorthopädischen Behandlung Teil I und II a 8 Kursus der Kieferorthopädischen Behandlung Teil II, inkl. Demonstrationen ( 36 Abs. 1 Buchstabe b ZAppO) 2 Vorlesung: Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten II,I Spezielle Pathologie 2 Vorlesung: Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten II Vorlesung: Einführung in die Kieferorthopädie Vorlesung: Kieferorthopädie I Vorlesung: Kieferorthopädie II Prof. Dr. I. Rudzki Poliklinik für Kieferorthopädie Goethestr.70 Prof. Dr. I. Rudzki Poliklinik für Kieferorthopädie Prof. Dr. I. Rudzki Poliklinik für Kieferorthopädie
Vorgesehen für klinisches Fachsemester 2. - 5 Art SWS Lehrveranstaltung 2 Vorlesung: Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie I vorgeschaltete bzw. begleitend empfohlene Lehrveranstaltung Ansprechpartner: 2. - 5. 1 Vorlesung: Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie II 2. - 5. 3. 4. - 4. 2. - 4. 2. - 5. 4. - 5. 2. - 5. a 12 Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten: --> Tätigkeit als Praktikant (3 Semester, jeweils 4 SWS, 36 Abs. 1 Buchstabe c ZAppO) a 7 Operationskurs I ( 36 Abs. 1 Buchstabe b ZAppO) Teil 1 = 4 SWS Teil 2 = 3 SWS Teil 2 findet in den Semesterferien statt (Blockkurs, wochenweise in Gruppen bis zu 6 Studenten, Anmeldung im Web) a 6 Operationskurs II ( 36 Abs. 1 Buchstabe b ZAppO) Teil 1 = 3 SWS Teil 2 = 3 SWS Teil 2 findet in den Semesterferien statt 2 Vorlesung: Zahnerhaltungskunde und Parodontologie I a 19 Kursus und Poliklinik der Zahnerhaltungskunde Teil I: Tätigkeit als Praktikant ( 36 Abs. 1 Buchstabe c ZAppO) --> Kursus der Zahnerhaltungskunde und Parodontologie I (16 SWS), --> Poliklinik der Zahnerhaltung und Parodontologie I (3 SWS) 2 Vorlesung: Zahnerhaltungskunde und Parodontologie II a 19 Kursus und Poliklinik der Zahnerhaltungskunde Teil II: Tätigkeit als Praktikant ( 36 Abs. 1 Buchstabe c ZAppO) --> Kursus der Zahnerhaltungskunde und Parodontologie II (16 SWS), --> Poliklinik der Zahnerhaltung und Parodontologie II (3 SWS) 2 Vorlesung: Zahnärztliche Prothetik I Vorlesungen: Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten I/II, Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie I/II Vorlesungen: Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten I/II, Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie I/II Prof. Dr. Dr. M. Ehrenfeld Klinik und Poliklinik für Kieferchirurgie Lindwurmstr. 2a Prof. Dr. Dr. M. Ehrenfeld Klinik und Poliklinik für Kieferchirurgie Lindwurmstr. 2a Prof. Dr. Dr. M. Ehrenfeld Klinik und Poliklinik für Kieferchirurgie Lindwurmstr. 2a Vorlesung: Zahnerhaltungskunde und Parodontologie I Vorlesung: Zahnerhaltungskunde und Parodontologie II Prof. Dr. R. Hickel Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie Prof. Dr. R. Hickel Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie
Vorgesehen für klinisches Fachsemester 3. - 5. 2. - 5. Art SWS Lehrveranstaltung a 18 Kursus und Poliklinik der Zahnersatzkunde Teil I: Tätigkeit als Praktikant ( 36 Abs. 1 Buchstabe c ZAppO) --> Kursus 16 SWS --> Poliklinik I/II je 1 SWS 2 Vorlesung: Zahnärztliche Prothetik II ( 36 Abs. 1 Buchst. a ZAppO) vorgeschaltete bzw. begleitend empfohlene Lehrveranstaltung Vorlesung: Zahnärztliche Prothetik I Ansprechpartner: Prof. Dr. Dr. h. c. W. Gernet Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik 3. - 5. 4. - 5. (WiSe und im SoSe wenn Anfrage vorhanden ist) 5. a 18 Kursus und Poliklinik der Zahnersatzkunde Teil II: Tätigkeit als Praktikant ( 36 Abs. 1 Buchstabe c ZAppO) --> Kursus 16 SWS --> Poliklinik I/II je 1 SWS 1 Vorlesung: Berufskunde und Geschichte der Medizin, insbesondere Zahnmedizin 2 Vorlesung: Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde für Zahnmediziner 2. 2 Vorlesung: Allgemeine Pathologie für Studenten der Zahnheilkunde 3. 2 Vorlesung: Spezielle Pathologie für Studenten der (nur SoSe) Zahnheilkunde 2 Vorlesung: Innere Medizin I für Studenten der Zahnheilkunde (nur SoSe) 2. 2 Vorlesung: Innere Medizin II für Studenten der Zahnheilkunde 3. 2 Vorlesung: Allgemeine und spezielle Chirurgie für Zahnmediziner - 5. b Außer den oben bereits angeführten Veranstaltungen, werden weitere Unterrichtsveranstaltungen angeboten, welche die Erreichung des Ausbildungszieles fördern. Die Studenten sind hier aufgerufen, eine eigene Wahl aufgrund ihrer Vorbildung und ihrer Interessen zu treffen. - 5. b2 Außer den bereits angeführten Ergänzungsveranstaltungen werden weitere Ergänzungsveranstaltungen angeboten. Vorlesung: Zahnärztliche Prothetik II --------- Schein über Kursus und Poliklinik der Zahnersatzkunde I Prof. Dr. Dr. h. c. W. Gernet Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik