Hilfe für Südwest Sri Lanka e.v.



Ähnliche Dokumente
Hilfe für Südwest Sri Lanka e.v.

Hilfe für Südwest Sri Lanka e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Fördervereins der

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

kleine herzen Jahresbericht 2007

Jahresbericht Förderverein Kindergarten St. Maria Rosenkranz e.v.

Freundeskreis Weißrussland e.v.

Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Verein Ein langer Weg e. V.

SATZUNG Deutsch-Russischer TourismusVerband

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Vereinssatzung KUNST & CO

Verein der Freunde und Förderer der Schule für Körperbehinderte Erfurt e. V. SATZUNG

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v.

VERBUND PRIVATER ERMITTLUNGS- UND SICHERHEITSDIENSTE (VPE). 3. Der VPE soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen werden.

Vereinssatzung. A. Allgemeines. 1. Name und Sitz. 2. Zweck des Vereins

Satzung. Des Vereins. "Faschingsumzug Münchsmünster e.v."

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

SATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, Sonnenbühl

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom )

Strahlemann. Kinderheim und Dorfprojekt Indien Helfen Sie mit.

Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

Antrag auf Patenschaft in Holiday and Help gemeinnütziger e.v

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Lions Clubs International Sri Lanka Patenschaftsprogramm

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

Förderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v.

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v.

S A T Z U N G. Den Kauf von Schulbüchern und sonstigen Lehrmitteln;

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung gültig ab Name und Sitz

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung. des Vereins. Freunde und Förderer des. katholischen Kindergartens. St. Josef Hockenheim

VEREINSSATZUNG HERZEN FÜR EINE NEUE WELT E.V. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER

Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.

1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

1 Name und Sitz. 2 Zweck

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

S a t z u n g. Name des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen: Niederrheinische Berg- und Wanderfreunde.

denk. deutsche entwicklungsförderung deutsche entwicklungsförderung nepalesischer kinder e.v. e.v.

Satzung des Energie Forum Aachen e.v. vom

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins

IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut

SATZUNG. 1 Name und Sitz

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v.

Allgemeine Bestimmungen

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Satzung. 1 Name, Eintragung, Sitz und Geschäftsjahr

Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung

I. Name Sitz und Zweck des Vereins

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen-

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Hessisches Ministerium der Finanzen. Gemeinnützige Vereine und Steuern

Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v.

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins.

BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach Speyer

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.

SATZUNG 1. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V.

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

Satzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe

Die Beitrags-Ordnung vom Verein

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v.

Satzung des JUG Saxony e.v.

S A T Z U N G. Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW)

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.

Satzung. des MÜNCHNER UNTERNEHMENSSTEUERFORUM e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Dresdner Geschichtsverein e.v.

Technisches Hilfswerk Helfervereinigung Ergolding. Helferverein. Satzung. Artikel 1. Sitz und Verbandszugehörigkeit

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Satzung des Vereins. Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V.

Satzung des Vereins BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung e.v.

Satzung. des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v.

Satzung des GründerGarten e.v. die studentische Gründungsinitiative der. Dresdner Hochschulen

Transkript:

Hilfe für Südwest Sri Lanka e.v. Rechenschaftsbericht 2011

I. Grundlagen des Vereins Vereinsname: Hilfe für Südwest Sri Lanka e.v. Gründung: 06.01.2005 Es gilt die Satzung in der Fassung vom 06.01.2005 Vereinsregister: Amtsgericht München, VR 18773, eingetragen am 12.01.2005 Dauer des Vereins: Der Verein ist auf unbestimmte Zeit eingegangen. Die Auflösung des Vereins kann durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 4/5-tel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Vereinszweck: Zweck des Vereins ist es, Bedürftige, die durch die Flutkatastrophe vom 26.12.2004 und deren Folgeschäden ihr Hab und Gut verloren haben, insbesondere in der Region Beruwala/ Aluthgama/Bentota an der Südwestküste von Sri Lanka, finanziell zu unterstützen. Mitglieder: Der Verein wurde am 06.01.2005 von 30 Gründungsmitgliedern ins Leben gerufen. Per 31.12.2011 zählt der Verein 248 Mitglieder. Mitgliedsbeitrag: Der Mitgliedsbeitrag beträgt 50,- p.a. Organe des Vereins: Organe des Vereins sind a) der Vorstand und b) die Mitgliederversammlung 2

Vorstand: Der Vorstand des Vereins besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren bestellt. In der Mitgliederversammlung im April 2011 für das Geschäftsjahr 2010 wurden die Vorstandsmitglieder gewählt. 1. Vorsitzender: Hans Heinrichs, München Schriftführer: Karin Tietz, Reutlingen Schatzmeister: Manfred Peter, Spechbach Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Vertretung: Der Verein wird gemeinsam durch zwei Vorstände vertreten. Berufung von Mitgliederversammlungen: Eine Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens: a) jährlich 1 mal, möglichst in den ersten drei Monaten des Kalenderjahres und b) bei Ausscheiden eines Mitgliedes des Vorstandes, binnen 3 Monaten nach dessen Ausscheiden. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zu berufen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letzte bekannte Anschrift der Mitglieder. Steuerliche Behandlung: Der Verein ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München für Körperschaften, StNr. 143/216/90239 vom 24.11.2009 bis auf Widerruf als gemeinnützig anerkannt und dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken. Der Verein ist berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Die steuerliche Betreuung wird durch die optegra:hhkl Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbh, München, durchgeführt 3

II. Jahresbericht Dem Verein sind im laufenden Jahr 2011 liquide Mittel (Mitgliederbeiträge und Spenden) in Höhe von insgesamt 140.369,04 (Vorjahr: 112.935,05) und Sachspenden in Höhe von 3.470,82 (Vorjahr 3.173,59) zugeflossen. Zum 31.12.2011 beträgt das Bankguthaben 32.743,69. Bei den 21 Hilfsreisen ab 2005 wurden in Sri Lanka gesamt ca. T 1.388 ausgegeben, davon in 2011 T 132.6. Nach jeder Reise wurden die Mitglieder und Spender über die durchgeführten Aktivitäten ausführlich und zeitnah informiert. Was wurde in 2011 erreicht? Wir konnten 4 neue Mitglieder begrüßen. Zum 31.12.2011 schieden 14 Mitglieder aus persönlichen Gründen aus. Die aktuelle Mitgliederzahl beträgt 248. Die Mitgliedsbeiträge und Spenden beliefen sich auf T 145, was zu einer Gesamtsumme seit Gründung des Vereins von T 1.454 führte. Bei den drei Hilfsreisen im Februar, Juni und Oktober konnte wieder Vieles erreicht werden: - Erweiterung des Kindergartens in Dompagahawatta (Sonderspende) - Errichtung von 9 einfachen, aber soliden Steinhäusern - Wiederherstellung/Sanierung von 10 Dächern - Errichtung von 2 Trinkwasserbrunnen - Lieferung einer Pumpe für einen Trinkwasserbrunnen - Bau von 7 Außentoiletten - Finanzierung von 14 Stromanschlüssen - Finanzierung von 2 Wasseranschlüssen - Mobiliar (Betten, Matratzen, Moskitonetze, Schränke, Tische und Stühle) für 21 arme Familien - Anschaffung von 284 Paar Schulschuhen für die Armenschule in Halwala - Schulequipment (Schuhe, Uniform, Rucksäcke, Hefte, Bücher und Stifte) für 66 Kinder - 5 Lebensmittelhilfen/Milchpulver - 37 Medizinkostenzuschüsse - Bezuschussung/Finanzierung von 4 Kinder-Herzoperationen, 1 Nieren-OP, 1 Schädel-OP, 1 Bandscheiben-OP, 2 Augen-OPs - Finanzierung einer Beinprothese, einer Wassermatratze und 2 Rollstühlen Sponsering von über 50 Innenohrmodulen und 2 digitalen Hörgeräten für Kinder der Taubstummenschule in Ratmalana - Hilfe bei 8 Selbständigmachungen (Errichtung eines Shops, Anschaffung eines mobilen Gemüsestandes, Anschaffung eines TukTuks, Anschaffung von Fahrrad, Kühlbox und Waage für Fischverkäufer, Kauf von 4 Nähmaschinen. Wegen der steigenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern in unseren "Spoken-English"-Klassen wurden einige Tische und Schulbänke angeschafft. Zur Zeit werden über 200 Schülerinnen und Schüler in 13 Klassen unterrichtet. Die von uns gesponserten Computerklassen werden bei der holländischen Organistion "Lidecke Wery" unterrichtet. In 2011 konnten 28 Patenschaften beendet werden. 26 neue Patenschaften wurden vermittelt. Insgesamt betreuen wir zur Zeit 200 Patenfamilien. Dankenswerterweise wurden von einigen unserer Mitglieder wieder Aktionen durchführt, u.a. ein Benefizkonzert und ein Stand auf dem Weihnachtsmarkt. Die Rechenschaftslegung 2011 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft optegra/hhkl in München erstellt und mit einer Prüfbescheinigung versehen. Es wird auf die im Anhang beigefügte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verwiesen. 4

Einnahmen Die Vereinseinnahmen im Jahr 2011 beinhalten 141.669,04 Spendengelder, 13.500,00 Mitgliedsbeiträge, 121,16 Zinserträge. Dazu erhielt der Verein Sachspenden in Höhe von 3.470,82. Ausgaben Bei den Reisen 2011 wurde zur Linderung der großen Not 103.719,82 für Lebensmittel, Patenschaften, Kleidung, Reparaturen, Einrichtungsgegenstände, soziale und medizinische Zwecke und zur Existenzgründung ausgegeben. Zur Errichtung und Unterstützung der Schulen wurden insgesamt 7.320,00 verwendet, für den Bau von Steinhäusern 21.585,00. Die Prüfungs- und Abschlusskosten, die Kosten für Gebühren, Bankgebühren, Schreibarbeiten und Buchhaltung wurden in Form von Sachspenden ausgeglichen. Damit kamen 100 % dem begünstigten Zweck zu Gute. Bankguthaben Die ausgewiesene Summe in Höhe von 32.743,69 betrifft die hauptsächlich im 4. Quartal 2011 eingegangenen Spenden. Dieses Geld wird bereits bei der nächsten Reise im Februar 2012 zur weiteren Unterstützung und Hilfe eingesetzt. Auch in 2012 sind wieder drei Hilfsreisen geplant. Im Fokus stehen nach wie vor die immer noch Not leidende Bevölkerung, insbesondere die Hilfe zur Selbsthilfe, die Förderung und Unterstützung von Schulen und Schüler(inne)n, Heimen und medizinischen Einrichtungen. München, den 30.04.2012 gez. Hans Heinrichs (Vorsitzender) gez. Manfred Peter (Schatzmeister) 5

Anlage 2 Einnahmen-Ausgabenrechnung vom 01.01.2011 31.12.2011 des Vereins: Hilfe für Südwest Sri Lanka e.v. 2011 2010 EUR EUR I. Einnahmen 1.1. Mitgliedsbeiträge 13.500,00 13.950,00 1.2. Geldspenden 126.869,04 97.735,05 1.3. Sach-/Aufwandsspenden 3.470,82 3.173,59 1.4. Zweckgebundene Spenden 1.300,00 1.250,00 1.5. Sonstige Einnahmen (Zinsen) 121,16 93,07 145.261,02 116.201,71 II. Ausgaben 2.1. Leistungen Sri Lanka 2.1.01. Steinhäuser 21.585,00 15.700,00 2.1.02. Waisenhäuser 0,00 1.000,00 2.1.03. Aufwendungen für Schulen 7.320,00 4.900,00 2.1.04. Grundstücke 0,00 1.250,00 2.1.05. Brunnen 960,00 1.255,00 2.1.06. Einrichtungsgegenstände 1.555,00 2.395,00 2.1.07. Medizinische Geräte, Krankenhäuser 9.910,82 7.372,44 2.1.08. Soziale Hilfe 14.904,00 18.193,00 2.1.09. Existenzgründung 2.740,00 5.270,00 2.1.10. Reparaturen 10.670,00 8.345,00 2.1.11. Patenschaften Sri Lanka 61.630,00 62.970,00 2.1.12. Kinderspielplatz/-garten 1.350,00 0,00-132.624,82-128.650,44 2.2. Ausgaben Deutschland Sach-/Aufwandsspenden 2.2.01 Sonstige Abgaben 42,00 0,00 2.2.02 Schreibarbeiten, Buchführungskosten 950,00 850,00 2.2.03 Bürobedarf 0,00 190,63 2.2.04. Porto 0,00 242,00-992,00-1.282,63 2.3. Verwaltungskosten 2.3.01. Abschluss- und Prüfungskosten 1.228,08 1.190,00 2.3.02. Nebenkosen des Geldverkehrs 17,00 34,50-1.245,08-1.224,50 III. Kassenüberschuss/-defizit 10.399,12-14.955,86 Bankguthaben 32.743,69 22.344,57