Ihre persönliche Beratung So fängt Zukunft an.
In welcher Lebensphase Sie sich auch befinden, wir geben Ihnen finanzielle Sicherheit.
Ihre persönliche Beratung 3 Ihre persönliche Beratung Sie bekommen Klarheit über Ihre aktuelle Vorsorgesituation. Zusammen mit unseren Spezialisten planen Sie Ihre finanzielle Zukunft und somit die finanzielle Sicherheit für sich und Ihre Liebsten. Ihre Ziele und Wünsche In einem ersten Gespräch sprechen wir mit Ihnen über Ihre persön lichen Bedürfnisse und über Ihre Wünsche und Ziele. Und Sie informieren uns über Ihre finanzielle Situation. Sie entscheiden Welche Lösungsvariante wählen Sie? Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung. Analyse Ihrer aktuellen Situation Entsprechend Ihren Bedürfnissen und Wünschen analysieren wir Ihre finanzielle Situation und unterbreiten Ihnen verschiedene Lösungsvarianten. Bei der Planung Ihrer finanziellen Zukunft gibt es viele Themen zu berücksichtigen: Sach- und Vermögensversicherung Vorsorge und Einkommen sichern Gesundheitsvorsorge Sicherer Ruhestand Ihre persönliche Beratung Schenkung und Nachlass Vermögensaufbau und -ausbau Wohneigentum und Hypothek Steueroptimierung
4 Ihre persönliche Beratung Vorsorge und Einkommen sichern Erwerbsunfähig kann man infolge eines Unfalls oder einer Krankheit werden. In ca. 90 % der Fälle ist eine Krankheit die Ursache. Wie sind Sie versichert, wenn Sie teilweise oder vollständig erwerbsunfähig werden? Sind Ihre Liebsten im Fall Ihres Todes genügend abgesichert? Beispiel: Lohnausfall bei dauernder, vollständiger Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit Analyse für einen 42-jährigen, unverheirateten Mann Ohne Vorsorgeschutz CHF 7 800 CHF 7 020 CHF 6 240 CHF 4 700 CHF 2 116 EU kurzfristig Deckung durch Arbeitgeber Erwerbsunfähigkeit langfristig Einkommen Bedarf 90 % Lücke CHF 2 320 (30 %) BVG (2. Säule) (33 %) Bei einem Einkommen von CHF 7 800 werden 90 % als be nötigtes Einkommen angenommen. Bei einer Erwerbsunfähigkeit sinkt das Einkommen bis zum ordentlichen Pensionierungsalter auf CHF 4 700. Die monat liche Lücke von CHF 2 320 kann mit einer Erwerbsunfähigkeits ver sicherung geschlossen werden. IV (1. Säule) (27 %) 1. Tag 721. Tag Alter 65
Ihre persönliche Beratung 5 Sicherer Ruhestand Jeden Monat werden Ihnen Beiträge für die AHV (1. Säule) und Ihre Pensionskasse (2. Säule) vom Lohn abgezogen. Aus der 1. und 2. Säule erhalten Sie nach Ihrer Pensionierung ungefähr 60 % Ihres bisherigen Lohnes. Reicht Ihnen das, um Ihren gewünschten Lebensstandard zu finanzieren? Sind Ihnen die Sicherung Ihres Vermögens und eine aktive Unterstützung im Pflegefall wichtig? Beispiel Wenn Ihre Pensionskasse nur das Minimum abdeckt, machen die Renten der 1. und der 2. Säule bei einem Einkommen von rund CHF 80 000 nur 60 % aus. Bei höheren Einkommen ist die Vorsorgelücke noch grösser (siehe Grafik). So viel decken AHV und Pensionskasse ab Altersrente in % des Jahreslohnes 100 80 60 Vorsorgeziel 1. und 2. Säule Zusätzlicher Vorsorgebedarf 2. und 3. Säule 40 20 BVG-Minimum 0 0 25 000 50 000 75 000 100 000 125 000 150 000 AHV Jahreslohn in CHF
Ihre persönliche Beratung 7 Vermögensaufbau und -ausbau Geht bei Ihnen Sicherheit über alles oder sind Sie risikofreudig? Wie Sie sparen und Ihr Geld anlegen, sollte optimal zu Ihrer persönlichen und finanziellen Situation und zu Ihren Bedürfnissen passen. Welche Mischung aus sicheren und chancenreichen Anlagen ist die richtige für Sie? Und welche Rendite können Sie bei dieser Anlagestrategie erwarten? Wie Sie Ihre Spar- und Anlageziele erreichen, besprechen wir gerne mit Ihnen. Was ist Ihnen bei Ihren Anlagen wichtig? Rendite, Sicherheit und Liquidität sind für jeden Anleger die Ziele, die er mit seiner Anlage verfolgt. Leider ist es nie möglich, alle drei Anlageziele bestmöglich zu erfüllen. Ein Schwerpunkt in einem Anlage ziel bedeutet immer das Vernachlässigen eines anderen. Beispiel Sparkonto Beispiel Aktien Rendite Rendite 10 10 8 8 6 6 4 4 Sicherheit 2 2 0 0 2 2 2 2 4 4 4 4 6 Anlageziele 6 6 6 8 8 8 8 10 10 10 10 Liquidität Sicherheit Anlageziele Liquidität
8 Ihre persönliche Beratung Steueroptimierung Haben Sie bereits alle Steueroptimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft? Wie wirkt sich beispielsweise ɬɬein Einkauf in die Pensionskasse, ɬɬeine indirekte Amortisation der Hypothek, ɬɬein Kapitalbezug aus der Pensionskasse, ɬɬeine Erhöhung der Hypothek auf der Liegenschaft zur Ausnutzung des Schuldzinsabzugs oder ɬɬder Abschluss einer steuerbegünstigten Vorsorge 3a auf Ihre zukünftige Steuerrechnung aus? Ihr Berater zeigt Ihnen auf, wie viel Steuern Sie sparen können. Beispiel: Steuerersparnis durch Einzahlungen in eine Vorsorgelösung der Säule 3a Analyse für eine alleinstehende Frau, wohnhaft in Zürich, angestellt Steuern ohne Vorsorgelösung 3a Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100 000 sind rund CHF 17 300 Steuern zu zahlen. Steuerausgaben CHF 17 300 100 % Steuern mit Vorsorgelösung 3a Steuerersparnis CHF 1 800 10 % Nach Einzahlung von CHF 6 600 * reduziert sich das steuerbare Einkommen auf CHF 93 400. Deshalb fallen nur noch Steuern von CHF 15 500 an d. h. 10 % oder CHF 1 800 weniger. * Der Maximalbetrag zur Steuerersparnis wird jährlich vom Bundesamt für Sozialversicherungen neu festgelegt. Steuerausgaben CHF 15 500 90 %
Ihre persönliche Beratung 9 Wohneigentum und Hypothek Träumen Sie den Traum vom Eigenheim? Oder haben Sie sich diesen Traum bereits erfüllt und möchten Ihr Eigenheim umbauen oder modernisieren? Swiss Life bietet mit dem einzigartigen Immobilienservice «Swiss Life Immopulse» umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Verkauf, Kauf und Umbau an. Wir unterstützen Sie in allen Belangen rund um das Thema Immobilien. Wohneigentum Bei den meisten Menschen wird ein grosser Teil des Vermögens für den Kauf von Wohneigentum verwendet. Swiss Life betrachtet die Immobilie im Gesamtkontext der Vorsorge und berät Sie unter Berücksichtigung Ihrer Vorsorgesituation und -planung. Hypothek Swiss Life bietet Hypotheken zu attraktiven Zinssätzen über unterschiedliche Zeiträume an. Wir beraten Sie gerne, damit Ihr Eigenheim finanziert und realisiert werden kann.
10 Ihre persönliche Beratung Schenkung und Nachlass Sie möchten, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt. Welche Überlegungen sind anzustellen? Welche Pflichtteile gibt es? Ist es sinnvoll, einen Teil des künftigen Erbes bereits jetzt an die Nachkommen weiterzugeben? Wie sieht es mit dem Erbprivileg aus? Wie können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird? Auf diese und weitere Fragen antworten wir Ihnen gerne und unterstützen Sie bei der Lösung bezüglich Ihrer Vorsorge. Damit alles so eintrifft, wie Sie es möchten. Beispiel: Ehepaar, zwei Kinder, verheiratet Ein Ehepaar informiert sich, wie in der Schweiz die Erbansprüche gesetzlich geregelt sind. Sie haben für ihre Situation noch nichts geregelt und möchten deshalb wissen, welche Pflichtteile berücksichtigt werden müssen. Erbteilung ohne Nachlassregelung Ehepartner 1/ 2 Erbteilung ohne Nachlassregelung (gesetzliche Erbfolge) Das Erbrecht bestimmt die gesetzlichen Erben und deren Reihenfolge. Ausserdem bestimmt das Gesetz auch, wie viel jeder Erbe erhält. Kinder 1/ 2 Pflichtteile und frei verfügbare Quote Pflichtteil Ehepartner 1/ 4 Pflichtteil Kinder 3/ 8 Verfügbare Quote Das Ehepaar kann den Nachlass anders verteilen, als es das Gesetz vorsieht. Mit einer letztwilligen Verfügung. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass dem Ehepartner und den direkten Nachkommen ein so genannter Pflichtteil zusteht. Frei verfügbare Quote 3/ 8
12 Ihre persönliche Beratung Gesundheitsvorsorge Entspricht Ihre Krankenversicherungslösung Ihrer Lebenssituation? Wissen Sie, ob bei Ihnen Deckungslücken bestehen und ob sich für Sie ein Anbieterwechsel lohnt? Haben Sie dafür die passende Franchise? Wir erstellen für Sie eine Übersicht und zeigen Ihnen Optimierungs- und Sparpotenzial auf. Ambulante Leistungen Brillen/Kontaktlinsen bis 18. Altersjahr, ab 19. Altersjahr Aktuelle Deckung Wunschdeckung Keine Deckung Basisdeckung Topdeckung Unwichtig Wichtig Sehr wichtig Medikamente Prävention/Prophylaxe Übereinstimmende Deckung Unterdeckung vorhanden Überdeckung vorhanden Stationäre Leistungen Aktuelle Deckung Wunschdeckung Keine Deckung Basisdeckung Topdeckung Unwichtig Wichtig Sehr wichtig 2-Bett-Zimmer 1-Bett-Zimmer Wahlmöglichkeit in Bezug auf die Spitalabteilung Übereinstimmende Deckung Unterdeckung vorhanden Überdeckung vorhanden
Ihre persönliche Beratung 13 Sach- und Vermögensversicherung Wissen Sie, welche Versicherung Sie vor welchen Risiken schützt? Sind Sie ausreichend versichert? Hausrat Eine Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut vor Beschädigung und Diebstahl. Beispiel: Das Rohr Ihrer Waschmaschine platzt, die Möbel im Hauswirtschaftsraum stehen unter Wasser. Motorfahrzeugversicherung Die Haftpflichtversicherung kommt für den finanziellen Schaden auf, den Sie als Lenker eines Motorfahrzeuges anderen Verkehrsteilnehmern, Tieren oder Sachen zufügen, und wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, sich gegen Schäden, die durch einen selbst verursachten Unfall entstehen, mit einer Kasko- oder Teilkaskoversicherung zu versichern. Wissen Sie, welche Versicherung für Ihr Motorfahrzeug die passende ist? Privathaftpflicht Die Privathaftpflichtversicherung kommt für den finanziellen Schaden auf, welchen Sie versehentlich Dritten zufügen. Beispiel: Ihr Kind schlägt die Scheibe des Nachbarn mit seinem Fussball ein. Rechtsschutz Ihre Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, Ihre Rechtsansprüche durchzusetzen, und übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten.
14 Ihre persönliche Beratung Immer die passende Lösung Sind Sie an einer persönlichen Beratung interessiert? In allen Lebensphasen steht der Wunsch nach finanzieller Sicherheit an erster Stelle. Gerne analysieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihre finan ziellen Pläne und Ziele. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Antworten und passenden Lösungen zu finden. Mehr Informationen und persönliche Beratung Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von der Erfahrung und Kompetenz unserer Experten. Swiss Life AG, General-Guisan-Quai 40, Postfach, 8022 Zürich Telefon 0848 841 000, Fax 043 284 63 11 marketing.schweiz@swisslife.ch, www.swisslife.ch
130030 04.2015 So fängt Zukunft an. Swiss Life AG General-Guisan-Quai 40 Postfach, 8022 Zürich Telefon + 41 43 284 33 11 Fax + 41 43 284 63 11 www.swisslife.ch