Abschlüsse am Beruflichen Gymnasium nach der Verordnung vom 19. Mai 2005 mit Änderungen vom 10.07.2012



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Transkript:

Abschlüsse am Beruflichen Gymnasium Allgmeine Hochschulreife Einführungsphase Klasse 11 Versetzung Qualifikationsphase Jahrgang 12 Jahrgang 13 Abiturprüfung Abitur frühestens nach 12.2 Schulischer Teil Fachhochschulreife Ein Jahr Praktikum nach den Regeln der Fachoberschule oder eine Berufsausbildung bestimmte Noten in bestimmten Fächern Fachhochschulreife

Abschlüsse am Beruflichen Gymnasium Abitur Allgemeine Hochschulreife: - Bedingungen in Block I sind erfüllt. - Abiturprüfung Block II - ist bestanden. Berechtigung: - Studium beliebiger Fachrichtungen an Universitäten, Hochschulen, Technische Hochschulen - Studium beliebiger Fachrichtungen an Fachhochschulen Anmerkung: Die Hochschulen und Fachhochschulen können bei bestimmten Fachrichtungen bestimmte Fachpraktika vor Aufnahme des Studiums vorschreiben. (Praktikantenamt der Hochschulen)

Abschlüsse am Beruflichen Gymnasium Schulischer Teil der Fachhochschulreife - Frühestens nach Klasse 12 bei bestimmten Mindestleistungen (s. unten) Fachhochschulreife - Nach berufsbezogenem einjährigen Praktikum oder Berufsausbildung (s. unten) Berechtigung: - Studium beliebiger Fachrichtungen an Fachhochschulen Anmerkung: Die Fachhochschulen können bei bestimmten Fachrichtungen weitere Fach-Praktika vor Aufnahme des Studiums vorschreiben. (Praktikantenamt der Fachhochschulen)

Der Unterricht in den Jahrgängen 12 und 13 umfasst Fächer mit erhöhten Anforderungen (EA) (früher Leistungskurse) mit grundlegenden Anforderungen (GA) (früher Grundkurse) Die Benotung erfolgt nach Punkten (15 bis 0 Punkte): Note 1+ 1 1-2+ 2 2-3+ 3 3-4+ 4 4-5+ 5 5-6 Punkte 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00 Fehl-/Unterkurs 00 Punkte gilt als nicht belegt!

Die Abiturprüfung umfasst 5 Prüfungsfächer P1 bis P5 Zentralabitur 1) P1 P2 P3 P4 P5 Erhöhte Anforderungen Grundl. Anforderungen Schriftliche Prüfung Mündl. Prüfung 1) Z.Zt. kein Zentralabitur im ersten Prüfungsfach Technik

Tabellarische Darstellung der Prüfungsfächer Prüfungsteile Art der Prüfung Anforderungen Aufgabenstellung P1 schriftlich erhöhte durch die Schule P2 schriftlich erhöhte zentral P3 schriftlich erhöhte zentral P4 schriftlich grundlegende zentral P5 mündlich grundlegende durch die Schule

Mindest-Leistungen (Punkte) in den Fächern der Schulhalbjahre Zulassung zur Abiturprüfung Abiturprüfung Block I = Noten der Shj., davon P1- P3 in zweifacher Wertung Block II = Prüfungsergebnisse P1-P5 in vierfacher Wertung Summe der Blöcke I und II = Abiturnote

Einzubringende Halbjahresergebnisse (36 Kurse): Technik 4 Betriebs- u. Volkswirtschaft 4 Deutsch 4 eine Fremdsprache 1) 4 Geschichte 2 Religion 2 Mathematik 4 eine Naturwissenschaft 4 Informationsverarbeitung 4 Praxis aus 12.1 u. 12.2 2 Praxis 13 o. Sport o. weitere Fremdsprache 2 Summe:36 1) Die neu zu erlernende Fremdsprache aus Klasse 11 muss fortgesetzt werden und es müssen grundsätzlich alle vier Kurse eingebracht werden. Lediglich zwei Kurse müssen eingebracht werden, wenn Englisch Prüfungsfach ist.

Einbringung in Block I - Unterrichtsleistung 24 Schulhalbjahresergebnisse einschließlich des 4. und 5. Prüfungsfaches in einfacher Wertung 12 Schulhalbjahresergebnisse des 1., 2. und 3. Prüfungsfaches in zweifacher Wertung Summe x 40 / 48 Block I 24 Shj.-ergebnisse in einfacher Wertung, davon mindestens 20 x 5 Punkte 12 Shj.-ergebnisse in zweifacher Wertung, davon mindestens 9 x 5 Punkte (einf.) Mindestpunktzahl: 24 x 5 = 120, plus 12 x 5 x 2 = 120, Summe 240 x 40/48 = 200 Eine neu zu erlernende Fremdsprache muss in das Abitur eingebracht werden!

Einbringung in Block II Abiturleistung Prüfungsergebnisse der fünf Prüfungsfächer 5 Prüfungsfächer in vierfacher Wertung Mindestens: 5 x 5 Punkte x 4 = 100 Punkte In drei Prüfungsfächern, darunter im ersten, zweiten oder dritten Prüfungsfach, müssen jeweils mindestens 20 Punkte erreicht worden sein.

Block I min. 200 max. 600 Punkte Block II min. 100 max. 300 Punkte Gesamt: min. 300 max. 900 Punkte Durchschnittsnote 4,0 1,0

Fächer mit erhöhten Anforderungen 1. Prüfungsfach Technik in den Schwerpunkten Elektrotechnik oder Informationstechnik oder Metalltechnik oder Mechatronik 2. oder 3. Prüfungsfach Deutsch und Englisch Deutsch und Mathematik oder eine Naturwissenschaft 3 Englisch und Mathematik oder eine Naturwissenschaft 3 Fächer mit grundlegenden Anforderungen 4. oder 5. Prüfungsfach Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik oder eine Naturwissenschaft Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik 2 eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache Betriebs- und Volkswirtschaft und Informationsverarbeitung, Mathematik 2 eine Naturwissenschaft 2 oder Deutsch 2 Sofern das Fach nicht als zweites oder drittes Prüfungsfach gewählt ist. 3 Wird als 2. o. 3. Prüfungsfach eine Naturwissenschaft gewählt, so muss P4 oder P5 ein Kernfach sein.

Wahlmöglichkeiten: P1 P2 P3 P4/P5 P5/P4 aus: TE EN DE buv ma, ph, ch, inv TE MA DE buv ph, ch, inv en, sn, fr TE PH o. CH DE buv ma en, sn, fr TE MA EN buv ph, ch, inv de TE PH o. CH EN buv ma de Block I Block I Zweifache Wertung Einfache Wertung Die Prüfungsfächer zählen in der Abiturprüfung in Block II vierfach.

Fachhochschulreife Fachhochschulreife schulischer Teil: - frühestens nach der Jahrgangsstufe 12, wenn Mindestleistungen in bestimmten Fächern in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren erreicht wurden. (Durchschnittlich 05 Punkte in den Fächern erforderlich) Fachhochschulreife: - Nach einem berufsbezogenen 1-jährigen Praktikum nach den Regeln der Klasse 11 der Fachoberschule oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung wird die Fachhochschulreife erworben. - Bescheinigung durch die Schule - Berechtigung: Studium an Fachhochschule beliebiger Fachrichtungen Anmerkung: Die Fachhochschulen können bei bestimmten Fachrichtungen bestimmte Praktika vor Aufnahme des Studiums vorschreiben. (Praktikantenamt der Fachhochschulen)

Die vorstehende Präsentation stellt die wesentlichen Bedingungen vereinfacht dar. Maßgeblich ist der vollständige Text der Verordnung. Sie finden diesen unter: Verordnungen:BBS-VO und AVO-GOBAK: http://www.schure.de