Ihr letzter Wille hilft uns weiter.



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Transkript:

Ihr letzter Wille hilft uns weiter. Ratgeber Legat Rettungsorganisation des SRK

Vorwort 2 3 Etwas Gutes tun für die nächste Generation und für die Schweiz! Liebe Leserin, lieber Leser Es liegt ganz in Ihrer Hand, aktiv dafür zu sorgen, dass Ihre Erbschaft in Ihrem Sinn verteilt wird und damit ein Zeichen für die nächste Generation zu setzen. Mit Ihrem Testament können Sie bereits jetzt voll im Leben stehend über Ihr Leben hinaus Gutes tun und eine bessere Zukunft mitgestalten. Bringen Sie Ihre persönliche Lebensphilosophie und Ihre Wertvorstellungen zum Ausdruck. Für uns ist es immer etwas ganz Besonderes und auch sehr bewegend, wenn Menschen den Schweizerischen Samariterbund (SSB) in ihrem Testament berücksichtigen. Wir sehen darin eine Anerkennung unserer Arbeit und ein klares Bekenntnis zu den Zielen, die der Schweizerische Samariterbund seit seinen Anfängen verfolgt. Ein solches Vermächtnis ist Verpflichtung und Motivation, uns in unserem schönen Land weiterhin mit viel Herzblut und Engagement für unsere Aufgaben einzusetzen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, Ihre Hinterlassenschaft ganz in Ihrem Sinn zu regeln. Dazu finden Sie Informationen über die Tätigkeit des Schweizerischen Samariterbundes sowie über dessen Geschichte und Grundsätze. Für Fragen oder Beratungsgespräche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Herzliche Grüsse Monika Dusong Zentralpräsidentin des Schweizerischen Samariterbundes

SSB Porträt 4 5 Der Schweizerische Samariterbund engagiert in Erster Hilfe. Wir handeln nach den sieben Grundsätzen des Roten Kreuzes: Menschlichkeit Unparteilichkeit Neutralität Unabhängigkeit Freiwilligkeit Einheit Universalität Als Mitglied des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) zählt der SSB zu dessen Rettungsorganisationen. Wir wollen, dass Verunfallte und Erkrankte Erste Hilfe und Unterstützung erhalten, und fördern die Selbst- und Nachbarschaftshilfe möglichst vieler Menschen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Wir helfen spontan und uneigennützig und engagieren uns freiwillig bei Sanitätsdiensten im Rahmen von kulturellen und sportlichen Anlässen. Wir sind das erste Glied der Rettungskette im Ernstfall. In unseren Kursen lernen die Teilnehmenden, Verletzten oder Erkrankten gezielt zu helfen. Wir tragen dazu bei, Unfälle zu verhüten, die Gesundheit zu erhalten und dadurch Kosten zu sparen. Wir trainieren regelmässig und bilden uns weiter. Wir stellen unsere Kenntnisse und Erfahrungen in den Dienst der Allgemeinheit. Wir tragen Sorge zu unseren Freiwilligen, Ehrenamtlichen und Angestellten. Sie sind unsere wertvollste Ressource.

SSB Leistungen 6 7 Samariter helfen, wo andere nur zuschauen. Samariter retten. Nothilfekurse sind ein Muss für alle angehenden Autofahrer. Die vertiefenden Samariterkurse geben Sicherheit im Alltag und in der Freizeit. Eine Ausbildung für Laien in Herzmassage und Beatmung kann Menschenleben retten. Samariter helfen. Die soziale Hilfe zu Gunsten von Betagten, Behinderten und kranken Kindern gehört ebenso oft zu den vielfältigen Arbeiten der örtlichen Samaritervereine wie beispielsweise die Führung eines Krankenmobilienmagazins. Samariter lehren. Ob in Kursen für Helfende im sozialen Bereich, z.b. Häusliche Pflege bei Ansteckungsgefahr, in Erste-Hilfe-Kursen für Notfälle bei Kleinkindern oder beim Sport die Teilnehmenden profitieren von fachkundigen Kursleitern. Samariter betreuen. Der Samariterposten ist bei vielen sportlichen und kulturellen Veranstaltungen nicht mehr wegzudenken. Und rund die Hälfte aller Blutspendeaktionen in der Schweiz wird von den Samaritervereinen durchgeführt.

Legatratgeber Testament 8 9 Damit Ihr Wille zählt. Damit Sie Ihren Willen klar ausdrücken und dieser auch rechtsgültig ist, beachten Sie am besten diese wenigen, einfachen Punkte: Vorbereiten Stellen Sie eine Liste Ihres Vermögens zusammen (Bankkonten, Immobilien, Aktien, Fahrzeuge und weitere Werte gemäss Vermögensaufstellung der letzten Steuererklärung). Notieren Sie, welche Angehörigen in jedem Fall ein Recht auf einen minimalen Teil (Pflichtteil) Ihres Vermögens haben. Mit dem Rest (verfügungsfreie Quote) können Sie Angehörige, Freunde und Organisationen begünstigen, die Ihnen am Herzen liegen und die in Ihrem Sinne handeln. Erstellen Sie eine Liste mit den Namen der begünstigten Personen und Organisationen. Machen Sie sich Gedanken darüber, wie viel Sie diesen Personen und Organisationen vermachen wollen. Ist im Testament kein Willensvollstrecker eingesetzt, sind die Erben für die Verteilung der Erbschaft verantwortlich. Das kann zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen führen. Deshalb ist es ratsam, in komplizierten Fällen einen Willensvollstrecker (neutraler Treuhänder, Rechtsanwalt oder einer der Erben) zu beauftragen. Schreiben Schreiben Sie nun Ihr Testament von Hand. Setzen Sie wie bei einem Brief Datum und vollständige Unterschrift auf das Papier. Wollen Sie Ihr Testament später ändern oder ergänzen, setzen Sie unbedingt wieder Datum und Unterschrift dazu. Schreiben Sie Ihr Testament klar und eindeutig, damit Ihr Wille auch tatsächlich berücksichtigt werden kann. Falls Sie Fragen haben oder sich unsicher fühlen, wenden Sie sich an eine Vertrauensperson, einen Notar oder einen Juristen. Auch der Schweizerische Samariterbund berät Sie gerne und unentgeltlich. Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf, damit es nach Ihrem Tod gefunden wird. Hierfür eignen sich das Notariat oder eine Vertrauensperson (z.b. der eingesetzte Willensvollstrecker). Informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie ein Testament geschrieben haben und wo Sie es hinterlegt haben. Der Schweizerische Samariterbund (SSB) unterstützt Sie gerne und unentgeltlich bei der Regelung Ihres Nachlasses. Testament Ich, der unterzeichnete Gregor Joss, geb. 19.9.1945, von Interlaken, wohnhaft Oberer Haldenweg 12, 8303 Bassersdorf, verfüge letztwillig Folgendes: 1. Alle meine bisherigen letztwilligen Verfügungen hebe ich hiermit vollständig auf. 2. Ich setze die folgenden Personen als Erben meines Nachlasses ein: a) mein Patenkind Martin Hauser, geb. 20.11.1978, von Spreitenbach, wohnhaft Bahnhofstrasse 76, 8600 Dübendorf, b) meine Nichte, Gabriela Jana Gürber-Joss, geb. 21.07.1979, von Olten, wohnhaft Reiserstrasse 121, 3422 Kirchberg, je zu gleichen Teilen. Sollte Gabriela Jana Gürber-Joss vor mir verstorben sein, treten ihre Nachkommen an ihre Stelle, in allen Graden nach Stämmen. Sollte sie ohne Hinterlassung von Nachkommen verstorben sein, tritt ihr Ehemann Louis Gürber an ihre Stelle. 3. Aus meinem Nachlass sind folgende Vermächtnisse auszurichten: a) An meinen Radfahrerkumpan Emil Fröhlich, Tannmattweg 2, 8303 Bassersdorf, mein Rennvelo «Speeder» b) An den Schweizerischen Samariterbund, Olten, PC 45-125111-0, 10'000.- (Franken zehntausend) 4. Als Willensvollstreckerin ernenne ich Laura Hunkeler, geb. 1.6.1971, Zehntenweg 6, 5000 Aarau. Sollte Laura Hunkeler verstorben sein oder das Amt ablehnen, ernenne ich die Depositen-Bank, Winterthur. Aarburg, 4. April 2013 Das Testament muss vollständig handschriftlich vom Erblasser/von der Erblasserin verfasst werden. Tag, Monat und Jahr der Testamenterstellung sind absolut nötig. Es muss vom Erblasser/von der Erblasserin unterschrieben sein. Ein Willensvollstrecker kann eingesetzt werden. Es besteht die Möglichkeit, den SSB Olten mit einem Vermächtnis zu berücksichtigen.

Legatratgeber Wozu brauche ich ein Testament? Mit einem Testament können Sie denjenigen Menschen danken, die Ihnen während Ihres Lebens besonders viel bedeutet haben und die auch in schweren Zeiten für Sie da waren. Ein Testament drückt Ihren Willen aus und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Wünsche verbindlich festzuschreiben. Es garantiert, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verteilt und verwendet wird, wie Sie es möchten. Dadurch lebt Ihr Geist dort weiter, wo Sie es für richtig halten. Sie können mit einem Testament auch Menschen und Institutionen unterstützen, die sich für diejenigen Werte einsetzen, die Ihnen über Ihren Tod hinaus wichtig sind und am Herzen liegen. Wie das Gesetz die Erbfolge und Pflichtteile regelt. Das Gesetz schreibt vor, wie Sie über Ihr Vermögen verfügen können. Für die nahen Angehörigen ist in jedem Fall ein so genannter Pflichtteil vorgesehen. Diesen Teil erhalten je nach Konstellation Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin (bzw. der eingetragene Partner oder die eingetragene Partnerin), Ihre Kinder und Enkel sowie Ihre Eltern. Über den Rest Ihres Vermögens können Sie frei verfügen. Juristen sprechen dabei von der verfügungsfreien Quote. Wer keine nahen Erben (Ehegatten, Nachkommen, Eltern) hat, kann über den gesamten Nachlass frei verfügen. Sie sehen an folgenden Gegenüberstellungen, wie Ihr Vermögen mit oder ohne Testament aufgeteilt wird. 10 11 Verleihen Sie Ihrem Willen Ausdruck Mit einem Testament vermeiden Sie Erbstreitereien unter Ihren Angehörigen und sorgen für klare Verhältnisse, die Ihren Willen, Ihre Gedanken und Wünsche ausdrücken. Falls Sie kein Testament hinterlassen, bestimmt das Gesetz, wer die Erben sind. Sind keine gesetzlichen oder im Testament bestimmten Erben vorhanden, erbt der Staat (Kanton und/oder Gemeinde) die ganze Hinterlassenschaft. Fall 1 Der Verstorbene hinterlässt Ehegatten und Nachkommen ohne Testament 1/2 Ehegatte 1/2 Nachkommen mit Testament 1/4 Ehegatte 3/8 Nachkommen 3/8 freie Quote Sie schreiben einfach von Hand Sie müssen Ihr Testament von eigener Hand schreiben und es mit Datum und Unterschrift versehen. Sie können es jederzeit ändern, ergänzen oder auch aufheben. Dies wird besonders aktuell nach der Geburt von Kindern in Ihrer Verwandtschaft, nach Hochzeiten, Trennungen, Scheidungen oder Todesfällen. Falls Sie Ihr Testament z.b. wegen Gebrechlichkeit nicht selbst von Hand schreiben können, setzen Sie bei Ihrem Notar ein so genanntes öffentliches Testament auf. Dazu brauchen Sie einen Notar und zwei Zeugen. Das gilt auch für den Erbvertrag. Der Erbvertrag dient der vertraglichen (und damit verpflichtenden) Regelung des Nachlasses oder dem Verzicht eines Pflichtteilerben auf seinen Pflichtteil. Fall 2 Der Verstorbene war verwitwet oder geschieden und hinterlässt 3 Kinder Fall 3 Die Verstorbene hinterlässt Ehegatte und Eltern 1/3 1. Kind 1/3 2. Kind 1/3 3. Kind 3/4 Ehegatte 1/4 Eltern 1/4 1. Kind 1/4 2. Kind 1/4 3. Kind 1/4 freie Quote 3/8 Ehegatte 1/8 Eltern 1/2 freie Quote Nur die rechtzeitige Regelung Ihrer Rechtsnachfolge bietet die Gewissheit, dass Ihr Nachlass dereinst in Ihrem Sinne vererbt und verwendet wird. Das Gesetz bietet Ihnen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für die Rechtsnachfolge. Nutzen Sie diese und lassen Sie sich fachkundig beraten.

SSB Geschichte 12 13 Seit 125 Jahren schweizweit im Dienste unserer Mitmenschen 1884 Feldweibel Ernst Möckli, Präsident des Militärsanitätsvereins Bern, veranstaltet in Bern nach deutschem Vorbild den ersten Samariterkurs in der Schweiz 1885 zweiter Kurs, Gründung erster Samariterverein 1888 Zusammenschluss der ersten 14 Samaritervereine zum Schweizerischen Samariterbund (SSB) in Aarau erste Vereinbarung zwischen SSB und SRK 1894 neues Kursangebot: Krankenpflege zu Hause 1902 neues Kursangebot Mütter- und Säuglingspflege 1914- viele neue Vereine auch in der Westschweiz und im Tessin 1919 1965 neues Kursangebot Nothilfekurs Der SSB in Zahlen Aktivmitglieder 26 919 Mitglieder Help-Samariterjugend 2 564 Samaritervereine 1 105 Help-Samariterjugend-Gruppen 123 Kantonalverbände 24 Kurswesen Nothilfekurs 39 013 Samariterkurs 2 033 Notfälle bei Kleinkindern 5 321 BLS/AED-Kurs 14 001 Kurse ohne Ausweis 31 729 1968 Gründung der ersten Help-Jugendgruppe 1977 Nothilfekurs wird vom Bundesrat für Fahrschüler obligatorisch erklärt 1984 SSB wird Korporativmitglied des Schweizerischen Roten Kreuzes 1993 Samaritervereine lancieren Bevölkerungskurse in Herz-Lungen- Wiederbelebung (CPR = cardiopulmonale Reanimation) 2009 SSB wird Rettungsorganisation des Schweizerischen Roten Kreuzes Samariterarbeit Sanitätsdienst (in Stunden) 243 193 Einsatzstunden Helfen und Betreuen 92 160 Blutspendeaktionen 1 236 Quelle: Jahresbericht 2012 2013 feiert der Schweizerische Samariterbund sein 125-jähriges Bestehen

14 15 Was Sie tun können Wir brauchen Sie Unsere Arbeit wäre nicht möglich ohne das Engagement und den täglichen Einsatz unserer hoch motivierten Freiwilligen oder ohne die finanzielle Unterstützung durch unsere zahlreichen Gönnerinnen und Gönner. Mit einem Legat zugunsten des Schweizerischen Samariterbundes tragen Sie dazu bei, dass die Samaritervereine ihre soziale Arbeit auch in Zukunft weiterführen können! Noch unsicher? Lassen Sie sich von einem Anwalt, Notar oder einem spezialisierten Treuhänder beraten. Der Schweizerische Samariterbund vermittelt Ihnen gerne Fachpersonen für den Bereich «Erbschaften und Legate». Wir freuen uns auch, Sie über konkrete Projekte des SSB zu informieren, die Sie unterstützen können. Machen Sie sich ein Bild von der Arbeit des SSB wir unterstützen Sie dabei mit Rat und Tat. Empfohlene Ratgeber «Erben und Vererben», Thomas Gabathuler K-Tipp ISBN: 978-3-907955-37-6 «Testament, Erbschaft», Benno Studer Beobachter ISBN: 978-3-85569-381-8 «So regeln Sie die letzten Dinge», Karin von Flüe Beobachter ISBN: 978-3-85569-352-8 «Geld & Herzblut», U. Eichenberger, M. Bonnardin Kontrast ISBN: 978-3-906729-62-6 Impressum Redaktion: Schweizerischer Samariterbund, Olten PC 45-125111-0 office@samariter.ch www.samariter.ch Layout/DTP, Lektorat/Korrektorat, High-End-Datenaufbereitung: defacto AG, Werbeagentur, Aarau www.defacto.ch Herzlichen Dank dem SRK Zürich für das Copyright des rechtlichen Teils in diesem Ratgeber.

Herzlichen Dank für Ihre Spende, Ihre Schenkung, Ihr Legat. Schweizerischer Samariterbund Martin-Disteli-Strasse 27 4601 Olten Telefon 062 286 02 00 Fax 062 286 02 02 office@samariter.ch www.samariter.ch PC 45-125111-0 Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig, da Sie eine ZEWO-zertifizierte Organisation unterstützen. Die Abzugsmöglichkeiten varieren je nach Kanton. Rettungsorganisation des SRK