ERASMUS-Teilstipendium akademisches Jahr 2013/2014



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ERASMUS-Teilstipendium akademisches Jahr 2013/2014 Sehr geehrte/r ERASMUS-Austauschstudierende/r, wir freuen uns, dass Sie am ERASMUS-Austauschprogramm der Universität Mainz teilnehmen! Mit diesem Schreiben erhalten Sie wichtige Informationen zur Vorbereitung auf Ihr Auslandsstudium. Die dazugehörigen ERASMUS-Dokumente werden Ihnen zeitnah von der Abteilung Internationales der Johannes Gutenberg- Universität (INT) postalisch an die Heimatadresse übermittelt. 1.) Zulassung und Immatrikulation an der Partnerhochschule 2.) Unterbringungsmöglichkeiten 3.) Krankenversicherung 4.) Auszahlung Ihres Teilstipendiums 5.) Korrekturbogen 6.) Formular Studienabkommen 7.) Formular Transcript of Records 8.) Formular Studierendenbericht und ausführlicher Erfahrungsbericht 9.) Formulare Anreisebestätigung und Abreisebestätigung 10.) Bescheinigungen / Beurlaubung 11.) Erstattung des SemesterTicket-Beitrags (nur Campus Mainz) 12.) Steuerliche Informationen zum ERASMUS-Stipendium 13.) Verlängerung / Verkürzung des Auslandsstudiums 14.) ERASMUS-Studium und ERASMUS-Praktikum 15.) AuslandsBAföG / Stipendium einer anderen Organisation 16.) Allgemeine Daten der Partnerhochschule 17.) Einladung zur Informationsveranstaltung E-Mail: Internet: Telefon: Telefax: erasmus@international.uni-mainz.de www.uni-mainz.de/erasmus +49-(0)6131-39-20039 /-39-26783 +49-(0)6131-39-27018 Johannes Gutenberg-Universität Mainz D-55099 Mainz Telefon +49-(0)6131-390 Internet: www.uni-mainz.de

1.) Zulassung und Immatrikulation an der Partnerhochschule Für den Zeitraum Ihres Auslandsstudiums müssen Sie sich als ERASMUS- Austauschstudierende an der Partnerhochschule immatrikulieren. Sofern Sie von Ihrem/Ihrer Mainzer ERASMUS-Fachkoordinator/in noch nicht direkt bei Ihrer Bewerbung bzw. Nominierung das für eine Zulassung notwendige Antragsformular erhalten haben, finden Sie diese Unterlagen neben weiteren wichtigen Informationen i.d.r. auf der Homepage der Partnerhochschule Zumeist sind diese Informationen unter dem Link International Students" oder ERASMUS Students" abrufbar. Nur falls Sie diese Unterlagen nicht im Internet finden können, kontaktieren Sie uns bitte persönlich während der Sprechstunden. Die allgemeinen Daten Ihrer Partnerhochschule finden Sie auch auf beiliegendem Informationsblatt. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mögliche Fristen für die Einsendung der Antragsformulare einhalten! I.d.R. liegen diese bei einem Studienbeginn im Wintersemester 2013/2014 von April bis Juni 2013 und bei einem Studienbeginn im Sommersemester 2014 von August bis November 2013. Bitte beachten Sie, dass bei einigen Hochschulen in Skandinavien die Anmeldefristen wesentlich früher liegen können! 2.) Unterbringungsmöglichkeiten Während Ihres Auslandsaufenthaltes benötigen Sie eine Unterkunft. Diese finden Sie entweder in einem Wohnheim der Partnerhochschule, sofern diese über ein solches verfügt, oder auf dem freien Wohnungsmarkt in der jeweiligen Stadt. Informationen über Unterbringungsmöglichkeiten und die dazu notwendigen Bewerbungsformulare erhalten Sie meist ebenfalls über die Homepage der Partnerhochschule. Bitte beachten Sie, dass besonders bei hochschuleigenen Wohnheimen die begrenzte Anzahl der Zimmer zumeist nach dem Prinzip first come, first served" vergeben werden. In Großstädten wie Paris, London oder Madrid und auch in den meisten skandinavischen Städten herrscht ein akuter Unterkunfts- und Wohnungsmangel! Daher ist unbedingt eine frühzeitige Anmeldung erforderlich und mögliche Fristen sind zwingend einzuhalten. 3.) Krankenversicherung [Alle Angaben ohne Gewähr] Sie benötigen im Ausland einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Je nach Art Ihrer inländischen Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) und der Dauer Ihres Aufenthaltes sollten bzw. müssen Sie sich zusätzlich privat versichern. Möglicherweise müssen Sie der Partnerhochschule vor Ort für die Immatrikulation eine entsprechende Bestätigung über einen ausreichenden Versicherungsschutz vorlegen. Daher lassen Sie sich im Vorfeld des Auslandsaufenthaltes von Ihrem Versicherungsanbieter immer eine Versicherungsbescheinigung ausstellen, aus der die Versicherungsleistungen (Deckungssumme, Art der gewährten Leistungen. etc.), der/die Begünstigte und die Laufzeit hervorgeht. Sofern möglich, sollte diese Bescheinigung auch in der Landessprache der Partnerhochschule bzw. in Englisch verfasst sein. Generell gilt in der gesetzlichen Versicherung für Familienmitversicherte und studentische Pflichtversicherte für alle EU- Länder und die Schweiz die Europäische Versichertenkarte EHIC. 2

Um vollen Krankenversicherungsschutz zu genießen, ist es empfehlenswert - gegen ein geringes Entgelt - eine (private) Zusatzkrankenversicherung abzuschließen, die auch einen Rücktransport im Notfall beinhaltet. Einige Partnerhochschulen bieten den ausländischen ERASMUS-Studierenden eine (zusätzliche) studentische Krankenversicherung im Rahmen der Immatrikulation an. Prüfen Sie hierbei immer die von dieser Versicherung getragenen Leistungen im Vergleich zu Ihrer bereits vorhandenen Krankenversicherung! Bitte informieren Sie sich in jedem Fall - egal ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind - bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder Versicherungsgesellschaft, da sich die Sachlage kurzfristig ändern kann und sorgen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz! 4.) Auszahlung Ihres Teilstipendiums Es werden nur ganze Monatsraten gezahlt. Die im Ausland verbrachten Tage des An- und Abreisemonats werden addiert und es werden hierfür die folgenden Raten gezahlt: 01 Tag bis 14 Tage: 0 Monatsraten 15 Tage bis 44 Tage: 1 Monatsrate 45 Tage bis 62 Tage: 2 Monatsraten Sofern Sie bereits jetzt wissen, dass die auf dem Stipendienvergabebogen angegebene Laufzeit nicht mit Ihrer tatsächlichen Auslandsstudiendauer übereinstimmen wird (siehe hierzu auch die Angaben auf dem Korrekturbogen), teilen Sie uns dies bitte umgehend mit, damit unnötige Rück- und Nachzahlungen von Monatsraten vermieden werden. Ihr Teilstipendium wird in zwei Raten angewiesen. Die erste Rate über 80% des Gesamtstipendiums wird Ende Oktober/Anfang November 2013 ausgezahlt, die Überweisung der restlichen 20% erfolgt Ende Mai/Anfang Juni 2014. Diese Auszahlungstermine gelten unabhängig davon, ob Sie bereits im Winter- oder erst im Sommersemester Ihr Auslandsstudium beginnen. Erfahrungsgemäß wird die monatliche Förderungsrate bei ca. 190,00 liegen. Diese Angabe ist nur ein Anhaltspunkt für Ihre finanzielle Planung und erfolgt ohne Gewähr. Sobald die genaue Höhe der Stipendienmittel bekannt ist, senden wir Ihnen auf dem Postweg eine separate finanzielle Bescheinigung mit Ihrer definitiven Förderungshöhe (siehe dazu auch Punkt 10.) Bescheinigungen) zu. Der Versand dieser finanziellen Bescheinigung erfolgt voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli. Wir weisen Sie darauf hin, dass bis zum Erhalt der ausgefüllten und unterzeichneten Formulare Studienabkommen, Erfahrungsbericht, Anreisebestätigung und Abreisebestätigung Ihr ERASMUS-Teilstipendium nur unter Vorbehalt gezahlt wird, und bei nicht fristgemäßer Einreichung der o.g. Formulare zurückgefordert wird. Bitte fertigen Sie von ALLEN ausgefüllten und unterzeichneten Formularen eine KOPIE für Ihre eigenen Unterlagen an, bevor Sie die Originale per Post versenden. Zur Fristerfüllung bei INT genügt vorab ein Scan/Fax, am Ende des Aufenthaltes müssen die Dokumente jedoch im Original nachgereicht werden (ERASMUS-Briefkasten am ERASMUS-Büro oder Postweg). 3

5.) Korrekturbogen Auf dem Korrekturbogen sind die von Ihnen erfassten Daten aufgelistet. Bitte überprüfen Sie alle Angaben sorgfältig. Falls Daten fehlerhaft sind oder sich während Ihres Auslandsaufenthaltes Änderungen ergeben sollten (z. B. bei Änderung Ihrer Bankverbindung oder Ihrer Heimatadresse), schicken Sie uns diesen Bogen bitte korrigiert bzw. ergänzt entweder an die unten genannte Adresse per Post, per Fax an: +49-6131-39-27018 oder per E-Mail an: erasmus@international.uni-mainz.de 6.) Formular Studienabkommen Notieren Sie bitte darin auf Seite 1 möglichst vor Ihrem Auslandsstudienbeginn alle Kurse / Veranstaltungen, die Sie an der Gasthochschule voraussichtlich belegen werden bzw. belegen möchten. Bitte kontaktieren Sie bezüglich der Auswahl der Kurse unbedingt Ihre/n Mainzer Fachkoordinator/in, und ggf. auch Ihre Ansprechperson im Fachbereich an der Gasthochschule sowie die Homepage der Partnerhochschule für das aktuelle Kursangebot. Möglicherweise werden Sie ein ähnliches Formular auch bei Ihrer Immatrikulation an der Partnerhochschule erhalten. Sie können alle Formulare, die dem beigefügten inhaltlich entsprechen, alternativ verwenden. Wichtig: Damit von Ihnen an der Partnerhochschule erbrachte akademische Leistungen im Rahmen Ihres regulären Studiums an der Uni Mainz anerkannt werden können, kontaktieren Sie bitte auf jeden Fall vor Beginn Ihres Auslandsstudiums außer Ihrem/r Mainzer Fachkoordinator/in auch das für Sie zuständige Prüfungsamt, den Prüfungsausschuss oder das Landesprüfungsamt Ihres Fachbereichs für alle späteren Fragen der Anerkennung. Im Rahmen Ihrer Teilnahme am ERASMUS-Programm sind Sie dazu verpflichtet, pro Semester mindestens ca. 15 ECTS-Punkte zu erwerben. Alle besuchten Lehrveranstaltungen, die Sie sich später an der JGU anerkennen lassen möchten, müssen im Studienabkommen festgehalten werden. Von dieser Basisregelung abweichend haben einige Fächer an der Uni Mainz darüber hinausgehende Anforderungen an ERASMUS-Studierende bezüglich der Anzahl der zu wählenden Kurse bzw. einer Mindestanzahl der zu belegenden ECTS-Kredite. Informationen darüber erhalten Sie von Ihrem/r Mainzer Fachkoordinator/in bzw. dem für Sie zuständigen Prüfungsamt, Prüfungsausschuss oder Landesprüfungsamt. Seite 2 des Studienabkommens füllen Sie nur dann aus, wenn Sie Ihren Studienplan an der Gastuniversität nachträglich abändern möchten. Das vollständig ausgefüllte und sowohl von beiden Fachkoordinatoren/-innen (Fachkoordinator/in der Heimathochschule und der Gasthochschule) als auch Ihnen unterzeichnete Formular muss spätestens 1 Monat nach Beginn Ihres Auslandsstudiums an INT zurück gegeben werden. Pro Auslandssemester müssen Sie jeweils ein Studienabkommen einreichen. Bitte reichen Sie uns Ihr Studienabkommen ausschließlich mit allen drei erforderlichen Unterschriften ein! Bei auch nur einer fehlenden Unterschrift wird das Dokument von INT nicht akzeptiert und es wird nicht weitergeleitet bzw. an Sie zurück gesandt! 4

7.) Formular Transcript of Records Das Formular Transcript of Records" ist dem Studienabkommen (siehe oben) sehr ähnlich. Jedoch müssen hier von Ihnen alle an der Partnerhochschule tatsächlich absolvierten Kurse mit der entsprechenden ECTS-Kreditzahl und ggf. der entsprechenden lokalen Note eingetragen werden. Möglicherweise erhalten Sie einen inhaltsgleichen, maschinell erstellten Ausdruck automatisch am Ende Ihres ERASMUS-Auslandsstudiums von der Partnerhochschule. Das Original des beiliegenden Transcript of Records oder eine Kopie des maschinell erstellten Ausdrucks muss am Ende Ihres Auslandsstudiums, spätestens jedoch bis 31.08.2014 bei INT eingereicht werden. 8.) Formular Studierendenbericht und ausführlicher Erfahrungsbericht Das Formular Studierendenbericht" dient der statistischen und qualitativen Auswertung des ERASMUS-Programms und ist von Ihnen ausgefüllt bis spätestens 1 Monat nach Ende Ihres Auslandsstudiums an INT zurückzugeben. Die darin getroffenen Angaben haben keinen Einfluss auf Ihr Stipendium. Mit Ihren Hinweisen können Sie allerdings nachfolgenden Studierenden wichtige Informationen für das Auslandsstudium geben. Bitte fertigen Sie zusätzlich einen ausführlichen Erfahrungsbericht an, in welchen Sie alle unten aufgelisteten Punkte einbeziehen. Beachten Sie bitte, dass der Bericht maximal 3 DIN A4 Seiten umfassen darf gerne kann er auch bis zu 4 Bilder enthalten (nur im Format jpg). Machen Sie bitte insbesondere Angaben zu: Vorbereitung (Planung, Organisation und Bewerbung an der Gasthochschule) Unterkunft Studium an der Gasthochschule Alltag und Freizeit Fazit (beste und schlechteste Erfahrung) Der ausführliche Erfahrungsbericht ist sowohl in elektronischer Form als auch ausgedruckt und unterschrieben ebenfalls spätestens 1 Monat nach Ende Ihres Auslandsstudiums bei INT einzureichen. 9.) Formulare Anreisebestätigung und Abreisebestätigung Das ERASMUS-Stipendium erhalten Sie nur so lange, wie Sie nachweislich (An- und Abreisebestätigung) auch studienrelevante Leistungen an der Gasthochschule erbringen (= Semesterlaufzeit inkl. Orientierungswoche und Prüfungsphase!). Direkt bei der Ankunft an der Gasthochschule füllen Sie bitte die Anreisebestätigung aus und lassen diese entweder durch die/den dortige/n ERASMUS-Hochschulkoordinator/in, den/die Fachkoordinator/in oder das Studierendensekretariat der Partnerhochschule unterzeichnen. Zwischen dem Datum der Unterschrift der Partnerhochschule und dem bestätigten Anreisedatum dürfen maximal 14 Tage liegen! Die Anreisebestätigung muss bis spätestens 1 Monat nach offiziellem Beginn Ihres Auslandsstudiums (die Laufzeit Ihres Auslandsstudiums finden Sie auch auf der dreisprachigen Bescheinigung) per Fax/ Mail oder Post an INT gesandt werden. 5

Die Abreisebestätigung füllen Sie bitte am Ende der Laufzeit Ihres Auslandsstudiums aus und lassen diese dann ebenfalls entweder durch den/die ERASMUS- Hochschulkoordinator/in, Ihre/n dortige/n Fachkoordinator/in oder das Studierendensekretariat der Partnerhochschule unterzeichnen. Zwischen dem Datum der Unterschrift der Partnerhochschule und dem bestätigten Abreisedatum dürfen maximal 14 Tage liegen! Die Abreisebestätigung muss bis spätestens 1 Monat nach offiziellem Ende Ihres Auslandsstudiums per Fax oder Post an INT gesandt werden. Sollten Sie Dokumente verlegen, können Sie sich diese auf der ERASMUS-Homepage der Universität Mainz jederzeit herunterladen und neu ausdrucken (rechts oben unter der Rubrik Download ): www.uni-mainz.de/studium/3898_deu_html.php 10.) Bescheinigungen / Beurlaubung Die deutschsprachige Bescheinigung ist bestimmt für die Beantragung von AuslandsBAföG (siehe hierzu auch Punkt 15.) AuslandsBAföG / Stipendium einer anderen Organisation) und für eine eventuelle Beurlaubung im: Studierendensekretariat der Universität Mainz Studierenden Service Center (SSC) Campus Mainz, Forum 1, 1.Stock Sprechzeiten: Mo Fr 10:00 Uhr 12:00 Uhr, Di und Do 13:30 Uhr 15:30 Uhr Internet: (Sachbearbeitung) Mo Do 09:00 Uhr 16:00 Uhr und Fr 09:00 Uhr 13:00 Uhr (Infoschalter) www.uni-mainz.de/studium/studsek [Studierende des TSK/ FB 06 Dolmetschen/Übersetzen wenden sich bitte dementsprechend an das Studierendensekretariat auf dem Campus Germersheim]. In vielen Fällen ist es möglich, sich für die Dauer des Auslandsaufenthaltes beurlauben zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Fach (ERASMUS-Fachkoordinator, Studienbüro, Prüfungsamt), ob eine Beurlaubung an der JGU während der Zeit Ihres ERASMUS- Auslandsstudiums sinnvoll und zulässig ist. Beachten Sie hierbei bitte unbedingt auch, welche Konsequenzen die Beurlaubung für Ihre aktuelle Studiensituation sowie Ihren weiteren Studienverlauf hat. Informationen zur Beurlaubung finden Sie unter: www.uni-mainz.de/studium/beurlaubung Wichtig: Während des gesamten ERASMUS-Auslandsstudiums müssen Sie weiterhin an der Universität Mainz immatrikuliert bleiben, d.h. Sie müssen sich jedes Semester durch fristgerechte Überweisung der Sozialbeiträge rückmelden! Aus der dreisprachigen Bescheinigung geht hervor, dass Sie offiziell von der Universität Mainz als ERASMUS-Studierende/r nominiert sind. Eine Kopie dieser Bescheinigung fügen 6

Sie bitte Ihrem Zulassungs- bzw. Immatrikulationsantrag für die Partnerhochschule bei (siehe auch Punkt 1.) Immatrikulation an der Partnerhochschule). Das Original nehmen Sie persönlich an die Gasthochschule mit und zeigen es dort auf Verlangen vor. Eine separate finanzielle Bescheinigung mit der genauen Höhe Ihres Stipendiums zur Vorlage bei deutschen Behörden (z.b. bei der Kindergeldkasse) erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt (siehe Punkt 4.) Auszahlung Ihres Teilstipendiums). 11.) Erstattung des SemesterTicket-Beitrags (nur Campus Mainz) Sofern Sie sich im laufenden Semester für die Dauer von mindestens drei Monaten im Ausland für ein ERASMUS-Studium aufhalten, können Sie sich den in den Sozialbeiträgen enthaltenen Betrag für das SemesterTicket (im WiSe 2012/2013 ca. 130,00) vom AStA der Universität Mainz rückerstatten lassen. Der Antrag muss online auf der Homepage des AStA gestellt werden. Für eine Rückerstattung müssen Sie den Antrag bis spätestens 07. November für das WiSe bzw. 07. Mai für das SoSe stellen. Referat Ökologie und Verkehr des AStA Campus Mainz: Tel.: 06131-39-24803 Internet: www.asta.uni-mainz.de Online-Antrag: www.semesterticket-mainz.de Bitte beachten Sie, dass nur Studierende des Campus Mainz sich den SemesterTicket- Beitrag rückerstatten lassen können. 12.) Steuerliche Informationen zum ERASMUS-Stipendium ERASMUS-Stipendien sind als Mobilitätsstipendien aus öffentlichen Mitteln der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland gemäß 3 Nr. 44 a EStG steuerfrei. Darüber hinaus mindern Stipendien aus dem ERASMUS-Programm der EU die Ausbildungsfreibeträge des 33a Abs. 2 EStG nicht (Urteil vom 17.10.2001 [III R 3/01], Bundesfinanzhof in München). Prinzipiell muss aber ein ERASMUS-Stipendium sowohl an das für Sie zuständige Finanzamt, an Ihre Kindergeldkasse und an Ihre Krankenkasse gemeldet werden. 13.) Verlängerung / Verkürzung des Auslandsstudiums Sofern Sie nur ein Semester oder zwei Trimester im Ausland studieren, können Sie Ihr Auslandsstudium ggf. auf die maximale Förderungsdauer von 12 Monaten innerhalb des akademischen Jahres (01.06.2013-30.09.2014) verlängern. Für eine Verlängerung benötigen Sie eine schriftliche (formlose) Zustimmung des Fachkoordinators der Partnerhochschule und der Universität Mainz. Senden Sie beide möglichst bis zum 15. Januar 2014 mit dem neuen Enddatum des Aufenthaltes und der Postanschrift im Gastland per E-Mail, Fax oder Post an INT. Sie erhalten dann eine aktualisierte Bescheinigung und das Stipendium wird automatisch angepasst. Sie können Ihr Auslandsstudium auch jederzeit verkürzen. Bitte teilen Sie dies mit einer kurzen Begründung für Ihren Abbruch schriftlich (formlos) INT per E-Mail, Fax oder Post mit. Sie erhalten daraufhin ein Rückzahlungsschreiben mit wichtigen Zahlungsinformationen. Bitte nehmen Sie vor Erhalt dieses Schreibens keine Rücküberweisung vor! 7

Generell muss jede Änderung der Laufzeit Ihres Auslandsstudiums, z.b. durch Verlängerung oder Verkürzung, INT per Mail mitgeteilt werden. Falls sich während Ihres Auslandsstudiums eine Änderung bei der Höhe Ihres Gesamtstipendiums ergibt, erhalten Sie von INT automatisch per Post eine aktualisierte finanzielle Bescheinigung zugesandt. Bei einer Verlängerung wird der entsprechende zusätzliche Stipendienbetrag Ihrem Konto angewiesen, bzw. im Falle einer Verkürzung werden Sie schriftlich zur Rückzahlung des entsprechenden Betrags aufgefordert. 14.) ERASMUS-Studium und ERASMUS-Praktikum Ein studienrelevantes Praktikum ist aus ERASMUS-Mitteln ebenfalls förderfähig, sofern direkt im Anschluss daran oder im Vorfeld ein mindestens drei-monatiges ERASMUS- Auslandsstudium folgt. Für studienrelevante Praktika gelten folgende Bedingungen: a) Es findet an einer Institution statt, welche zu Ihrer Gastuniversität dazu gehört. b) Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum, welches in der Studienordnung Ihres Studienfaches an JGU festgeschrieben ist. In diesem Fall benötigen wir per Mail eine Kopie des entsprechenden Auszuges Ihrer Studienordnung sowie die formlose Bestätigung Ihres ERASMUS-Fachkoordinators der JGU, dass es sich um ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum handelt. Wenn Sie Ihre ERASMUS Abreisebestätigung am Ende des Praktikums noch an der Gastuniversität abzeichnen lassen können oder einen zusätzlichen Nachweis über die Laufzeit des Praktikums einreichen, kann das ERASMUS-Studienstipendium auch weiterhin gezahlt werden. Für (selbstorganisierte) Praktika ab 3 Monaten empfehlen wir das ERASMUS- Praktikumsstipendium des EU-Servicepoint der JGU (Forum 1, Zimmer 102): www.eu-servicepoint.de; eu-servicepoint@international.uni-mainz.de Wichtig: Die Förderzeiträume des ERASMUS-Studienstipendiums und ERASMUS- Praktikumsstipendiums dürfen sich NICHT überschneiden, da die Europäische Union (EU) sonst eines der ERASMUS-Stipendien komplett zurück fordern kann. Sie dürfen diese ERASMUS-Stipendien (Studium/Praktikum) außerdem im Verlauf Ihres gesamten Studiums jeweils nur 1x in Anspruch nehmen (= Vorgabe der EU). 15.) AuslandsBAföG / Stipendium einer anderen Organisation Das ERASMUS-Stipendium ist anrechnungsfrei auf das AuslandsBAföG innerhalb der am ERASMUS-Programm teilnehmenden Staaten. Sofern Ihnen AuslandsBAföG für ein Studium an einer Hochschule in einem der ERASMUS-Teilnahmestaaten bewilligt wird, erhalten Sie den regulären ERASMUS-Stipendiensatz. Weitere Informationen zum AuslandsBAföG entnehmen Sie bitte dem Internet. Dort finden Sie auch Informationen und Formulare zur Beantragung von AuslandsBAföG: Internet: www.das-neue-bafoeg.de Beim Bezug eines komplementären Stipendiums einer anderen Organisation während Ihres ERASMUS-Auslandsstudiums (z.b. von der Peregrinus- oder Konrad-Adenauer- 8

Stiftung), erhalten Sie zusätzlich den regulären ERASMUS-Fördersatz. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem anderen Stipendiengeber ob Sie durch den Erhalt von ERASMUS- Fördergeldern Abzüge bekommen. Falls eine Anrechnung erfolgt, erhalten Sie keine finanzielle Förderung aus ERASMUS-Mitteln, sondern nur den Status eines ERASMUS- Studierenden ( Label-Student ) mit allen Vorteilen - außer der finanziellen Förderung. Wenn Sie ein Stipendium einer anderen Organisation erhalten, sind Sie dazu verpflichtet, dieses schriftlich INT (E-Mail, Fax oder Postweg) mitzuteilen. 15.) Allgemeine Daten der Partnerhochschule In der Anlage erhalten Sie einen Auszug der von uns gespeicherten Daten und Informationen über Ihre Partnerhochschule. Da sich diese stetig ändern, können sie eventuell nicht mehr aktuell sein, bzw. sind möglicherweise unvollständig. Daher besuchen Sie auf jeden Fall die Homepage der Partneruniversität für aktuelle Daten und Informationen. Für jeden Hinweis zur Ergänzung oder Korrektur der gespeicherten Daten sind wir dankbar: E-Mail: erasmus@international.uni-mainz.de 16.) Einladung zur Informationsveranstaltung Jährlich werden von der Abteilung Internationales zwei Informationsveranstaltungen für Mainzer ERASMUS-Studierende angeboten, welche im April/Mai bzw. im Oktober/November liegen. Sie erhalten zum gegebenen Zeitpunkt nochmals eine separate E-Mail mit einer Einladung. Für Studierende des TSK/ FB 06, Campus Germersheim wird zum Anfang des Sommersemesters eine separate Infoveranstaltung direkt in Germersheim angeboten. Im Rahmen dieser optionalen Infoveranstaltung werden Ihnen u.a. der Ablauf des ERASMUS-Auslandsstudiums und alle diesem Schreiben beiliegende Formulare erklärt. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, in großer Runde Fragen zu stellen, die nicht nur für Sie, sondern vielleicht auch für andere Studierende interessant sind. Falls vor oder während Ihres Auslandsstudiums trotzdem noch Fragen auftauchen sollten, wenden Sie sich bitte entweder schriftlich an uns oder kontaktieren Sie uns persönlich während der Sprechstunden: Internet: www.uni-mainz.de/studium/3366_deu_html.php E-Mail: erasmus@international.uni-mainz.de Fax: +49-(0)6131-39-27018 Post: Johannes Gutenberg-Universität Abteilung Internationales INT 1 D-55099 Mainz 9

Sprechstunden: Mo, Di, Do, Fr (mittwochs geschlossen) Nur nach Termin *: 10:00 11:30 Uhr Offene Sprechstunde (für kurze Fragen): 11:30 12:00 Uhr Gebäude Forum 1 (Erdgeschoss) Raum: 00-101 * Terminvereinbarung am InfoDesk im Studierenden Service Center (Gebäude Forum 1, 1. Stock) oder unter Tel.: 06131-39-22122 Wir wünschen Ihnen ein angenehmes und erfolgreiches ERASMUS-Auslandsstudium! Mit freundlichen Grüßen i.a. gez. Lenka Tucek ERASMUS-Hochschulkoordinatorin 10