Gesamtplanverfahren. gem. 58 SGB XII in Bayern

Ähnliche Dokumente
Gesamtplanverfahren. gem. 58 SGB XII in Bayern

Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen (HEB-Bogen)

Gesamtplan gemäß 58 SGB XII

Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen /HEB-Bogen)

Berichtsbogen Förderstätte / TENE / andere tagesstrukturierende Maßnahmen

Gesamtplan gemäß 58 SGB XII

Derzeit aufgrund BTHG in Überarbeitung

Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus

Steuerungsgruppe Gesamtplanverfahren für Menschen mit geistiger/körperlicher Behinderung

Der Bedarf von Senioren mit Behinderung als Anforderung an den Sozialhilfeträger

BAG GPV Das Bundesteilhabegesetz umsetzen! in Stuttgart. Teilhabeplanung. Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke

Anschrift: Dienststelle/ Institution: Straße: Postleitzahl/ Ort: Arzt/ Ärztin: Tel. Fax: Ärztlicher Bericht

Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung

Bogen zur Hilfebedarfserfassung für das Persönliche Budget (HEB-pB)

Bogen zur Hilfebedarfserfassung für das Persönliche Budget (HEB-pB)

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name

Fachbereich Psychiatrie und Suchthilfe

Landkreis Emmendingen Sozialdezernat Bundesteilhabegesetz BTHG

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ:

Verfahrensbeschreibung zur Anwendung des Integrierten Teilhabeplan Sachsen (ITP Sachsen)

Beziehungen durch Persönliches Budget

Bundesteilhabegesetz (BTHG) Teilhabe- und Gesamtplanverfahren bei der Region Hannover ab

Leistungstyp T-E-WfbM. Zusätzliche Leistungstypen (nachrichtlich) der Einrichtung. Spitzenverband / Trägervereinigung. Status

Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen (HEB_Bogen)

Sozialbericht. für den Personenkreis der wesentlich geistig und körperlich behinderten Menschen. zur Erstellung eines Gesamtplans.

Gesamtplan gemäß 58 SGB XII

Der ASMK-Prozess zur Reform der Eingliederungshilfe Vortrag im Rahmen der Fachkonferenz Personenzentrierte Leistungen in der Eingliederungshilfe

ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER BTHG. Die Schulbegleitung Arbeitshilfe. zu den Neuregelungen in der Eingliederungshilfe

11. Sozialgesetzgebung

BEZIRK '11.. SCHWABEN"' Richtlinien. des Bezirks Schwaben. für das Betreute Wohnen in Familien (BWF) für Menschen mit Behinderung

Name: Vorname: Anschrift: Geburts- Datum: Tel.: Fax: Name des Erstellers

drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen

Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen (HEB-Bogen)

EINFÜHRUNG: REHABILITATIONSBEDARF - TEILHABEPLANUNG GESAMTPLANUNG HILFEPLANUNG

Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten

Teilhabeplan, Hilfeplan, Gesamtplan: Gemeinsamkeiten Unterschiede Anforderungen. Dr. Michael Schubert

des Bezirks Mittelfranken

Persönliches Budget Kreissozialamt Eingliederungshilfe

Landkreis. Telefon. Fax. . Rechtsform. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich):

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

DIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017

Strukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen. E. Hennig

Leistungstyp T-E-FS/BG. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:

Antrag auf schulische Integrationshilfe in der

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung für Leitungskräfte von Kindertagesstätten. Heike Herbst Sabine Locher Frank Gmeinder

Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am Schwerpunkthema Block 1 Einheitliche Bedarfsfeststellung in Mecklenburg-Vorpommern Philipp Regge,

Teilhabe ist ein Menschenrecht! Wege zur barrierefreien Teilhabe im Lahn-Dill- Kreis

Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Hansestadt Bremen

Das BTHG - Auswirkungen für Nutzer*innen an der Schnittstelle Wohnungsnotfall- und der Eingliederungshilfe

Die individuelle Teilhabeplanung in Rheinland-Pfalz

Konzept. Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht

Zwischenergebnisse zum Bereich Erwachsene Menschen mit Behinderung

Umsetzung des Teilhabeverfahrens TH 2015 Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)

Arbeitsgemeinschaft Integration Heidenheim e.v. Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Konzeption

Mitgliederversammlung

Aktuelle Fragen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( 67 ff. SGB XII) Hilfeplanung

Case Management/ Hilfeplanung/Gesamtplanung

Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe Bedarfsermittlung, Teilhabeplanung und Gesamtsteuerung

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Hilfeplanverfahren - Anforderungen und Lösungen im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes und dier Erweiterungen des ITP

Bundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach

Persönliches Budget in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlich seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht

Bundesteilhabegesetz

Bundesteilhabegesetz - Eine Chance für die Netzwerke Netzwerke Eine Chance für das BTHG. Dr. Michael Konrad Dachverband Gemeindepsychiatrie

Eselsbrücke SGB. 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer

7. CMA-Arbeitskreis am in Marsberg

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe. Der garstig-breite Graben zwischen SGB XI und SGB XII. Reformbedarf und Perspektiven für

Herzlich Willkommen zum 11. Alsdorfer Fachtag

Leistungstypen T-KJ-K-HPT; T-KJ-G-HPT. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:

Bundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF

Bezirk Mittelfranken

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017

Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder

Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII für Kinder mit Behinderungen, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Krippen

Thüringer Kultusministerium in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Die Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der Integrationsvereinbarung. Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, Kassel

Sozialpsychiatrischer Dienst

Leistungstypen WT-E-K; WT-E-G; W-E-K; W-E-G. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:

LVR-Dieststelle / -Einrichtung. Zuständigkeiten bei Leistungen für junge volljährige Menschen nach dem SGB XII und 67 SGB X II

ICH BEGRÜßE SIE HERZLICH UND FREUE MICH ÜBER IHRE AUFMERKSAMKEIT

Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Geschäftsordnung für die individuellen Teilhabekonferenzen im Landkreis Bad Kreuznach

Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz

Impulsreferat Eingliederungshilfe für geflüchtete Menschen mit Behinderung Zugang ins Regelsystem

Bezirksinterner Verfahrensablauf bei der Beantragung eines Persönlichen Budgets für seelisch behinderte Menschen

Konzeption. Ambulant betreutes Wohnen. Diakoniezentrum Bethesda Bereich Hilfen für Menschen mit Behinderung (Stand April 2010)

Ausgestaltung der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege

Soziale Sicherung - Einzelplan 4 (2012)

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.)

WORKSHOP. Berlin Sept.2015

Transkript:

Gesamtplanverfahren für Leistungen für Erwachsene mit geistiger / körperlicher Behinderung und Leistungen für Menschen mit Behinderung in Werkstätten gem. 58 SGB XII in Bayern Stand: 4.01.2012 1

Rückblick 01.04.2005 Einführung des Gesamtplanverfahrens zunächst für Menschen mit seelischer Behinderung Ab 2008 Entwicklung für den Personenkreis mit Leistungen für Erwachsene mit geistiger/körperlicher Behinderung und Leistungen für Menschen mit Behinderung in Werkstätten 01.01.2010 Beginn der Modellphase Gesamtplanverfahren - Gemeinsame Entwicklung unter Mitwirkung der Leistungserbringerverbände durch bayernweite Steuerungsgruppe und in regionalen Projektgruppen auf Bezirksebene 01.07.2012 Implementierung bayernweit Stand: 4.01.2012 2

Rechtlicher Rahmen Sozialgesetzbuch XII SGB XII 58 Gesamtplan (1) Der Träger der Sozialhilfe stellt so frühzeitig wie möglich einen Gesamtplan zur Durchführung der einzelnen Leistungen auf. (2) Bei der Aufstellung des Gesamtplans und der Durchführung der Leistungen wirkt der Träger der Sozialhilfe mit dem behinderten Menschen und den sonst im Einzelfall Beteiligten, insbesondere mit dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, zusammen. Stand: 4.01.2012 3

Wesentliche Grundsätze Besonderheit des Einzelfalles ( 9 Abs. 1 SGB XII) Die Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Bedarfs, den örtlichen Verhältnissen, den eigenen Kräften und Mitteln der Person oder des Haushalts bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. ambulant vor stationär ( 13 Abs. 1 Satz 2 SGB XII) Vorrang haben ambulante Leistungen vor teilstationären und stationären Leistungen sowie teilstationäre vor stationären Leistungen. Entscheidung über Art und Maß der Leistung beim Sozialhilfeträger ( 17 Abs. 2 SGB XII) Stand: 4.01.2012 4

Verfahrensgrundsätze Das Gesamtplanverfahren selbst ist kein Verwaltungsakt, sondern eine Planungsmaßnahme. Es ist wesentlicher Teil des Verwaltungsverfahrens. Es dient der Vorbereitung des Verwaltungsaktes in Form des Bescheides. Stand: 4.01.2012 5

Ziele Individuelle Wünsche der Leistungsberechtigten finden stärkere Beachtung Ganzheitliche und umfassende Betrachtung der Situation im Sinne einer personenzentrierten Hilfegewährung Standardisierter Verfahrensablauf führt zur Verkürzung der Bearbeitungszeit Zielgenaue Hilfen Verbesserung der Zusammenarbeit Wohnortnahe Versorgung / Sozialraumorientiert Stand: 4.01.2012 6

Zentrale Fragen im Planungsprozess Was möchte der Mensch mit Behinderung? Welche Fähigkeiten, Ressourcen und Einschränkungen sind vorhanden? Welche Ziele werden angestrebt? Welche Fähigkeiten sollen entwickelt werden? Welche Lebensform wird angestrebt? Welche Beeinträchtigungen lassen sich überwinden oder reduzieren? Welche Hilfen oder Unterstützungsleistungen sind notwendig? Stand: 4.01.2012 7

Planungsinstrumente Arztbericht Sozialbericht Hilfeentwicklungsberichte (HEB-Bögen) HEB-A (vorläufige Hilfeplanung) HEB-B (Entwicklungsbericht) HEB-C (Abschlussbericht und ggf. Übergangsbericht) Berichtsbogen Werkstatt Berichtsbogen Förderstätten / TENE und andere tagesstrukturierende Maßnahmen Personenkonferenz Stand: 4.01.2012 8

Arztbericht Facharzt Diagnose Auswirkungen der Behinderung. Feststellung von einer drohenden oder eingetretenen Behinderung treffen ( 53 SGB XII). Stand: 4.01.2012 9

Sozialbericht Hilferelevante Eckpunkte des bisherigen Lebensverlaufes Auswirkungen, die sich aus den vorhandenen Einschränkungen und Ressourcen ergeben Individuelle Vorschläge zu Zielen, Maßnahmen und Bedarfen Transparenz Stand: 4.01.2012 10

Sozialbericht Erstellung durch pädagogische Fachkräfte Mitwirkung bei der Erstellung: Nachfragende Person Angehörige Gesetzlicher Betreuer Weitere Personen, die zur sozialen Anamnese beitragen können. Stand: 4.01.2012 11

Datenteil: Sozialbericht Leistungsberechtigter/Angehöriger/Betreuer Maßnahmeteil: Pädagogische Fachkräfte fachlicher Stellen z.b. -Beratungsstellen, - Sozialdienste von Schulen, Krankenhäusern, Werkstätten u.a. -Berufsbetreuer soweit Pädagogen -Fachdienste der Bezirke Stand: 4.01.2012 12

Sozialbericht Allgemeine soziale Situation Ausbildung und Berufstätigkeit Vorausgegangene Leistungen Bedarfseinschätzung: Ressourcen, Einschränkungen, Ziele und Maßnahmen Vorschlag für ambulante, teilstationäre, stationäre Leistungen Wünsche, Erwartungen, Vorbehalte der nachfragenden Person Stand: 4.01.2012 13

HEB - Bögen Die verschiedenen Hilfeplanungs- und Entwicklungsberichtsbögen haben unterschiedliche Funktionen: HEB-A (für die vorläufige Hilfeplanung) HEB-B (als begleitender Entwicklungsbericht) HEB-C (Abschluss- und ggf. Übergangsbericht) Stand: 4.01.2012 14

HEB-A Erstellung innerhalb der ersten drei Monate Leistungsanbieter gemeinsam mit leistungsberechtigter Person Bietet Orientierung, Planungssicherheit und Transparenz Erste Abbildung der in Anspruch genommene Leistung Weitere konkrete Planung Stand: 4.01.2012 15

HEB-B Entwicklungsbericht Ergebnis der Reflexion unter Einbeziehung der leistungsberechtigten Person Planungskorrekturen (zeitlich, inhaltlich, usw.) Informationen an den Bezirk hinsichtlich des Verlaufs, des Inhaltes sowie der voraussichtlichen Dauer der bereitzustellenden Hilfe. Stand: 4.01.2012 16

HEB-C Abschluss- oder Übergangsbericht Rückblick für die leistungsberechtigte Person, den Leistungsanbieter sowie den Leistungsträger Rückblick über den Verlauf der durchgeführten Maßnahmen und die Zielerreichung Ggf. neue Planungsgrundlage z.b. für andere Leistungsangebote, zu anderen Leistungsanbietern Stand: 4.01.2012 17

Berichtsbogen Werkstatt HEB-Bögen in WfbM Doppelte Funktion im Werkstattbereich: - Dokumentation der Hilfeplanung - Eingliederungspläne der WfbM Mit der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern als Eingliederungspläne abgestimmt Berichtsbogen kann mit HEB-Bogen kombiniert werden Neben dem Einlegeblatt können auch weitere Teilbereiche im HEB-Bogen ausgefüllt werden Stand: 4.01.2012 18

Berichtsbogen FörderstF rderstätten tten / TENE und andere tagesstrukturierende Maßnahmen Berichtsbogen kann mit HEB-Bogen kombiniert werden Offene Darstellung des zweiten Lebensbereiches Inhaltliche Ausfüllhilfen durch Orientierungshilfen im Leitfaden Stand: 4.01.2012 19

Personenkonferenz Weiteres Planungsinstrument Kann in jeder Phase des Verfahrens stattfinden Gesprächsforum, in dem sich alle, die an der Hilfegestaltung beteiligt sind, abstimmen können Der Verlauf des Gespräches ist mit den Formblättern des Gesamtplanverfahrens zu protokollieren Stand: 4.01.2012 20

Vorschriften zum Datenschutz Getrennte Aktenführung Sozialgeheimnis Datenlöschung nach den gesetzlichen Vorschriften Stand: 4.01.2012 21

Umsetzung / Ausblick Anwenderworkshops Koordienierende Arbeitsgruppe auf Landesebene Reflektierende Arbeitsgruppe auf Bezirksebene Aufbauworkshops Fortführung des Antwortforums Stand: 4.01.2012 22

Umsetzung im Bezirk Zeitpläne der einzelnen Bezirke Stand: 4.01.2012 23

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stand: 4.01.2012 24