Kooperationsvereinbarung. zwischen. der Agentur für Arbeit Ludwigshafen und Jobcenter Vorderpfalz Ludwigshafen. und



Ähnliche Dokumente
Kooperationsvertrag. Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe Bielefeld Bielefeld

Dortmunder Kontraktmodell zur Integration von SpätaussiedlerInnen und jüdischen EmigrantInnen

Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual)

Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer

Newsletter Ausgabe 6 - August 2012

Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Diversity Umfrage. Dokumentation / Januar 2015

Willkommen in Ludwigsburg (WiL) FACHBEREICH BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Büro für Integration und Migration Kulturzentrum, Kleiner Saal

1. Vorwort Zielgruppe 3. a. Gab es im Vergleich zum Vorjahr Veränderungen hinsichtlich der Klientelstruktur?

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

SIE KÖNNEN PROFITIEREN! VON MEINEM ALTER UND MEINER PRAXISERFAHRUNG. Sie suchen Fachkräfte? Chancen geben

Individuelle Lernbegleitung für Jugendliche. Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter

Zur Vorlage in der Sitzung der E 4 am

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Kooperationsvereinbarung. zwischen der. Schule in Köln. als Korrespondenzschule im Projekt "Selbstständige Schule" Modellregion Köln.

Integration. Migrationsberatung Integrationskurse. im Landkreis Roth

Diakonisches Werk Mannheim

IQ Kongress 2014 Workshop. Konkrete Ansätze zur Gestaltung einer Willkommens- und Anerkennungskultur in Stuttgart

Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Sächsischen Staatsregierung und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Sachsen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Zielsetzung DLZ U25. eingeleitet. 4. Dienstleistungszentrum U25 (DLZ U25) 4.1. Grundannahmen

Ressourcen im Sozialraum für die Bildung, Vernetzung von Familien, Kita und Schule nutzen Wie können wir eine gleichberechtigte und wechselseitige

Eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Erstausbildung junger Erwachsener

Integrationsmaschine Arbeitsmarkt?

Das sind wir! Stand Mai Karl-August Schwarthans AWO- Integrations ggmbh Duisburg

Befragung zum Migrationshintergrund

Mustervereinbarung. Die Mustervereinbarung soll auch ein Impuls sein, die Qualität nach Innen und Außen zu sichern und weiter zu entwickeln.

Anerkennungsberatung der ZAV. Beratung von Fachkräften mit ausländischen Berufsabschlüssen

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Empfehlungen zur Schulpsychologischen Krisenintervention in Schulen in NRW

Richtlinie. für die Arbeit der Gemeindeberatung/ Organisationsentwicklung (GB/OE) in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens

Bildungspatenschaften stärken, Integration fördern

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Muster einer fristgerechten Kündigung

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und

ENTWURF. Verwaltungsvereinbarung

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36

Konzeption Clara - Ökumenischer Kinder- und Jugendhospizdienst Mannheim

Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus interna

zwischen und dem GKV-Spitzenverband*, Berlin

10 Jahre handicap - 10 Jahre Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen

Ordnung der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (GBOEO)

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Interkulturelle Checkliste Projekt iko

Arbeitslosenzentrum im Diakonischen Werk im Schwarzwald-Baar-Kreis. Vorstellung Kick off Veranstaltung in Bad Boll am 24. / 25.

Jugend in Arbeit plus

sowie dem Städtetag Rheinland-Pfalz und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz, handelnd für die örtlichen Träger der Sozialhilfe,

Gesundheitsförderung, Berufsorientierung und. Arbeitsförderung für Jugendliche. Vernetzung langfristig und konkret umsetzen

Sprachkursangebote für Asylsuchende und Flüchtlinge Speyer Sommer/Herbst 2015

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Information. Kinder und Jugend EUROPÄISCHE UNION

Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor

Nachqualifizierung Jugendlicher und junger Erwachsener Sabrina Reichler Agentur für Arbeit Köln

Jobcenter Junges Mannheim

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen


Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda - Pressestelle Telefon: oder

Transfermaßnahmen und Transfergesellschaften

Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

Patenprojekt - Aktiv gegen Wohungslosigkeit

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

Vereinbarung zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und dem Stadtsportbund Dortmund e.v.

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Beschäftigtentransfer Mit uns Zukunft neu gestalten

fair_play Let s Go! Eine Gebrauchsanweisung für die Pubertät! GesundheitsLaden e.v. Stuttgart Kristin Komischke, Dipl. Soz.päd.

vom Projekt zur Praxis Menschen aus allen Ländern in der Kommune Vielfalt in der Arbeit des Gesundheitsamtes

Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten

GEMEINDEDIAKONIE LÜBECK ggmbh

BESCHÄFTIGUNG FÜR ÄLTERE ARBEIT-NEHMER AKTIONS-GEMEINSCHAFT

Die Gesellschaftsformen

EVANGELISCHE AKADEMIE LOCCUM

Fachtag Qualifizierungen Netzwerk IQ Haus der Wirtschaft am Finanzierungsmöglichkeiten von Qualifizierungsmaßnahmen. im Rechtskreis SGB II

Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union (Diakonengesetz-DiakG)

Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes

Ein Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz

Ausstellerinformation Lernmesse Bremen Mittwoch, 16.März :00-18:00 Uhr Musical Theater Bremen. Die Lernmesse wird unterstützt von:

Durch Vorlage dieses Konzepts übernimmt der ASB Verantwortung für die Ausbildung der operativen Kräfte in der PSNV.

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Erprobungsfassung. Multi-Media Berufsbildende Schulen. Regionales Bildungszentrum für die Medien- und IT-Berufsausbildung in der Region Hannover

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 113

Kooperationsvertrag zwischen run to help e.v. und der Straßenambulanz St. Franziskus e.v.

Forum Nie aufhören anzufangen

Job - Ausbildung Perspektive. JAP! - Ein Angebot des Jobcenters für junge Erwachsene unter 25 Jahre

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Wir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Bewerbung, da in jedem Halbjahr nur eine limitierte Anzahl an Bündnissen bewilligt werden können.

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Erfahrungen aus 7 Jahren Projektarbeit

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

S T U D I E N V E R T R A G

Ausgewählte Versicherungsbeispiele*

Transkript:

Kooperationsvereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Ludwigshafen und Jobcenter Vorderpfalz Ludwigshafen und den Trägern der Migrationsfachdienste der Freien Wohlfahrtspflege Arbeiterwohlfahrt Stadtkreisverband Ludwigshafen e.v. Caritas-Zentrum Ludwigshafen, Einrichtung des Caritasverbands für die Diözese Speyer e.v. und Haus der Diakonie Ludwigshafen, Einrichtung des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche der Pfalz Präambel Die Stadt Ludwigshafen am Rhein wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration als einer von 18 Standorten des Modellprojekts Integration verbindlicher machen, Integrationsvereinbarungen erproben ausgewählt. In der am 21.06.2011 unterzeichneten Ludwigshafener Erklärung wurde unter anderem vereinbart, die Umsetzung der Integrationsvereinbarungen dahingehend zu begleiten, die Zusammenarbeit netzwerkorientiert auszubauen. Eine erfolgreiche Unterstützung der Zuwanderer setzt eine Kooperation zwischen den relevanten Akteuren der Integrationsarbeit vor Ort, also auch zwischen der Agentur für Arbeit, Jobcenter und den Trägern der Freien Wohlfahrtsverbände, voraus. 1 Zweck der Vereinbarung Die Agentur für Arbeit, Jobcenter und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege vereinbaren eine Kooperation mit dem Ziel, neu zugewanderten, aber auch länger im Land lebenden Migrantinnen und Migranten einen frühen Zugang zu passgenauen Integrationsangeboten zu gewährleisten. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter vereinbaren mit den Migrationsfachdiensten eine umfassende, gegenseitige Abstimmung über die strukturierte Begleitung von gemeinsamen Kund/innen mit Migrationshintergrund, um eine erfolgreiche soziale und berufliche Integration in Deutschland zu erreichen. 1

2 Zielsetzung und Zuständigkeiten Die Migrationsfachdienste sind in einem ganzheitlichen Sinne zuständig für die verschiedenen Aspekte der beruflichen und schulischen sowie der sozialen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen Integration und arbeiten mit einem ressourcenorientierten Ansatz. Die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter konzentriert sich auf die berufliche Integration und umfasst u.a. folgende Bereiche: Erarbeiten beruflicher Alternativen auf dem Arbeitsmarkt, Anstoß Anerkennungsverfahren, Zuweisung zu bestehenden zielführenden Maßnahmen, Vermittlung in Beschäftigung oder in Ausbildung. Die Zuständigkeit für die Beratung der Zuwanderinnen und Zuwanderer liegt bei den Fachdiensten für Migration und Integration. Diese beinhaltet auch Fragen zur Arbeitslosigkeit, zur Anerkennung und Verwertbarkeit von im Herkunftsland erworbenen schulischen und beruflichen Qualifikationen sowie zu den Rechten und Pflichten nach den Sozialgesetzbüchern im Vorfeld der Antragstellung. Die Zuständigkeit für die Information und Beratung zu Integrationskursen, die sozialpädagogische Betreuung während der Integrationskurse sowie die Vermittlung der Kinderbetreuung liegt bei den Migrationsfachdiensten. Die federführende Zuständigkeit für die Vermittlung in Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung sowie der Förderung und Beratung in Fragen der Arbeitslosigkeit, des Leistungsbezugs und der beruflichen Integration ihrer Kundinnen und Kunden liegt beim Jobcenter und der Agentur für Arbeit. Der gesetzliche Auftrag der Verpflichtung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters zur Teilnahme an Integrationskursen nach 44 AufenthG wird wahrgenommen. Bei der gemeinsamen Kundenbetreuung durch die Vertragspartner ergeben sich beispielhafte Schnittstellen: Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen Systematische Erhebung der Bildungsbiographie Integrationsplanung Beratung hinsichtlich sozialer Leistungsansprüche Berufswegeplanung Sprachförderung Ein wechselseitiger Austausch zu Schnittstellen wird vereinbart. 3 Kommunikationsstruktur Zwischen den Migrationsfachdiensten und der Agentur für Arbeit, Jobcenter finden jährlich Gespräche auf Geschäftsführerebene zu Stand und Umsetzung dieser Kooperationsvereinbarung statt, insbesondere zur Klärung struktureller Fragestellungen. Darüber hinaus treffen sich vierteljährlich Vertreter der Migrationsfachdienste mit Vertretern der Agentur für Arbeit, Jobcenter zur Absprache im operativen Bereich, sofern die Agentur für Arbeit, Jobcenter oder die Liga-Verbände einen entsprechenden Bedarf geltend machen. 2

4 Ansprechpartner Den Migrationsfachdiensten steht seitens der Agentur für Arbeit die Migrationsbeauftrage SGB III und seitens des Jobcenters eine konkret benannte Ansprechperson zur Weitergabe von Informationen, Klärung der Kooperationsformen, Konfliktintervention etc. zur Verfügung. Desgleichen bestimmen die oben genannten Träger jeweils einen entsprechenden Ansprechpartner für die Agentur für Arbeit und das Jobcenter aus ihrer Mitte. 5 Beratungsangebot Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter, informieren ihre Kunden über das Beratungsangebot der Träger. Sie weisen zielgerichtet auf das differenzierte Beratungsangebot der Migrationsfachdienste hin. Dazu zählen insbesondere: Migrationsspezifische Beratung von Ausländer/inne/n und Spätaussiedler/inne/n in Rheinland-Pfalz Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Migrationssozialdienst Jugendmigrationsdienst (JMD) Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule Flüchtlingsberatung Projekt Inprocedere Die Migratonsfachdienste weisen in Ihren Beratungen auf die Dienstleistungsangebote der Agentur und des Jobcenters hin. 6 Informationsmaterial Die Migrationsfachdienste stellen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter jeweils aktuelles Informationsmaterial zur Verfügung. 7 Informationsaustausch Die Migrationsfachdienste und die Agentur für Arbeit, Jobcenter informieren sich gegenseitig über inhaltliche Änderungen relevanter Informationen. 8 Fortbildung Gegenseitige Hospitationen sind nach Absprache möglich. Bei einem mindestens einmal jährlich stattfindenden, gemeinsamen Fachtag zu Schwerpunktthemen erhalten die Mitarbeiter/innen der Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie die Mitarbeitenden der Migrationsfachdienste Angebote zur Fortbildung im interkulturellen Bereich und werden über die aktuellen Arbeitsinhalte, Arbeitsaufträge und Arbeitsschwerpunkte des Kooperationspartners informiert. 3

9 Datenschutz Der Datenschutz ist zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass eine Weitergabe von Daten nur auf Wunsch und mit schriftlicher Zustimmung des Kunden/der Kundin an den jeweiligen Vertragspartner zulässig ist. 10 Laufzeit und Kündigung Die Vereinbarung gilt ein Jahr und kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beendet werden. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Eine einvernehmliche Nachjustierung kann jederzeit erfolgen. Aus wichtigem Grund kann sie jederzeit fristlos von einem der Partner gekündigt werden. Ludwigshafen, den 21.August 2012 Für die Agentur für Arbeit Ludwigshafen:.. Beatrix Schnitzius Leiterin Für das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen:. Anja Hölscher Leiterin Für die LIGA Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege:. Holger Scharff AWO Stadtkreisverband Ludwigshafen 4

Thomas Wagner Haus der Diakonie Ludwigshafen Karl Fischer Caritaszentrum für die Diözese Speyer e.v. 5