Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates

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Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 27. Jänner 2016 (1/2016) Seite 1 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 27. Jänner 2016 im Gemeindesaal des Gemeindezentrums, Kapfenstein 123. Die Einladung erfolgte am 20. Jänner 2016. Anwesend waren: Gemeinderatsmitglieder: Vizebürgermeister: Gemeindekassier: GR.: BUNDERLA Therese GR.: GIGL Annemarie GR.: HIRSCHMUGL Monika GR.: LANG Raimund GR.: SCHÖLLAUF Günter EDELSBRUNNER Markus GUTMANN Ewald GR.: EDELSBRUNNER Kurt GR.: GINGL Josef GR.: KADISCH Gerhard GR.: LUTTERSCHMIED Helmut Nicht anwesend war: BGM. GROSS Ferdinand (entsch.) GR. FASSOLD Sonja (entsch.) GR. GUTMANN Christian (entsch.) GR. KRAINER Markus (entsch.) Bedienstete: Manfred Dirnbauer, Doris Koller Zuhörer: keine Beginn der Sitzung: 19:05 Uhr Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist teilweise öffentlich und teilweise nicht öffentlich. Vorsitzender: Vizebürgermeister Markus Edelsbrunner N:\Aktenplan\0 - Allgemeine Verwaltung\006 - Aufsicht über die Gemeinde\Gemeinderatssitzungen\2016\1-2016\Gemeinderatssitzung(27.01.)1-2016.doc

Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 27. Jänner 2016 (1/2016) Seite 2 Tagesordnung: Tagesordnungspunkt 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Tagesordnungspunkt 2.) Fragestunde Tagesordnungspunkt 3.) Sitzungsprotokoll der 8. Gemeinderatssitzung 2015 Tagesordnungspunkt 4.) Beschlussfassung Förderungsvertrag WVA Pichla Tagesordnungspunkt 5.) Bericht des Bürgermeisters Tagesordnungspunkt 6.) Allfälliges Tagesordnungspunkt 7.) Personalangelegenheit Verlauf der Sitzung und Beschlüsse: Tagesordnungspunkt 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit und Öffentlichkeit fest und eröffnet die Sitzung. Der Vorsitzende legt die Tagesordnung für den öffentlichen (Punkt 1 bis Punkt 6) bzw. nicht öffentlichen Teil (Punkt 7) der heutigen Sitzung vor. Diese wurde allen Gemeinderäten zugestellt. 1 Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Fragestunde 3 Sitzungsprotokoll der 8. Gemeinderatssitzung 2015 4 Beschlussfassung: Förderungsvertrag WVA Pichla 5 Bericht des Bürgermeisters 6 Allfälliges Nicht öffentlicher Teil: 7 Personalangelegenheit Es gibt keine Wortmeldungen zur Tagesordnung. Tagesordnungspunkt 2.) Fragestunde Gemäß 54 (4) Steiermärkische Gemeindeordnung eröffnet der Vorsitzende die Fragestunde und bittet um Wortmeldungen. Es gibt keine Wortmeldungen.

Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 27. Jänner 2016 (1/2016) Seite 3 Tagesordnungspunkt 3.) Sitzungsprotokoll der 8. Gemeinderatssitzung 2015 Eine Ausfertigung der Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 11. Dezember 2015 wurde jedem Gemeinderat übermittelt. Auf die Verlesung der Verhandlungsschrift wird verzichtet. Einwendungen wurden dazu keine erhoben und die Verhandlungsschrift gilt als genehmigt. ( 60 (6) Stmk. Gemeindeordnung). Der Vorsitzende und die Schriftführer unterfertigen die genehmigte Verhandlungsschrift. Tagesordnungspunkt 4.) Beschlussfassung: Förderungsvertrag WVA Pichla Vorsitzender: Für den Ausbau der Wasserversorgungsleitungen im Siedlungsbereich Pichla wurde um Förderung bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH angesucht. Der vorläufige Förderbetrag beträgt EUR 4.620,00. Für die Genehmigung dieser Förderung bedarf es um Annahme des gegenständlichen Fördervertrages. Der Vorsitzende, Vizebgm. Markus Edelsbrunner, bringt den Antrag auf Genehmigung des Fördervertrages zur Genehmigung ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von elf Gemeinderatsmitgliedern einstimmig: FÖRDERUNGSVERTRAG abgeschlossen aufgrund des Umweltförderungsgesetzes, BGBl Nr. 185/1993 idgf zwischen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, A-1092 Wien und dem Förderungsnehmer Gemeinde Kapfenstein. 1. Gegenstand des Förderungsvertrages 1.1 Gegenstand dieses Vertrages, Antragsnummer B500615, ist die Förderung der Maßnahme: Bezeichnung Wasserversorgungsanlage BA 2 Erweiterung Pichla Funktionsfähigkeitsfrist 31.12.2013 die auf Vorschlag der Kommission für die Angelegenheiten der Wasserwirtschaft vom 30.11.2015 vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, DI Andrä Rupprechter, mit Entscheidung vom 01.12.2015 gewährt wurde. 1.2 Grundlage für die Förderungsentscheidung bilden die mit dem Förderungsansuchen vorgelegten Unterlagen gemäß 7 der Förderungsrichtlinien. 1.3 Die beiliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (Beilage 1) bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. 1.4 Sofern der Förderungsnehmer seinerseits jemanden Dritten mit der Umsetzung der Maßnahme betraut (z.b. im Rahmen einer Betrauung mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse), verpflichtet sich der Förderungsnehmer sicherzustellen, dass die Betrauung und Finanzierung der Maßnahme im Einklang mit den beihilfenrechtlichen Bestimmungen erfolgt. 2. Ausmaß und Auszahlung der Förderung 2.1 Für das unter Pkt. 1 beschriebene 15,00 % Vorhaben betragen: der vorläufige Fördersatz die vorläufigen förderbaren Investitionskosten 26.000,00 Euro die vorläufige Pauschale für Anlagenteile 0,00 Euro die vorläufige Pauschale für Einbautenkoordination 720,00 Euro die vorläufige Pauschale für Kataster 0,00 Euro Die Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von 4.620,00 Euro wird in Form von Investitionszuschüssen ausbezahlt.

Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 27. Jänner 2016 (1/2016) Seite 4 2.2 Im Zuge der Endabrechnung kann von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH eine Erhöhung der förderbaren Investitionskosten ohne Vorlage an die Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft um höchstens 15 % anerkannt werden. In diesem Fall erhöht sich das Nominale entsprechend dem Fördersatz. 3. Auszahlungsbedingungen 3.1 Die Auszahlung der Investitionszuschüsse erfolgt vorbehaltlich ihrer budgetären Verfügbarkeit in zwei Raten nach Vorlage von Rechnungsnachweisen im Wege des Amtes der Landesregierung. Wenn ein Rechnungsnachweis spätestens zu den Terminen 15.2., 15.5., 15.8. bzw. 15.11. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingegangen ist, erfolgt die Auszahlung zum jeweiligen Quartalsende. 3.2 Der erste Investitionszuschuss wird unter Einbehaltung eines Deckungsrücklasses von 10 % nach Vorlage eines Rechnungsnachweises mit gleichzeitiger Funktionsfähigkeitsmeldung ausbezahlt. Etwaige Restarbeiten sind nur dann förderfähig, wenn sie innerhalb der Fertigstellungsfrist (= 1 Jahr nach tatsächlicher Funktionsfähigkeit) durchgeführt werden. 3.3 Die Endabrechnungsunterlagen sind spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme (= spätestens 2 Jahre nach tatsächlicher Funktionsfähigkeit) dem Amt der Landesregierung vorzulegen. Nach Überprüfung dieser Unterlagen und Durchführung der Kollaudierung durch das Amt der Landesregierung werden sie an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH weitergeleitet, die die Endabrechnung vornimmt. Aufgrund dieser Endabrechnung wird der zweite Investitionszuschuss inklusive dem einbehaltenen Deckungsrücklass ausbezahlt. 4. Schlussbestimmungen 4.1 Der Förderungsnehmer erklärt, den gegenständlichen Förderungsvertrag mittels beiliegender Annahmeerklärung vorbehaltlos anzunehmen. 4.2 Der Förderungsgeber erachtet sich an die Zusicherung der Förderung für die Dauer von drei Monaten ab dem Einlangen des Vertrages beim Förderungsnehmer gebunden. Tagesordnungspunkt 5.) Bericht des Vizebürgermeisters Der Schaden an der Abflussleitung beim Gemeindezentrum wurde von einer Fachfirma mittels Kamerabefahrung dokumentiert. Dieser Bericht wurde unserer Versicherung vorgelegt. Lt. Mitteilung der Versicherung ist dieser Schaden, da es sich nur um ein eingedrücktes Rohr handelt, nicht gedeckt. Die Versicherung ist aber bereit kulanterweise uns zu unterstützen. Wir müssen erörtern, wodurch dieser Schaden entstanden ist und ob es sich um einen versteckten Mangel handelt. Angebote für eine Sanierung sollen eingeholt werden. Tagesordnungspunkt 6.) Allfälliges GR. Annemarie Gigl: Die Eltern-Kind-Gruppe hat ihr 1. Treffen mit vollem Erfolg absolviert. Es waren 17 Kinder anwesend. Sabine Sitzwohl hat die Führung dieser Gruppe übernommen. Dieses Treffen wird alle 14 Tage wiederholt. GR. Günter Schöllauf: Wurden schon alle Straßengräben gesäubert? GK: Ewald Gutmann: Ich darf mit vollem Stolz mitteilen, dass der Jahreswechsel mit einem positiven Kontostand erfolgt ist. Tagesordnungspunkt 7.) Personalangelegenheit Aufgrund der Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit wird dieser Tagesordnungspunkt in einem eigenen Protokoll behandelt.

Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 27. Jänner 2016 (1/2016) Seite 5 Der Vorsitzende schließt nach Behandlung der Tagesordnung die Sitzung um 19:45 Uhr und lädt alle Gemeinderäte und die Bediensteten zur Dorfwirtin, Kapfenstein, ein. Diese Verhandlungsschrift besteht aus 5 Seiten. Kapfenstein, am 29. Jänner 2016 Der Vorsitzende: Die Schriftführer: Sonja Fassold Annemarie Gigl Monika Hirschmugl Raimund Lang