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Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 18. November 2014 Jahrgang 2014/Nummer 34 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg; hier: Schlussfeststellung zum Flurbereinigungsverfahren Hamm-Ahse I 2 Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Münster; hier: Erörterungstermin im Rahmen der Planfeststellung für den Neubau der Bundesstraße 58 Ortsumgehung Beckum von Bau-km -0,008 bis Bau-km 3,750 3 Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses am 25. November 2014 4 Einladung zur Sitzung des Schulzweckverbandes Beckum-Ennigerloh am 27. November 2014

Herausgeber: STADT BECKUM DER BÜRGERMEISTER www.beckum.de Das Amtsblatt der STADT BECKUM erscheint nach Bedarf. Als Papierausfertigung liegt es an der Information des Rathauses Beckum und in den Bürgerbüros in Beckum und Neubeckum zur kostenlosen Mitnahme aus. Auf der Internetseite der STADT BECKUM kann es als pdf-datei abgerufen werden. Beantragung eines E-Mail-Newsletters als pdf-datei kostenlos unter stadt@beckum.de. Abonnement: Jahresabonnement: 60,00 Euro Einzelexemplar: 1,00 Euro Kontakt: Fachdienst Zentrale Dienste und Controlling 02521 29-0 02521 2955-199 (Fax) stadt@beckum.de

Laufende Nummer 1 Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg Flurbereinigungsverfahren Hamm-Ahse I, Aktenzeichen: 28 02 2 Schlussfeststellung - 1 - Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Hamm-Ahse I, Stadt Hamm und Kreis Soest, wird hiermit gemäß 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurBG) in der zurzeit gültigen Fassung die Schlussfeststellung erlassen und folgendes festgestellt: Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes und seiner Nachträge 1 bis 4 ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. Das Flurbereinigungsverfahren ist mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft beendet. Gleichzeitig erlischt die Teilnehmergemeinschaft. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten ihres Vorstandes. Gründe Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens ist zulässig und begründet. Der Flurbereinigungsplan und die hierzu ergangenen Nachträge sind in allen Teilen ausgeführt. Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen genannten Beteiligten übergegangen. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt. Da somit weder Ansprüche der Beteiligten noch sonstige Angelegenheiten gegeben sind, die im Flurbereinigungsverfahren hätten geregelt werden müssen, ist dieses Verfahren durch die Schlussfeststellung abzuschließen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Bezirksregierung Arnsberg Dezernat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Flurbereinigungsbehörde - Stiftstraße 53 59494 Soest schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Soest, den 29. Oktober 2014 Im Auftrag R. Helle (LS)

Laufende Nummer 2 Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Münster - 2 - Planfeststellung für den Neubau der Bundesstraße 58 Ortsumgehung Beckum von Bau-km -0,008 bis Bau-km 3,750 Anhörungsverfahren Die Bezirksregierung Münster führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahren für die o.a. Straßenbaumaßnahme gemäß 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) einen Erörterungstermin durch. Die Erörterung findet am Mittwoch, den 10. Dezember 2014, in der Aula der Antoniusschule, Antoniusstraße 5 7, 59269 Beckum, statt. In dem Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Erörterung erfolgt am 10. Dezember 2014 nach folgender Tagesordnung: 10:00 13:00 Uhr Erörterung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Naturschutzverbände 14:00 16:00 Uhr Erörterung von Einwendungen Privater Bei Bedarf ist eine Verlängerung der Erörterung über 16:00 Uhr hinaus möglich. Falls erforderlich, wird die Erörterung auch zu einem späteren Termin fortgesetzt. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann Zuhörer, insbesondere die Presse zulassen, wenn kein Verfahrensteilnehmer bzw. Teilnahmeberechtigter widerspricht. Teilnahmeberechtigt sind nachfolgend genannte Privatpersonen: Einwender/innen (Personen, die schriftlich oder zur Niederschrift fristgerecht Einwendungen erhoben haben), Betroffene (Personen, deren Rechte und Belange von dem Vorhaben berührt werden), sowie deren gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte und Sachbeistände (Bevollmächtigte haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben) wie auch die Vertreter/innen der am Verfahren beteiligten Behörden und Verbände. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

- 3 - Die fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn der/die Einwender/in nicht am Erörterungstermin teilnimmt. Die detaillierte Tagesordnung und ein Informationsblatt zum Erörterungstermin liegen in der Zeit ab dem 1. Dezember 2014 während der Dienststunden im Rathaus der STADT BECKUM, Fachdienst Bürgerbüro, Weststraße 46, 59269 Beckum, zur Mitnahme bereit. Die Tagesordnung und das Informationsblatt sind zudem im Internet wie folgt einzusehen und abrufbar: www.brms.nrw.de Erörterungstermin B 58 Münster, den 4. November 2014 Im Auftrag D. Mersch

Laufende Nummer 3 Öffentliche Bekanntmachung - 4 - Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, dem 25. November 2014, um 17:00 Uhr im Ständesaal des Ständehauses, Weststraße 57, 59269 Beckum, statt. Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme am öffentlichen Teil der Sitzung eingeladen. Tagesordnung 1. Bestellung eines Schriftführers 2. Verpflichtung der Beisitzer 3. Einteilung des Wahlgebietes "STADT BECKUM" in Wahlbezirke 4. Anfragen von Ausschussmitgliedern Beckum, den 12. November 2014 Dr. Karl-Uwe Strothmann Vorsitz

Laufende Nummer 4 Öffentliche Bekanntmachung - 5 - Die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Zweckverbandsversammlung des Schulzweckverbandes Beckum-Ennigerloh findet am Donnerstag, dem 27. November 2014, um 17:00 Uhr in der Mensa der Gesamtschule Ennigerloh-Neubeckum, Turmstraße 11, 59269 Beckum, statt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme am öffentlichen Teil der Sitzung eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohnern 2. Niederschrift über die Sitzung der Zweckverbandsversammlung des Schulzweckverbandes Beckum-Ennigerloh vom 18. September 2014 öffentlicher Teil 3. Bericht des Verbandsvorstehers 4. Bericht über die Ergebnisse der Elternabende am 12. November 2014 in Neubeckum und am 13. November 2014 in Ennigerloh 5. Bericht der Schulleitung 6. Anfragen von Versammlungsmitgliedern Nicht öffentlicher Teil: 1. Niederschrift über die Sitzung der Zweckverbandsversammlung des Schulzweckverbandes Beckum-Ennigerloh vom 18. September 2014 nicht öffentlicher Teil 2. Bericht des Verbandsvorstehers 3. Anfragen von Versammlungsmitgliedern Beckum, den 11. November 2014 Alexandra Poppenborg Vorsitz