Die problemadäquate Methodenauswahl zur Ermittlung von Schallimmissionen. (Messen - Rechnen - Schätzen) Christoph Lechner

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Transkript:

zur Ermittlung von Schallimmissionen (Messen - Rechnen - Schätzen) Christoph Lechner Vortrag anlässlich der 247. Plenarsitzung am 7.10.2009 INNSBRUCK 1

Inhalt Einleitung Verständnisse und Missverständnisse ausgewählte Beispiele für Messen Rechnen Schätzen FAQ s Wie genau ist genau? (Ringversuch Forum Schall 2008) Was ist zu tun? Schlussfolgerungen 2

Einleitung Der gute Sachverständige zeichnet sich nicht nur dadurch aus, dass er gut messen und rechnen kann, sondern auch gut schätzen. Verschätzen um die Hälfte ist eine Kunst Verrechnen um das Zehnfache ist kein Problem! 3

Anlass: Umgebungslärmrichtlinie => Karten falsch, nichts Wert, umsonst durch Messung haben wir nachgewiesen, dass Diese Lärmkarten dienen der strategischen Planung und müssen auch auf dieses Instrument eingeschränkt bleiben. Nicht vorgesehen ist die ausschließliche Verwendung von strategischen Lärmkarten zur Ermittlung der Istlärmsituation (Istmaß) in behördlichen Genehmigungsverfahren (z.b. nach Bau-, Gewerbe-, UVP-, SUP-, Abfallwirtschafts-, und Raumordnungsrecht) wo eine Lärmbeurteilung in Bezug auf konkrete Grundstücke durchgeführt wird. Für diese Fälle können strategische Lärmkarten nur Orientierungswerte liefern. 4

Messen wo immer es geht? Im grundlegenden Erkenntnis VwSlg 9147 A/1976 wurde ein Gutachten, dessen Befund nicht auf exakten Messungen, sondern auf Annahmen bzw. Erfahrungswerten beruht, als untaugliche Bescheidgrundlage beurteilt, weil nach Ansicht des VwGH bei der Beurteilung einer Lärmentwicklung jedenfalls eine Schallpegelmessung vorzunehmen sei. 5

Messen wo immer es geht? Nach der Judikatur ist es auch unzulässig, die Immissionen an einem bestimmen Immissionspunkt zu prognostizieren, wenn eine Messung an diesem Punkt möglich gewesen wäre (zb VwGH 25.5.1993, 93/04/0013). Weiters ist eine Prognose der an einem bestimmten Ort zu erwartenden Immissionen aus den Ergebnissen einer tatsächlichen Messung an einem anderen Ort unzulässig (VwGH 22.11.1994, 94/04/0129). 6

Bsp. Messen der Tennisplatz +3 db VwGH - Erkenntnis vom 30.6.1986, 85/04/0128 7

Herdplatte - hinkt der Vergleich? 1 kw 1 kw Σ 2 kw 8

Falsch erkannt oder falsch erklärt? Kann aus lärmtechnischer Sicht begründet werden, dass eine Darstellung der Lärmimmissionen auch bei Durchführung wiederholter oder lang andauernder Messungen zu keinem zutreffenden Ergebnis führt, so könnte dies eine hinreichend genaue und nachvollziehbare Begründung vorausgesetzt vom VwGH als zulässige Ausnahme vom Grundsatz der Messung beurteilt werden. Lindner/Lechner RdU Juni 2008 9

Messung sagt alles aus? Jedes Umgebungsgeräusch unterliegt situationsbedingten, tageszeitlichen, wöchentlichen und saisonalen Schwankungen. Zudem werden die laufend stattfindenden Veränderungen der Schallemission durch die Schwankung in der Transmission überlagert. Hier sind vor allem Effekte durch Wind (Mit- und Gegenwind), Bodeneigenschaften und Temperaturschichtung (Inversion) maßgebend und in der Literatur beschrieben. 10 Lindner/Lechner RdU Juni 2008

Wie groß sind die Windeinflüsse? kurzzeitige Einflüsse auf den Schallpegel durch Mitwind Querwind Gegenwind in Abhängigkeit von der Entfernung 11 nach VDI 2714 aus Brüel & Kjaer Umweltlärm

Bsp. Schätzen: ÖNORM B 8115-2 Feststellung des standortbezogenen Außenlärmpegels durch Zuordnung zu einer Baulandkategorie auf Basis von Schallimmissionskarten durch standortspezifische Berechnungen durch Heranziehung von strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten durch Messung...alles ist möglich 12

Bsp. Schätzen: ÖNORM B 8115-2 Tabelle 1 aus ÖNORM B 8115-2 13

Bsp. Schätzen: ÖNORM B 8115-2 Auszug Tabelle 2 aus ÖNORM B 8115-2 bis Zeile 8 14

Bsp. Schätzen: ÖNORM B 8115-2 Anforderungen an opake Bauteile, Fenster und Außentüren haben im Wesentlichen nur eine Sprungstelle Anforderung für sehr ruhige Bereich ist bereits thermischer Standard sehr lauter Bereich für Wohnen ohnehin nicht geeignet der einzig gefährliche Schätzbereich liegt bei 60/50 db hier ist Genauigkeit wirklich notwendig 15

Beispiel Berechnung Sonderfall SchIV Als Ermittlungsmethode für die Schallimmission wurde hier vom Verordnungsgeber die Berechnung zwingend festgeschrieben. Der wahre Wert ist also ein Rechenwert. Grundlage ist das Betriebsprogramm Beurteilungszeitraum damit ein Jahr Ausbreitungsgünstig gibt es nicht in beide Richtungen. Harmonische Auslegung der meteorologiebedingten Abweichungen ist notwendig. 16

Beispiel Berechnung Sonderfall SchIV Eine messtechnische Falsifizierung der Beurteilungspegel ist nicht zulässig. Eine individuelle Beurteilung der Lärmwirkung findet in diesem System nicht statt (ähnlich der Führerscheintauglichkeit ab dem 18. Geburtstag) Verpflichtung des Berechnenden liegt in der möglichst realitäts- und vorschriftskonformen Modellierung, nicht im Erreichen oder Einhalten der Werte der physikalischen Einwirkung So genannte Kalibrierungen, besser Modellanpassungen und Modellkontrollen unter Referenzbedingungen sind sinnvoll. 17

Sind Umgebungslärmkarten ungenauer? Strategische Lärmkarten sind nicht geeignet um individuelle Lärmstörungen zu beschreiben. Diese Lärmkarten dienen der strategischen Planung und müssen auf dieses Instrument eingeschränkt bleiben. (aus ÖAL-Richtlinie Nr. 36 Blatt 2) Es sind aber die gleichen Berechnungsverfahren im Einsatz wie bei jedem Verwaltungsverfahren! Worin liegt nun der Unterschied? 18

Sind Umgebungslärmkarten ungenauer? zu prüfen sind: Anwendbarkeit des Emissionsverhaltens (Bezugsjahr, Durchschnittsbildung, Geschwindigkeiten,...) Aussagekraft der Darstellungshöhe Erheblichkeit der Vereinfachungen (generalisierte Bodendämpfung, Rechnung mit Reflexion erster Ordnung, Meteorologie) 19

Ist eine Ermittlung höherer Pegel nicht eine Beurteilung auf die sichere Seite? Flächenverschwendung in der Raumplanung unnötig hohe Anforderungen an bauliche Anlagen Beurteilung in Anlagenverfahren: Ein höheres Istmaß (ortsübliche Schallimmission) erleichtert die Einhaltung des planungstechnischen Grundsatzes bzw. ist unter bestimmten Umständen ein höheres Prognosemaß (spezifische Schallimmission) zulässig. 20

Wie genau ist genau? Vertrauensbereiche schalltechnischer Messungen Straßenverkehr 1 db Anlagengeräusche 2 db und damit auch abschätzbar für Schienenverkehrsgeräusch 2 db gilt für Vergleichsbedingungen! aus ÖNORM S 5004 (2008) Anhang A (informativ) 21

Ringversuch 2009 Wenn mehrere Laboratorien die selbe Prüfung durchführen ist das Ergebnis nicht das selbe. 11 Prüfstellen, allesamt vertraut mit der Berechnung der Schallausbreitung und Erstellung von Lärmkarten Vergleichsberechnungen von Straßenverkehr und der Schallabstrahlung und Schallausbreitung aus Gebäuden nationale Methoden im Vergleich zu den Interimsmethoden nach END ÖAL-Richtlinie Nr. 28 mit ÖNORM ISO 9613-2 RVS 04.02.11 mit NMPB Routes 96. Umweltbundesamt REP-230, Wien 2009 22

Ringversuch 2009 echte Situation in einer Musterhaussiedlung typische ländliche Situation mit Einzelbebauung typische GIS-Datenbasis Original-Verkehrsdaten der ASFINAG mit Standard-Verkehrsverteilung business as usual messtechnische Evaluierung in 1,5 m (um Boden und Schirmeffekte besser zu zeigen) Messungen zu einem Zeitpunkt, der auch für die Berechnungen repräsentativ ist Verkehrsstärke und Geschwindigkeit keine Störung durch Meteorologie auf Grund des geringen Abstandes kein Wind oder Regen 23

Ringversuch 2009 24

Ringversuch 2009 25

Ringversuch 2009 26

Ringversuch 2009 IP RVS NMPB NMPB RVS Mess. NMPB Mess. RVS Mess. IP 1 59,2 55,9 3,3 55,5 +0,4 +3,7 IP 2 62,6 57,5 5,1 55,6 +1,9 +7,0 IP 3 64,4 60,3 4,1 56,7 +3,6 +7,7 IP 4 66,8 62,5 4,3 57,1 +5,4 +9,7 IP 5 62,0 58,1 3,9 55,2 +2,9 +6,8 IP 6 63,8 60,0 3,8 59,2 +0,8 +4,6 IP 7 60,7 56,1 4,6 60,0 3,9 +0,7 IP 8 63,2 57,9 5,3 59,7 1,8 +3,5 IP 9 61,5 57,1 4,4 60,8 3,7 +0,7 IP 10 63,3 59,0 4,3 62,3 3,3 +1,0 IP 11 61,6 57,1 4,5 60,8 3,7 +0,8 27

Ringversuch 2009 Mittelwerte Straßenverkehr IP 8 Reflexionen 1. Ordnung 55.7 db 2. Ordnung 56.1 db 3. Ordnung 58.7 db vgl. Messwert 59,7 db 28

Ringversuch 2009 durchschnittliche Standardabweichung unter 11 Teilnehmern und 22 Berechnungspunkten Straßenverkehr Gebäudeabstrahlung Immissionsanhebung 2.3 db 2.4 db 1.7 db das ist gleich genau wie eine Messung unter Vergleichsbedingungen, also im Allgemeinen eine zu bevorzugende Ermittlungsmethode 29

Berechnung vs Messung Vorteile Ausführliche Informationen zu kritischen Schallquellen an vielen Positionen Unabhängig von meteorologischen Bedingungen Bewertung von Hypothesen Einfach zu aktualisieren Weniger empfindlich gegenüber Hintergrundgeräusch Nachteile Umfangreiche Datensammlung (Geräuschdaten und Geometrie) Ergebnisgenauigkeit in stärkerem Maße abhängig von akustischen Kenntnissen und Erfahrung mit Modellierung 30

Messung vs Berechnung Vorteile Glaubwürdigkeit - Glaubseligkeit geeignet, in einem Augenblick bei aktuellem Emissions- und Transmissionsverhalten einen Wert innerhalb akzeptabler Grenzen zu erhalten suggeriert physikalisch richtige Darstellung meist unter Verschweigung der immanenten Bewertungen Nachteile jede Messung ist und bleibt eine Momentaufnahme Messung ist auf die Mikrofonposition beschränkt Anwesenheit eines Messtechnikers um repräsentative Messungen sicherzustellen spezifische Schallquellen und Fremdgeräusch zu identifizieren und zu markieren 31

Bewertung implizit in Methode 0 5 fast ( t ) 10 slow ( t ) imp ( t ) 15 20 25 200 400 600 800 1000 t 32

Die Suche nach dem wahren Wert 50 48 46 44 42 40 38 36 34 32 30 Ergebnis 1 Ergebnis 2 Ergebnis 3 Ergebnis 4 33

Wer hat nun Recht? Vertrauensbereiche stehen im Zusammenhang der Nachweisführung wer hat was zu beweisen? 60 55 50 45 40 35 30 25 20 Messwert 1 Messwert 2 In der Praxis ist die Auslegung aber eine Rechtsfrage 34

Was ist das Ziel der Ermittlung? Abbildung tatsächlicher Einwirkungen sicheres Erreichen eines Schutzniveaus Information der Betroffenen/Öffentlichkeit Basisdaten für Studien zur Betroffenheit fundierter Nachweis einer Unzulässigkeit... 35

Information der Öffentlichkeit Wie viele Situationen/Zeitabschnitte? Wie viele Berechnungshöhen? Wie viele Reflexionen? Wie viele Rechenstützpunkte?...für welche Konsequenzen oder ableitbaren Maßnahmen? Wesentlich ist die Beschreibung des allgemein gegebenen Schallimmissionsniveaus zu Abschätzung der Belastung und Fokussierung auf Problembereiche besser Denken in Pegelklassen BürgerInnen informieren nicht überladen 36

Was ist nun zu tun? Die Aufgabe bestimmt die Methode! (und nicht umgekehrt) Die universell richtige Methode gibt es nicht! Methodenauswahl ist gutachtlich zu klären! Unterscheide! Beurteilung auf die sichere Seite (zb Anspruchsberechtigungen, Ausschluss oder eindeutiger Nachweis von Belästigungen und Gefährdungen) Beurteilung nach objektivierbaren Tatsachen (Vorbelastungen, Ableitungen von Basisinformationen) Immissionsanhebung ist bemerkenswerter Sonderfall Begründe! 37

Schlussfolgerungen offener Umgang mit Vertrauensbereichen bei unterschiedlichen Ermittlungsergebnissen können auch beide Recht haben für Anwendungsfehler können die Methoden nichts dafür, aber Methoden müssen stabiler werden gegenüber Anwendungsfehlern Die Schätzung als Screeningmethode zur Vermeidung grober Fehler sollte nicht gering geschätzt werden. 38

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-HTL-Ing. Christoph Lechner Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Emissionen Sicherheitstechnik Anlagen A-6020 Innsbruck, Herrengasse 1-3 Tel: +43 (0)512 508 4162 Privat Mobil: +43 (0)669 10 19677 Telefax: +43 (0)512 508 4155 christoph.lechner@tirol.gv.at www.tirol.gv.at 39