Abendlehrgang 4 Semester 2013
Zweijährige berufsbegleitende Ausbildung zum/r Pflegehelfer/in Berufsbild und Aufgaben Als geprüfte/r Pflegehelfer/in haben Sie eine Ausbildung nach einem vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend vorgelegten Lehrplan erfolgreich absolviert und ein staatlich anerkanntes Zeugnis erhalten. Damit sind Sie befähigt und berechtigt, im Berufsfeld der Gesundheits- und Krankenpflege Menschen aller Altersstufen ihrem Aufgabenbereich entsprechend Hilfe und Unterstützung zu geben. Sie arbeiten grundsätzlich unter Aufsicht von diplomierten Pflegepersonen oder Ärzten. Der Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe umfasst q die Durchführung pflegerischer Maßnahmen q die Durchführung prophylaktischer Maßnahmen q die Mitarbeit bei therapeutischen Maßnahmen q die soziale Betreuung der Patienten q die Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten Zielgruppe q Mitarbeiter/innen in sozialen Einrichtungen ohne gesetzlich anerkannte pflegerische Grundausbildung q Berufsumsteiger/innen q Berufswiedereinsteiger/innen, z.b. Frauen nach der Kinderpause Berufsbezeichnung Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung sind Sie berechtigt, die Bezeichnung Pflegehelfer/Pflegehelferin zu verwenden.
Mögliche berufliche Arbeitsfelder Krankenanstalten, Alters- und Pflegeheime, Gesundheits-, Tagesund Sozialzentren, Rehabilitationseinrichtungen, Kuranstalten, Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge, Krankenpflegevereine, ärztliche Ordinationen u.ä. Unterricht Unterricht Theorie Praktikum Gesamtausbildung 800 Stunden 800 Stunden 1.600 Stunden Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil (mit mindestens 1.600 UE) und richtet sich nach einem österreichweit gültigen Lehrplan. Der theoretische Unterricht gliedert sich in folgende Schwerpunkte: Berufsethik und Berufskunde Gesundheits- und Krankenpflege Pflege von alten Menschen Palliativpflege Hauskrankenpflege Hygiene und Infektionslehre Ernährung, Kranken- und Diätkost Grundzüge der Somatologie und Pathologie Gerontologie, Geriatrie und Gerontopsychiatrie Grundzüge der Pharmakologie Erste Hilfe, Strahlen- und Katastrophenschutz Animation und Motivation zur Freizeitgestaltung Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation Berufe und Einrichtungen im Gesundheitswesen Einführung in die Psychologie, Soziologie und Sozialhygiene Kommunikation Berufsspezifische Rechtsgrundlagen 160 Std. 50 Std. 40 Std. 80 Std. 35 Std. 50 Std. 100 Std. Im Rahmen der zweijährigen Ausbildung findet der theoretische Unterricht Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 17.00 bis 21.30 Uhr statt. Finden Lehrveranstaltungen (z.b. Exkursionen, Theaterbesuche) an anderen Tagen bzw. zu abweichenden Zeiten statt, werden die Termine rechtzeitig bekannt gegeben. Der Lehrgang beginnt mit einer Einführung am 17. September 2013 und dauert bis Juli 2015. Während der Praktikumszeiten ist kein theoretischer Unterricht vorgesehen. Pflichtpraktika Akutbereich (Krankenanstalt) Langzeitbereich (Altersheim) Extramuraler Bereich (Hauskrankenpflege) Voraussichtliche Praktikumszeiten 1. Praktikum: 27.01. - 28.02.2014 2. Praktikum: 02.06. - 04.07.2014 3. Praktikum: 27.10. - 29.11.2014 4. Praktikum: 12.01. - 21.02.2015 5. Praktikum: 20.04. - 22.05.2015 320 Std. 320 Std. 160 Std. Die Praktika (à 160 Stunden) sind während der vorgegebenen Zeiten tagsüber und blockweise zu absolvieren. In Absprache mit der Lehrgangsleitung können einzelne Praktika beim derzeitigen Arbeitgeber (im Gesundheitsbereich) bzw. während der üblichen Urlaubszeiten absolviert werden. TN-Anzahl Maximal können 20 Teilnehmer/innen aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet die Aufnahmekommission. Der Lehrgang wird ab 18 Teilnehmer/innen durchgeführt. Fehlzeiten Für den Lehrgang gilt prinzipiell eine 100 %ige Anwesenheitspflicht. Fehlzeiten aufgrund von Krankheit bedürfen der ärztlichen Bestätigung. Abschlussprüfung Der Lehrgang schließt mit mündlichen und praktischen Prüfungen vor der Prüfungskommission ab.
Gesetzliche Zugangsvoraussetzungen q Mindestalter: 17 Jahre q die erfolgreiche Absolvierung von 9 Schul-/Bildungsstufen (nicht Schuljahre) q die zur Erfüllung der Berufspflichten in der Pflegehilfe erforderliche körperliche und geistige Eignung q die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung) Anmeldung und Unterlagen q Anmeldeformular q Lebenslauf (DIN A4) q 2 Passfotos EU-Format (rückseitig mit Namen und Geburtsdatum versehen) q Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie) q Geburtsurkunde (Kopie) q Abschlusszeugnisse ab der 8. Schulstufe (Kopie Vorder- und Rückseite) wenn vorhanden q Lehrbrief (Kopie) q sonstige Berufsabschlusszeugnisse (Kopie) q eventuell vorhandene Dienstzeugnisse Die Originale sind ggf. im Rahmen des Aufnahmeverfahrens vorzulegen. erst bei der Aufnahmekommission erforderlich q Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) q ärztliches Zeugnis Anmeldefrist 17. Mai 2013 (Datum des Poststempels) Aufnahmegespräche ab Jänner 2013 Auswahlverfahren Juni 2013 Information über Aufnahme Juli 2013 Kosten Kurskosten 4.900, Im Kurspreis sind sämtliche Kursunterlagen und Prüfungsgebühren sowie das Abschlusszertifikat enthalten. Bei Vorliegen der entsprechenden Bedingungen kann eine Förderung im Rahmen der Bildungsprämie oder Startkapital (www.bildungszuschuss.at) bei der AK Vorarlberg beantragt werden. Förderung bis zu 50 % der Kosten möglich. Kursort Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, Dorfstraße 13b, 6800 Feldkirch/Tisis Informationen, Auskünfte Anmeldeformular und weitere Informationen AK Vorarlberg, Gabriela Pietsch-Veit, Widnau 2 4, 6800 Feldkirch, Telefon 050/258-4026, gabriela.pietsch-veit@ak-vorarlberg.at Leitung und inhaltliche Verantwortung DGKS Lydia Steiner, Bakk., MEd und DGKP Dr. Kurt Vonblon, Bakk., Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, Dorfstraße 13b, 6800 Feldkirch, Telefon 05522/303-5610
Interessenvertretung für Arbeitnehmer/innen Widnau 2 4, 6800 Feldkirch Telefon 050/258-4026, Fax 050/258-4001 gabriela.pietsch-veit@ak-vorarlberg.at www.ak-vorarlberg.at Alexander Raths - fotolia.com