Ordnung für die Berufseinführung der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten im Erzbistum Hamburg



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Transkript:

Ordnung für die Berufseinführung der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten im Erzbistum Hamburg Diese Ordnung enthält und konkretisiert die allgemeinen Weisungen der Rahmenordnung und des Diözesanstatuts. Sie beschreibt den Weg, der zum Beruf des Pastoralreferenten/ der Pastoralreferentin im Erzbistum Hamburg (PR) führt, indem sie die Voraussetzungen für die Übernahme in die Berufseinführung benennt und die Grundsätze der Berufseinführung bis einschließlich der zweiten Dienstprüfung darstellt. 1 Voraussetzungen für den Beruf des Pastoralreferenten 1.1 Das Studium der Theologie Das Studium soll den künftigen PR Sachkenntnis und Vertrautheit mit den Methoden der Theologie vermitteln, so dass sie sich in den Aufgaben und Problemfeldern ihres kirchlichen Dienstes ein theologisches Urteil bilden, Strömungen und Tendenzen der Zeit von der Theologie her kritisch analysieren können. Es soll dazu beitragen, ihren Glauben zu vertiefen und ihre berufliche Identität zu finden. Es soll sie insbesondere befähigen, theologisch verantwortet dem Austausch des Glaubens mit Lebens- und Welterfahrung zu dienen. Die Studierenden sind frei in der Wahl ihrer Studienorte. Die Ausbildungsleitung berät auf Anfrage Studierende bei der Wahl des Studienortes, bei möglichen Schwerpunktsetzungen im Studium und gibt Auskunft über den Bedarf an PR und Einsatzmöglichkeiten im Bistum. Studierende sollen sich vor Beginn des Studiums, spätestens aber nach dem Vordiplom mit der Ausbildungsleitung in Verbindung setzen. Im Hinblick auf bestimmte Begabungen des Bewerbers/der Bewerberin wie auf bestimmte Sachgebiete können Zusatzstudien oder eine Zusatzausbildung in nichttheologischen Fächern nützlich sein. Dabei steht die Ausbildungsleitung den Theologiestudenten/-innen beratend zur Verfügung. 1.2 Der spirituelle Weg Für die Ausübung eines seelsorglichen Berufes ist eine tragfähige spirituelle Grundlage unabdingbar. Das Erzbistum erwartet, dass Studierende sich während ihres Studiums darum bemühen und über den Weg, den sie dabei gegangen sind, Auskunft geben können. Dazu gehört die aktive Teilnahme am gottesdienstlichen Leben einer Gemeinde, Schriftlesung, Gebet und geistliches Gespräch sowie die Mitarbeit bei pastoralen und sozialen Aufgaben sowie die Teilnahme an wenigstens dreitägigen geistlichen Übungen im Jahr. 1.3 Der Bewerberkreis Für Studenten/-innen, die eine Anstellung als PR im Erzbistum anstreben, besteht ein Bewerberkreis. Er bildet einen Rahmen für frühzeitige Orientierung, Beratung, Austausch und Unterstützung durch das Erzbistum. Ziel des Bewerberkreises ist es: - die berufsorientierende Einführung und Erprobung zu fördern - die Gelegenheit zu schaffen, Kontakte zu den verschiedenen pastoralen Diensten zu suchen - den Kontakt zum Erzbistum zu pflegen Einmal jährlich findet ein verpflichtendes Gesamttreffen des Bewerberkreises statt. Die Ausbildungsleitung entscheidet über die Aufnahme in den Bewerberkreis. 1

1.4 Die pastoral-praktische Vorbereitung In der Regel während des Hauptstudiums werden folgende Praktika erwartet: - ein sechswöchiges Gemeinde- und Schulpraktikum - ein vierwöchiges Praktikum in einem weiteren pastoralen Aufgabengebiet Die Ausbildungsleitung bereitet das Praktikum vor und trifft die Entscheidung über den Einsatz. Kontakte der Praktikanten/-innen untereinander während des Praktikums werden unterstützt. Die Ausbildungsleitung führt in der Regel ein Vorgespräch, in dem die besonderen pastoralen Gegebenheiten und alle sonstigen Rahmenbedingungen geklärt werden, und ein weiteres Gespräch im Rahmen eines Besuches am Einsatzort. Spätestens zwei Monate nach Ende des Praktikums legt der Praktikant/ die Praktikantin einen Bericht vor, der Grundlage für ein abschließendes Reflexionsgespräch ist. Die finanziellen Rahmenbedingungen (Praktikumvergütung, Kostenübernahme) sind in einer Vereinbarung mit der Verwaltung festgelegt. Die Studierenden werden darüber informiert. 2 Die Berufseinführung 2.1 Das Bewerbungsverfahren Diplomtheologen/-innen, die in den pastoralen Dienst des Erzbistums Hamburg übernommen werden wollen, bewerben sich als Pastoralassistenten/-innen (PA). Voraussetzung für die Anstellung ist ein an einer deutschsprachigen Hochschule erworbenes Diplom in Theologie oder der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation. Über die Anstellung entscheidet der Erzbischof auf Vorschlag des Personalreferenten. Das Bewerbungsverfahren steht auch Bewerbern/-innen aus anderen Bistümern offen. Bei gleicher Qualifikation werden Mitglieder des eigenen Bewerberkreises bevorzugt. Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen ist ein aktueller Auszug aus dem Taufbuch vorzulegen, der auch Auskunft über die Firmung und bei Verheirateten - über die kirchliche Eheschließung gibt, sowie das Einverständnis des Ehepartners/ der Ehepartnerin zur Übernahme in den kirchlichen Dienst. 2.2 Die Ziele der Berufseinführung Die drei Jahre der Berufseinführung dienen folgenden Zielen: - Die PA sollen die für ihren Beruf notwendige personale und soziale Kompetenz weiterentwickeln - Sie sollen eine für den Beruf tragfähige Spiritualität entwickeln und vertiefen - Sie sollen ihre praktischen Berufserfahrungen theologisch reflektieren sowie ihre theologischen Studien praxisorientiert fortführen - Sie sollen eine für ihre hauptamtliche Rolle tragfähige institutionelle Kompetenz erwerben - Sie sollen mit der ganzen Bandbreite der Gemeindepastoral Erfahrungen sammeln und die Befähigung erwerben, eigenverantwortlich darin zu arbeiten - Sie sollen zur sach- und schülergemäßen Planung und Durchführung von Religionsunterricht befähigt werden - Sie sollen sich in bestimmte pastorale Aufgabenbereiche mit sachkundiger praktischer Anleitung in einer größeren Seelsorgeeinheit einarbeiten. - Sie sollen die verantwortliche Übernahme ihrer beruflichen Aufgaben und die Kooperation mit anderen pastoralen Diensten einüben 2

2.3 Der Einsatz während der Berufseinführung Die Einsatzstelle während der Berufseinführung soll so beschaffen sein, dass sie einerseits einen genügend breiten pastoralen Erfahrungshorizont vermittelt und andererseits eine gute Erfahrung von pastoraler Zusammenarbeit im Team ermöglicht. Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten der PA werden mit dem Vorgesetzten und der Ausbildungsleitung verbindlich vereinbart. Ein Mentor/ Eine Mentorin aus der Berufsgruppe zur kollegialen Begleitung wird vom Bistum benannt. Die PA werden in Theorie und Praxis des Religionsunterrichts eingewiesen. Dafür ist etwa ein Drittel der Arbeitszeit von anderen Verpflichtungen freizuhalten. Mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe wird das Referat Schule, Religionsunterricht und Hochschule betraut. Vom zweiten Jahr an sollen sie in einem pastoralen Aufgabenbereich oder in einem Bereich der Sonderseelsorge in der Regel innerhalb des Gemeindeverbundes arbeiten im Umfang von etwa einem Drittel der Arbeitszeit. 2.4 Die Elemente der Berufseinführung Die Teilnahme an den Veranstaltungen zur Berufseinführung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Zweiten Dienstprüfung. Während der Berufseinführung nehmen die PA an folgenden verpflichtenden Ausbildungsveranstaltungen des Erzbistums teil: - je drei Werkwochen im Laufe eines Jahres. Die Werkwochen finden in Zusammenarbeit mit dem Bistum Osnabrück an wechselnden Orten in beiden Bistümern statt. Es nehmen sowohl die Seminaristen, Diakone und Kapläne als auch die und Gemeindeassistenten/- innen im Berufspraktischen Jahr und in der Berufseinführung beider Bistümer im entsprechenden Ausbildungsjahr teil. - vier bis sechs Kurstreffen im Laufe eines Jahres. Kurstreffen dienen dem Erfahrungsaustausch, der Vertiefung, der Vor- und Nachbereitung von Werkwochen sowie der pastoraltheologischen Reflexion. Sie können in Zusammenarbeit mit den Studientagen der Gemeindeassistenten/-innen im Berufspraktischen Jahr und in der Berufseinführung stattfinden. - sieben religionspädagogische Studientage im Rahmen der religionspädagogischen Ausbildung - jährlich fünftägige Exerzitien. Die Besinnungstage zur Sendungsfeier im dritten Jahr werden als Exerzitien in diesem Sinne angerechnet. - Supervision ist Bestandteil der Berufseinführung. Bei Bedarf kann die Ausbildungsleitung weitere verpflichtende Elemente anordnen. 2.5 Der Abschluss der Berufseinführung (Zweite Dienstprüfung) 2.5.1 Stellungnahmen Zur Feststellung der Eignung dienen folgende Stellungnahmen: - das Gutachten des Referates Schule, Religionsunterricht und Hochschule über die Eignung zur Erteilung von schulischem Religionsunterricht - eine Stellungnahme aus dem kategorialen Arbeitsfeld - eine weitere Referenz aus der Gemeinde oder dem Arbeitsbereich ist auf Veranlassung der Ausbildungsleitung möglich - eine Stellungnahme des/der Vorgesetzten über die Befähigung, Arbeit und Eignung der PA - eine Stellungnahme mit Votum der Ausbildungsleitung zur Eignung für den pastoralen Dienst, das die anderen Stellungnahmen und Gutachten einbezieht und zu einem 3

zusammenfassenden Gesamturteil kommt. Fällt dieses Votum positiv aus, stellt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Zulassung zum Kolloquium fest. Die Voten sind spätestens vier Monate vor dem Abschlusskolloquium gegenüber dem Erzbischof abzugeben und den PA unverzüglich zur Kenntnis zu geben. 2.5.2 Praxisbesuche Im Rahmen der religionspädagogischen Ausbildung finden mindestens zwei Beratungsbesuche und eine abschließende Lehrprobe statt. Der Eignungsfeststellung dienen insbesondere die mindestens zwei Praxisbesuche während des zweiten und dritten Berufseinführungsjahres. Mindestens zehn Tage im voraus reichen die PA eine schriftliche Ausarbeitung ein, die eine Sachanalyse, eine differenzierte Zielgruppenbeschreibung und einen detaillierten Ablaufplan mit den Zielen des geplanten Praxisbesuches enthält. Im Anschluss wird der Verlauf in einem Reflexionsgespräch ausgewertet. Die PA erhalten ein Ergebnisprotokoll mit den Anmerkungen, die für die Eignungsfeststellung relevant sind. 2.5.3 Hausarbeit und Kolloquium Die PA legen bis spätestens acht Wochen vor dem Kolloquium eine Hausarbeit zu einer Fragestellung aus einem der ihnen übertragenen Aufgabenbereiche vor. Thema, Zielsetzung und Umfang sind mit der Ausbildungsleitung abzustimmen. Die Prüfungskommission kann Arbeiten als unzureichend zurückweisen. Den Abschluss der dreijährigen Berufseinführung bildet ein Kolloquium von 30 Minuten Dauer. Das Abschlusskolloquium findet vor einer Prüfungskommission statt. Ihr gehören an: - der Leiter des Personalreferates Pastorale Dienste als Vorsitzender - der Leiter der Pastoralen Dienststelle - der Leiter/die Leiterin der Berufseinführung Die Prüfungskommission kann durch zwei Fachprüfer ergänzt werden. Das Kolloquium geht aus von dem Bericht und reflektiert die Erfahrungen und Erkenntnisse der Berufseinführung. Der erfolgreiche Abschluß der Berufseinführung einschließlich des Kolloquiums wird ohne Benotung bescheinigt. Die Zweite Dienstprüfung ist nicht bestanden, wenn der Nachweis theologischer und pastoralpraktischer Kenntnisse nicht hinreichend erbracht werden kann. Die Zweite Dienstprüfung kann nach einem halben Jahr wiederholt werden. 2.6 Unbefristete Anstellung und Sendung Für die Entscheidung des Erzbischofs über die unbefristete Anstellung PR ist neben den menschlichen und geistlichen Voraussetzungen der erfolgreiche Abschluss der Zweiten Dienstprüfung maßgebend. Bei der unbefristeten Anstellung beauftragt der Erzbischof in einer gottesdienstlichen Feier zum pastoralen Dienst. 3 Begleitung durch das Erzbistum 3.1 Ausbildungsleitung Der Erzbischof bestellt eine Ausbildungsleitung. Sie leitet zugleich den Bewerberkreis. Zu den Aufgaben der Ausbildungsleitung gehören: - Sie erteilt Auskünfte über den Bedarf an PR und Einsatzmöglichkeiten im Bistum - sie berät die Studenten/-innen in der konkreten Durchführung ihres Studiums 4

- sie wählt geeignete Praktikumsplätze in Absprache mit den Studierenden aus - sie trifft Absprachen mit den Bewerbern/-innen, wo und in welcher Weise sich diese während der Ausbildungszeit am Leben einer Gemeinde aktiv beteiligen, - sie wirkt am Bewerbungsverfahren mit, - sie schlägt der Personalkonferenz die Einsatzorte für die Assistenzzeit vor, - sie ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Berufseinführung, - sie ist verantwortlich für die Fortschreibung des Gesamtkonzepts der Berufseinführung, - sie wirkt verantwortlich mit bei der Eignungsfeststellung für den pastoralen Dienst. 3.2 Geistliche Begleitung Im Erzbistum Hamburg stehen verschiedene Personen zur Verfügung, die geistliche Begleitung anbieten. Diese werden von der Ausbildungsleitung im Rahmen der Kurstreffen vorgestellt. Hamburg, den 1.1.2002 Erzbischof von Hamburg 5