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Transkript:

Oberbayerisches Amtsblatt Amtliche Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern, des Bezirks Oberbayern, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Oberbayern 288 Nr. 26 / 28. Dezember 2018 Kommunalverwaltung Inhaltsübersicht Kommunalverwaltung der Gemeinde Forstinning, Landkreis Ebersberg, und der Gemeinde Pastetten, Landkreis Erding, sowie der Landkreise Ebersberg und Erding 288 der Großen Kreisstadt Germering, Landkreis Fürstenfeldbruck, und der Gemeinde Krailling, Landkreis Starnberg, sowie der Landkreise Fürstenfeldbruck und Starnberg 289 Haushaltssatzung 2019 des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland 290 Haushaltssatzung des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München für das Haushaltsjahr 2019 291 Haushaltssatzung des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern für das Haushaltsjahr 2019 291 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliches Gymnasium im Würmtal (Landkreis München) für das Haushaltsjahr 2019 292 REGIERUNG VON OBERBAYERN der Gemeinde Forstinning, Landkreis Ebersberg, und der Gemeinde Pastetten, Landkreis Erding, sowie der Landkreise Ebersberg und Erding vom 17. Dezember 2018 Geschäftszeichen 12.1.-1402-1/12 Die Regierung von Oberbayern erlässt nach Art. 8 und 9 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und Art. 11 und 12 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Rechtsverordnung: Aus der Gemeinde Pastetten, Landkreis Erding, Gemarkung Pastetten, werden folgende Flurstücke mit einer Fläche von 21.738 m² ausgegliedert und in die Gemeinde Forstinning, Landkreis Ebersberg, eingegliedert: Flurstück Nr. Fläche in m² 3477/1 289 3477/2 387 3477/3 1.047 3476/2 170 3476/3 195 3476/4 188 3475/1 19.316 3475/4 146 Gesamtfläche 21.738 Aus der Gemeinde Forstinning, Landkreis Ebersberg, Gemarkung Forstinning, werden folgende Grundstücke mit einer Fläche von 21.738 m² ausgegliedert und in die Gemeinde Pastetten, Landkreis Erding, eingegliedert:

289 Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 26 / 2018 Flurstück Nr. Fläche in m² 1720 11.221 1720/1 448 1720/2 2.506 1712/3 788 1712/4 2.496 1679/2 259 1679/3 247 1679/4 110 1679/5 378 1679/6 56 1687 820 1688/5 383 327/6 50 433/7 1.976 Gesamtfläche 21.738 Gleichzeitig wird das Gebiet der Landkreise Ebersberg und Erding geändert. Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Erding wird einen Fortführungsnachweis fertigen, der dann dort aufliegen wird und eingesehen werden kann. Im Umgliederungsgebiet tritt das Recht der abgebenden Gebietskörperschaft außer Kraft und das Recht der aufnehmenden Gebietskörperschaft in Kraft. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. München, 17. Dezember 2018 Regierung von Oberbayern Maria Els Regierungspräsidentin REGIERUNG VON OBERBAYERN der Großen Kreisstadt Germering, Landkreis Fürstenfeldbruck, und der Gemeinde Krailling, Landkreis Starnberg, sowie der Landkreise Fürstenfeldbruck und Starnberg Vom 7. Dezember 2018 Geschäftszeichen 12.1.13-1402-FFB-2/93 Die Regierung von Oberbayern erlässt nach Art. 8 und 9 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und Art. 11 und 12 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Rechtsverordnung: Aus der Großen Kreisstadt Germering, Landkreis Fürstenfeldbruck, Gemarkung Unterpfaffenhofen, wird das Flurstück Nr. 666/2 mit einer Fläche von 95.015 m² ausgegliedert und in die Gemeinde Krailling, Landkreis Starnberg, eingegliedert. Aus der Gemeinde Krailling, Landkreis Starnberg, Gemarkung Krailling, werden folgende Grundstücke ausgegliedert und in die Große Kreisstadt Germering, Landkreis Fürstenfeldbruck, eingegliedert: Flurstück Nr. 501/2 mit einer Fläche von 70 m² Flurstück Nr. 501/3 mit einer Fläche von 920 m² Flurstück Nr. 501/4 mit einer Fläche von 3.410 m² Flurstück Nr. 501/5 mit einer Fläche von 21.691 m² Flurstück Nr. 501/16 mit einer Fläche von 87 m² Flurstück Nr. 501/111 mit einer Fläche von 725 m² Flurstück Nr. 501/113 mit einer Fläche von 9.744 m² Flurstück Nr. 501/114 mit einer Fläche von 1.106 m² Flurstück Nr. 501/115 mit einer Fläche von 1.983 m² Flurstück Nr. 503/2 mit einer Fläche von 5.430 m² Flurstück Nr. 503/3 mit einer Fläche von 13.609 m² Flurstück Nr. 721/3 mit einer Fläche von 887 m² Flurstück Nr. 722 mit einer Fläche von 15.843 m² Flurstück Nr. 729 mit einer Fläche von 23.570 m² Flurstück Nr. 733 mit einer Fläche von 340 m² Gesamtfläche aller Flurstücke, die in die Große Kreisstadt Germering eingegliedert werden 99.415 m² Gleichzeitig wird das Gebiet der Landkreise Fürstenfeldbruck und Starnberg geändert.

Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 26 / 2018 290 Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landsberg am Lech, Außenstelle Starnberg, wird einen Fortführungsnachweis fertigen, der dann dort aufliegen wird und eingesehen werden kann. Im Umgliederungsgebiet tritt das Recht der abgebenden Gebietskörperschaft außer Kraft und das Recht der aufnehmenden Gebietskörperschaft in Kraft. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. München,7. Dezember 2018 Regierung von Oberbayern Maria Els Regierungspräsidentin ZWECKVERBAND KOMMUNALES DIENSTLEISTUNGS- ZENTRUM OBERLAND Haushaltssatzung 2019 des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. Art. 40 ff. des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und 2 Abs. 1 Ziffer 3 sowie 6 der Verbandssatzung erlässt der Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland folgende Haushaltssatzung: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 8.007.700 dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 7.332.200 und dem Saldo (Jahresergebnis) von 675.500 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 7.986.600 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 6.753.100 und einem Saldo von 1.233.500 b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 5.000 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.693.000 und einem Saldo von -1.688.000 c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 100.000 und einem Saldo von -100.000 d) und dem Saldo des Finanzhaushalts (Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag) von -554.500 ab. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt. 1) Von neu beigetretenen Zweckverbandsmitgliedern wird keine einmalige Anschubfinanzierungsumlage gemäß 2 der Zweckverbandssatzung erhoben. 2) Neben der Anschubfinanzierungsumlage werden keine zusätzlichen laufenden oder einmaligen Umlagen erhoben. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 festgesetzt. Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Bad Tölz, 3. Dezember 2018 Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland Josef Janker Bekanntmachungsvermerk: Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 sowie der Haushaltsplan liegen ab dem Tag der amtlichen Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland, Prof.-Max-Lange-Platz 9, 83646 Bad Tölz während der allgemeinen Geschäftszeiten zu jedermanns Einsicht auf.

291 Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 26 / 2018 PLANUNGSVERBAND ÄUSSERER WIRTSCHAFTS- RAUM MÜNCHEN Haushaltssatzung des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München für das Haushaltsjahr 2019 Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erlässt gemäß Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 41 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und 0 ff. der Verbandssatzung folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.248.000 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 120.000 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf beläuft sich nach dem Haushaltsplan auf 1.556.500. Er ist durch Umlagen der Mitglieder aufzubringen. Bemessungsgrundlage der Umlagen der Städte und Gemeinden sowie der Landkreise ist die von diesen Körperschaften vertretene Bevölkerung. Die Umlage für die Städte und Gemeinden (mit Ausnahme der Landeshauptstadt München) beträgt 0,46, für die Landeshauptstadt München 0,30 und für die Landkreise 0,37 je Einwohner und Jahr nach dem Stand zum 31.12.2017 laut Veröffentlichung des Bayer. Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 festgesetzt. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft. GZ 12.2-1444/2019 genehmigt. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Planungsverbandes, Arnulfstraße 60, 3. OG, 80335 München, aus. München, 4. Dezember 2018 Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Christoph Göbel REGIONALER PLANUNGSVERBAND SÜDOSTOBER- BAYERN Haushaltssatzung des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund des Art. 8 Abs. 5 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes in Verbindung mit Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 KommZG sowie Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Regionale Planungsverband Südostoberbayern folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 117.400 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.800 ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Umlage nach 6 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 25.000 festgesetzt; sie wird nach dem Verhältnis der vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zum 1. Januar 2018 ermittelten Einwohnerzahlen der Verbandsmitglieder erhoben. Die Haushaltssatzung wurde von der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 28. November 2018,

Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 26 / 2018 292 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000 festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Landratsamt Altötting, Zimmer 1.07, Bahnhofstraße 38, 84503 Altötting, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus. Altötting, 21. November 2018 Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Erwin Schneider ZWECKVERBAND STAATLICHES GYMNASIUM IM WÜRMTAL (LANDKREIS MÜNCHEN) Haushaltssatzung des Zweckverbandes Staatliches Gymnasium im Würmtal (Landkreis München) für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund der Art. 41 und 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG), die BayRSNr. 2020-6-1-I, in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), BayRSNr. 2020-1-1-I, und 5 der Verbandssatzung in der derzeit geltenden Fassung, erlässt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung: I. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 2.116.020 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.058.000 festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt: Verwaltungshaushalt Landkreis München 1.531.989,12 Gemeinde Krailling 339.305,88 Gemeinde Neuried 0,00 Gemeinde Planegg 0,00 Vermögenshaushalt Landkreis München 839.483 Gemeinde Krailling 195.474 Gemeinde Neuried 8.187 Gemeinde Planegg 14.856 Der Umlegungsschlüssel ergibt sich aus den 3 und 14 der Verbandssatzung. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Planegg, 30. November 2018 Zweckverband Staatliches Gymnasium im Würmtal (Landkreis München) Heinrich Hofmann II. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung beim Zweckverband Staatliches Gymnasium im Würmtal, Pasinger Str. 8, 82152 Planegg, während der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme auf. Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.

Oberbayerisches Amtsblatt Nr. 26 / 2018 293 Oberbayerisches Amtsblatt Herausgeber und Verlag: Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de Redaktion: Telefon 089 2176-3268 Erscheinungsweise: vierzehntägig Bezugspreis bei Versand: 3 Euro pro Einzelnummer einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandgebühr Die unter www.regierung.oberbayern.bayern.de erscheinende Version des Oberbayerischen Amtsblattes ist die offizielle Ausgabe der Regierung von Oberbayern.