Positionspapier der VMTB in der DRG zur Akademisierung der MTRA-Ausbildung

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Transkript:

Positionspapier der VMTB in der DRG zur Akademisierung der MTRA-Ausbildung Zusammenfassung Um die berufliche Weiterbildung bereits ausgebildeter MTRA zu fördern und neue Karrierewege zu ermöglichen, spricht sich die Vereinigung Medizinisch-Technischer Berufe in der Deutschen Röntgengesellschaft (VMTB) für den Ausbau und die Weiterentwicklung weiterführender und berufsbegleitender Studiengänge aus. Studienangebote sind vor allem für die Qualifikation für Lehrtätigkeiten, die Übernahme von Leitungsfunktionen und die weitere Vertiefung von medizinischtechnischen Inhalten und wissenschaftlicher Arbeit sinnvoll. Zudem können Anforderungen an neue Tätigkeitsschwerpunkte des MTRA-Berufs, die sich u.a. aus der Digitalisierung ergeben, vermittelt werden. Um die Attraktivität des MTRA-Berufs zu erhöhen, befürwortet die VMTB die schrittweise und ergebnisoffene Erprobung einer grundständigen Teilakademisierung der MTRA-Ausbildung über die Einführung von Modellstudiengängen. Jungen Menschen, die ein Studium anstreben, bietet sich damit die Möglichkeit, Zugang zum Berufsfeld der/des MTRA zu erhalten. Mit einer Teilakademisierung ist zugleich sichergestellt, dass Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Hochschulreife über die Ausbildung an Berufsfachschulen weiterhin Zugang zu dieser Tätigkeit haben. Eine grundständige Vollakademisierung lehnt die VMTB hingegen als unrealistische Maximalforderung ab. Neben diesen Schritten setzt sich die VMTB weiterhin für eine Überarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ein. Damit könnten bereits viele Anforderungen an die Ausbildung von MTRA umgesetzt werden, die sich aus der Digitalisierung und dem Wandel im Gesundheitssystem ergeben. Darüber hinaus wird die VMTB ihr Zertifizierungsprogramm weiterentwickeln und ausbauen, um ausgebildeten MTRA auch weiterhin ein qualitativ hochwertiges Fortbildungsprogramm anzubieten. Ausgangslage Derzeit erfolgt die Ausbildung von Medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (MTRA) in Deutschland ausschließlich an Berufsschulen. Die dafür maßgebende Ausbildungsund Prüfungsverordnung stammt aus dem Jahr 1994 und berücksichtigt viele aktuelle Entwicklungen nicht, die damit nicht Teil der Ausbildung sind. Daneben bietet der MTRA Beruf abgesehen von Zertifizierungen relativ wenig spezifische Weiterentwicklungsmöglichkeiten, die durch eine formale Qualifizierung strukturiert werden. Es stehen zwar eine Reihe von allgemeinen Weiterbildungsmöglichkeiten im Gesundheitsbereich (z.b. weiterbildende Studiengänge in Bereichen wie Gesundheitsökonomie) zur Verfügung, die aber von MTRA nicht sehr häufig in Anspruch genommen werden. Insgesamt lässt sich eine allgemeine gesellschaftliche und politische Tendenz zur Akademisierung beobachten immer mehr junge Menschen beginnen ein Studium und es gibt einen Rückgang der Ausbildungszahlen. Durch den Bologna-Prozess wird zudem das politische Ziel verfolgt, die Studierendenrate weiter zu erhöhen. Das hat direkte und indirekte Auswirkungen auf die MTRA-Ausbildung, da es zu einer gesteigerten Konkurrenz um die besten Schulabgängerinnen und -abgänger mit allgemeiner Hochschulreife zwischen Hochschulen und Berufsschulen kommt. Seite 1 von 5

Diese Aspekte führen dazu, dass die Attraktivität des MTRA-Berufs abnimmt, was sich in einem beginnenden Fachkräftemangel und relativ hohen Abbruchquoten bei der Ausbildung widerspiegelt. Bereits jetzt werden viele MTRA-Stellen mit Medizinischen Fachangestellten mit Röntgenschein besetzt, da sich nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber mit einem MTRA-Abschluss finden. Darüber hinaus haben die technische und medizinische Weiterentwicklung und der demographische Wandel zu schrittweisen Veränderungen und zu einer steigenden Komplexität im Gesundheitssystem geführt und damit auch die Arbeitsweise von MTRA verändert. Das betrifft unter anderem die Tätigkeit in interdisziplinären Teams aus Ärztinnen und Ärzten und Angehörigen der nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe, die verbesserte Kommunikation und Aufklärung von Patientinnen und Patienten, die zunehmende Digitalisierung sowie eine fortschreitende berufliche Ausdifferenzierung. Hieraus ergibt sich ein steigendes Qualifizierungs- und Professionalisierungsinteresse. Einige Gesundheitsfachberufe haben daher erste Schritte in Richtung einer akademischen Ausbildung unternommen. Dies betrifft Fachkräfte im Bereich Pflege, Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie. Nachdem in einigen dieser Berufe eine Erprobung über Modellstudiengänge stattgefunden hat, soll zukünftig für diese Berufe sowohl die schulische als auch die akademische Ausbildung möglich sein. Die Hebammenausbildung wird sogar ausschließlich an Hochschulen erfolgen. Der Wissenschaftsrat empfiehlt bei zukünftigen Diskussionen zur Akademisierung die technischen Gesundheitsfachberufe mit einzubeziehen. In fast allen anderen Ländern der Europäischen Union ist die MTRA-Ausbildung zumindest teilakademisiert. Grundständige Teilakademisierung der MTRA-Ausbildung schrittweise erproben Eine grundständige Teilakademisierung, wie sie auch in anderen Gesundheitsfachberufen eingeführt werden soll, kann die Attraktivität des MTRA-Berufs erhöhen und gleichzeitig neue Karrierewege öffnen. Durch eine akademische Ausbildung wird dieser Beruf prinzipiell für Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Hochschulreife interessant, die ein Studium anstreben und sich für eine Tätigkeit im Gesundheitsbereich interessieren. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Zugang zum Beruf auch weiterhin über die schulische Ausbildung und die Mittlere Reife offen bleibt. Den Absolventinnen und Absolventen mit einem Bachelorabschluss stehen prinzipiell verschiedene Optionen in der Berufswelt offen. Dazu gehört auch ein Masterstudium zu beginnen und ggf. eine Promotion anzuschließen. Die Frage, welche Auswirkungen unterschiedlich ausgebildete MTRA auf das Berufsleben haben, betrifft einerseits die Vergütung und Eingruppierung in das bestehende Tarifsystem und andererseits die konkreten Tätigkeiten akademisch und schulisch ausgebildeter MTRA. Denkbar ist es, bereits während der akademischen Ausbildung ein bestimmtes Tätigkeitsfeld von MTRA zu vertiefen. Das hat aber den Nachteil, dass diese dann nicht mehr allgemein eingesetzt werden können, wie das nach der schulischen Ausbildung der Fall ist. Die VMTB spricht sich für eine schrittweise Erprobung einer grundständigen Teilakademisierung der MTRA-Ausbildung mittels Modellstudiengängen aus. Dabei sollen insbesondere duale Studiengänge erprobt werden, d.h. eine Zusammenarbeit von Berufsschulen und Hochschulen. Die Erprobung soll evaluiert und wissenschaftlich begleitet werden. Auf Grundlage der Evaluationsergebnisse wird die VMTB ergebnisoffen diskutieren, ob eine grundständige Teilakademisierung dauerhaft neben der schulischen Ausbildung etabliert werden soll. Seite 2 von 5

Keine grundständige Vollakademisierung der MTRA-Ausbildung Befürworter einer grundständigen Vollakademisierung der MTRA-Ausbildung gehen davon aus, dass die ausschließliche Ausbildung von MTRA an Hochschulen zu einer Aufwertung des Berufes und zu einer Kompetenzerweiterung ihrer Tätigkeiten führen wird. Das schlösse langfristig die Übernahme bisher ärztlicher Tätigkeiten ein und kann zu einer Entlastung innerhalb des Gesundheitssystems führen. Weiterhin ist mit einer grundständigen Vollakademisierung die Vergleichbarkeit und Anerkennung innerhalb der EU sichergestellt in den meisten Ländern gibt es eine (teil)akademische Ausbildung. Damit wäre es in Deutschland ausgebildeten MTRA möglich, ohne bürokratische Hindernisse innerhalb der EU zu arbeiten. Aus Sicht der VMTB wiegen diese Argumente aber nicht die Nachteile einer grundständigen Vollakademisierung auf. Das Beispiel Österreich zeigt, dass die Vollakademisierung zu einer weiteren Ausdifferenzierung im Gesundheitssystem geführt hat. Die ausschließlich akademische Ausbildung von Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen ist verbunden mit der Einführung einer neuen Berufsgruppe Röntgenassistenz, die nunmehr einfache Tätigkeiten durchführen. Ebenso würde eine grundständige Vollakademisierung, Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Hochschulreife von diesem Beruf ausschließen und den Fachkräftemangel eher verstärken als beheben. Unklar bleibt zudem, wie sich das Verhältnis zu bereits schulisch ausgebildeten MTRA gestaltet und die damit verbundenen Tätigkeiten und finanzielle Vergütung unterscheiden. Weiterhin müssten berufsrechtliche Regelungen angepasst werden, was einen langwierigen politischen Prozess voraussetzt. Zudem stehen an den Hochschulen weder die finanziellen, noch die personellen Kapazitäten für eine vollständige Akademisierung der MTRA-Ausbildung zur Verfügung. Die VMTB lehnt aus diesen Gründen eine grundständige Vollakademisierung der MTRA- Ausbildung ab, da dies nicht zu einer nachhaltigen Attraktivitätssteigerung des Berufs führen wird. Weiterführende und berufsbegleitende Studiengänge aufbauen Die VMTB begrüßt hingegen den Aufbau und die Entwicklung von weiterführenden und berufsbegleitenden Studiengängen, um MTRA neue berufliche Perspektiven anzubieten. Diese Studiengänge können zur gezielten Fortbildung und Qualifikation von MTRA genutzt werden. Damit wird die berufliche Weiterentwicklung gefördert und neue Karrierewege für MTRA geöffnet. Das ist insbesondere für diejenigen interessant, die eine Tätigkeit als Leitungs- oder Lehrkraft anstreben. Zudem bieten weiterbildende Studiengänge die Möglichkeit, fachspezifische Forschungszweige schrittweise zu etablieren. Seite 3 von 5

Die VMTB sieht den Bedarf für weiterbildende Studiengänge in drei Feldern: 1. Qualifikation für Leitungsfunktionen: Vorbereitung für Aufgaben im Bereich der Betriebswirtschaft und im Managing (bspw. Qualitätsmanagement, Gesundheitsökonomie, Work-Flow-Optimierung / Prozessmanagement, Personalführung / Leitungsfunktionen) 2. Qualifikation für Lehrtätigkeiten: Vermittlung von Lehrkompetenzen für den schulischen Bereich der Ausbildung (und ggf. Fortbildungsaktivitäten) 3. Vertiefung von medizinisch-technischen Inhalten und wissenschaftlicher Arbeit (bspw. Digitalisierung / Künstliche Intelligenz, Minimal-invasive Therapie, Wertbasierte Radiologie Value-Based Radiology und Messung von wertbasiertem Handeln) Für die Immatrikulation in weiterbildende Studiengänge ist oftmals keine allgemeine Hochschulreife notwendig. Zugangsvoraussetzungen sind ein Berufsabschluss im Gesundheitsbereich und eine mehrjährige Berufserfahrung. Damit stehen diese Studiengänge prinzipiell allen ausgebildeten MTRA offen. Überarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Bereits im Jahre 2014 haben die VMTB, der Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland (DVTA) und die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) eine Novellierung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der medizinischtechnischen Assistenzberufe beim Bundesministerium für Gesundheit eingefordert und hierfür einen umfangreichen inhaltlichen Vorschlag erarbeitet. Bisher wurde dieser von administrativer Seite nicht umgesetzt. An dieser Stelle bekräftigt die VMTB noch einmal die Forderung, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu überarbeiten. Damit könnte die schulische Ausbildung auf den aktuellen Stand der Gesundheitsforschung und der technischen Entwicklungen gebracht werden. Viele neue Anforderungen, die sich an MTRA ergeben (z.b. Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten, Digitalisierung) könnten in eine neue Ausbildungsverordnung implementiert werden. Zudem sorgt eine moderne Wissens- und Methodenvermittlung an den Berufsfachschulen für eine erhöhte Attraktivität des Berufsfeldes und kann mit dafür sorgen, dass die Abbruchquote innerhalb der Ausbildung abnimmt. Zertifizierungen zur Fachkraft weiterentwickeln Mit der Zertifizierung Fachkraft für Mammadiagnostik bietet die VMTB gemeinsam mit dem DVTA bereits ein seit vielen Jahren etabliertes Weiterbildungsprogramm für MTRA an. Das Curriculum wird stetig weiterentwickelt und an den aktuellen medizinischen Wissenstand angepasst. Zertifizierungen bieten MTRA die Möglichkeit sich fachlich weiterzubilden und die Profilbildung zu schärfen. Die VMTB will die Fachkraftzertifizierung ausbauen und weiterentwickeln. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasiver Therapie (DeGIR) bzw. der AG Herz- und Gefäßdiagnostik in der DRG wurden daher in 2017 zwei weitere Zertifizierungsprogramme ( Fachkraft für Interventionelle Radiologie und Fachkraft für kardiovaskuläre Bildgebung ) eingeführt, um der verstärkten Differenzierung und Spezialisierung in der Radiologie gerecht zu werden. Mittelfristig sollen weitere Bereiche identifiziert werden, in denen Angebote zur Zertifizierung notwendig und sinnvoll sind. Seite 4 von 5

Begriffserklärungen Grundständige Teilakademisierung: Die Berufsausbildung erfolgt entweder an einer Hochschule im Rahmen eines Studienganges oder an einer Berufsschule im Rahmen einer Berufsschulausbildung. Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende haben die Möglichkeit sich entweder an einer Berufsschule oder an einer Hochschule ausbilden zu lassen. Für die Aufnahme des Studiums ist in der Regel die Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Grundständige Vollakademisierung: Die Ausbildung in einem bestimmten Berufsfeld erfolgt ausschließlich an einer Hochschule im Rahmen eines Studienganges. Für die Aufnahme des Studiums ist in der Regel die Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Grundständige Studiengänge: dienen zur ersten berufsbefähigenden Ausbildung und werden mit einem Hochschulabschluss abgeschlossen. Weiterbildende Studiengänge: Studiengänge, die nach einer erfolgreichen Berufsausbildung an einer Hochschule begonnen werden. Sie dienen in der Regel zur Weiterbildung und qualifizierung in einem bestimmten Berufsfeld. Die Zugangsvoraussetzungen sind an eine bestimmte abgeschlossene Berufsausbildung gebunden. Teilweise wird für die Zulassung auch eine mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Masterstudiengänge, die nach einem Bachelorabschluss begonnen werden, zählen ebenfalls als weiterführende Studiengänge. Seite 5 von 5