Angebot zur Teilnahme an der Erdgasausschreibung G/026 für niedersächsische Kommunen, kommunale Einrichtungen und Verbände



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KWL, Arnswaldtstr. 28, 30159 Hannover An alle Kommunen, kommunale Einrichtungen und Verbände in Niedersachsen Ansprechpartner: Herr Hoppe Telefon: (0511) 30285-77 Telefax: (0511) 30285-76 E-Mail: hoppe@nsgb.de Internet: www.kommunaleinkauf.de Datum: Ihr Zeichen: Unser Zeichen: Aktenzeichen: 24.11.2015 ho G/026 Angebot zur Teilnahme an der Erdgasausschreibung G/026 für niedersächsische Kommunen, kommunale Einrichtungen und Verbände Versorgungszeitraum: 01.10.2016, 6.00 Uhr bis zum 01.01.2019, 6.00 Uhr Wichtig: Die Teilnehmer der KWL-Erdgasausschreibungen G/013, G/016 und G/018 wurden separat angeschrieben! Sehr geehrte Damen und Herren, die KWL führt seit 1998 erfolgreich Strom- und Erdgasausschreibungen für niedersächsische Kommunen, kommunale Einrichtungen und Verbände durch. In diesem Jahr wurde gerade die 59. Stromausschreibung und die 25. Erdgasausschreibung erfolgreich zum Abschluss gebracht. Für den Lieferbeginn ab dem 01.10.2016 wollen wir erneut eine Erdgasausschreibung für den Erdgasbezug von Liegenschaften niedersächsischer Kommunen und Verbände durchführen. Hiermit bieten wir Ihnen die Teilnahme an dieser Erdgasausschreibung an. Die Erdgasausschreibung G/026 soll folgende Eckpunkte haben: 1. Lieferzeitraum Die Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeldeten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.10.2016 6.00 Uhr bis zum 01.01.2019, 6.00 Uhr KWL Bankverbindung Geschäftsführer Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbh Sparkasse Berthold Ernst des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes Hannover Wilfried Luhnen Arnswaldtstraße 28, 30159 Hannover Kto. 829552 Handelsregister: HRB 55531 Telefon (0511) 30285-0 Fax (0511) 30285-76 BLZ 25050180 Amtsgericht Hannover

Die bisherige Erdgasausschreibung G/013 wurde noch im Turnus des Gaswirtschaftsjahres durchgeführt (Gaswirtschaftsjahr ist der Zeitraum vom 1. Oktober, 6.00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 6.00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres; vgl. 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen, Gasnetzentgeltverordnung). Auf vielfachen Wunsch der Teilnehmer stellen wir den Lieferzeitraum auf das Kalenderjahr um. Lieferbeginn ist dann künftig immer der 01.01. eines jeden Kalenderjahres 6.00 Uhr. 2. Losbildung Die Abnahmestellen der Teilnehmer sollen in Regionallose unterteilt werden. Die einzelnen Losgrößen sollen dabei i.d.r. nicht mehr als 50 GWh betragen. 3. Abnahmegruppen/Preisgruppen Innerhalb der Lose sollen wie bisher zwei Abnahme-/Preisgruppen gebildet werden: 1. Gruppe: SLP-Abnahmestellen Abnahmestellen deren Durchleitung gemäß Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber im Standardlastprofilverfahren abgerechnet wird. (SLP-Abnahmestellen = Abnahmestellen mit kleinem und mittleren Erdgasverbrauch bei denen keine Leistungsmessung stattfindet). [je nach Vorgaben des örtlichen VNB i.d.r. bis zu einer stündlichen Ausspeiseleistung von maximal 500 kw und einer maximalen Entnahme von 1.500.000 kwh/a; vgl. 24 Gasnetzzugangs VO] 2. Gruppe: RLM-Abnahmestellen Abnahmestellen bei deren gemäß Vorgaben der jeweiligen Versorgungsnetzbetreiber eine registrierende Leistungsmessung durchgeführt wird. (RLM-Abnahmestellen = Abnahmestellen mit großem Erdgasverbrauch) [je nach Vorgaben des örtlichen VNB i.d.r. über einer stündlichen Ausspeiseleistung von über 500 kw und einer Entnahme von über 1.500.000 kwh/a; vgl. 24 Gasnetzzugangs VO]. 4. Biogas, EE-Gas, Windgas, Solargas, Ökogas Zum Thema: Vollständiger bzw. anteiliger Bezug von Biogas, EE-Gas bzw. Windgas und / oder Ökogas folgende Anmerkungen: Begriffe Biogas wird durch die Vergärung von Biomasse hergestellt. Ausgangsstoffe sind biogene Materialien wie z. B.: vergärbare, biomassehaltige Reststoffe wie Klärschlamm, Bioabfall oder Speisereste Wirtschaftsdünger (Gülle, Mist) bisher nicht genutzte Pflanzen sowie Pflanzenteile (beispielsweise Zwischenfrüchte, Pflanzenreste und dergleichen) und gezielt angebaute Energiepflanzen (Nachwachsende Rohstoffe). Die Biomasse wird in einer Biogasanlage zu Methangas (CH 4 ) umgewandelt. Seite 2 von 6

Wird Biogas verbrannt, entweicht nur so viel CO 2 in die Atmosphäre, wie die Pflanzen während ihres Wachstums aufgenommen haben. Dadurch kann Biogas klimaneutral genutzt werden. Da Biogas aufwändig gewonnen und aufbereitet werden muss, ist es im Vergleich zu normalem Erdgas mehr als doppelt so teuer. Kritiker bemängeln an der Nutzung von Biogas, dass der Einsatz von Dünger und der Betrieb von Traktoren Treibhausgase freisetzen. Außerdem werden landwirtschaftliche Flächen verbraucht und Wälder abgeholzt, um die Energiepflanzen anzubauen - häufig in Monokulturen. In Deutschland ist die am häufigsten verwendete Energiepflanze der Mais. EE-Gas bzw. Windgas oder Solargas ist Brenngas, welches mittels Elektrolyse unter dem Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien (EE) z. B. aus Windstrom oder Solarstrom hergestellt wird. Ökogas bezeichnet im Gegensatz zu Erdgas und Biogas keine eigenständige Gasform. Ökogas ist der Sammelbegriff für CO 2 -neutrales Gas, auch klimaneutrales Gas genannt. Die Bezeichnung Ökogas sagt aber noch nichts über die Zusammensetzung des Gases aus. Die gelieferte Energie stammt meist aus einer Mischung von Bio- und Erdgas, kann aber auch zu 100 % aus konventionellem Erdgas bestehen. Den Zusatz Öko erlangt es, weil das entstehende Kohlenstoffdioxid vom Gasanbieter neutralisiert wird. Dazu finanziert der Gasanbieter Maßnahmen, um an anderer Stelle die Menge an Treibhausgasen einzusparen, die der Gasverbrauch verursacht. Die CO 2 -Einsparung kann weltweit erfolgen. Einige Gasanbieter kaufen für den CO 2 -Ausgleich Emissionszertifikate ein. Andere Anbieter unterstützen mit dem Mehrpreis Klimaprojekte in anderen Ländern. So soll der höhere Preis bei einem Ökogas- Tarif dazu dienen, Klimaprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern anzuschieben bzw. zu unterstützen. Eine Kontrolle, ob mit diesen Maßnahmen ausschließlich Projekte angestoßen werden, die ohne diese Finanzierung nicht realisiert worden wären, ist für die ausschreibende Stelle de facto kaum möglich. Biogas, EE-Gas bzw. Windgas, Solargas und /oder Ökogas als Ausschreibungsvorgabe? Eine Ausschreibungsvorgabe Biogas, EE Gas bzw. Windgas, Solargas und / oder Ökogas ist vergaberechtlich zulässig. Die Ausschreibungsvorgabe Biogas etc. (soweit vom Teilnehmer gewünscht) mit aufzunehmen, wurde seitens der KWL im Vorfeld mit diversen möglichen Marktteilnehmern (Lieferanten) erörtert. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass es im gegenwärtigen Zeitpunkt zwar möglich ist, kleine Mengen Biogas (Brenngas, welches durch Vergärung von Biomasse jeder Art hergestellt wird) zu beschaffen und in das Netz einzustellen. Die Möglichkeit beschränkt sich jedoch zum einen auf kleine Mengen Biogas (max. 2-5 GWh) zum anderen wurde von den Marktteilnehmern übereinstimmend erklärt, dass der Preis für Biogas derzeit über doppelt so hoch ist, wie für konventionelles Erdgas. Die Möglichkeit EE-Gas bzw. Windgas / Solargas (Brenngas, welches mittels Elektrolyse unter dem Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien (EE) hergestellt wird) ist auf absehbare Zeit mangels Verfügbarkeit nicht gegeben. Derzeit gibt es lediglich eine "Windgas"-Pilotanlage in der Uckermark. Gespeist wird die Anlage, die im Oktober 2011 erstmals in Betrieb ging, von insgesamt drei Windturbinen mit je zwei Megawatt. Die Leistung des Elektrolyseurs beträgt 500 kw bei ca. 75% Wirkungsgrad. Damit ist die Verfügbarkeit gleich null. Die Vorgabe Ökogas ist aus Sicht der ausschreibenden Stelle nicht sinnvoll, da die Maßnahmen um an anderer Stelle Treibhausgase einzusparen schlecht kontrollierbar sind. Ferner bieten sehr viele Gasanbieter keine Ökogastarife an, man würde daher den potentiellen Bieterkreis sehr einschränken. Seite 3 von 6

Die KWL wird für die anstehende Erdgasausschreibung G/026 wegen nach wie vor mangelnder Verfügbarkeit in größerem Umfang und hohem Preis sowie mangelnder Kontrollmöglichkeiten daher die zusätzlichen Optionen Biogas, EE-Gas bzw. Windgas, Solargas und / oder Ökogas nicht mit aufnehmen. 5. Preisbestandteile Ausgeschrieben wird das von den Abnahmestellen der Teilnehmer benötigte Erdgas im Lieferzeitraum und die vom Bieter zu erbringenden Dienstleistungen (Handling) zur Versorgung der jeweiligen Abnahmestelle. Diese Angebotspreise sollen Festpreise für die gesamte Laufzeit des Erdgasliefervertrages sein. Die übrigen Preisbestandteile (Netznutzung, Messung) bestimmen sich während des Lieferzeitraumes für die jeweilige Abnahmestelle nach den jeweils aktuellen veröffentlichten und von der Bundesnetzagentur genehmigten diesbezüglichen Tarifen des Versorgungsnetzbetreibers (VNB) in dessen Netzgebiet die jeweilige Abnahmestelle liegt. 6. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. 7. Rechnungsprüfung Die vergaberechtliche Prüfung findet (wie bei allen Ausschreibungen der KWL) durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover statt. 8. Ausschreibende Stelle Ausschreibende Stelle und Ansprechpartner für die Teilnehmer wird die Kommunale Wirtschaftsund Leistungsgesellschaft mbh (KWL) des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes sein. Die KWL wird die Ausschreibung für die Teilnehmer europaweit nach den Vorgaben der VOL durchführen. 9. Kooperationspartner Alle rechtlich relevanten Teile der Ausschreibungsunterlagen werden von Herrn Rechtsanwalt Carsten Menking, Hemmingen, erstellt. Die Datenaufbereitung und Datenverwaltung erfolgt durch die Fa. Energie Consult, Hemmingen. 10. Teilnehmer / Abnahmestellen Teilnahmemöglichkeit besteht für alle Kommunen und kommunale Betriebe/Gesellschaften/Verbände in Niedersachsen. Zur Ausschreibung können seitens der Teilnehmer alle Abnahmestellen mit Erdgasbezug (SLP und RLM; siehe oben 3. gebracht werden. Seite 4 von 6

11. Dienstleistungen der KWL Die von der KWL im Rahmen der Ausschreibung zu erbringende Dienstleistung umfasst folgende Punkte: Gesamtkoordination / Projektmanagement Erstellung und Überwachung des Zeitplans zum Vergabeverfahren unter Beachtung aller vergaberelevanten Fristen Klärung technischer und wirtschaftlicher Details bezüglich der auszuschreibenden Abnahmestellen mit den Teilnehmern ggf. auch mit den bisherigen Lieferanten / Netzbetreibern Erstellung der kompletten Ausschreibungsunterlagen (incl. Leistungsverzeichnis, Erdgasliefervertrag, Angebot etc.) Vergabebekanntmachung im Amtsblatt EU Bearbeitung aller technisch/wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen, Hinweise und Rügen der Bieter im Vergabeverfahren Ausschreibungsabwicklung über die Vergabeplattform bi-medien Angebotsöffnung Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf Grundlage der rechnerischen und fachlichen Prüfung Erstellung der Bieterinformationsschreiben gemäß 101 a GWB Zuschlagserteilung Erstellung der Rahmenvereinbarungen Erstellung der Vergabeunterlagen (Vergabedokumentation, Erdgasliefervertrag, Vollmacht Netznutzung etc.) für die Ausschreibungsteilnehmer Vertragsbetreuung während der Vertragslaufzeit 12. Kosten Der Grundbetrag für die vorstehend im Einzelnen skizzierte komplette Durchführung und Abwicklung der Ausschreibung beträgt je Teilnehmer = Rechnungsnehmer (Kommune/Verband/etc.) der Ausschreibung 600,-. Für Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden, die neben der Samtgemeinde an der Ausschreibung teilnehmen, reduziert sich der Grundbetrag auf 300.-. Für kommunale Wirtschaftsbetriebe etc., die neben der Kommune an der Ausschreibung teilnehmen, reduziert sich der Grundbetrag ebenfalls auf 300,-. Zusätzlich zum Grundbetrag wird, ebenfalls unverändert, ein Betrag für jede zur Ausschreibung gebrachte Abnahmestelle erhoben. Folgende Staffelung ist dafür vorgesehen: bis 50 Abnahmestellen jeweils 20,- 51 bis 100 Abnahmestellen jeweils 15,- 101 bis 200 Abnahmestellen jeweils 10,- Seite 5 von 6

ab 201 Abnahmestellen jeweils 5,- Bei allen genannten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Beispielrechnung für eine Kommune mit 150 Abnahmestellen: Grundbetrag 600,- + 50 x 20,- + 50 x 15,- + 50 x 10,- = 2.850,- Beispielrechnung für eine Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde mit 8 Abnahmestellen: Grundbetrag 300,- + 8 x 20 = 460,- 13. Teilnahme Soweit Sie eine Teilnahme beabsichtigen, senden Sie bitte zunächst den als Anlage beigefügten Rückmeldebogen mit Ihren Kontaktdaten bis zum 31.12.2015 an die KWL zurück. Wir senden Ihnen dann den vorbereiteten Dienstleistungsvertragsvertrag in 2-facher Ausfertigung und den Datenerfassungsbogen für Ihre Abnahmestellen/Liegenschaften zu. 14. Zeitplan Folgender Zeitplan zur Durchführung der Ausschreibung ist beabsichtigt: Rücksendung des gegengezeichneten Dienstleistungsvertrages bis spätestens 29.01.2016 Aufbereitung der Daten durch die KWL, Abstimmung der Daten mit den Teilnehmern; Freigabe der Schlussfassung der Daten durch die Teilnehmer voraussichtlich bis Ende Februar 2016 voraussichtliche Ankündigung der Ausschreibung im April/Mai 2016 im Amtsblatt der EU Lieferbeginn 01.10.2016, 6.00 Uhr Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage Hoppe Seite 6 von 6