Weiterbildung 2015 Kurs-Nr. 01.017.15 -Weiterbildung- Verantwortliche Pflegefachkraft -ambulant- November 2015 Januar 2017 Inklusive Abschluss TQM-Beauftragter (EQ ZERT) Die im Rahmen dieser Weiterbildung vermittelten Inhalte zum Lernbereich Qualitätsmanagement entsprechen den Vorgaben der Ausbildung TQM-Beauftragter (EQ ZERT).
Ziele der Weiterbildung Wenn Du mit anderen ein Boot bauen willst, schicke sie nicht, Holz zu sammeln und Werkzeuge zu besorgen sondern wecke in Ihnen die Sehnsucht nach dem weiten Meer. Antoine de Saint-Exupéry Die Weiterbildung soll zur Wahrnehmung der Aufgaben einer verantwortlichen Pflegefachkraft in der ambulanten Pflege befähigen und entspricht den Anforderungen an eine Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen (verantwortliche Pflegefachkraft) gemäß 71 SGB XI. Die Teilnehmer/innen generieren, entwickeln und sichern die Fachkompetenz (Wissen und Fertigkeiten) und personale Kompetenz (Sozial- und Selbstkompetenz), um ihre Führungs- und Leitungsaufgaben erfolgreich wahrzunehmen. Die Lernangebote der Weiterbildung ermöglichen den Teilnehmer/innen folgende Lernergebnisse zu erreichen: Ein Team personenorientiert und unter Nutzung managementtheoretischer, pädagogisch-psychologischer und ethischer Erkenntnisse führen. Die Pflegepraxis qualitativ analysieren und unter Nutzung managementtheoretischer, pflegewissenschaftlicher, ethischer und ökonomischer Erkenntnisse personenorientiert sichern. Methoden und Modelle zur konstruktiven Gestaltung des eigenen Arbeitsfeldes kennen und kriteriengeleitet umsetzen. Organisatorische und institutionelle Rahmenbedingungen des eigenen Aufgabenbereiches verstehen, nutzen und gestalten. Die eigene Persönlichkeit vor dem Hintergrund der neuen Leitungsrolle in ihrer Bedeutung reflektieren und entwickeln. Ressourcen zur Gestaltung des eigenen Leitungshandelns und des Unternehmens erkennen und situationsgerecht im eigenen Arbeitsfeld umsetzen. Die eigene, individuelle Leitungsidentität entwickeln. Formale Zugangsvoraussetzungen An der Weiterbildung kann teilnehmen, wer... - die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in nachweisen kann und - in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis nach der Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer der oben genannten Berufsbezeichnungen nachweisen kann. Über die Teilnahme entscheiden die Verantwortlichen für die Weiterbildung. 2
Form und Dauer der Weiterbildung Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend und umfasst insgesamt 504 Lerneinheiten 1 (LE). Diese verteilen sich auf Seminare, Hausarbeit und Kolloquium. Die Weiterbildung und ihre Lernangebote basieren auf der pädagogischen Grundhaltung eines erwachsenengerechten, eigenverantwortlich gesteuerten und lebenslangen Lernprozesses. Das Lernergebnis wird erreicht, wenn die Lernangebote aktiv und konstruktiv genutzt werden und die Teilnehmer/innen einen organisationalen und persönlichen Rahmen schaffen können, der diesen Lernprozess ermöglicht. Termine und Zeiten Termine Block 1: 23.11. bis 27.11.2015 Block 2: 04.01. bis 08.01.2016 Block 3: 08.02. bis 12.02.2016 Block 4: 14.03. bis 18.03.2016 Block 5: 18.04. bis 22.04.2016 Block 6: 30.05. bis 03.06.2016 Block 7: 04.07. bis 08.07.2016 Block 8: 22.08. bis 26.08.2016 Block 9: 26.09. bis 30.09.2016 Block 10: 07.11. bis 11.11.2016 Block 11: 05.12. bis 07.12.2016 Block 12: 09.01. bis 11.01.2017 Die Seminare finden jeweils von 9.00 16.15 Uhr statt. Fehlzeiten und Nachholleistungen Fehlzeiten können bis zu höchstens 10 % der angebotenen LE anerkannt werden, wenn das Erreichen der Lernergebnisse dadurch nicht gefährdet ist. Dies sind insgesamt 50 LE. Die Entscheidung treffen die Kursverantwortlichen gemeinsam mit den Fachdozenten. Wer während der Weiterbildung das zulässige Fehlzeitenkontingent überschritten hat, kann weiterhin wie geplant an der Weiterbildung bis zum Ende inklusive aller Leistungsnachweise teilnehmen und erhält zum Abschluss eine einfache Teilnahmebescheinigung. Zur Erteilung eines Zertifikates können die entsprechenden Zeiten, die über dem Fehlzeitenkontingent liegen, inhaltlich in folgender Form nachgeholt werden: a) Nachholen der entsprechenden Inhalte und Stunden im Folgekurs der besuchten Weiterbildung. b) Nachholen der entsprechenden Inhalte und Stunden in einer Fortbildung in Trägerschaft des DiCV Essen. c) Nachholen der entsprechenden Inhalte und Stunden in einer anzufertigenden Hausarbeit (pro nachzuholender Unterrichtsstunde eine halbe Textseite). Hierfür gelten die formalen Kriterien zur Verfassung und Beurteilung von Hausarbeiten. Der/die Teilnehmer/in kann sich in Rücksprache mit den Kursverantwortlichen und den Fachdozenten auf eine Variante festlegen. Die detaillierte Ausgestaltung der Nachholleistung erfolgt in Absprache mit den Kursverantwortlichen und den Fachdozenten. Die Nachholleistung ist zeitlich innerhalb eines Kalenderjahres nach offiziellem Abschluss der besuchten Weiterbildung möglich. 1 Eine Lerneinheit entspricht 45 Minuten. 3
Seminarort Alle Veranstaltungen der Weiterbildung finden im Caritasverband für das Bistum Essen e.v., Am Porscheplatz 1, 45127 Essen statt. Anfahrt: http://www.caritas-essen.de/die-caritas-im-ruhrbistum/dioezesangeschaeftsstelle/ Leistungsnachweise Hausarbeit Jede/r Teilnehmer/in schreibt im Laufe der Weiterbildung eine Hausarbeit. Das Thema der Hausarbeit muss in inhaltlichem Zusammenhang mit den Zielen der Weiterbildung stehen. Es ist in Absprache mit der Einrichtungsleitung und einem/r Fachdozenten/in und/oder der Kursleitung frei wählbar. Die Hausarbeit ist spätestens am 08. Juli 2016 einzureichen. Kolloquium Zum Ende der Weiterbildung absolviert jede/r Teilnehmer/in ein Kolloquium, das einmal aus einer Präsentation über 10 bis 15 Minuten und eine sich anschließende Befragung über maximal 10 Minuten besteht. Die Abschlusskolloquien finden vom 09. bis 10. Januar 2017 statt. Gesamtergebnis Die Weiterbildung gilt als erfolgreich absolviert, wenn die Hausarbeit und das Kolloquium als erfolgreich bestanden bewertet wurden. Zertifikat Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem qualifizierten Zertifikat bescheinigt. Das Zertifikat bietet einen Nachweis über die in der Weiterbildung angebotenen Lerninhalte und erbrachten Leistungsnachweise. Das Zertifikat wird im Rahmen der Verabschiedung der Teilnehmer/innen am 11. Januar 2017 ausgehändigt. Lernbereiche und Inhalte Die Inhalte der Lernbereiche fokussieren die Anforderungen und Bedürfnisse einer leitenden Funktion im mittleren Management vermittelt. Die genaue Aufteilung in Lernbereiche ist theoretisch. In der Lernpraxis wird/soll es zu Vernetzungen und Synergien kommen. Modul I: Lernbereich Führen und Leiten / 92 LE Grundlagen der Kommunikation Führen von Mitarbeitergesprächen (z. B. Zielvereinbarung, Konfliktlösung, Beurteilung, anlassbezogen) Führen von Kundengesprächen (z. B. Beratung, Verkauf, Beschwerde, anlassbezogen) Grundlagen von Führung und Leitung Leitungskonzepte und Führungsstile Selbst- und Zeitmanagement Moderation und Präsentation Stressbewältigung und Selbstpflege 4
Modul II: Lernbereich Management und Finanzierung / 120 LE Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Budgetplanung und Budgetverwaltung Finanzierungsgrundlagen ambulanter Pflegedienste Managementansätze (z. B. Lean Management, Risk Management, Change Management) Internes und externes Benchmarking Grundlagen des Marketing Personalmanagement (z. B. Stellenplanung, Personalberechnung, Personalwirtschaft, Leistungsbemessung) Modul III: Lernbereich Qualitätsmanagement / 112 LE Grundsätze des QM nach DIN EN ISO 9000:2005 DIN EN ISO 9001:2008 und DIN EN ISO 9004:2009 Entwicklung, Dokumentation und Implementierung eines prozessorientierten QM-Systems Allgemeine Instrumente und Werkzeuge des QM (z.b. Leitbild, Fehler- und Beschwerdemanagement, Qualitätszirkelarbeit, interne Audits, Managementbewertung) Auditierung nach DIN EN ISO 19011:2011-12 spezielle Zertifizierungsverfahren und -modelle (z. B. KTQ, TQM, EFQM) Qualitätsprüfungen des MDK Einstufungsmanagement spezielle Instrumente und Werkzeuge des QM (z.b. Pflegekonzept, Pflegevisite, Beratungsbesuche, Case-Management) Christliche Grundhaltung, Ethik und Qualität Palliative Care Pflegewissenschaft ( z. B. Pflegeforschung, Klassifikationen/Pflegediagnosen, nationale Expertenstandards) Modul IV: Lernbereich Organisationsmanagement / 80 LE Aufbau- und Ablauforganisation ambulanter Pflegedienste Sozialraumorientierung und Quartiersanbindung Mitarbeitermanagement (z. B. Einstellungsverfahren, Auswahlverfahren, Dienstplangestaltung, Aufgaben-, Stellenbeschreibungen, Zielvereinbarungen) Projektmanagement Modul V: Lernbereich Rechtliche Grundlagen / 32 LE Straf- und Haftungsrecht Sozialrecht Arbeitsrecht Tarifrecht und 3. Weg Leistungsnachweise / 56 UE Hausarbeit Kolloquium Organisation / 12 UE Einstieg in die Weiterbildung Verabschiedung 5
Kosten der Weiterbildung Die Kosten der Weiterbildung belaufen sich auf 2990,00. Hierin sind die Seminargebühren, die Arbeitsunterlagen, Getränke und Mittagessen während der Seminarblöcke. Der Betrag kann in Raten jeweils nach Rechnungsstellung entrichtet werden. Kofinanzierung: Der Bildungsscheck NRW Die Bildungsprämie Die Wilhelmine Lübke Stiftung e. V. des Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) www.bildungsscheck.nrw.de www.bildungspraemie.info www.kda.de/foerdermittel.html www.sbb-stipendien.de B. Braun Stiftung www.bbraun-stiftung.de Integrierter Abschluss TQM-Beauftragter (EQ ZERT) Die im Rahmen dieser Weiterbildung vermittelten Inhalte zum Lernbereich Qualitätsmanagement entsprechen den Vorgaben der Ausbildung TQM-Beauftragter (EQ ZERT). Hierfür wird am Ende der Weiterbildung eine gesonderte Bescheinigung ausgegeben. Eine Zertifizierung durch EQ ZERT kann mit einer zusätzlichen, bestandenen schriftlichen Prüfung durch ein unabhängiges Institut erteilt werden. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten. Freiwillige Registrierung für beruflich Pflegende Für den Besuch dieser Veranstaltung können 40 Fortbildungspunkte angerechnet werden! Weiterführende Informationen unter: www.regbp.de (Identnr. 20091189) Anmeldung Für die Teilnahme an der Weiterbildung ist eine schriftliche Anmeldung notwendig (siehe nächste Seite). Ihr sind diese Nachweise in Kopie beizufügen: - Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleger/in, Gesundheitsund Krankenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in - Schriftlicher Nachweis bezüglich der einschlägigen Berufserfahrung Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen des Fachbereichs Fort- & Weiterbildung im Caritasverband für das Bistum Essen e. V. an (siehe letzte Seite). Davon abweichende Regeln sind in der vorliegenden Kursinformation beschrieben und gelten stattdessen. 6
Die Anmeldung samt den Unterlagen senden Sie bitte an: Caritasverband für das Bistum Essen e. V. Fachbereich Fort- & Weiterbildung Frau Kirsten Werner Am Porscheplatz 1 45127 Essen Kontakt: Telefon: 0201 81028 151, Email: fortbildung@caritas-essen.de Anmeldeschluss ist der 19.10.2015. Veranstalter Caritasverband für das Bistum Essen e. V. Abteilung Finanzen, Personal & Service Fachbereich Fort- & Weiterbildung, Personalentwicklung, Qualitäts- und Organisationsentwicklung Am Porscheplatz 1, 45127 Essen Verantwortliche Kursleitungen: Daniel Holzem, Diözesan-Referent im Caritasverband für das Bistum Essen e.v., Fachbereich Fort- & Weiterbildung Frank Krursel, Diözesan-Referent im Caritasverband für das Bistum Essen e.v., Fachbereich ambulante Pflegedienste & Palliative Versorgung Marion Louven, Diözesan-Referentin im Caritasverband für das Bistum Essen e.v., ambulante Pflegedienste & Palliative Versorgung 7
Anmeldung zur Weiterbildung Bitte pro Teilnehmer/-in einen Anmeldebogen ausfüllen. (bitte bei Bedarf kopieren) Absender: An: Caritasverband für das Bistum Essen e.v. Fachbereich Fort- und Weiterbildung Personalentwicklung, Qualitäts- und Organisationsentwicklung Am Porscheplatz 1, 45127 Essen FAX: 02 01 / 8 10 28-380 Email: fortbildung@caritas-essen.de www.caritas-essen.de Rückfragen bitte an: Kirsten Werner Tel.: 0201 / 81028-151 Zu der nachfolgend genannten Fortbildung melde ich mich verbindlich an: (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen!) Kursnr.: 01.017.15 Thema: Weiterbildung Verantwortliche Pflegefachkraft - ambulant Termine: 23.11.2015 bis zum 11.01.2017 Name, Vorname Mitarbeiter/-in in Einrichtungen und Diensten der Caritas Ja Nein Dienstgeber Rechnungsanschrift: Telefon Email Beruf in der Einrichtung tätig als Ich erkenne die Teilnahmebedingungen an. Ort, Datum Unterschrift des Teilnehmers / der Teilnehmerin
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmeldungen nehmen wir nur schriftlich entgegen (Brief, Fax, E-Mail). Bitte benutzen Sie hierzu den entsprechenden Anmeldebogen. 2. Ihre Anmeldung richten Sie bitte an: Caritasverband für das Bistum Essen e. V. Fachbereich Fort- und Weiterbildung Frau Kirsten Werner (Sekretariat) Am Porscheplatz 1, 45127 Essen fortbildung@caritas-essen.de Fax: 0201 81028-380 3. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. 4. Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie eine Anmeldebestätigung inklusive der Rechnung. Diese ist vor dem Beginn der Fortbildung zu begleichen. 5. Die Durchführung der Fortbildung ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Gegebenenfalls können Fortbildungen bei Unterschreiten dieser Zahl storniert werden. Darüber informieren wir Sie rechtzeitig. 6. Abmeldungen nehmen wir bis vier Wochen vor Beginn der Fortbildung kostenlos entgegen. Bei Abmeldungen bis zwei Wochen vor Beginn der Fortbildung ist die Hälfte der Kursgebühr zu entrichten. Bei späteren Abmeldungen sowie Nichterscheinen ist die ganze Kursgebühr zu entrichten. 7. Am Ende der Fortbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Für Weiterbildungen gilt abweichend: 6. Abmeldungen nehmen wir bis acht Wochen vor Beginn der Weiterbildung kostenlos entgegen. Bei Abmeldungen bis vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung ist die Hälfte der Kursgebühr zu entrichten. Bei späteren Abmeldungen sowie nicht Erscheinen ist die ganze Kursgebühr zu entrichten. 7. Am Ende der Weiterbildung und gegebenenfalls nach erfolgreich bestandenen Leistungsnachweisen erhalten Sie ein Zertifikat. Hinweise zur Co-Finanzierung Der Bildungsscheck NRW Die Bildungsprämie Die Wilhelmine Lübke Stiftung e. V. des Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) www.bildungsscheck.nrw.de www.bildungspraemie.info www.kda.de/foerdermittel.html www.sbb-stipendien.de B. Braun Stiftung www.bbraun-stiftung.de