Lärmschutzwand LSW 1 Bodenmatte 7, Wimmis



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Transkript:

Oberingenieurkreis I Tiefbauamt des Kantons Bern Orientierende Unterlagen zum Strassenplan Dokument Nr. 3 Strassen-Nr. Diverse Wimmis - Oberwil Revidiert - Strassenzug Spiezwiler - Wimmis- Obenwil Projekt-Nr. 9521 Gemeinde Wimmis Plan-Nr. 2011.047 Projekt vom 13. August 2012 Format Lärmsanierung Niedersimmental Lärmschutzwand LSW 1 Bodenmatte 7, Wimmis Projektverfasser Theiler Ingenieure AG, dipl. Bauingenieure ETH SIA USIC, Aarestrasse 38 B, CH - 3600 Thun Plangenehmigung

Inhaltsverzeichnis STANDORT 2 2 AUSGANGSLAGE 3 3 GEGENSTAND DES AUFLAGEPROJEKTES 3 4 VERFAHREN 3 5 PROJEKT 4 5.1 Beschrieb 4 5.2 Berücl<sichtigung Normen 4 5.3 Realisierung 4 5.4 Landerwerb 4 5.5 Erfolgskontrolle 4 6 KOSTEN 5 6.1 Grundlagen 5 6.2 Kostenvoranschlag 5 6.3 Kostenaufteilung Bund und Kanton 6 6.4 Auswirkungen auf die Unterhaltskosten 6 7 PROJEKTBEILAGEN 7 7.1 Strassenplan 7 7.2 Orientierende Unterlagen zum Strassenplan 7 8 UNTERSCHRIFTEN 8

Standort (Ausschnitt aus Landeskarte 1 : 25'000) (Blatt Niesen, Nr. 1227) Kantonsstrasse Nr. 11 Lärmschutzwand LSW 1 Bodenmatte 7, Wimmis Abbildung 1: Ausschnitt aus Landeskarte 2

2 Ausgangslage Die Lärmschutzverordnung (LSV) verpflichtet den Kanton Bern als Strasseneigentümer, seine Anlagen, welche zu Überschreitungen des Imissionsgrenzwertes (Art. 13 LSV) führen, lärmtechnisch zu sanieren. Damit der Kanton Bern als Strasseneigentümer Kosten für Lärmschutzmassnahmen übernehmen kann, müssen diese in einem vom zuständigen Kantonalen Fachausschuss Lärm geprüften und genehmigten Sanierungsprojekt (SP) enthalten sein. Grundlage für den Bau der Lärmschutzwand an der Bodenmatte 7 in Wimmis bildet der von Theiler Ingenieure AG erarbeitete Strassenplan vom August 2012. Die LSW Nr. 1 an der Bodenmatte schützt die Liegenschaft Nr. 7. Die massgebenden Imissionsgrenzwerte (IGW) werden bei dieser Liegenschaft im Jahr 2028 tags um bis 3 db(a) überschritten. Wirkung der Massnahmen: Die Wirkung der geplanten Massnahmen beträgt bis zu 12 db(a). Mit der Lärmschutzwand können die Imissionsgrenzwerte der Empfindlichkeitsstufe II von 60 db(a) am Tag und 50 db(a) in der Nacht (gemäss Anhang 3 LSV) im Erdgeschoss und 1. OG eingehalten werden. 3 Gegenstand des Auflageprojektes Gegenstand des Auflageprojekts bilden die Hauptabmessungen, d.h. Länge und Höhe der Lärmschutzwand. Die Gestaltung und Materialisierung der Massnahmen wurde im Rahmen einer Projektstudie durch Moeri & Partner AG (Landschaftsarchitekten) erarbeitet. Zudem wurde das Projekt vorgängig mit den Grundeigentümern, der Gemeinde Wimmis und der Kantonalen Denkmalpflege (Ortsbild) besprochen. 4 Verfahren Es kommt das vereinfachte Strassenplanverfahren zur Anwendung. Das neue Strassengesetz (SG), welches seit 1.1.2009 in Kraft ist, regelt in Art. 28, dass der Neubau und die Änderung einer Strasse mit einem Strassenplan bewilligt werden muss. Gemäss Art. 30 SG und Art. 14 Strassenverordnung (SV) gilt für kleine Vorhaben ein vereinfachtes Strassenplanverfahren. Im vereinfachten Verfahren genügt anstelle der Mitwirkung und der Veröffentlichung, die schriftliche Mitteilung an die betroffenen Grundeigentümer, die betroffene Gemeinde sowie die Einsprache legitimierten Verbände über das Vorhaben und die Einsprachemöglichkeit. Die betroffenen Grundeigentümer, die Grundeigentümer der Nachbariiegenschaften sowie die Gemeinde Wimmis wurden schriftlich über das Bauvorhaben informiert. Der Strassenplan wird auf der Gemeindeverwaltung Wimmis während 30 Tagen zur Einsichtnahme aufgelegt. Das Bauvorhaben ist vor Ort mit Bauprofilen ausgesteckt. Der Fachstelle Lärmschutz des Tiefbauamtes des Kantons Bern wurde das Projekt vorgestellt, sie ist mit den geplanten Lärmschutzwänden einverstanden. 3

5 Projekt 5.1 Beschrieb Die Höhe der Lärmschutzwand beträgt 2.40 m, ab O.k. Strasse, die Gesamtlänge ca. 35 m. Die Lärmschutzwand besteht aus einer Betonfundation (örtlich mit Micropfählen verankert). Die neue Betonsockelmauer wird soweit möglich, mit Aufschüttmaterial strassenseitig eingedeckt. Die schallabsorbierenden braunen Holzelemente werden beidseitig mit aufgesetzten Stahlstützen gehalten. Örtlich sind in der Holzwand Glaseinsätze vorgesehen, sie sind in ihren Abmessungen so gehalten, dass sie den Schall nicht reflektieren. asa Ott 5.2 Berücksichtigung Normen Bei der Projektierung der Lärmschutzwand sind die erforderlichen Sichtverhältnisse (Knotensichtweiten gemäss SN 640 273a, Tabelle 1) bei der massgebenden Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h geprüft worden, daraus ergeben sich keine Konflikte. 5.3 Realisierung Die Submissionen der Arbeiten für die Lärmschutzwand sind in Vorbereitung. Die Bauarbeiten sind vorbehältlich der Strassenplangenehmigung im Frühjahr 2013 vorgesehen. 5.4 Landerwerb Es ist kein Landerwerb nötig. Die Bauwerke kommen auf privaten Grund zu stehen. Die Duldung der Lärmschutzwand auf privatem Terrain wird mittels Dienstbarkeitsvertrag geregelt. Die Lärmschutzwand verbleibt im Eigentum und Unterhalt des Kantons Bern. Für die vorübergehende Beanspruchung des privaten Terrains wird keine Entschädigung bezahlt. Die Umgebung wird nach Bauabschluss wieder Instand gestellt - durch das Projekt bedingte Abholzungen werden mit Jungpflanzen ersetzt. 5.5 Erfolgskontrolle Zur Überprüfung der Wirkung (Prognose) der geplanten Lärmschutzmassnahmen, werden nach der Realisierung Lärmmessungen durchgeführt. 4

6 Kosten 6.1 Grundlagen Die Kostenberechnung entspricht dem heutigen Projekt- und Kenntnisstand, Preisbasis März 2012. Kosten für Anpassungen Dritter (Werkleitungsverlegungen, Gärtnerarbeiten etc.) sind in der Zusammenstellung nicht enthalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer von 8 %. 6.2 Kostenvoranschlag Kostenart Zu Lasten Kanton davon Gesamtkosten (Stufe Projekt) Zusatzbestellung Gemeinde Zu Lasten Dritter 1 00 Projekt und Bauleitung 12'000.00 12'000.00 2 00 Landerwerb S'OOO.OO S'OOO.OO 2.1 Vorausmass 2.2 Kosten für Notar und Geometer etc. S'OOO.OO S'OOO.OO 3 00 Strassenbau 34000.00 34000.00 3.1 Vorausmass 31'000.00 SI'000.00 3.2 Im Vorausmass nicht erfasste Arbeiten S'OOO.OO S'OOO.OO und Kleinpositionen 4 00 Kunstbauten 48'000.00 48'000.00 4.1 Vorausmasse 45'000.00 45'000.00 4.2 Im Vorausmass nicht erfasste Arbeiten S'OOO.OO S'OOO.OO und Kleinpositionen 6 00 Strassenbau, Ausrüstung 4'000.00 4000.00 6.1 Vorausmass S'OOO.OO S'OOO.OO 6.2 Im Vorausmass nicht erfasste Arbeiten 1'000.00 lo'ooo.oo und Kleinpositionen 8 00 Nebenanlagen 47'000.00 47'000.00 8.1 Vorausmass 43'000.00 4S'000.00 8.2 Im Vorausmass nicht erfasste Arbeiten 4'000.00 4'000.00 und Kleinpositionen Total exkl. MwSt. 148'000.00 148'000.00 Risiken (gem. separater Zusammenstellung) S'OOO.OO S'OOO.OO Total inkl. Risiken exkl. MwSt. 153'000.00 ISS'OOO.OO MwSt. (8.0 %) 12'240.00 12'240.00 TOTAL VERANSCHLAGTE KOSTEN inkl. MwSt. (ohne zusätzliche Reserven; Genauigkeit +/-10 %) 165'240.00 165'240.00 5

II. Zusammenstellung Risiken und Risikokosten Ris ko (Grundlage: Risikoanalyse des Pro ektverfassers) 1. Strassenbau Bauarbeiten Beschreibung Es muss mit den üblichen Baurisiken gerechnet werden Annahme ca. 5 %, Einsprachen zum Projekt, gute Wirtschaftslage. Risikokosten ^' in Fr. S'OOO.OO Total Risikokosten exkl. MwSt. S'OOO.OO Eintretenswahrscheinlichkeit der vollen./. ca. 40 % V. S'OOO.OO -S'OOO.OO Risikokosten, geschätzt 60 % In KV übertragene Risikokosten exkl. MwSt. S'OOO.OO 6.3 Kostenaufteilung Bund und Kanton Mit Inkrafttreten des neuen Strassengesetzes auf 1.1.2009 haben die Gemeinden Beitrag mehr an Strassenbauvorhaben des Kantons zu entrichten. keinen An den Kosten beteiligt sich der Bund mit ca. 25 %. Dem Kanton verbleiben somit ca. 75 % der Kosten. Gesamtkosten Projekt gemäss Kostenvoranschlag Fr. 165'240.- Abzüglich Bundesbeitrag ca. 25 % Fr. 41'340.- Total Nettokosten Kanton Fr. 123'900.- 6.4 Auswirkungen auf die Unterhaltskosten Betriebliche Kostenänderungen gegenüber der heutigen Anlage sind nicht zu entarten. Die Umgestaltung sollte sich neutral auf die Unterhaltskosten auswirken. 6

7 Projektbeilagen 7.1 Strassenplan - LSW 1 Situation 1:200, Ansicht 1:50, Querschnitte 1:50 Plan Nr.: 2011.047 / 401 - LSW 1 Landerwerbsplan 1:500 Plan Nr.: 2011.047 / 404 7.2 Orientierende Unterlagen zum Strassenplan - LSW 1 Ist Zustand 1:200 Plan Nr.: 2011.047 / 408-7

8 Unterschriften Bauherrschaft: Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis I Schlossberg 20 3601 Thun Planer: Theiler Ingenieure AG Dipl. Bauingenieure ETH SIA USIC Aarestrasse 38B 3600 Thun Thomas Gruber 8