Beschlussempfehlung und Bericht

Ähnliche Dokumente
Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Gesetzentwurf. Drucksache 15/3906. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Übersicht 9. Drucksache 16/3254. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Gesetzentwurf. Drucksache 16/2097. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Übersicht 15. Drucksache 17/4880. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Übersicht 15. Drucksache 16/4841. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussprotokoll. PlBPr 16/12. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Antrag. Drucksache 16/1892. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Beschlussempfehlung und Bericht

Datum des Originals: /Ausgegeben: ( )

Beschlussempfehlung und Bericht

Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes NRW (AbgG NRW)

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussprotokoll. PlBPr 16/118. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung und Bericht

Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Landesforstgesetzes " Landesforstgesetz - Anhörung A "

Entsendung von sieben Mitgliedern durch gesellschaftlich relevanten Gruppen in den WDR-Rundfunkrat gemäß 15 Absatz 4 des WDR-Gesetzes

Beschlussempfehlung und Bericht

Dies führte seither zu einem erheblichen Ansteigen von Feuerwehreinsätzen bei Verkehrsunfällen, bei denen Öl freigesetzt wurde.

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Tagesordnung. Neudruck. Donnerstag, 20. September LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Fünftes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (5. Schulrechtsänderungsgesetz)

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Kommunalfinanzen: Welche Zuwendungen erhalten die NRW-Kommunen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs?

Beschlussempfehlung und Bericht

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine Nordrhein-Westfalen (TierschutzVMG NRW)

Beschlussempfehlung und Bericht

gesetzliche Vertretung / Geschäftsführung 1. Vorsitzender Roland Staude Geschäftsführerin RAin Silke Gottschalk

Beschlussempfehlung und Bericht

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein- Westfalen - Änderungsgesetz BauGB-AG NRW -

Antwort. Drucksache 17/2109. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht (Landessubventionsgesetz)

Beschlussempfehlung und Bericht

Gesetzentwurf. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4914 mit Schreiben vom 4. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet.

Beschlussprotokoll. PlBPr 17/20. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagoginnen (Sozialberufe-

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Sitzen Sie bequem? Wie viel zahlt der Steuerzahler für teures Mobiliar der Landesregierung?

Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse

Da die Höhe der Zulage seid ihrer Einführung 2007 nicht angepasst wurde, ist eine Anhebung nunmehr erforderlich.

Milliarden-Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussprotokoll. PlBPr 17/53. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Beschlussprotokoll. Neudruck. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode. PlBPr 14/ am Mittwoch, dem 24.

Beschlussempfehlung und Bericht

Artikel 5 Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Beschlussempfehlung und Bericht

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4913 mit Schreiben vom 5. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet.

Energiemonitoring und Fortschrittsbericht Energiewende in NRW schafft Transparenz und Faktenbasis

Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/ Wahlperiode

Antwort. Drucksache 17/777. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Datum des Originals: /Ausgegeben: ( )

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Beschlussempfehlung und Bericht

Die Anlage wurde als Sonderdruck an die Mitglieder des Landtags verteilt.

Antwort. Drucksache 17/5452. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Tagesordnung. Neudruck. Mittwoch, 14. November LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Antwort. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

Beschlussempfehlung und Bericht

Transkript:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4370 11.11.2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2097 2. Lesung Gesetz zur Änderung des Landesforstgesetzes Berichterstatter: Abgeordneter Friedhelm Ortgies CDU Beschlussempfehlung Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 16/2097 - wird unverändert angenommen. Datum des Originals: 11.11.2013/Ausgegeben: 12.11.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

2

A Allgemeines Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Landesforstgesetzes - Drucksache 16/2097 - wurde vom Plenum in seiner Sitzung am 28. Februar 2013 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Beratung überwiesen. Aus Sich der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe der Anbau von Weihnachtsbäumen in Südwestfalen in den vergangenen Jahren erhebliche zusätzliche Flächen auch im Wald in Anspruch genommen. Jeder dritte Weihnachtsbaum, der in Deutschland verbraucht würde, stamme aus Südwestfalen. Südwestfalen sei mit etwa 18.000 Hektar Anbaufläche das wichtigste europäische Produktionsgebiet für Weihnachtsbäume und Schmuckreisig. Mittlerweile würden über 4.080 Hektar Waldflächen für die Anlage dieser Kulturen genutzt. Nach 2007 seien auch Kyrill-Waldflächen in großem Umfang mit Weihnachtsbäumen bepflanzt worden, anstatt sie wieder als Wald aufzuforsten. Dies habe zwischen 2007 und 2011 etwa 2.200 Hektar Waldfläche betroffen. Auch im vergangenen Jahr sei weiterer Wald in Nordrhein-Westfalen in Weihnachtsbaumkulturen umgewandelt worden. Auch in Zukunft sei mit der weiteren Neuanlage solcher Kulturen auf Waldflächen zu rechnen. Obwohl sie bislang rechtlich als Wald gelten würden, würden sich Weihnachtsbaumkulturen erheblich von diesem unterscheiden. Während früher Weihnachtsbäume ein Nebenprodukt der Forstwirtschaft waren, betreiben heute große, auf die Weihnachtsbaumproduktion spezialisierte Unternehmungen den Anbau dieser Bäume in Monokultur. Weihnachtsbäume seien dementsprechend Intensivkulturen, in denen der Boden stark bearbeitet würde und ein starker Einsatz von Düngemitteln, Insektiziden und Pestiziden der Regelfall sei. Als Folge führe die Nutzung der Fläche für Weihnachtsbaumkulturen zu einer ökologischen Verarmung, zu Bodenverlusten, zu einer verringerten Bodenfruchtbarkeit, zu einem deutlich veränderten Landschaftsbild sowie zu einem Lebensraumverlust für bestimmte Arten. Darüber hinaus könnten Weihnachtsbaumkulturen die Wasserspeicherfähigkeit von Böden und die Grundwasserqualität negativ beeinflussen. Auf Grund dieser erheblichen ökologischen Auswirkungen würden die ausgedehnten Weihnachtsbaumplantagen mittlerweile bei der Bevölkerung in den betroffenen Orten auf erhebliche Akzeptanzprobleme stoßen. Aber auch überregional würde die Problematik des intensiven Weihnachtsbaumanbaus mittlerweile deutlich wahrgenommen. Das bislang positive Image des sauerländischen Weihnachtsbaums drohe ohne eine Regelung des Anbaus erheblich beschädigt zu werden. Um dies zu vermeiden und um die ökologischen Probleme zu verringern, sei es dringend notwendig, eine weitere Ausdehnung der Weihnachtsbaumkulturen im Wald zu verhindern und die derzeit entsprechend genutzten Waldflächen überwiegend wieder in eine übliche Waldbewirtschaftung zu überführen. Bislang seien Weihnachtsbaumkulturen lediglich außerhalb des Waldes rechtlich vom Waldbegriff ausgenommen. Eine Neuanlage gelte dort als Eingriff in die Natur und unterläge dementsprechend einer Genehmigungspflicht. Demgegenüber würden Weihnachtsbaumkulturen im Wald bislang unter den Waldbegriff fallen, so dass eine behördliche Steuerung dieser Neuanlagen bisher nicht möglich sei. Mit der Änderung des Landesforstgesetzes schaffe Nordrhein-Westfalen eine Rechtslage, wie sie in vielen anderen Flächenstaaten bereits in Kraft sei. 3

B Beratungsergebnis und Schlussabstimmung Am 6. Mai 2013 hat der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu diesem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung gemäß 57 der Geschäftsordnung des Landtags durchgeführt, an der folgende Organisationen/Verbände bzw. Sachverständige teilgenommen haben: Organisationen/Verbände Sachverständige Stellung nahmen Bund Deutscher Forstleute, Landesverband Nordrhein-Westfalen Fred Josef Hansen 16/685 Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e. V., Fachgruppe Weihnachtsbaum- und Schnittgrünerzeuger Georg Feldmann-Schütte Jürgen Winkelmann 16/689 Waldbauernverband NRW e. V. Heidrun Buß-Schöne 16/689 Bürgerinitiative giftfreies Sauerland Matthias Scheidt 16/680 BUND NRW e. V. Holger Sticht 16/691 Grundbesitzerverband NRW e. V. Friedrich Freiherr von der Leyen 16/689 Forstbetrieb Becker-Gödde, Bestwig-Heringhausen Wilhelm Becker-Gödde 16/687 Landwirtschaftskammer NRW Dr. Reiner Schrage Thünen-Institut für Forstökonomie, Hamburg Prof. Dr. Matthias Dieter 16/697 Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e. V. Rheinischer Landwirtschafts-Verband e. V. Karsten Drews-Kreilman 16/694 Weitere Stellungnahme Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Landesvertretung Forst und Naturschutz 16/688 Insgesamt wird die Anhörung mit dem Protokoll 16/239 dokumentiert. 4

Abschließend beraten hat der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 16/2097 - in seiner Sitzung am 6. November 2013. Änderungsanträge wurden nicht gestellt. In der sich anschließenden Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PI- RATEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen. Friedhelm Ortgies Vorsitzender 5