Stand «ehealth Schweiz» Einführung des epatientendossiers Adrian Schmid Leiter ehealth Suisse Koordinationsorgan ehealth Bund-Kantone
ehealth Suisse nationale Koordination seit 2008 Entscheide Entscheide sind Empfehlungen sind an alle EMPFEHLUNGEN Akteure und Grundlage an alle für Akteure Gesetzgebung und Grundlage Bund und für Gesetzgebung Kantone Bund und Kantone Behandelnde Bund Versicherer Patienten/ Bevölkerung IT-Anbieter Kantone
«ehealth»? epatientendossier? Konzept der Einführung des epatientendossiers Was läuft in den Kantonen/Versorgungsregionen Herausforderungen für die Heime Empfehlung an Curaviva (national und kantonal)
?? «ehealth»???? epatientendossier??
Die neue Freiheit dank Computer und Internet Kommentieren auf News-Portalen ebanking Online- Reisebuchung Online-Einkaufen
Und die Freiheit der Patienten?
Das Gesundheitswesen der Zukunft ist digital Elektronische Gesundheitsdienste e Health Vorher Nachher
Aber ist das die Freiheit, die wir wollen?
«Die meisten Fehler in der Medizin passieren heute wegen Problemen in der Kommunikation - wichtige Informationen sind unvollständig oder kommen zu spät ans Ziel.»
ehealth = Information + Kommunikation + Vernetzung
epatientendossier vernetzte Kommunikation Rehabilitation Heime /Spitex Selbstsorge Telemedizinische Beratung Spital Apotheke Spezialarzt Hausarzt
Das Bundesgesetz ist im Ziel Schlussabstimmung vom 19. Juni 2015 zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG): Ständerat: 45 zu 0 Stimmen, 0 Enthaltungen Nationalrat: 189 zu 5 Stimmen, 0 Enthaltungen
Das Bild kann zurzeit nicht angezeigt werden. Föderale Vernetzung unter nationalem Dach Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) «Gemeinschaft» = Organisatorische Einheit von Gesundheitsfachpersonen und deren Einrichtungen
Inkraftsetzen des EPDG geplant für 2017 Übergangsfristen für Behandelnde für den Anschluss an einer «Gemeinschaft» Spitäler: 3 Jahre (+/- 2020); Heime: 5 Jahre (+/- 2022); Ambulanter Bereich: Freiwillig
Zwischenfazit Die Notwendigkeit der Vernetzung ist unbestritten; Das epatientendossier ist beschlossen; Der Bund setzt den Rahmen, die Umsetzung erfolgt in den Versorgungsregionen; Das Ausführungsrecht zum EPDG ist noch in Arbeit, aber die Heime sollten sich bereit machen. Fragen?
Konzept der Einführung des epatientendossiers
Bundeshilfe für den Aufbau von «Gemeinschaften» Art. 20, Abs. 2 EPDG: «Die Finanzhilfen werden nur gewährt, wenn sich die Kantone oder Dritte in mindestens gleicher Höhe beteiligen» Maximal 30 Millionen Franken und «ausgewogene regionale Verteilung»
Mögliche «Gemeinschaften» Nationale «Gemeinschaften» (z.b. Privatklinikgruppen, Telemedizin-Anbieter, Gruppen von Gesundheitsfachpersonen) «Gemeinschaften» in Versorgungsregionen (z.b. kantonal, kantonsübergreifend)
Das epatientendossier nur lückenlos wirklich sinnvoll Rehabilitation Heime / Spitex Selbstsorge Telemedizinische Beratung Medikation Laborbefunde Spital Impfdaten Austrittsbericht Radiologie Notfalldaten Apotheke Spezialarzt Hausarzt
Das epatientendossier nur lückenlos wirklich sinnvoll Rehabilitation Heime / Spitex Selbstsorge Telemedizinische Beratung Medikation Laborbefunde Spital Impfdaten Austrittsbericht Radiologie Notfalldaten Apotheke Spezialarzt Hausarzt
«Gemeinschaften» übernehmen den Stab
Wichtige Rolle der Kantone Verantwortung für Gesundheitsversorgung Zusammenbringen der regionalen Akteure Politische Unterstützung bei der Umsetzung
Das Thema die die Hand nehmen Verantwortliche Person/Stelle bei der Gesundheitsdirektion/Gesundheitsamt; Frühzeitiger Einbezug aller Akteure (z.b. kantonale Verbände Behandelnde und Patienten); Politische Unterstützung: Strategische Positionierung Regierung und/oder Parlament.
«Gemeinschaften» in geeigneter Form unterstützen Rolle des Kantons? «Ermöglicher» (z.b. AG, ZH)? «Starker Partner» (z.b. GE, VD, VS)? Gemeinschaft mit anderen Kantonen?
Finanzierung: Empfehlungen der KPMG
Zwischenfazit Der Ball liegt jetzt in den Versorgungsregionen (Kantone); Das kantonale Engagement wird sehr unterschiedlich sein; Im Interesse der Bevölkerung sollten «Gemeinschaften» entstehen, die für alle Behandelnden offen sind; Organisation und Finanzierung von «Gemeinschaften» (Aufbau&Betrieb) muss geklärt werden; Erhofft wird ein finanzielles Engagement der Kantone; Fragen?
Was läuft in den Kantonen / Versorgungsregionen
Das Bild kann zurzeit nicht angezeigt werden. Dezentrale Umsetzung hat begonnen Ponte Vecchio
Aktuelle Situation in den Kantonen
Zwischenfazit In immer mehr Kantonen entstehen Strukturen; Suchen Sie den Kontakt und bringen Sie sich aktiv ein; Fragen?
Herausforderungen für die Heime
Technische Anbindung an «Gemeinschaften» Rehabilitation Heime /Spitex Selbstsorge Telemedizinische Beratung Spital Variante 1: Webservice; Variante 2: Integration der Anbindung ins Primärsystem (z.b. «ehealth Connector») Apotheke Spezialarzt Hausarzt
Inhalte/Dokumente im epatientendossier Rehabilitation Heime /Spitex Selbstsorge Telemedizinische Beratung Spital eimpfdossier; emedikation; eaustrittsberichte; eallergiepass; usw. Apotheke Diverse Formate möglich (inkl. pdf, jpg); Spezialarzt Mehrwert durch strukturierte Daten (CDA- «Austauschformate») Hausarzt
Patientendossier: Patienten erteilen Zugriffsrecht Art. 9 EPDG Gesundheitsfachpersonen können auf die Daten von Patientinnen oder Patienten zugreifen, soweit diese ihnen Zugriffsrechte erteilt haben.
Vertraulichkeitsstufen und Zugriffsstufen Neues Dokument im Normalfall
Vergabe von Zugriffsrechten im epatientendossier Während der Konsultation Im Spitalbett Am Empfang Zu Hause
«ehealth»-barometer 2015: Qualifikation zur Datenfreigabe Denken Sie, dass die Patienten aktuell qualifiziert sind, um über Fragen ihrer Daten zu entscheiden?
Zwischenfazit Bei Neu- oder Ersatzbeschaffungen von Anbieter verlangen, dass das Produkt vernetzbar ist (z.b. «ehealth Connector); Gleichzeitig Anforderungen an die eigene Dokumentation überdenken; Szenarien im Umgang mit «Zugriffsrechten» entwerfen Fragen?
Empfehlungen
Empfehlungen Curaviva Schweiz: Gründen einer Begleitgruppe für nationale Themen zum Beispiel: o Link zu nationalen Aktivitäten; o Beratung der Kantonalverbände (inkl. Erfahrungsaustausch); o Kontakt zu Anbietern von Informationssystemen; o Szenarien für den Umgang mit Zugriffsrechten; Kantonalverbände: o Aktives Einbringen in bestehende Koordination im Kanton; o Anstossen der Koordination, wenn es sie noch nicht gibt (ev. zusammen mit den Spitälern); o Informationsangebote für Heime in der Versorgungsregion.
Viel Glück!