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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/7614 19. Wahlperiode 11.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 19/7339 ZEW-Studie: Vorletzter Platz für Deutschland im Bereich Steuern beim Länderindex Familienunternehmen 2018 Vorbemerkung der Fragesteller Eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen (Länderindex Familienunternehmen, 7. Auflage, 2018) hält Deutschland für immer weniger wettbewerbsfähig (www.familienunternehmen.de/media/public/pdf/publikationen-studien/studien/ Studie_Laenderindex-Familienunternehmen-07.pdf). Demnach rutscht die Bundesrepublik Deutschland im Ranking der attraktivsten Standorte für Familienbetriebe im Vergleich zu 2016 um vier Plätze ab. Nur noch Platz 16 belegt Deutschland unter den 21 untersuchten OECD-Staaten. Dies ist damit die schlechteste Position in der zwölfjährigen Geschichte des ZEW-Rankings. Als zentralen Grund für die negative Entwicklung macht die ZEW-Studie den steuerpolitischen Stillstand verantwortlich. Im Bereich Steuern bzw. der steuerlichen Attraktivität für Familienunternehmen ist Deutschland nach dem ZEW-Länderindex sogar auf den vorletzten Platz abgerutscht (www.handelsblatt.com/politik/ deutschland/standortwettbewerb-schlechter-als-portugal-familienunternehmenfinden-deutschland-immer-unattraktiver/23828234.html?ticket=st-206691-cn ehtyyxrpcbeozvgw0b-ap6). Zusammenfassende Übersicht zum Ranking Deutschlands im Bereich Steuern Ranking im Bereich Steuern insgesamt Sub-Bereich Steuerbelastung bei nationaler Geschäftstätigkeit Sub-Bereich Steuerliche Regelungen im Erbfall Sub-bereich Steuerliche Regelungen bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit Deutschland Platz 20 Platz 13 Platz 20 Platz 18 Platz 15 Quelle: o. g. ZEW-Studie, eigene Darstellung. An der Tabellenspitze des Rankings steht die Schweiz, gefolgt von Großbritannien und den USA. Dabei weist das ZEW darauf hin, dass die Auswirkungen der jüngsten US-Steuerreform bei der Ermittlung des Länderindex 2018 noch nicht berücksichtigt werden konnten. Sub-Bereich Komplexität des Steuersystems Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 19/7614 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung Die Bundesregierung verfolgt fortlaufend das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität Deutschlands zu stärken. Für Unternehmen wird die Bundesregierung wachstumsfreundliche und faire steuerliche Rahmenbedingungen nachhaltig sicherstellen. Es ist erforderlich, weiterhin die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, damit deutsche Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, weltweit wettbewerbsfähig bleiben. Hierfür enthält der Koalitionsvertrag mit der Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung eine erste zielgerichtete Maßnahme. Im Übrigen stellt die Bundesregierung zentrale wirtschafts- und finanzpolitische Themenschwerpunkte im Jahreswirtschaftsbericht 2019 dar. Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass sich Deutschland nach den Erhebungen des ZEW unter den getroffenen Annahmen im Bereich der steuerlichen Attraktivität für Unternehmen im Jahr 2018 auf Platz 20 befindet. Die grundsätzliche Ausrichtung der Wirtschafts- und Finanzpolitik erfolgt unabhängig vom jeweiligen Abschneiden in sogenannten Komposite Indizes und Rankings wie dem von der Stiftung Familienunternehmen herausgegebenen ZEW- Länderindex, der sich auf Standortbedingungen für große Familienunternehmen mit einem Umsatzvolumen von mindestens 100 Millionen Euro fokussiert. Die getroffenen Annahmen, die ausgewählten Größen und festgelegten Gewichtungen sowohl der einzelnen Subindizes als auch der im Subindex Steuer einbezogenen steuerlichen Regelungen sind nur eingeschränkt belastbar. Investitions- und Standortentscheidungen werden von Unternehmen langfristig und unter Einbeziehung diverser Faktoren getroffen, unter denen die steuerliche Belastung ein Element ist. So beurteilt der ZEW-Länderindex die hohe finanzielle Stabilität und die gute Entwicklung im Bereich Regulierung als positive Faktoren für den Standort Deutschland. Insofern bieten derartige Studien gute Anregungen und Ansätze für eine breit angelegte Diskussion über die aktuelle Lage und Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Bundesregierung macht sich die Ergebnisse aber nicht zu Eigen. 1. Teilt die Bundesregierung der Ansicht des ZEW, wonach angesichts der gestiegenen Mobilität von Unternehmen die Position Deutschlands im internationalen steuerlichen Standortwettbewerb von besonderem Interesse sei, mithin die steuerliche Attraktivität Deutschlands für Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt? Der Subindex für das Themengebiet Steuern wurde im Rahmen des ZEW-Länderindex unter den fünf Dimensionen mit 20 Prozent am höchsten gewichtet. Innerhalb des Subindex Steuern wurden vier Teilindikatoren unterschiedlich gewichtet. Die Besteuerung der nationalen (periodischen) Geschäftstätigkeit geht mit 50 Prozent ein, während die Besteuerung im (aperiodischen) Erbschaftsfall mit 30 Prozent gewichtet wird. Die hohe Bedeutung der Erbschaftsteuerregelungen ist in vergleichbaren Analysen der EU-Kommission und der OECD so nicht zu finden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/7614 2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach den Erhebungen des ZEW Deutschland im Bereich der steuerlichen Attraktivität für Unternehmen gegenüber 2016 von Platz 16 auf Platz 20 und mithin auf den vorletzten Platz der 21 untersuchten OECD-Staaten abgerutscht ist? 3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach den Erhebungen des ZEW die vielfältigen Veränderungen, insbesondere Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen in anderen Staaten dazu geführt haben, dass Deutschland im Bereich Steuern im Länderranking abgerutscht ist? a) Sieht die Bundesregierung nunmehr einen Bedarf, auf den anziehenden, internationalen steuerlichen Standortwettbewerb zu reagieren? b) Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung? c) Wenn ja, sollen diese Maßnahmen noch in der 19. Legislaturperiode umgesetzt werden? Zu welchem konkreten Zeitpunkt soll dies erfolgen? Die Fragen 2 und 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet. Die Veränderung des ermittelten Subindex Steuern für Deutschland von Platz 16 (2016) auf Platz 20 (2018) wird in der Studie vor allem vom Teilindikator Besteuerung im Erbschaftsfall beeinflusst. Die deutliche Belastungszunahme in dem vom ZEW ausgewählten Modellfall wird von den Autoren auf die Erbschaftsteuerreform 2016 zurückgeführt. Hinsichtlich der methodischen Diskussion und der geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach den Erhebungen des ZEW die nach dem bevorstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs gemessen am Bruttoinlandsprodukt neben Deutschland drei größten Mitgliedstaaten der Europäischen Union Frankreich, Italien und Spanien im Hinblick auf die Standortattraktivität für Familienunternehmen die Schlusslichter im Länderranking bilden (Tabelle Länderindex Familienunternehmen)? 5. Teilt die Bundesregierung die Sorge des ZEW, wonach die Beendigung des zuvor moderaten Reformkurses unter der aktuellen italienischen Regierung hochgradig riskant für die Überlebensfähigkeit dieses Standorts innerhalb des Euro-Währungsgebiets sein könne? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Hinsichtlich der methodischen Ansätze und möglicher Schlussfolgerungen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Strukturreformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherstellung solider öffentlicher Finanzen sind generell wichtig, hierzu muss jeder Mitgliedstaat jeweils für sich selbst die notwendigen Schlüsse ziehen. Dies wird regelmäßig auch in den europäischen Gremien erörtert.

Drucksache 19/7614 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass das ZEW die negative Entwicklung Deutschlands im Bereich Steuern im Länderranking maßgeblich auf die Verschlechterung durch die Erbschaftsteuerreform 2016 in Deutschlands zurückführt? Inwiefern sieht die Bundesregierung darin einen etwaigen Widerspruch zu dem vom Bundesministerium der Finanzen öffentlich bekundeten Ziel in der 18. Legislaturperiode, eine minimal-invasive Reform der Erbschaftsteuer anzustreben? 7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach Ansicht des ZEW in Deutschland, im Vergleich zu vielen der anderen betrachteten OECD-Staaten, sowohl Vermögensübergänge an Ehegatten als auch an Kinder besteuert würden? 8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ZEW, dass in Deutschland im Rahmen der Erbschaftsteuer eine Bewertung mit vergleichsweise hohen Werten (gemeiner Wert) und ein vergleichsweise hoher Steuertarif Anwendung finde? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass sich Belgien nach den Erhebungen des ZEW infolge einer Reduktion bei der Erbschaftsteuerbelastung um fünf Plätze im entsprechenden ZEW-Länderindex verbessern konnte? Die Fragen 6 bis 9 werden zusammen beantwortet. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer war es geboten, die Verschonungsregelungen für unternehmerisches Vermögen zielgenauer auszugestalten. Der Neuregelung ging im Gesetzgebungsverfahren eine langwierige und nicht einfache Kompromissfindung in einer komplexen Materie voraus. Der gefundene Kompromiss stellt sicher, dass die Verschonungsregelungen für unternehmerisches Vermögen verfassungsfest und mittelstandsfreundlich ausgestaltet sind. Der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien sieht keine Änderungen am Erbschaftsteuerrecht vor. Das Bundesministerium der Finanzen plant, die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 durch neugefasste Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 zu ersetzen. Zur Bedeutung des Teilindikators Besteuerung im Erbschaftsfall im Subindex Steuern wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Worin bestehen aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Belgiens und Deutschlands im Hinblick auf eine steuerliche Belastung von Unternehmen bzw. von dessen Anteilseignern? Wie in Deutschland gelten in Belgien erbschaft- und schenkungsteuerliche Vergünstigungen für die Übertragung von Familienunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen, die u. a. von der Fortführung des Unternehmens und der Beibehaltung einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern abhängen. Die wesentlichen Unterschiede zwischen Deutschland und Belgien liegen in unterschiedlichen Regelungen im Hinblick auf steuerliche Freibeträge und den Steuertarif.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/7614 11. Welche Freibeträge sieht die italienische Erbschaftsteuer nach Kenntnis der Bundesregierung für Erwerbe von Unternehmensvermögen durch Abkömmlinge vor? In Italien sind Übertragungen von Betrieben, Teilbetrieben oder Beteiligungen an ansässigen Kapitalgesellschaften von der Erbschaftsteuer befreit. Für die Inanspruchnahme dieser Befreiung gibt es verschiedene Voraussetzungen wie z. B. die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit für mindestens 5 Jahre. Im Übrigen wird auf das italienische Erbschaftsteuergesetz verwiesen. 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass das ZEW für Deutschland im Vergleich der 21 untersuchten OECD-Staaten eine unverändert hohe Ertragsteuerbelastung annimmt? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach den Erhebungen des ZEW die Komplexität des Steuersystems in Deutschland im internationalen Vergleich als hoch (Rang 18 von 21) eingestuft wird? a) Teilt die Bundesregierung diese Ansicht? b) Wenn ja, welche Maßnahmen zur Abmilderung der Komplexität des Steuerrechts plant die Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode, und wann sollen diese ergriffen werden? c) Wenn nein, aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, an dem vom ZEW als hochkomplex eingestuften Zustand des deutschen Steuersystems festzuhalten? d) Welche Maßnahmen haben aus Sicht der Bundesregierung dazu geführt, dass sich Portugal im Sub-Bereich der Komplexität des Steuersystems signifikant verbessern konnte? Die Fragen 13 bis 13d werden zusammen beantwortet. Der Teilindikator Komplexität des Steuerrechts basiert im ZEW-Länderindex auf Daten des von der Weltbank in Kooperation mit PricewaterhouseCoopers erhobenen Index Paying Taxes. Bei dieser internationalen Vergleichsstudie wird für ein virtuelles Musterunternehmen untersucht, wie hoch die Belastung mit Steuern und Sozialabgaben, der damit verbundene Zeitaufwand und die Anzahl der Steuer- und Abgabenzahlungen sind. Das Musterunternehmen produziert und verkauft Blumentöpfe, hat 60 Arbeitnehmer und agiert ohne Im- und Export rein national. Aufgrund dieser Modellannahmen und der Betrachtung von Steuern und Sozialabgaben kann nicht uneingeschränkt und kausal auf eine hohe Komplexität des Steuerrechts geschlossen werden. Unabhängig davon bleibt Steuervereinfachung eine Daueraufgabe. Hier gilt es auch die technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung noch stärker zu nutzen. 14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach den Erhebungen des ZEW in sieben Ländern (Dänemark, Ungarn, Italien, Japan, die Slowakische Republik, Spanien und das Vereinigte Königreich) im Vergleich zum ZEW-Länderindex 2016 die Körperschaftsteuersätze herabgesetzt wurden? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

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