Einspeisemanagement für Erzeugungsanlagen kleiner 100 kwp

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Transkript:

Einspeisemanagement für Erzeugungsanlagen kleiner 100 kwp Am Krekel 55 35039 Marburg Telefon: 06421-2050 Fax: 06421-205550 Email: info@swmr.de Homepage: www.stadtwerke-marburg.de Bedingungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Netzgebiet der Stadtwerke Marburg GmbH Wir möchten Ihnen die wesentlichen Punkte nennen, die zu beachten sind, damit das Einspeisemanagement Ihrer Erzeugungsanlage im Netzgebiet der Stadtwerke Marburg GmbH ohne größere Schwierigkeiten erfolgen kann.

Inhalt: 1 Vorgaben nach EEG 3 Seite/n 2 Geltungsbereich / Fristen 4 3 Umsetzung 5-6 3.1 Technisches Konzept 5 3.2 Erzeugungsanlagen, die nicht fernwirktechnisch angebunden werden 5 3.2.1 Übergabeklemmleiste 5 3.2.2 Signalgebung 5 3.2.3 Erzeugungsanlagen, die nachgerüstet werden müssen 6 4 Anlagen 7-11 Seite 2

1 Vorgaben nach EEG Nach 11 EEG ist der Netzbetreiber berechtigt an seinem Netz angeschlossene Anlagen durch eine ferngesteuerte Einrichtung in Ihrer Einspeiseleistung zu reduzieren. Die dazu notwendigen technischen Vorgaben werden in 6 EEG beschrieben. Nach 6 Nr. 1 des Erneuerbare Energien - Gesetz (EEG) in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung müssen: (1) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber sowie Betreiberinnen und Betreiber von KWK- Anlagen ihre Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit 1. Die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und 2. Die jeweilige Ist- Einspeisung abrufen kann. (2) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie 1. mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt die Pflicht nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen, 2. mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt müssen a) die Pflicht nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen oder b) am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Kostenübernahme trifft den Anlagenbetreiber. Solange ein Anlagenbetreiber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, besteht gemäß 17 Nr. 1 EEG kein Anspruch auf Vergütung etwaige eingespeisten Stroms. Die Anbindung der o. g. Anlagen über eine ferngesteuerte Empfangseinrichtung ist nach 6 EEG (2009 bzw. 2012) wie folgt geregelt: - < 30kW (nur Photovoltaik) mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungsreduzierung durch den Anlagenbetreiber zu versehen oder müssen die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70% der installierten Leistung begrenzen. - > 30kW und < 100kW (nur Photovoltaik) mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungsreduzierung durch den Anlagenbetreiber zu versehen. - > 100kW (Inkl. Photovoltaik & KWK) mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungsreduzierung und zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung durch den Anlagenbetreiber zu versehen. Seite 3

2 Geltungsbereich / Fristen Die Fristen gelten für folgende Typen von Erzeugungsanlagen mit dem jeweils genannten Inbetriebnahme Datum: - < 30KW (nur Photovoltaik) ab dem 01.01.2012 (für Inbetriebnahme nach dem 01.01.2012) - > 30kW und < 100kW (nur Photovoltaik) ab dem 01.01.2012 (für Inbetriebnahmen nach dem 01.01.2012) ab dem 01.01.2014 (für Inbetriebnahmen nach dem 31.12.2008) - > 100kW (Inkl. Photovoltaik & KWK) ab dem 01.07.2012 (nur Photovoltaik, für Anlagen die vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden) ab dem 01.01.2012 (nur KWK -Inbetriebnahme nach dem 01.01.2012) Seite 4

3 Umsetzung 3.1 Technisches Konzept Das Konzept orientiert sich an dem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit herausgegeben Anwendungshinweis zu 6 Absatz 2 EEG 2012 und der Empfehlung zur Umsetzung des neuen EEG 6 des FNN sowie an der vom BDEW herausgegebenen technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (Ausgabe 06/2008) mit den BDEW Ergänzungen vom 07/2010. Die Stadtwerke Marburg GmbH unterscheidet dabei zwei Varianten: Erzeugungsanlagen, die fernwirktechnisch angebunden werden. Erzeugungsanlagen, die nicht fernwirktechnisch angebunden werden. Die Entscheidung, ob eine Erzeugungsanlage fernwirktechnisch angebunden wird oder nicht, ist abhängig von den netztechnischen Gegebenheiten und der Anlagenleistung und wird während der Antragsphase festgelegt. 3.2 Erzeugungsanlagen, die nicht fernwirktechnisch angebunden werden Die Stadtwerke Marburg GmbH stellt die Signale zur Reduzierung der Einspeiseleistung für vier potentialfreie Kontakte zur Verfügung. Dabei stehen die vier Kontakte für die Leistungsstufen 100%, 60%, 30% und 0% (keine Einspeisung). Alternativ kann für Erzeugungsanlagen < 100kW eine Regelung in zwei Stufen 100% (keine Reduzierung) und 0% (keine Einspeisung), z. B. über ein AC-Schütz erfolgen. Hierbei muss eine Abschaltung der Anlage bei Anregung von einem der drei Kontakte (60%, 30%, 0%) erfolgen. Der notwendige Rundsteuerempfänger für die Signalübertragung kann bei den Stadtwerken Marburg erworben werden und muss durch einen zugelassenen Elektroinstallateur installiert werden. Der Empfänger geht in das unterhaltspflichtige Eigentum der Anlagenbetreiberin bzw. des Anlagenbetreibers über. Die Kosten für den Rundsteuerempfänger, die Parametrierung, Inbetriebnahme und Prüfung des Empfängers wird von den Stadtwerken angeboten, die Preise entnehmen sie bitte dem Preisblatt im Anhang. 3.2.1 Übergabeklemmleiste Es ist eine Übergabeklemmleiste entsprechend der Darstellung in der Anlage 1 vorzusehen. Diese Leiste ist grundsätzlich in unmittelbarer Nähe der Messung der Erzeugungsanlage durch die Anlagenbetreiberin bzw. den Anlagenbetreiber herzustellen. Abweichungen von dieser Regel sind mit den Stadtwerken abzustimmen. Der Netzbetreiber greift nicht in die Steuerung der Erzeugungsanlagen ein. Er ist lediglich für die Signalgebung verantwortlich. 3.2.2 Signalgebung Die Signalgebung wird über einen Rundsteuerempfänger an den einzelnen Anlagen erfolgen. Auf Anforderung durch den Netzbetreiber hat die Anlagenbetreiberin bzw. der Anlagenbetreiber ein entsprechendes Gerät nachzurüsten. Seite 5

3.2.3 Erzeugungsanlagen, die nachgerüstet werden müssen Anlagen die bisher nicht die technischen und betrieblichen Vorgaben erfüllen, müssen entsprechend Punkt, 3.2 Erzeugungsanlagen, die nicht fernwirktechnisch angebunden werden, nachgerüstet werden. Die erfolgte, und betriebsbereite Bereitstellung der notwendigen Einrichtungen ist durch die Anlagenbetreiberin bzw. den Anlagenbetreiber mittels der beigefügten Erklärung (Anlage 3) zu bestätigen. Seite 6

4 Anlagen - Anlage 1: Übergabeleiste Empfangseinrichtung - Anlage 2: Preisblatt Empfangseinrichtung - Anlage 3: Erklärung zum betriebsbereiten Einspeisemanagement - Anlage 4: Antrag für die Bestellung des Rundsteuerempfängers Seite 7

Seite 8

Anlage 2 Preisblatt Empfangseinrichtung Artikel Netto MwSt. 19% Brutto Rundsteuerempfänger Swistec SReeg@S Parametrierung, Inbetriebnahme und Prüfung des Empfängers 131,00 24,89 155,89 51,00 9,69 60,69 Gesamtkosten 182,00 34,58 216,58 Seite 9

Anlage 3 Anlagenbetreiber: Stadtwerke Marburg GmbH Am Krekel 55 35039 Marburg Name Anschrift PLZ Ort Erklärung zum betriebsbereiten Einspeisemanagement Ich erkläre, dass ich als Anlagenbetreiber/-in der unten näher bezeichneten Stromerzeugungsanlage(n), die technischen Vorgaben gemäß 6 EEG unter Berücksichtigung der "Umsetzung des Einspeisemanagement (EEG 2012 11 und 6)" des Netzbetreibers, entsprechend umgesetzt habe. Erzeugungsart: EEG- PV EEG- KWK Standort/Bezeichnung: Gesamtleistung in KW: Aktuelle Zählernummer An der Übergabestelle: Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30kW besteht nach EEG 6 Abs. 2 die Möglichkeit, die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70% der installierten Leistung dauerhaft zu begrenzen. Die Pflicht der Einrichtung einer ferngesteuerten Reduzierung, gemäß EEG 6 Abs. 1 muss hierbei nicht erfüllt werden. Anlage dauerhaft auf 70% begrenzt: Ja Nein Die Informationspflichten nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter https://www.stadtwerke-marburg.de/fileadmin/datenschutz/infopflichten_netzbetrieb.pdf Wir geben Ihnen diese hiermit zur Kenntnis. Unterschrift und Stempel: Ort, Datum: Anlagenbetreiber: Seite 10

Anlage 4 Bestellung des Rundsteuerempfängers für das Einspeisemanagements bei EEG- und KWK- Anlagen Stadtwerke Marburg GmbH Am Krekel 55 35039 Marburg Rechnungsempfänger Vorname, Name, Firma Adresse der Einspeiseanlage Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer PLZ, Ort PLZ, Ort Netzbereich (wird durch SWM eingetragen) Telefon, E- Mail Anlagengröße Bestellung nachstehende Leistung: Netto MwSt. 19% Brutto 1 Rundsteuerempfänger 131,00 24,89 155,89 1 Parametrierung, Inbetriebnahme und Prüfung des Empfängers 51,00 9,69 60,69 Die Informationspflichten nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter https://www.stadtwerke-marburg.de/fileadmin/datenschutz/infopflichten_netzbetrieb.pdf Wir geben Ihnen diese hiermit zur Kenntnis. Ort, Datum und Unterschrift Rechnungsempfänger Seite 11